Gewerkschaft Bau und Industrie

Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) war eine schweizerische Gewerkschaft, die 1993 aus dem Zusammenschluss der Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) und der Gewerkschaft Textil, Chemie, Papier (GTCP) hervorging und bis 2004 existierte. In den GTCP-Branchen reagierten die Arbeitgeber auf die anstehende Fusion mit einer Verhärtung der Vertragsbedingungen. Dazu trug auch die Wahl von Roche-Manager Guido Richterich zum Präsidenten des Arbeitgeberverbands bei. Mit dem Schritt zur Fusion brach die GBI mit einer alten Tradition. Neu wurden zwei Gewerkschaften aus ganz unterschiedlichen Branchen vereinigt.

Eckpfeiler in der Geschichte der GBI

Der Gründungskongress der GBI fand am 5. September 1992 in Zürich statt. Die Identität der neuen Gewerkschaft fusste auf dem Vorhaben, die „Gewerkschaft als gesellschaftliche Bewegung und als Gegenmacht zum Kapital aufzubauen“. Das periodische Aushandeln besserer Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden mit den Schwerpunkten Lohn, Rente und Arbeitnehmerrechte in GAV-Verhandlungen wurde um weitere Forderungen erweitert. Dazu zählten der Kampf gegen diskriminierende Behandlung von Migrantinnen und Migranten. Seit 1998 kämpfte die GBI, wie später die Unia, für die Abschaffung der für das Schengener-Gebiet bestehenden Visumpflicht für in der Schweiz lebende Drittstaatsangehörige. Dank intensiver Lobbyarbeit wurde das Thema im Herbst 2003 auf die Agenda der EU-Kommission gesetzt, 2005 erfolgte die Verabschiedung eines entsprechenden Reglements. Im Sommer 2006 konnte es schliesslich, noch vor dem Inkrafttreten der Schengener Abkommen, umgesetzt werden. Ebenso setzte sich die GBI für die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt, aber auch der Einsatz für eine lebenswerte Umwelt und für mehr soziale Anerkennung der Arbeit der Werktätigen ein. In seiner programmatischen Kongressrede sprach der neue Präsident, Vasco Pedrina, zudem von der Notwendigkeit einer Reformstruktur des SGB. Neben der Übernahme der Vertretung von Interessen der Arbeitnehmer gegenüber denen der Arbeitgebern bot die GBI auch weitere Dienstleistungen. Sie verfügte mit der SKBH Schweizerische Krankenkasse für das Bau- und Holzgewerbe über eine eigene Krankenkasse. Mitte 1993 erfolgte der Anschluss der gewerkschaftseigenen Krankenkasse an eine grosse Schweizer Krankenkasse, ohne Schaden für die neue GBI. Der Anteil der von der GBI-eigenen Arbeitslosenkasse ALK betreuten Arbeitslosen verdoppelte sich während den Neunzigerjahren von 12 % auf 24 %. Die Zufriedenheit mit der guten Arbeit der ALK führte dazu, dass sie zur grössten Arbeitslosenkasse schweizweit wurde. Daneben bot die GBI auch Umzugsunterstützungen, Rechtsschutz, Ferieneinrichtungen und Streikgeld an.

Die GBI vertrat zuletzt rund 91'000 Mitglieder. Per 16. Oktober 2004 fusionierte sie mit dem SMUV, dem VHTL und der alten unia zur Grossgewerkschaft Unia. Letzter GBI-Präsident war der Gewerkschaftsführer Vasco Pedrina.

Mit dem landesweiten Streik unter der Führung der GBI vom 4. November 2002, wo 15’000 Bauarbeiter streikten, konnte die Gewerkschaft zeigen, dass solch organisierte Arbeitskämpfe immer noch möglich sind. Dies trotz des Arbeitsfriedens. Allerdings gibt es in der Schweiz kein generelles Streikverbot. Das Streikrecht wurde in die neue Bundesverfassung aufgenommen, die im Januar 2000 in Kraft trat. Einen Monat nach Ende des Streiks der Bauleute im Jahr 2002 konnte ein Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet werden, in dem der von der Gewerkschaft geforderte „flexible Altersrücktritt“ für Bauarbeiter Wirklichkeit wurde. Dank diesem Erfolg können sich diese bereits mit sechzig vorzeitig pensionieren lassen und bis zur Erreichung des AHV-Alters bis zu achtzig Prozent des Lohns beziehen.

Vorgeschichte

Die Gewerkschaft GBH ging 1974 durch eine Umbenennung aus dem Schweizerischen Bau- und Holzarbeiterverband (SBHV) hervor. Dieser wiederum entstand 1922 aus der Fusion des Schweizerischen Holzarbeiterverbands (SHAV) mit dem Schweizerischen Bauarbeiterverband (SBAV). Der SBHV war 1886 gegründet worden. Deutsche und österreichische Gesellen, also Handwerker auf der Walz, trafen sich in den 1840er Jahren im Arbeiterverein Eintracht in Zürich, Ziele waren die „geistige und sittliche Veredlung des Handwerkerstandes“.

1871 schritt man dann zur Gründung der „Gewerkschaft der vereinigten Holzarbeiter für den Bezirk Zürich“, dem 1886 die nationale Struktur folgte. Später formierten sich auch nach und nach die Parkettleger, die Tapezierer, die Glasschleifer und die Anschläger in eigenen Verbänden. Sie alle einte der Kampf um bessere Arbeitsbedingungen, so etwa der Kampf um den 9h-Tag. Durch den Schweizer Generalstreik, den Landesstreik, spitzten sich die Verhältnisse weiter zu, wobei längerfristig Erfolge zu verzeichnen waren. 1919 wurde eine vorläufige Arbeitszeit von 44h/Woche erzielt, im selben Jahr kam der Landesmantelvertrag (LMV) zustande. Die Zwischenkriegszeit, besonders die Wirtschaftskrise in den 1930er Jahren, brachte neben harten Auseinandersetzungen auch Fortschritte mit sich und die Arbeitsverhältnisse in den handwerklichen Berufen und auf dem Bau konnten in kleinen Schritten stets verbessert werden. Dazu zählten etwa substantielle Arbeitszeitverkürzungen, eine Verbesserung beim beruflichen Gesundheitsschutz oder die zunehmende Qualifikationen bei der Berufsausbildung; letzteres bspw. bei den Innendekorationsnäherinnen in den 1970er Jahren.

Literatur

  • Bernd Körner: Aus zwei mach eins. Das Ende der GTCP und die neue GBI. In: Basler Stadtbuch 1993, S. 65–68.

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