Dikasterium für die Bischöfe

Das Dikasterium für die Bischöfe (lateinisch Dicasterium pro Episcopis, italienisch Dicastero per i Vescovi) ist ein Dikasterium in der römisch-katholischen Kirche und zuständig für alle Angelegenheiten, die Bischöfe betreffen, wie beispielsweise Ernennungen und Bischofssynoden.

Basisdaten
Name: Dikasterium für die Bischöfe
lateinischer Name: Dicasterium pro Episcopis
Sitz: Palazzo delle Congregazioni
Piazza Pio XII, 10
00193 Roma
Präfekt: Erzbischof Filippo Iannone OCarm
(seit 15. Oktober 2025)
Sekretär: Erzbischof Ilson de Jesus Montanari
(seit 12. Oktober 2013)
Untersekretär: Ivan Kovač
(seit 29. Juni 2023)

Geschichte

Dieses Dikasterium wurde bereits von Papst Sixtus V. mit der Apostolischen Konstitution Immensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 als Konsistorialkongregation errichtet. Papst Pius X. erweiterte mit der Konstitution Sapienti consilio vom 29. Juni 1908 um die Zuständigkeiten für Bischöfe der Congregatio pro consultationibus episcoporum et regularium und übernahm selbst den Posten des Präfekten.

Papst Paul VI. veränderte mit der Apostolischen Konstitution Regimini ecclesiae universae vom 15. August 1967 den Namen in Kongregation für die Bischöfe und spezifizierte die Kompetenzen. Papst Johannes Paul II. ordnete mit der Konstitution Pastor Bonus vom 28. Juni 1988 das Verhältnis zur Kongregation für die orientalischen Kirchen und der Kongregation für die Evangelisierung der Völker neu.

Mit Inkrafttreten der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium am 5. Juni 2022 erhielt das Dikasterium die Bezeichnung „Dikasterium für die Bischöfe“.

Tätigkeiten

Reguläre Ernennungsverfahren

Das gewöhnliche Verfahren bei Ernennungen von Diözesanbischöfen (infolge von Ruhestandsrücktritt, anderweitigem Rücktritt, Tod oder Entlassung des Vorgängers) sieht vor, dass der apostolische Nuntius im jeweiligen Land eine Liste von drei Kandidaten (terna) zusammenstellt, die weiter untersucht werden sollen und zu denen er Informationen eingeholt hat, indem er den scheidenden Bischof oder, im Falle einer Sedisvakanz, den Generalvikar oder den Diözesanadministrator um einen Bericht über die Situation und den Bedarf gebeten hat. Außerdem ist er verpflichtet, den Metropolitanerzbischof und die anderen Bischöfe der Kirchenprovinz, den Vorsitzenden der Bischofskonferenz und zumindest einige Mitglieder des Konsultorenkollegiums und des Domkapitels zu konsultieren. Er kann auch andere Kleriker, Diözesan- oder Ordensleute sowie Laien, „die sich durch Lebensweisheit auszeichnen“, zu Rate ziehen (Can 377 § 3 CIC). Anschließend übermittelt er die Liste mit den drei Kandidaten, die ihm am geeignetsten erscheinen, an den Heiligen Stuhl, vertreten durch das Dikasterium für die Bischöfe, zusammen mit den Informationen, die er über sie gesammelt hat. Das Dikasterium prüft die vorgelegten Unterlagen. Es kann alle vom Nuntius vorgeschlagenen Kandidaten ablehnen und ihn auffordern, eine neue Liste zu erstellen, wobei es auch auf bestimmte Personen hinweisen kann, die geprüft werden sollen, oder es kann ihn bitten, weitere Informationen über eine oder mehrere der bereits vorgestellten Personen zu liefern. Wenn sich das Dikasterium für eine Person entschieden hat, die ernannt werden soll, werden die Liste und die damit verbundenen Schlussfolgerungen dem Papst vorgelegt und er wird gebeten, die Ernennung vorzunehmen. „Der Papst ernennt die Bischöfe frei“, heißt es im Canon 377 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici. Das Dikasterium nimmt somit keine eigenen Rechte wahr, sondern unterstützt das Kirchenoberhaupt nur vorbereitend bei der Auswahl. Wenn der Papst zustimmt, wird der päpstliche Akt dem Nuntius übermittelt, damit dieser die Zustimmung der Person zu ihrer Ernennung einholt und einen Termin für die Veröffentlichung festlegt.

Abweichende Ernennungsverfahren

Je nach geltendem Staatskirchenrecht kann das Verfahren aber auch abweichen. In den drei deutschsprachigen Staaten gibt es eine bestimmte Anzahl von Bistümern (nur etwa ein halbes Prozent der rund 3.000 Bistümer weltweit), in denen das jeweilige Domkapitel über die drei Namen entscheidet, die über den Nuntius an das Dikasterium geschickt werden. Die historischen Ursachen hierfür reichen bis in die Zeit der Kirchenfürsten in der Germania Sacra zurück und wurden durch spätere Verträge der Staaten mit dem Heiligen Stuhl abgesichert. Dies gilt für 13 der 27 deutschen Diözesen (Aachen, Köln, Essen, Freiburg, Fulda, Hildesheim, Limburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Paderborn, Rottenburg-Stuttgart, Trier), drei Schweizer Diözesen (Basel, Chur, Sankt Gallen) und eine österreichische (Salzburg). In den bayerischen Diözesen wird die Dreierliste vom jeweiligen Domkapitel gemeinsam mit den bayerischen Bischöfen zusammengestellt. Wenn keiner der drei vorgeschlagenen Kandidaten für den Heiligen Stuhl akzeptabel ist, wird das Domkapitel um eine weitere Liste gebeten. In den Bistümern der Nachfolgeländer Preußens geht nach den Vereinbarungen des Preußenkonkordats von 1929 zuerst eine unverbindliche Liste des Domkapitels nach Rom. Diese Liste „würdigend“ benennt der Papst, unterstützt vom Dikasterium und beraten durch den Nuntius in Deutschland, drei Kandidaten. Aus dieser römischen Dreierliste (Terna) wählt das Kapitel einen aus, den der Papst bestätigt. Gemäß dem Badischen Konkordat von 1932 muss mindestens einer auf der Terna ein Priester aus dem Bistum sein (dies gilt für Freiburg, Rottenburg-Stuttgart, Mainz und Dresden-Meißen). Außerdem ist vor Wahl und Ernennung noch die jeweilige Landesregierung zu benachrichtigen, die dadurch zumindest ein informelles weltliches Mitspracherecht ausüben kann. Die weitestgehenden Rechte haben die Bistümer Sankt Gallen und Basel, hier stellen die Domkapitel eine Sechser-Liste zusammen, aus der sie nach Genehmigung durch den Papst selbst ihren Bischof wählen. Für konvertierte Gläubige und Gemeinden der anglikanischen Tradition gibt es ein Personalordinariat, das über die Terna entscheidet.

Über die Frage, ob der Papst eine zweite Liste des Domkapitels ebenfalls ablehnen und eine Person ernennen kann, die nicht vom Kapitel vorgeschlagen oder gewählt wurde, kam es 1988/1989 bei der Ernennung des neuen Kölner Erzbischofs Joachim Meisner zum Konflikt: Der Heilige Stuhl berief sich auf das im Kirchenrecht vorgesehene Devolutionsrecht, das besagt, dass die Entscheidung an die nächsthöhere Ebene fällt, wenn eine untere Ebene zu keiner Entscheidung kommt. Die Ministerpräsidenten der beiden Bundesländer, in denen die Erzdiözese liegt (Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz), waren hingegen der Auffassung, dass das Preußenkonkordat zwingend eine Wahl vorschreibe und dass der völkerrechtliche Vertrag Vorrang vor dem kirchlichen Eigenrecht habe. Papst Johannes Paul II. ging letztlich nur formal darauf ein, indem er dem Domkapitel lediglich seinen Wunschkandidaten vorschlug und die Kölner Wahlordnung gemäß den Regeln des allgemeinen Kirchenrechts dahingehend änderte, dass im dritten Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit der Stimmen erforderlich war. Die Wahl erfolgte dann schließlich im dritten Wahlgang durch eine Minderheit bei Enthaltung der Mehrheit − wogegen zahlreiche Theologen protestierten.

Organisation

Am 29. Juni 1988 wurden das Direktorium für die „Visita ad limina“ veröffentlicht und gleichzeitig innerhalb der Kongregation ein Amt für deren Koordination gegründet.

1997 wurde eine Instruktion über die Diözesansynoden herausgegeben.

Ein Dekret der Kongregation vom 22. April 2001 konstituierte das Zentrale Amt für die Koordination der Militärordinariate.

Am 22. Februar 2004 erschien das Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe: Apostolorum Successores.

Außerdem ist ihr die 1958 von Papst Pius XII. eingerichtete Päpstliche Kommission für Lateinamerika zugeordnet, deren Präsident der Kardinalpräfekt des Bischofsdikasteriums ist.

Mitglieder

Am 30. Januar 2023 ernannte Papst Franziskus Robert F. Prevost OSA, den ehemaligen Generalprior des Augustinerordens und Bischof von Chiclayo, den nunmehrigen Papst Leo XIV., zum Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe, als Nachfolger des in den Ruhestand getretenen Kardinals Marc Ouellet. Nach seiner Wahl zum Papst ernannte Leo XIV. am 26. September 2025 Filippo Iannone OCarm, zuvor Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte, zum neuen Präfekten des Bischofsdikasteriums.

Das Dikasterium selbst besteht zusätzlich zum Präfekten aus Kardinälen, Erzbischöfen und Bischöfen sowie gegebenenfalls weiteren Personen, die vom Papst in der Regel für jeweils fünf Jahre berufen werden.

Papst Franziskus ernannte die Mitglieder des Dikasteriums wie folgt:

Kardinäle

  • Anders Arborelius OCD (seit 2022)
  • Jose F. Advincula (seit 2022)
  • José Tolentino Calaça de Mendonça (seit 2022)
  • Mario Grech (seit 2022)
  • Arthur Roche (seit 2022)
  • Lazarus You Heung-sik (seit 2022)
  • Jean-Marc Aveline (seit 2022)
  • Oscar Cantoni (seit 2022)
  • Claudio Gugerotti (seit 2023)
  • José Cobo Cano (seit 2023)
  • Grzegorz Ryś (seit 2023)
  • Víctor Manuel Fernández (seit 2023)
  • Emil Paul Tscherrig (seit 2024)
  • Rolandas Makrickas (seit 2025)

Erzbischöfe

  • Dražen Kutleša (seit 2022)
  • Andrés Gabriel Ferrada Moreira (seit 2024)

Bischöfe

  • Felix Genn (seit 2013)
  • Paul Tighe (seit 2022)
  • José Antonio Satué Huerto (seit 2023)

Sonstige

  • Donato Ogliari OSB (seit 2022)
  • Raffaella Petrini FSE (seit 2022)
  • Yvonne Reungoat FMA (seit 2022)
  • María Lía Zervino (seit 2022)

Präfekten

  • von 1908 bis 1967 der Papst
  • Carlo Kardinal Confalonieri (1966 Pro-Präfekt) (1967–1973)
  • Sebastiano Kardinal Baggio (1973–1984)
  • Bernardin Kardinal Gantin (1984–1998)
  • Lucas Kardinal Moreira Neves OP (1998–2000)
  • Giovanni Battista Kardinal Re (2000–2010)
  • Marc Kardinal Ouellet PSS (2010–2023)
  • Robert F. Kardinal Prevost OSA (2023–2025, dann Papst Leo XIV.)
  • Filippo Iannone OCarm (seit 2025)

Sekretäre

  • Marcello d’Aste (1695–1698)
  • Domenico Kardinal Riviera (1710–1730)
  • Filippo Maria Monti (1730–1735?)
  • Filippo Maria Pirelli (1763–1766)
  • Giulio Maria della Somaglia (1787–1795)
  • Fabrizio Kardinal Sceberras Testaferrata (1815–1818)
  • Raffaele Mazio (1818–1819)
  • Carlo Zen (1819–1825)
  • Gaetano Kardinal Baluffi (1845–1846)
  • Ruggero Luigi Emidio Antici Mattei (1850–1875)
  • Pietro Lasagni (1875–1882)
  • Carmine Kardinal Gori-Merosi (1882–1886)
  • Carlo Nocella (1892–1899)
  • Gaetano Kardinal de Lai (1908–1928)
  • Carlo Kardinal Perosi (1928–1930)
  • Raffaele Carlo Kardinal Rossi OCD (1930–1948)
  • Adeodato Giovanni Kardinal Piazza OCD (1948–1957)
  • Marcello Kardinal Mimmi (1957–1961)
  • Carlo Kardinal Confalonieri (1961–1965)
  • Francesco Carpino (1965–1967)
  • Ernesto Civardi (1967–1979)
  • Lucas Moreira Neves OP (1979–1987)
  • Giovanni Battista Re (1987–1989)
  • Justin Francis Rigali (1989–1994)
  • Jorge María Mejía (1994–1998)
  • Francesco Monterisi (1998–2009)
  • Manuel Monteiro de Castro (2009–2012)
  • Lorenzo Baldisseri (2012–2013)
  • Ilson de Jesus Montanari (seit 2013)

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