Arbeitsmarktberatung ist eine Dienstleistung der Agentur für Arbeit.
Ziel ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Hinblick auf die Arbeitswelt 4.0 bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu unterstützen. Nach § 34 Abs. 3 SGB III umfasst die Beratung folgende Themen:
- Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe
- Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
- Möglichkeiten zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Möglichkeiten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
- Eingliederung von förderungsbedürftigen Auszubildenden und von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Leistungen der Arbeitsförderung
Die Agentur für Arbeit hat dabei nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB III die Aufgabe, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Vermittlung zu gewinnen. Dafür soll sie auch von sich aus Kontakt zu den Arbeitgebern aufnehmen und diesen unterhalten.
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