Liste der Bodendenkmäler in Baierbrunn

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Baierbrunn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.

Bodendenkmäler der Gemeinde

Bodendenkmäler im Ortsteil Baierbrunn

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Baierbrunn
Konradshöhe
(Standort)
Burgstall Baierbrunn

Burgstall des hohen und späten Mittelalters (Burg Baierbrunn).

D-1-7934-0082


Baierbrunn
Wolfratshauser Straße 52
(Standort)
Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Katholischen Nebenkirche St. Peter und Paul in Baierbrunn und ihrer Vorgängerbauten (Alte Kirche). D-1-7934-0284
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Baierbrunn
(Standort)
Körpergräber vorgeschichtlicher Zeitstellung und des frühen Mittelalters. D-1-7934-0289


Baierbrunn
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-7934-0305


Baierbrunn
ca. 600 m ssö der Alten Kirche
(Standort)
Burgstall des hohen Mittelalters. D-1-7934-0350


Baierbrunn
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit mit begleitenden Materialentnahmegruben (Teilstück der Via-Julia-Trasse Augsburg-Salzburg). D-1-7935-0006


Baierbrunn
(Standort)
Birg

Abschnittsbefestigung ottonischer Zeitstellung (Birg) sowie Siedlung der Bronzezeit und der Latènezeit.

D-1-8034-0088
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Baierbrunn
(Standort)
Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0089


Baierbrunn
(Standort)
Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8034-0227

Grenzüberschreitende Baudenkmäler

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
Forstenrieder Park
(Standort)
Straße der römischen Kaiserzeit mit begleitenden Materialentnahmegruben (Teilstück der Trasse Augsburg-Salzburg). D-1-7934-0096


Schäftlarn
(Standort)
Siedlung der Bronzezeit, der Urnenfelderzeit, der Hallstattzeit, der Latènezeit und des frühen Mittelalters. D-1-8034-0105

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

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