Beitrittsverhandlungen Kroatiens mit der Europäischen Union

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  • Die Beitrittsverhandlungen Kroatiens mit der Europäischen Union führten zum Beitritt am 1. Juli 2013 in der siebten EU-Erweiterungsrunde in die Europäische Union. Der Beitritt wurde nach allgemeinem politischen Konsens aller politischer Parteien in Kroatien als oberste Staatspriorität erachtet. Das Land stellte am 21. Februar 2003 den Antrag auf Vollmitgliedschaft und erhielt daraufhin am 18. Juni 2004 den offiziellen Status als Beitrittskandidat der Europäischen Union. Die eigentlichen Verhandlungen zum Beitritt begannen am 4. Oktober 2005, nachdem die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien die volle Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Tribunal bestätigt hatte, was seitens der EU als Grundbedingung für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen gefordert worden war. Bereits zuvor trat am 1. Februar 2005 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen der EU und Kroatien in Kraft.

    Im Juni 2011 wurden die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien nach Abschluss aller Verhandlungskapitel formell beendet. Die letzten Verhandlungskapitel wurden im Rahmen der abschließenden Beitrittskonferenz am 30. Juni 2011 unter ungarischem Vorsitz abgeschlossen.

    Mit dem Beitritt Kroatiens beabsichtigt die EU den anderen Staaten Südosteuropas zu signalisieren, dass bei entsprechendem Reformwillen und einer Annäherung an europäische Grundwerte ein EU-Beitritt möglich ist. Im Lande selbst wurde seitens kroatischer Politiker stets die Notwendigkeit von Reformen um des eigenen Willens und der Zukunft des Staates im europäischen Kontext hervorgehoben. Die kroatischen Beitrittsverhandlungen dauerten in ihrer Gesamtheit 5 Jahre und 8 Monate. Als neu hinzugekommener Mitgliedstaat ist Kroatien gemäß vertraglicher Vorgaben verpflichtet, den Euro als Währung einzuführen, was am 1. Januar 2023 erfolgte.

    Kroatien hat am 9. Dezember 2011 im Rahmen des Europäischen Rates in Brüssel den Beitrittsvertrag unterzeichnet. Laut Beschluss des kroatischen Parlaments wurde das Referendum über den EU-Beitritt am 22. Januar 2012 abgehalten. Dabei haben zwei Drittel für den Beitritt zur EU gestimmt. Mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde am 21. Juni 2013 war der Ratifikationsprozess erfolgreich abgeschlossen worden, seit dem Beitritt Kroatiens ist die kroatische Sprache die 24. Amtssprache der EU.

    Geschichte

    Unabhängigkeit und Sehnsucht nach Europa

    Bereits seit der Unabhängigkeitserklärung im Jahre 1991 bestand seitens Kroatiens der Wunsch nach einem EU-Beitritt. Dies wurde als logische Notwendigkeit erachtet, zumal sich die kroatische Bevölkerung in kultureller und geschichtlicher Hinsicht als fester Bestandteil dieser Wertegemeinschaft sieht.

    Kurz nach der Ausrufung der Unabhängigkeit im Jahre 1991 sah sich Kroatien jedoch mit den blutigen Folgen der Loslösung von Jugoslawien konfrontiert. Bereits mitten in den Kriegswirren des Kroatienkrieges 1994 begannen Verhandlungen mit der EU über ein Stabilisierungsabkommen. Angesichts der Militäroperation Oluja, welche zur Wiedereingliederung der okkupierten Gebiete Kroatiens führte, kam dieses Abkommen jedoch nicht zustande. Dadurch verlor Kroatien wertvolle Finanzmittel, die im Programm PHARE vorgesehen gewesen waren.

    Stabilisierung und Verhandlungsbeginn

    Die Bemühungen Kroatiens um eine Annäherung an die Standards der EU sowie um gutnachbarschaftliche Beziehungen in der Region wurden im Rahmen des Gipfeltreffens in Zagreb zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit in Südosteuropa am 24. November 2000 gewürdigt. Als Folge dieses Prozesses konnte Kroatien am 29. Oktober 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) mit der Europäischen Union unterzeichnen, ab wann auch eine Teilnahme am Programm CARDS ermöglicht wurde. Die formelle Bewerbung Kroatiens um eine Mitgliedschaft in der EU wurde am 21. Februar 2003 eingereicht. Am 18. Juni 2004 erhielt Kroatien nach dem positiven Avis der EU den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten. Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen trat am 1. Februar 2005 in Kraft, ab wann auch Finanzmittel aus den Programmen PHARE und ISPA in Anspruch genommen werden konnten.

    Die Beitrittsverhandlungen sollten am 17. März 2005 beginnen, jedoch wurde die Zusammenarbeit der kroatischen Regierung mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Frage gestellt. Nachdem die Chefanklägerin des Strafgerichtshofs, Carla del Ponte, am 3. Oktober 2005 eine veränderte Haltung der kroatischen Behörden in dieser Frage und eine zufriedenstellende Zusammenarbeit bescheinigt hatte, wurden die offiziellen Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Der Beginn der Verhandlungen, gleichzeitig mit den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, erfolgte wegen der Verzögerungen am 4. Oktober 2005 kurz nach Mitternacht in Luxemburg. Da aber Großbritannien die Ratspräsidentschaft innehatte, behalf man sich mit der in Großbritannien gültigen Westeuropäischen Sommerzeit, nach der es noch der im Frühjahr vereinbarte 3. Oktober war. Der Screening-Prozess begann schließlich am 20. Oktober 2005. Ab 2006 nahm Kroatien am Programm SAPARD für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung teil. Mit 1. Januar 2007 wurden die Programme PHARE, SAPARD, ISPA und CARDS durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ersetzt.

    Stolpersteine mit Slowenien

    Der Präsident der Europäischen Kommission José Manuel Barroso erklärte am 13. März 2008, nachdem ein Disput zwischen Kroatien und Slowenien über Fischereirechte beigelegt werden konnte, dass das Land die Beitrittsverhandlungen im Jahr 2009 zum Abschluss bringen und somit 2010 der EU beitreten könnte. Am 5. November 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission einen detaillierten Fortschrittsbericht zu den Beitrittsverhandlungen. EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn stellte Kroatien zu diesem Anlass erneut einen Abschluss der Verhandlungen Ende 2009 in Aussicht, während er den Beitritt spätestens im Jahr 2011 erwarte.

    Das Nachbarland Slowenien blockierte allerdings zehn Monate lang die Öffnung der letzten elf Verhandlungskapitel aufgrund der rechtlich ungeklärten Grenzfrage mit Kroatien, insbesondere hinsichtlich der adriatischen Hoheitsgewässer, woraufhin die Europäische Union den Beitritt auf unbestimmte Zeit vertagt hatte. Am 11. September 2009 wurde bekannt gegeben, dass sich die beiden Staaten auf einen Kompromiss im Grenzkonflikt geeinigt hätten, so dass Slowenien sein Veto gegenüber Kroatien aufhob und die Beitrittsverhandlungen weitergehen konnten. Einzig der außenpolitische Ausschuss des slowenischen Parlaments musste diesem Schritt noch zustimmen, was er am 29. September einstimmig tat.

    Umsetzung von Reformen

    Ausschlaggebend für den weiteren Verlauf der Beitrittsverhandlungen waren Fortschritte bei der Reform des Justizwesens sowie der Umgang des kroatischen Rechtsstaates mit der Korruption im eigenen Lande. Die kroatische Behörde zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) etwa zeigte sich im Kampf gegen die Korruption als zunehmend wirksames Instrument. So konnten zahlreiche Korruptionsskandale aufgedeckt und hochrangige Politiker und Beamte vor Gericht gestellt werden. Als augenscheinlichstes Beispiel der erfolgreichen Justizreform kann die strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen kroatischen Premierministers Ivo Sanader ab 2010 genannt werden. Viele weitere Beispiele verdeutlichten die Unabhängigkeit des kroatischen Polizei- und Justizwesens. Diese gaben der Bevölkerung das klare Signal, dass alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt sind.

    Am 6. Juni 2011 wurde das Kapitel „Fischerei“ abgeschlossen. Damit waren 31 von 34 Kapiteln geschlossen. Am 10. Juni 2011 empfahl die Europäische Kommission dem Rat, die verbliebenen Kapitel zu schließen. Sie sprach sich für die Aufnahme Kroatiens in die Europäische Union aus.

    Verhandlungsabschluss

    Der Abschluss der Verhandlungen wurde während der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft durch den Europäischen Rat am 24. Juni 2011 beschlossen. Die letzten Verhandlungskapitel wurden im Rahmen einer abschließenden Beitrittskonferenz Ende Juni 2011 abgeschlossen. Die feierliche Unterzeichnung des Beitrittsvertrags fand am 9. Dezember 2011 im Rahmen des Europäischen Rates in Brüssel während der polnischen Ratspräsidentschaft statt. Nach Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch alle Mitgliedstaaten trat Kroatien am 1. Juli 2013 der EU bei.

    Ratifizierungen

    Am 1. Dezember 2011 hat das Europäische Parlament den Beitrittsvertrag mit 564 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen und 32 Stimmenthaltungen angenommen. Am 5. Dezember 2011 beschloss der EU Rat für Allgemeine Angelegenheiten die Aufnahme Kroatiens. Die kroatische Bevölkerung stimmte in einem Referendum am 22. Januar 2012 mit 66,25 Prozent für den EU-Beitritt. Der Beitrittsvertrag wurde am 9. März 2012 vom kroatischen Parlament, dem Sabor, einstimmig formell verabschiedet. Der Abschluss der Ratifizierung zog zudem eine Änderung der kroatischen Verfassung mit sich.

    • Am 1. Februar 2012 hat das slowakische Parlament den Beitritt ratifiziert. Am 17. Februar 2012 hat der slowakische Präsident Ivan Gašparovič die Ratifizierung unterzeichnet, womit diese in Kraft getreten ist.
    • Am 13. Februar 2012 hat das ungarische Parlament mit 334 Stimmen dafür, 0 dagegen und 5 enthaltenen den Beitrittsvertrag ratifiziert. Durch die Veröffentlichung im ungarischen Gesetzblatt vom 15. Februar 2012 ist die Ratifizierung des Beitrittsvertrages formell in Kraft getreten.
    • Am 17. Februar 2012 hat das bulgarische Parlament einstimmig für den Beitrittsvertrag gestimmt und somit ratifiziert.
    • Am 15. Februar 2012 stimmte das italienische Unterhaus mit 483 Stimmen dafür und 2 dagegen für den Beitrittsvertrag.
    • Am 28. Februar 2012 erfolgte die Zustimmung des italienischen Senats mit 216 Stimmen dafür, 2 dagegen und 22 Enthaltungen.
    • Am 5. März 2012 hat das maltesische Parlament einstimmig für den Beitrittsvertrag gestimmt und somit ratifiziert.
    • Am 22. März 2012 hat das lettische Parlament für den Beitrittsvertrag gestimmt, die Ratifizierung erfolgte durch Unterschrift des lettischen Präsidenten Andris Bērziņš am 2. April 2012.
    • Am 26. April 2012 hat das litauische Parlament für den Beitrittsvertrag gestimmt.
    • Am 3. Mai 2012 hat das zypriotische Parlament einstimmig für den Beitrittsvertrag gestimmt.
    • Am 8. Juni 2012 hat das tschechische Parlament, wie auch zuvor am 25. April der Senat, für den Beitrittsvertrag gestimmt.
    • Am 26. Juni 2012 hat das rumänische Parlament einstimmig für den Beitrittsvertrag gestimmt und Tschechiens Präsident Vaclav Klaus hat den Beitrittsvertrag unterschrieben.
    • Am 2. Juli 2012 hat der rumänische Präsident Traian Băsescu den Beitrittsvertrag ratifiziert.
    • In Österreich genehmigte am 4. Juli 2012 der Nationalrat und am 6. Juli 2012 der Bundesrat den Abschluss des Beitrittsvertrages mit jeweils einigen Gegenstimmen der FPÖ. Die formelle Ratifizierung für Österreich erfolgte am 9. Juli 2012 durch Bundespräsident Heinz Fischer in Anwesenheit des kroatischen Präsidenten Ivo Josipovic.
    • Am 12. September 2012 hat das estnische Parlament einstimmig für den Beitritt gestimmt.
    • Am 14. September 2012 hat das polnische Sejm (Unterhaus) mit einer Gegenstimme für den Beitritt gestimmt.
    • Am 21. September 2012 hat das portugiesische Parlament für den Beitritt gestimmt.
    • Am 11. Oktober 2012 hat das spanische Unterhaus einstimmig für den Beitritt gestimmt.
    • Am 2. Mai 2013 hat Dänemark nach dem positiven Bericht der Kommission als vorletzter Staat einstimmig für den Beitritt gestimmt.
    • Der Deutsche Bundestag hat entsprechende Gesetzesentwürfe hierzu am 16. Mai 2013 diskutiert und anschließend namentlich darüber abgestimmt. 583 Abgeordnete stimmten für den Beitritt, 6 enthielten sich. Am 7. Juni stimmte der Bundesrat einstimmig für den Beitritt. Das Zustimmungsgesetz wurde am 14. Juni vom Bundespräsidenten unterzeichnet und am 19. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. II S. 586).

    Mit Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands am 21. Juni 2013 war der Ratifikationsprozess in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossen.

    Staat Parlamentsbeschluss Abschluss des
    Gesetzgebungsprozesses
    Hinterlegung
    der Urkunde
    Europäische Union 1. Dez. 2011 5. Dez. 2011 (Rat) (entfällt)
    Kroatien 9. März 2012 28. März 2012 4. Apr. 2012
    Belgien 22. Okt. 2012 bis 24. Mai 2013 22. Okt. 2012 bis 30. Mai 2013 10. Juni 2013
    Bulgarien 17. Feb. 2012 28. Feb. 2012 19. Apr. 2012
    Dänemark 2. Mai 2013 8. Mai 2013 29. Mai 2013
    Deutschland 16. Mai 2013 und 7. Juni 2013 14. Juni 2013 21. Juni 2013
    Estland 12. Sep. 2012 18. Sep. 2012 24. Okt. 2012
    Finnland 18. Dez. 2012 15. März 2013 6. Mai 2013
    Frankreich 15. Jan. 2013 bzw. 17. Jan. 2013 28. Jan. 2013 20. März 2013
    Griechenland 30. Okt. 2012 5. Nov. 2012 27. Dez. 2012
    Irland 19. Juni 2012 bzw. 27. Juni 2012 3. Juli 2012 8. Okt. 2012
    Italien 15. Feb. 2012 bzw. 28. Feb. 2012 29. Feb. 2012 10. Apr. 2012
    Lettland 22. März 2012 2. Apr. 2012 6. Juni 2012
    Litauen 26. Apr. 2012 8. Mai 2012 20. Juni 2012
    Luxemburg 9. Okt. 2012 29. Nov. 2012 17. Jan. 2013
    Malta 5. März 2012 5. März 2012 2. Apr. 2012
    Niederlande 5. Feb. 2013 bzw. 16. April 2013 18. Apr. 2013 31. Mai 2013
    Österreich 4. Juli 2012 bzw. 6. Juli 2012 9. Juli 2012 8. Aug. 2012
    Polen 14. Sep. 2012 bzw. 4. Okt. 2012 19. Dez. 2012 12. Feb. 2013
    Portugal 21. Sep. 2012 14. Nov. 2012 19. Dez. 2012
    Rumänien 26. Juni 2012 2. Juli 2012 2. Aug. 2012
    Schweden 7. Nov. 2012 7. Nov. 2012 8. Jan. 2013
    Slowakei 1. Feb. 2012 17. Feb. 2012 19. März 2012
    Slowenien 2. Apr. 2013 10. Apr. 2013 18. Juni 2013
    Spanien 11. Okt. 2012 bzw. 24. Okt. 2012 30. Okt. 2012 8. Jan. 2013
    Tschechische Republik 25. Apr. 2012 bzw. 8. Juni 2012 26. Juni 2012 4. Juli 2012
    Ungarn 13. Feb. 2012 14. Feb. 2012 22. März 2012
    Vereinigtes Königreich 27. Nov. 2012 bzw. 21. Jan. 2013 31. Jan. 2013 20. Mai 2013
    Zypern 3. Mai 2012 18. Mai 2012 11. Juni 2012

    Verhandlungsprozedere

    Reformiertes Beitrittsverfahren

    Das nach dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens im Jahr 2007 reformierte Beitrittsverfahren sieht die Erfüllung von insgesamt 35 Verhandlungskapiteln vor. Kroatien war das erste Beitrittskandidatenland, bei dem das reformierte Beitrittsverfahren der EU angewandt wurde. Dieses sieht vor, dass Kroatien sowohl bei der Eröffnung von Verhandlungskapiteln, als auch bei deren Abschluss so genannte Benchmarks bzw. Leistungsnachweise („track record“) vorweisen muss, welche nachweislich belegen sollen, dass etwa Gesetzesakte nicht nur in Kraft getreten sind, sondern auch umgesetzt werden. Die Mitgliedstaaten der EU verfügen über das Recht, zu jedem Zeitpunkt ein Veto gegen die Fortführung der Verhandlungen einzulegen. Diese Blockademöglichkeit wurde insbesondere von Slowenien ausgiebig in Anspruch genommen.

    Grundsätzlich sieht das reformierte Beitrittsverfahren vor, dass zunächst eine analytische Auswertung bzw. ein gründliches Screening der Gesetzgebung seitens der Europäischen Kommission vorgenommen wird. Kroatien musste in weiterer Folge vor Beginn und Abschluss jedes Kapitels die Erfüllung eigener Benchmarks bzw. Grundbedingungen vorlegen. Nach Prüfung durch die Kommission empfiehlt diese dem Rat, d. h. den Mitgliedstaaten, die Eröffnung bzw. den Abschluss eines oder mehrerer Verhandlungskapitel (Entwurf eines gemeinsamen Standpunktes der EU, engl. Draft EU Common Position). Erst nach Freigabe durch die Mitgliedstaaten (üblicherweise durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten der Außenminister der EU) beginnen bzw. enden die Verhandlungen eines Kapitels. Der formelle Abschluss von Verhandlungskapiteln findet im Rahmen von eigens anberaumten zwischenstaatlichen Beitrittskonferenzen (engl. Intergovernmental Conference) statt, an denen Vertreter der Kommission, des Vorsitzes und des Kandidatenstaates teilnehmen. Die Kommission erstellt jährliche Fortschrittsberichte zu den Verhandlungen.

    Die Rolle des Europäischen Parlaments

    Nach Art. 49 des EU-Vertrags bedarf jede Erweiterung der Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder beschließt. Das Europäische Parlament ist aktiver Beobachter der Beitrittsverhandlungen und bewertet regelmäßig den Stand der Verhandlungen. Die Kommission hat die Aufgabe, das Europäische Parlament über alle wichtigen Phasen der Beitrittsverhandlungen zu informieren. Eine große Rolle spielt das Europaparlament auch beim finanziellen Aspekt der Erweiterung. Denn als Haushaltsbehörde bewilligen das Europäische Parlament und der Rat gemeinsam alle Ausgaben der EU.

    Verhandlungskapitel

    Die Verhandlungen begannen am 12. Juni 2006 und wurden am 30. Juni 2011 abgeschlossen.

    Kapitel Screening eröffnet abgeschlossen
    01. Freier Warenverkehr 17. Februar 2006 25. Juli 2008 19. April 2010
    02. Freizügigkeit der Arbeitnehmer 8. September 2006 17. Juni 2008 2. Oktober 2009
    03. Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr 16. Dezember 2005 26. Juni 2007 21. Dezember 2009
    04. Freier Kapitalverkehr 21. Dezember 2005 2. Oktober 2009 5. November 2010
    05. Vergaberecht 29. November 2005 19. Dezember 2008 30. Juni 2010
    06. Gesellschaftsrecht 19. Juli 2006 26. Juni 2007 2. Oktober 2009
    07. Schutz geistiger Eigentumsrechte 1. März 2006 29. März 2007 19. Dezember 2008
    08. Wettbewerbsrecht 6. Dezember 2005 30. Juni 2010 30. Juni 2011
    09. Finanzdienstleistungen 5. Mai 2006 26. Juni 2007 27. November 2009
    10. Informationsgesellschaft und Medien 18. Juli 2006 26. Juni 2007 19. Dezember 2008
    11. Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2. Februar 2006 2. Oktober 2009 19. April 2011
    12. Lebensmittelsicherheit, Veterinärpolitik und Pflanzenschutz 7. Juni 2006 2. Oktober 2009 27. Juli 2010
    13. Fischerei 29. März 2006 19. Februar 2010 6. Juni 2011
    14. Verkehrspolitik 21. September 2006 21. April 2008 5. November 2010
    15. Energie 21. Juni 2006 21. April 2008 27. November 2009
    16. Steuerpolitik 4. Juli 2006 2. Oktober 2009 30. Juni 2010
    17. Wirtschafts- und Währungspolitik 9. März 2006 21. Dezember 2006 19. Dezember 2008
    18. Statistiken 14. Juli 2006 26. Juni 2007 2. Oktober 2009
    19. Sozialpolitik und Beschäftigung 8. März 2006 17. Juni 2008 21. Dezember 2009
    20. Unternehmens- und Industriepolitik 28. April 2006 21. Dezember 2006 25. Juli 2008
    21. Transeuropäisches Verkehrsnetz 22. September 2006 19. Dezember 2007 2. Oktober 2009
    22. Regionalpolitik und Koordination der strukturpolitischen Instrumente 6. Oktober 2006 2. Oktober 2009 19. April 2011
    23. Justiz und Grundrechte 18. Oktober 2006 30. Juni 2010 30. Juni 2011
    24. Justiz, Freiheit und Sicherheit 23. Februar 2006 2. Oktober 2009 22. Dezember 2010
    25. Wissenschaft und Forschung 15. November 2005 12. Juni 2006 12. Juni 2006
    26. Bildung und Kultur 17. November 2005 11. Dezember 2006 11. Dezember 2006
    27. Umwelt 19. Mai 2006 19. Februar 2010 22. Dezember 2010
    28. Verbraucher- und Gesundheitsschutz 11. Juli 2006 12. Oktober 2008 27. November 2009
    29. Zollunion 16. März 2006 21. Dezember 2006 2. Oktober 2009
    30. Beziehungen nach außen 15. September 2006 12. Oktober 2007 30. Oktober 2008
    31. Außenpolitik, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 2. Oktober 2006 30. Juni 2010 22. Dezember 2010
    32. Finanzkontrolle 29. Juni 2006 26. Juni 2007 27. Juli 2010
    33. Finanz- und Haushaltsbestimmungen 27. September 2006 19. Dezember 2007 30. Juni 2011
    34. Institutionen 5. November 2010 5. November 2010
    35. Andere Fragen entfällt 30. Juni 2011

    Neuerungen und Sonderklauseln

    Kroatien war bislang das einzige Beitrittskandidatenland, welches Kapitel 23 „Justiz und Grundrechte“ zu erfüllen hatte.

    Der Beitrittsvertrag Kroatiens sah auf Wunsch Frankreichs vor, dass Kroatien dem „reformierten Schengenraum“ beitreten soll. Zudem soll die mit dem Beitritt verbundene Änderung von EU-Vertrag und AEU-Vertrag genutzt werden, um einige andere Reformen im Bereich der Fiskalstabilität in das Primärrecht aufzunehmen. Dies betrifft etwa den im Rahmen der Euro-Krise beschlossenen Europäischen Stabilisierungsmechanismus.

    Besonderheiten

    Kriegsfolgen und Erweiterungsapathie

    Als Besonderheiten der kroatischen Beitrittsverhandlungen können zahlreiche Angelegenheiten aufgeführt werden, die nicht Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes (frz. acquis communautaire) und somit auch nicht Bestandteil der eigentlichen Beitrittsverhandlungen sind. So hatte sich Kroatien intensiv mit zahlreichen Nachwirkungen des Kroatienkrieges, welche bis zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen spürbar waren, auseinanderzusetzen. Bereits mitten in den Kriegszeiten 1994 begannen Verhandlungen Kroatiens mit der EU über ein Stabilisierungsabkommen. Angesichts der Militäroperation Oluja, welche zu einer Wiedereingliederung der okkupierten Gebiete Kroatiens führte, kam dieses Abkommen jedoch nicht zustande. Dadurch verlor Kroatien wertvolle Finanzmittel, die im Programm PHARE vorgesehen gewesen wären.

    Im Rahmen der Jugoslawienkriege zeigten sich zudem die Schwächen der fragmentierten EU-Außenpolitik. Die EU befand sich zu dieser Zeit in einem Prozess der institutionellen Neustrukturierung. Die Erfahrungen des Jugoslawienkriegs führten jedoch auch verstärkt die Notwendigkeit einer konsolidierten EU-Außenpolitik bzw. einer neuen Strategie gegenüber den südöstlichen Nachbarstaaten vor Augen. Die zögerliche Haltung gegenüber den Staaten Südosteuropas verzögerte jedoch die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Kroatien. Lediglich Slowenien, das abgesehen vom 10-Tage-Krieg von den Kriegsfolgen verschont blieb, konnte im Rahmen des Big Bang, der großen Erweiterungswelle im Jahre 2004, seine EU-Beitrittsbestrebungen finalisieren. Nach dieser umfassenden Erweiterung setzte innerhalb der EU zunehmend eine gewisse Erweiterungs-Apathie ein, was sich auf Kroatiens EU-Ambitionen negativ auswirkte.

    Generell wurden die Beitrittsverhandlungen dadurch gebremst, dass die EU den Beginn von Beitrittsverhandlungen an die Auslieferung einstiger hochrangiger Generäle der kroatischen Streitkräfte knüpfte. Erst nach der Auslieferung von General Ante Gotovina wurde tatsächlich seitens des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) die volle Zusammenarbeit mit diesem Tribunal festgestellt. Das Tribunal selbst zählt jedoch nicht zu den EU-Institutionen. Weiters wurden bis kurz vor dem Abschluss der Verhandlungen im Jahr 2011 seitens des ICTY Artillerieberichte über den Beschuss einiger kroatischer Ortschaften durch die kroatische Armee eingefordert.

    Regionale Zusammenarbeit

    Angesichts der Bedeutung gutnachbarschaftlicher Beziehungen wurde daher von Kroatien stets das Erfordernis der regionalen Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und Staaten des ehemaligen Jugoslawiens ausdrücklich betont. Das Beispiel der Blockade Sloweniens sollte sich etwa in möglichen Beitrittsverhandlungen mit weiteren Staaten des Westbalkans nicht wiederholen. Die Vertreter Kroatiens betonen daher kontinuierlich, dass Kroatien den EU-Beitritt weiterer Staaten des ehemaligen Jugoslawiens aufgrund ungelöster Nachbarschaftsprobleme nicht blockieren wird, was auch im Beitrittsvertrag formuliert sein sollte. Kroatien übermittelte als Zeichen des guten Willens die Übersetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes an seine Nachbarstaaten.

    Überwachungsmaßnahmen bis zum Beitritt

    Für Kroatien wurden nach Drängen einiger weniger Mitgliedstaaten und auf Vorschlag der Kommission Überwachungsmaßnahmen eingeführt, die bis zum Beitrittsdatum selbst Anwendung fanden. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen Kroatiens wurde durch die Kommission überwacht (Monitoring). Hierdurch sollte gewährleistet werden, dass in den Bereichen „Justiz und Grundrechte“ (Vorantreiben der Justizreformen), „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ (Grenzschutz, Polizei- und Justizkooperation, Kampf gegen die organisierte Kriminalität) und „Wettbewerbsrecht“ (Restrukturierung des Schiffbau- und Stahlsektors) Reformen weiter vorangetrieben werden. Konkret sollte die Kommission halbjährlich über die Umsetzungsmaßnahmen berichten. Eine Verschiebung des Beitrittsdatums war nicht möglich.

    Kommissarin Viviane Reding versicherte im Mai und Juni 2011, dass Kroatien im Justizbereich die nötigen Reformen implementierte und zeigte sich beeindruckt von den bisherigen Fortschritten. Diese Reformen seien irreversibel und dauerhaft. Der Monitoring-Mechanismus dient daher lediglich als zusätzliches Mittel im Eventualfall. Kroatien wurde bereits während der Verhandlungen deutlich strenger bewertet als vorige Beitrittskandidaten. Der Kommissar für Erweiterung, Štefan Füle, betonte daher ausdrücklich, dass die Kommission im Falle Kroatiens keinen Grund dafür sah, ein Überwachungssystem ähnlich jenem für Bulgarien und Rumänien, das auch nach dem EU-Beitritt gelten würde, einzuführen. Der Abschluss der Beitrittsverhandlungen wurde am 24. Juni 2011 vom Europäischen Rat beschlossen. Formell wurden die letzten Kapitel im Rahmen einer Beitrittskonferenz am 30. Juni 2011 abgeschlossen.

    Nach Veröffentlichung des vierten und letzten Monitoringberichts am 26. März 2013 empfahl die Europäische Kommission den EU-Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013.

    Verpflichtungen und Übergangsregelungen

    Mit dem Tag des EU-Beitritts muss Kroatien grundsätzlich den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand (aquis communautaire) vollständig übernehmen und umsetzen. Zeitlich befristete Übergangsbestimmungen, die es auch bei früheren EU-Erweiterungen gab, betreffen v. a. die Bereiche Landwirtschaft, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Kapitalverkehr und Umwelt. Verpflichtungen beziehungsweise Übergangsregelungen betreffen insbesondere die folgenden Bereiche:

    • Allgemeine wirtschaftliche Schutzklauseln betreffend das Funktionieren des Binnenmarkts bzw. den Bereich Justiz und Inneres
    • Deutschland und Österreich können im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen durch in Kroatien niedergelassene Unternehmen die vorübergehende grenzüberschreitende Beschäftigung von Arbeitnehmern einschränken. In Deutschland sind zunächst bis Ende Juni 2015 folgende Dienstleistungssektoren von der Abweichung betroffen: Baugewerbe einschließlich verwandter Wirtschaftszweige, Reinigung von Gebäuden, Inventar und Verkehrsmitteln sowie Tätigkeiten von Innendekorateuren. Auch die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus Kroatien ist für eine zunächst zweijährige Übergangszeit eingeschränkt.
    • Kroatien verpflichtet sich, dem „reformierten Schengenraum“ beizutreten.
    • Die von der Union mit Drittstaaten oder mit internationalen Organisationen geschlossenen oder vorläufig angewendeten Abkommen oder Übereinkünfte werden ab dem EU-Beitritt bindend.
    • Institutionelle Bestimmungen: Im Rat der EU erhält Kroatien die Gewichtung von 7 Stimmen. Kroatien wird in der kommenden Legislativperiode mit 12 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Für einen Übergangszeitraum werden bis zur Europawahl 2014 am 14. April 2013 interimistische Abgeordnete gewählt. Kroatien wird in der Europäischen Kommission durch einen Kommissar vertreten. Kroatische Vertreter werden auch für zahlreiche andere EU-Institutionen ernannt.
    • Finanz- und Haushaltsbestimmungen: Kroatien beteiligt sich ab dem Beitritt an der Finanzierung des EU-Haushalts.
    • Die kroatische Sprache wird zur Amtssprache in den EU-Institutionen.

    Siehe auch

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    Portal: Kroatien – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Kroatien

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