Die Industriellen Hauptgruppen stellen Kategorien der in der Europäischen Union gebräuchlichen Klassifikation von ökonomischen Aktivitäten dar, die unter der englischen Abkürzung MIGS (Main Industrial Groupings) bekannt ist. Diese Klassifikation wird für die Konjunkturstatistik verwendet und beruht auf der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE). Die Definition der industriellen Hauptgruppen wurde in der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 gefordert und mit der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 umgesetzt. Eine Anpassung an NACE v2 erfolgte mit Verordnung (EG) Nr. 656/2007.
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
09
Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
10.6
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
10.9
Herstellung von Futtermitteln
13.1
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
13.2
Weberei
13.3
Veredlung von Textilien und Bekleidung
16
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
17
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
20.1
Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
20.2
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
20.3
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
20.5
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen
20.6
Herstellung von Chemiefasern
22
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
23
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden