Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland enthält eine Kollisionsnorm in der föderalen deutschen Rechtsordnung.

Normierung

Kompetenzen im Bundesstaat

Die Vorschrift normiert den Vorrang jedweden rechtmäßigen Bundesrechts (Grundgesetz, Bundesgesetze, Bundesverordnungen) vor jedwedem Landesrecht (Landesverfassung, Landesgesetze, Landesverordnungen, Satzungen). Eine bloße Verordnung auf Bundesebene geht somit bei Widersprüchen einer Landesverfassung vor. Ob es sich bei diesem Vorrang um Geltungsvorrang oder bloßen Anwendungsvorrang handelt, wird uneinheitlich beantwortet. Das Bundesverfassungsgericht tritt insoweit für einen differenzierenden Ansatz ein.

Die Norm darf nicht dahingehend fehlinterpretiert werden, dass jede gesetzgeberische Tätigkeit des Bundes automatisch Vorrang vor derjenigen der Länder hätte: Art. 31 GG ist eine Kollisions-, keine Kompetenznorm. Das heißt, sie bestimmt, welches Recht vorangeht, wenn sowohl Bund als auch Land wirksam – i. e. insbesondere kompetenzmäßig – Gesetze für denselben Sachverhalt erlassen haben. Dies ist indes sehr selten der Fall, denn grundsätzlich sind alle denkbaren Regelungsmaterien entweder dem Bund oder den Ländern zugewiesen. Gem. Art. 70 Abs. 1 GG sind die Länder zuständig, sofern das Grundgesetz dem Bund nicht explizit die Kompetenz verleiht. Kompetenzwidriges Bundesrecht wäre bereits formell verfassungswidrig, damit nichtig und schon deshalb nicht fähig, Landesrecht zu brechen.

Die Norm regelt das Verhältnis von Bundes- zu Landesrecht auch nur im Grundsatz. Es gelten zahlreiche speziellere Vorschriften (Art. 28 Abs. 1 GG für Landesverfassungen, Art. 142 GG für Grundrechte in Landesverfassungen u. v. m.).

wikipedia, wiki, enzyklopädie, buch, bibliothek, artikel, lesen, kostenlos herunterladen, Informationen über Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Was ist Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland? Was bedeutet Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland?