Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland

Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland war seit 1949 die Bezeichnung der 1882 als Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover gegründeten reformierten Landeskirche mit Sitz in Aurich, seit den 1950er Jahren in Leer (Ostfriesland). Von 1922 bis 1949 führte sie den Namen Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover.

1989 vereinigte sie sich mit der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern zur Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland). Heute trägt die Landeskirche den Titel Evangelisch-reformierte Kirche. Gemeinsam mit anderen Landeskirchen in Niedersachsen gehörte die Kirche zu den Trägern des Dorfhelferinnenwerks Niedersachsen e. V.

Geschichte

Die meisten reformierten Kirchengemeinden im heutigen Gebiet Deutschlands gehörten bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu folgenden Territorien des damaligen deutschen Reiches:

  • Grafschaft Ostfriesland
  • Grafschaft Bentheim
  • Niedergrafschaft Lingen und Herrlichkeit Papenburg (reformierte Minderheit inmitten einer katholischen Mehrheit)
  • Herzogtum Bremen (reformierte Minderheit inmitten einer lutherischen Mehrheit)
  • Herrschaft Plesse

Alle diese Herrschaftsgebiete fielen nach dem Ende der Napoleonischen Kriege 1815 an das im vorangegangenen Jahr gegründete Königreich Hannover. Dieses fiel wiederum 1866 in der Folge des Deutsch-Deutschen Krieges an das Königreich Preußen und wurde so zur preußischen Provinz, der Provinz Hannover.

Seit 1817 gehörten in den bis 1850 erworbenen preußischen Provinzen evangelische (also lutherische, reformierte und neu entstandene unierte) Kirchengemeinden zu einer einzigen Landeskirche. Derartiges ließ sich in der Provinz Hannover jedoch nicht umsetzen. So wurde 1882 für die reformierten Gemeinden in der preußischen Provinz Hannover schließlich eine gemeinsame Synodalordnung erlassen und durch Verfügung des preußischen Königs das Konsistorium in Aurich als Kirchenbehörde mit kollegialer Verfassung versehen. Damit war die Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover entstanden. Das 1643 gegründete, zunächst rein lutherisch besetzte Konsistorium in Aurich war bereits seit 1766 paritätisch mit Lutheranern und Reformierten besetzt und blieb selbst nach der Gründung der reformierten Landeskirche als Provinzialkonsistorium zugleich auch für die Kirchengemeinden der lutherischen Landeskirche im Nordwesten der Provinz Hannover zuständig.

Bereits seit 1866 gab es innerhalb der Provinz Hannover ein (lutherisches) Landeskonsistorium in Hannover, die fünf anderen zuvor schon bestehenden Provinzialkonsistorien (darunter auch Aurich) wurden jedoch zunächst noch weitergeführt. Bis 1904 wurden diese allerdings aufgehoben – mit Ausnahme des Auricher Konsistoriums. Dies lag an dessen seit 1766 allmählich entwickelter Sonderstellung als einziges für reformierte Gemeinden zuständiges Konsistorium in der Provinz Hannover (bzw. zuvor im Königreich Hannover).

Oberhaupt beider Hannoverschen Provinzialkirchen, also sowohl der lutherischen als auch der reformierten Landeskirche, war der König von Preußen als oberster Bischof (summus episcopus). Die geistliche Leitung der beiden Landeskirchen oblag den örtlich zuständigen Superintendenten, also im Falle der reformierten Kirche dem Superintendenten von Aurich.

Nach Gründung der Evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover im Jahre 1882 wurden weitere Gemeinden aufgenommen, und zwar 1886 die unierte Kirchengemeinde St. Andreas und Vitus in Freren/Emsland sowie 1901 die reformierte Gemeinde in Hannover. Ferner entstanden in jenen Jahren auch neue reformierte Gemeinden, u. a. in Hameln und Hildesheim.

In die „Evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover“ wurden zunächst die reformierten Gemeinden in Hannover, Hann. Münden, Göttingen, Celle und Bückeburg-Stadthagen (letztere allerdings nicht in Hannover, sondern in Schaumburg-Lippe befindlich) nicht aufgenommen. Diese bildeten seit dem 18. Jahrhundert die Niedersächsische Konföderation, eine besondere Vereinigung reformierter Gemeinden, die vor allem aus der hugenottischen Tradition stammten, wozu sich auch die Reformierten in Altona (Provinz Schleswig-Holstein) und Braunschweig (Herzogtum Braunschweig) hielten. Die meisten dieser Gemeinden traten aber später doch noch der Evangelisch-reformierten Landeskirche bei. Andere bildeten hingegen ab 1928 gemeinsam mit der Gemeinde Göttingen und der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern den Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands.

Als in Deutschland nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die Monarchie abgeschafft wurde und somit auch das Landesherrliche Kirchenregiment (Summepiskopat) wegfiel, wurden beide Landeskirchen der Provinz Hannover selbständig, indem sie 1922 eigene Verfassungen erhielten. Seit 1922 war die Landeskirche Mitglied im Deutschen Evangelischen Kirchenbund. Das paritätisch besetzte Konsistorium in Aurich wurde in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt und das Landeskonsistorium in Hannover wurde nunmehr für alle lutherischen Gemeinden innerhalb der Provinz Hannover zuständig. Die Verfassung der evangelisch-reformierten Kirche trat jedoch erst 1925 endgültig in Kraft. Die von Aurich aus verwaltete Kirche nannte sich nunmehr Evangelisch-reformierte Landeskirche der Provinz Hannover. Das Konsistorium in Aurich wurde zum „Landeskirchenrat“.

In der Folgezeit wurden weitere Gemeinden in die Kirche aufgenommen: Bereits 1923 traten die reformierten Gemeinden Altona, Celle und Hannoversch-Münden der Kirche bei. Mit Altona (Holstein) reichte das Gebiet der Landeskirche erstmals über die Grenzen der Provinz Hannover hinaus. 1927 folgte die reformierte Gemeinde Lübeck und 1937 die reformierten Gemeinden in Rinteln und Möllenbeck, die zuvor zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck gehört hatten.

Obwohl die reformierte Landeskirche während der NS-Zeit zu den so genannten „intakten Landeskirchen“ zählte, gab es ein heftiges Ringen innerhalb der Kirche um den rechten Kurs gegenüber dem NS-Staat, welcher von der Masse der Kirchenglieder 1933 befürwortet wurde. Auch traten 1933 viele reformierte Pastoren den nationalsozialistischen „Deutschen Christen“ bei. Die meisten verließen diese indes nach der Berliner Sportpalast-Kundgebung der „Deutschen Christen“ im November 1933, auf welcher das Alte Testament als jüdische Schrift öffentlich verworfen wurde.

In der Folgezeit kam es innerhalb der Kirche zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der „Deutschen Christen“, dem staatsnahen und beschwichtigenden Kurs der Auricher Kirchenleitung und den „Bekenntnispastoren“, unter denen Friedrich Middendorff aus Schüttorf, Reinhard Smidt aus Hameln oder Hermann Steen aus Holthusen hervorzuheben sind. Erst seit wenigen Jahren werden verstärkt Forschungen zur Haltung der reformierten Landeskirche zum Nationalsozialismus unternommen, mit teilweise bemerkenswerten neuen Ergebnissen (z. B. Weßels 2002; Herrenbrück 2006; Lekebusch 2006; Lensing 2008/2009).

Ab 1949, infolge des Aufgehens des Landes Hannover in Niedersachsen und der damaligen Verbreitung der Mitgliedsgemeinden, nannte sich die Landeskirche, den neuen Verhältnissen entsprechend, Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland. Sie wurde Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Im Jahr 1951 schloss sich die Stuttgarter reformierte Gemeinde an, die vorher zeitweise zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehört hatte. In den 1950er Jahren wurde der Sitz der Kirchenleitung wegen der besseren Verkehrsanbindung (Bahnanschluss) von Aurich nach Leer verlegt. 1959 gab sich die Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland eine neue Verfassung, die inhaltlich aber im Wesentlichen die alte Verfassung von 1922 bestätigte.

1989 trat die Reformierte Kirche Bayerns aus dem Bund Evangelisch-reformierter Kirchen Deutschlands wieder aus und schloss sich mit der Evangelisch-reformierten Kirche in Nordwestdeutschland zur Evangelisch-reformierten Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) zusammen.

Leitungsämter

Kirchenpräsidenten

Die Gesamtvertretung nach außen lag bei den Kirchenpräsidenten, die zugleich dem Landeskirchentag (der Synode) vorstanden.

  • 1925–1931: Johann Nikolaus Ditzen, Kirchenpräsident
  • 1931–1946: Johannes Theodor Horn, Kirchenpräsident
  • 1946–1953: Friedrich Middendorff, Kirchenpräsident
  • 1953–1965: Wilhelm Buitkamp, Kirchenpräsident
  • 1965–1972: Udo Heinrich Kruse, Kirchenpräsident
  • 1973–1977: Peter Petersen, Kirchenpräsident
  • 1977–1999: Hinnerk Schröder, Kirchenpräsident, ab 1989 Präses der Gesamtsynode

Generalsuperintendenten bzw. Landessuperintendenten

Die geistliche Leitung der Kirche lag bei den Generalsuperintendenten, die ab 1925 Landessuperintendenten hießen.

  • 1866–1903: Petrus Georg Bartels, Generalsuperintendent
  • 1903–1918: Hermann Wilhelm Müller, Generalsuperintendent
  • 1918–1927: Gerhard Cöper, Landessuperintendent
  • 1927–1951: Walter Hollweg, Landessuperintendent
  • 1951–1963: Walter Herrenbrück senior, Landessuperintendent
  • 1963–1987: Gerhard Nordholt, Landessuperintendent
  • 1987–1989: Walter Herrenbrück junior, Landessuperintendent, in gleicher Funktion weiter bis 2004 für die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern und Nordwestdeutschland

Präsidenten des Landeskirchenrats

Die Verwaltungsleitung der Kirche lag bei den Konsistorialpräsidenten, die später Präsidenten des Landeskirchenrats hießen.

  • 1904–1925: Linnko Oderhoff, Präsident des Konsistoriums in Aurich
  • 1925–1937: Otto Koopmann, Präsident des Konsistoriums in Aurich
  • 1939–1946: Landessuperintendent Walter Hollweg (in Personalunion)
  • 1946–1958: Berthold Fokken, Präsident des Landeskirchenrats
  • 1958–1959: Landessuperintendent Herrenbrück sen., kommissarisch
  • 1959–1969: Hans Gernot Dan, Präsident des Landeskirchenrats
  • 1969–1989: Winfried Stolz, Präsident des Landeskirchenrats, 1989–1994 als Präsident des Synodalrats der Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern und Nordwestdeutschland

Literatur

  • Die Evangelisch-Reformierte Kirche in Nordwestdeutschland. Beiträge zu ihrer Geschichte und Gegenwart. Hrsg. vom Landeskirchenvorstand. Risius, Weener 1982. ISBN 978-3-88761-005-0.

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