Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (englisch International Convention for the Regulation of Whaling) ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, welcher 1946 geschlossen wurde, um den Walfang zu regulieren. Es wurde am 2. Dezember 1946 von 42 Nationen in Washington, D.C. (USA) unterzeichnet und trat am 19. November 1948 in Kraft. Das Protokoll, in dem erstmals die genaue Definition eines Walfängers aufgeführt wurde, um sowohl Helikopter als auch Walfangschiffe zu erfassen, wurde am 19. November 1956 unterzeichnet. Die Konvention stellt eine Nachfolgerin des International Agreement for the Regulation of Whaling vom 8. Juni 1937 (London) dar; dessen Protokolle wurden am 24. Juni 1938 und am 26. November 1946 unterzeichnet.

Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll vermieden werden. Durch die Konvention sollte entsprechend ein System zur internationalen Regulation des Walfangs geschaffen werden, um den notwendigen Schutz und die Entwicklung der Walpopulationen zu ermöglichen. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission (engl. International Whaling Commission, IWC) bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention durchgeführt werden.

Fangbeschränkungen

Das Ziel, kommerziellen Walfang dauerhaft und ganz zu verbieten, wird bestritten, insbesondere von Norwegen und Japan, und ist Thema wiederkehrender Diskussionen.

Erlaubt im Rahmen der Fangbeschränkungen ist der Walfang jedoch für einige indigene Bevölkerungen zur Deckung des Eigenbedarfes (Stand Mai 2004):

  • Die Inuit von Alaska und die Ureinwohner des autonomen Kreises der Tschuktschen im äußersten Nordosten Sibiriens dürfen 67 Grönlandwale pro Jahr anlanden
  • Im östlichen Nordpazifik dürfen jährlich 140 Grauwale gefangen werden, und zwar „von denen, deren traditionelle, eingeborene und Verpflegungsbedürfnisse anerkannt sind“
  • Die Inuit von Grönland dürfen 19 Finnwale und 187 Zwergwale pro Jahr fangen
  • Der Bevölkerung von Bequia (St. Vincent und die Grenadinen, Karibik) werden jährlich 4 Buckelwale zugestanden

Seit 1986 gibt es darüber hinaus Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken. Zu wissenschaftlichen Zwecken hat insbesondere Japan, aber auch Island (bis 2006), und (bis 1994) Norwegen Gebrauch gemacht. Island und Norwegen erkennen das Verbot heute nicht mehr an und betreiben einen offenen kommerziellen Walfang. Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Seit Jahren steigt die Zahl der getöteten Wale an, lag zuletzt (2004) bei 780 im Jahr, was von Umweltschützern als Missbrauch des Instruments der wissenschaftlichen Genehmigungen angesehen wird, sowie als Beleg dafür, dass die Konvention heute noch relativ „zahnlos“ sei.

Vertragsstaaten

Aktuelle Vertragsstaaten

Das Jahr vor dem Staat bezeichnet das Jahr ab dem der Vertrag für den Staat wirksam geworden ist.

  • 1948 Australien Australien
  • 1948 Frankreich Frankreich
  • 1948 Norwegen Norwegen
  • 1948 Sowjetunion Sowjetunion
  • 1948 Sudafrika Südafrika
  • 1948 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
  • 1948 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
  • 1949 Mexiko Mexiko
  • 1950 Danemark Dänemark
  • 1960 Argentinien Argentinien
  • 1974 Brasilien Brasilien
  • 1976 Neuseeland Neuseeland
  • 1977 Niederlande Niederlande
  • 1978 Korea Sud Südkorea
  • 1979 Chile Chile
  • 1979 Peru Peru
  • 1979 Spanien Spanien
  • 1979 Schweden Schweden
  • 1980 Oman Oman
  • 1980 China Volksrepublik Volksrepublik China
  • 1980 Schweiz Schweiz
  • 1981 Costa Rica Costa Rica
  • 1981 Indien Indien
  • 1981 Kenia Kenia
  • 1981 Saint Lucia St. Lucia
  • 1981 Saint Vincent Grenadinen St. Vincent und die Grenadinen
  • 1982 Antigua und Barbuda Antigua und Barbuda
  • 1982 Deutschland Deutschland
  • 1982 Monaco Monaco
  • 1982 Senegal Senegal
  • 1983 Finnland Finnland
  • 1985 Irland Irland
  • 1992 Dominica Dominica
  • 1992 Saint Kitts Nevis St. Kitts und Nevis
  • 1993 Grenada Grenada
  • 1993 Salomonen Salomonen
  • 1994 Osterreich Österreich
  • 1998 Italien Italien
  • 2000 Guinea-a Guinea
  • 2001 Marokko Marokko
  • 2001 Panama Panama
  • 2002 Benin Benin
  • 2002 Gabun Gabun
  • 2002 Island Island
  • 2002 Mongolei Mongolei
  • 2002 Portugal Portugal
  • 2002 Palau Palau
  • 2002 San Marino San Marino
  • 2003 Belize Belize
  • 2003 Mauretanien Mauretanien
  • 2003 Nicaragua Nicaragua
  • 2004 Belgien Belgien
  • 2004 Elfenbeinküste Elfenbeinküste
  • 2004 Ungarn Ungarn
  • 2004 Kiribati Kiribati
  • 2004 Mali Mali
  • 2004 Suriname Suriname
  • 2004 Tuvalu Tuvalu
  • 2005 Kamerun Kamerun
  • 2005 Tschechien Tschechien
  • 2005 Luxemburg Luxemburg
  • 2005 Nauru Nauru
  • 2005 Slowakei Slowakei
  • 2005 Gambia Gambia
  • 2005 Togo Togo
  • 2006 Kambodscha Kambodscha
  • 2006 Israel Israel
  • 2006 Marshallinseln Marshallinseln
  • 2006 Slowenien Slowenien
  • 2007 Ecuador Ecuador
  • 2007 Eritrea Eritrea
  • 2007 Guinea-Bissau Guinea-Bissau
  • 2007 Kroatien Kroatien
  • 2007 Laos Laos
  • 2007 Uruguay Uruguay
  • 2007 Zypern Republik Zypern
  • 2008 Dominikanische Republik Dominikanische Republik
  • 2008 Kongo Republik Republik Kongo
  • 2008 Litauen Litauen
  • 2008 Rumänien Rumänien
  • 2008 Tansania Tansania
  • 2009 Bulgarien Bulgarien
  • 2009 Estland Estland
  • 2009 Ghana Ghana
  • 2009 Polen Polen
  • 2011 Kolumbien Kolumbien
  • 2018 Liberia Liberia
  • 2018 Sao Tome und Principe São Tomé und Príncipe

Ehemalige Vertragsstaaten

Zehn Staaten, die den Vertrag ratifizierten, traten später wieder aus.

  • 1949 Kanada Kanada – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1982
  • 1951 Japan Japan
  • 1979 Seychellen Seychellen – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1995
  • 1981 Jamaika Jamaika – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1984
  • 1981 Philippinen Philippinen – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1988
  • 1981 Agypten Ägypten – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1989
  • 1983 Mauritius Mauritius – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1988
  • 1991 Venezuela Venezuela – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 1999
  • 2006 Guatemala Guatemala – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 2017
  • 2007 Griechenland Griechenland – Austritt mit Wirkung zum 30. Juni 2013

Internationale Walfangkommission

Das Sekretariat der Kommission hat seinen Sitz in Impington nördlich von Cambridge. Die Kommission besteht aus den Repräsentanten (Kommissare) der derzeit 88 Unterzeichnerstaaten. Diese wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Vizevorsitzenden. Bis 2012 bekleideten die Gewählten ihr Amt je drei Jahre lang. Seither bleiben der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende in der Regel insgesamt vier Jahre im Amt, die ersten zwei Jahre als stellvertretender Vorsitzender und dann zwei weitere Jahre als Vorsitzender.

Die Kommission hat unter anderem die Aufgabe, Fangquoten für Wale in den Weltmeeren festzulegen. Auch werden von der IWC Schutzzonen definiert, in denen Walfang untersagt ist.

Konferenzen der IWC

Die Mitglieder der Internationalen Walfangkommission treffen sich seit 1949 jährlich. Im Jahr 2012 beschloss die Kommission, von jährlichen zu zweijährlichen Kommissionssitzungen überzugehen. Der Wissenschaftliche Ausschuss tagt weiterhin jährlich. Jede Tagung dauert etwa zwei Wochen. In den Jahren, in denen beide Sitzungen stattfinden, liegen mindestens 100 Tage zwischen den beiden Sitzungen, um den Kommissionsmitgliedern Zeit zu geben, die Berichte des Wissenschaftlichen Ausschusses vor der Kommissionssitzung zu lesen und zu verarbeiten.

An der Tagung des Wissenschaftlichen Ausschusses nehmen bis zu 200 Wissenschaftler teil, an der Tagung der Kommission rund 400 Personen, darunter Regierungsdelegierte, Beobachter von Nichtmitgliedsregierungen, andere zwischenstaatliche Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Medienvertreter. Die Öffentlichkeit kann die Plenarsitzungen auf dem YouTube-Kanal der IWC verfolgen.

2006

Die 58. Jahrestagung der Kommission fand vom 16. bis 20. Juni 2006 auf der Karibikinsel St. Kitts und Nevis statt.

2007

Die 59. Tagung fand vom 4. bis 31. Mai 2007 in Anchorage (Alaska) statt und wurde begleitet von wissenschaftlichen Veranstaltungen zu Krankheiten der Meeressäugetiere.

Dabei setzten sich die Walfanggegner mit 37:4 Stimmen durch und bestätigten das seit 1986 bestehende Verbot der kommerziellen Jagd.Japan droht mit seinem Austritt aus der Kommission.Island und Norwegen erkennen weiterhin das Verbot nicht an.

2010

Die 62. Jahrestagung fand vom 21. bis 25. Juni 2010 in Agadir statt. Es kam ein Vorschlag zur Abstimmung, wonach Japan, Island und Norwegen der Walfang mit festen Quoten für zehn Jahre erlaubt werden sollte. Der Vorschlag wurde jedoch abgelehnt.

2018

Die Jahrestagung 2018 fand in Florianópolis, Brasilien statt. Erstmals hat mit Joji Morishita ein Japaner den Vorsitz der Kommission. Japan reichte im Vorfeld eine Reihe von Anträgen ein, unter anderem wollte das Land die Abstimmungsregeln der Kommission ändern. Zudem wollte Japan das Walfangmoratorium kippen und Fangquoten für eine „nachhaltige Jagd“ auf Wale festlegen. Brasilien beantragte dagegen, ein großes Schutzgebiet für Wale im Südatlantik einzurichten. In seiner Eröffnungsansprache forderte Brasiliens Umweltminister Edson Duarte den Umbau der Organisation zu einer Walschutzkommission. Neuer Kommissionspräsident wird Andrej Bibić, Slowenien.

2020

Die Jahrestagung 2020 fiel infolge der Covid-19-Pandemie aus.

2022

Die 68. Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) fand im Oktober 2022 in Portorož, Slowenien, statt. An der Tagung nahmen 57 von 88 Vertragsregierungen, eine Nicht-Mitgliedsregierung, drei zwischenstaatliche Organisationen und 25 Nichtregierungsorganisationen teil. Über einen von Argentinien, Brasilien und Uruguay erneut eingebrachten Vorschlag zur Einrichtung eines Walschutzgebiets im Südatlantik konnte nicht abgestimmt werden, da einige Delegationen den Raum verließen und das notwendige Quorum nicht mehr erreicht wurde. Hingegen wurde eine Resolution über die Plastikverschmutzung der Meere (Resolution on Marine Plastic Pollution) angenommen. Neuer Kommissionspräsident wird Amadou Télivel Diallo, Guinea

2024

Die 69. Tagung ist vom 23. bis 27. September 2024 in Lima, Peru geplant.

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