Diese Liste zeigt die Wappen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit seinen heute zwei kreisfreien Städten und sechs Landkreisen. Zusätzlich enthält die Liste die Wappen der bis zur Kreisgebietsreform 2011 bestehenden kreisfreien Städte und Landkreise. Die Wappen der Städte und Gemeinden werden landkreisweise erfasst und können über die Navigationsleiste unten aufgerufen werden.
Wie schon im Wappen Mecklenburg-Vorpommerns zu sehen, sind die am häufigsten auftretenden Symbole der Stier Mecklenburgs und der Greif Pommerns. Es ist aber auch das hanseatische Kreuz zu finden. So demonstriert meist die Kombination der Farben rot und weiß ebenso die hanseatische Tradition der Städte in dieser Region.
Mecklenburg-Vorpommern und Vorgängergebiete
| Bundesland oder Gebiet | Wappen | Kommentare |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | Großes Landeswappen | Festgelegt durch das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes vom 23. Juli 1991:
Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde erst am 23. Mai 1993 erlassen und fasst sich in Artikel 1 Absatz 3 zu diesem Thema daher sehr kurz:
Das große und kleine Wappen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde nach der Wiedervereinigung entworfen und erlassen. Im kleinen Landeswappen repräsentiert der Stier den Landesteil Mecklenburg und der rote Greif Pommerns den Landesteil Vorpommern. Im großen Landeswappen sind zwei Stiere vorhanden, da Mecklenburg historisch aus den beiden Teilen Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz bestand. Außerdem zu sehen der Adler Brandenburgs, der nicht nur für einige kleinere Teile des historischen Landes steht, sondern auch die historische Verbundenheit dieses Landes mit Pommern. |
| Kleines Landeswappen | ||
| Freistaat Mecklenburg-Schwerin (1919–1934) | Angenommen 1921: „Gespalten und zweimal geteilt mit aufgelegtem Herzschild;
Herzschild: geteilt von Rot über Gold (Grafschaft Schwerin).“ | |
| Freistaat Mecklenburg-Strelitz (1919–1934) | Angenommen am 6. Januar 1921: „Das Wappen zeigt, gespalten und halbgeteilt; vorn in Blau eine gezinnte silberne Mauer mit einem spitzbedachten Zinnenturm; hinten oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; hinten unten in Rot ein schwebendes silbernes Kreuz.“ | |
| Provinz Pommern | Festglegt durch den König von Preußen 1881: „In Silber ein goldbewehrter roter Greif.“ Weitere Einzeheiten siehe Wappen Pommerns. |
Landkreise
| Landkreis | Wappen | Kommentare |
|---|---|---|
| Ludwigslust-Parchim | Am 8. Mai 2014 hat der Kreistag Ludwigslust-Parchim die Annahme eines von Heinz Kippnick entworfenen Wappens beschlossen, das mit Änderung der Hauptsatzung vom 27. Januar 2015 zum offiziellen Kreiswappen wurde: „Gespalten und halb geteilt, vorn in Blau ein schreitender, golden bewehrter silberner Graureiher, hinten oben in Gold ein hersehender, golden gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, unten in Rot zwei zusammengewachsene goldene Eichenblätter mit goldener Eichel.“ | |
| Mecklenburgische Seenplatte | Das Wappen und die Flagge wurden von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge beschlossen vom Kreistag am 2. Dezember 2013, am 11. März 2014 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 351 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Gespalten und durch Wellenschnitt halb geteilt; vorn in Gold ein halber hersehender, golden gekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernem Horn; hinten oben in Silber ein aufgerichteter, golden bewehrter roter Greif mit aufgeworfenem Schweif, unten in Blau sieben silberne Wellenfäden.“ | |
| Nordwestmecklenburg | Das Wappen und die Flagge wurde von dem Freudenberger Heraldiker Manfred Gerth gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 16. Februar 2012 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 341 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Gespalten; vorn in Gold ein halber hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in dreifach geteiltem Feld von Silber und Rot, ein Krummstab in verwechselten Farben.“ | |
| Rostock | Das Wappen wurde von dem Freudenberger Heraldiker Manfred Gerth gestaltet, am 15. November 2011 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 340 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Von Gold und Blau geteilt, darauf zwei schräg gekreuzte von Rot und Gold geteilte Krummstäbe mit zugewendeter Krümme. Oben ein hersehender, goldgekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern; unten ein abgerissener, rotgezungter, goldener Greifenkopf.“ | |
| Vorpommern-Greifswald | Das Wappen wurde von dem Greifswalder Ralf-Gunnar Werlich gestaltet, beschlossen vom Kreistag am 9. Dezember 2013, genehmigt am 18. März 2014 durch das Ministerium des Innern und unter der Nr. 350 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Von Silber und Gold durch eine schräglinke blaue Leiste geteilt; überdeckt durch einen aufgerichteten, golden bewehrten roten Greif mit aufgeworfenem Schweif.“ | |
| Vorpommern-Rügen | Der Kreistag hat am 17. Dezember 2012 die Führung des nachstehend beschriebenen Wappens beschlossen, die der Minister für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch Urkunde vom 7. März 2013 genehmigte. Das Wappen wurde unter der Nummer 345 in die Wappenrolle des Landes eingetragen: „Über blauem Schildfuß, darin ein schreitender rot gezungter goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif, gespalten vorn in Gold ein linksgewendeter, aufgerichteter, rot gezungter schwarzer Greif mit aufgeworfenem Schweif, die unteren Schwungfedern des Flügels silbern, hinten in Gold ein aus schwebenden, offenen roten Stufengiebel aus fünf Steinen wachsender, rot gekrönter, gezungter und bewehrter, doppelgeschweifter schwarzer Löwe. Dem Spalt aufgelegt zwischen den Fängen des Greifen und den Pranken des Löwen, die nicht berührend, ein roter Schild mit einer silbernen Pfeilspitze überhöht von einem silbernen Tatzenkreuz.“ |
Ehemalige Landkreise
| Landkreis | Wappen | Kommentare |
|---|---|---|
| Bad Doberan | Das Wappen wurde von dem Freudenberger Heraldiker Manfred Gerth gestaltet, am 5. Dezember 1995 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 96 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Geteilt durch einen liegenden, mit der Krümme nach vorn und oben gekehrten silbernen Abtstab; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind.“ | |
| Demmin | Das Wappen und die Flagge wurde von dem Neubrandenburger Lothar Herpich gestaltet. Es wurde am 8. Juni 1995 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 85 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Halbgeteilt und gespalten, von oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, hinten in Blau eine schwebende, gezinnte silberne Burg mit geöffnetem begattertem Tor und einem Zinnenturm, dessen Spitzdach mit einer Lilie bekrönt ist und dessen drei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind, von unten geteilt: oben in Rot ein wachsender silberner Greif, unten von Gold und Blau geschacht.“ | |
| Güstrow | Das Wappen wurde von dem Parumer Dr. Dietrich Bräutigam gestaltet, genehmigt durch Urkunde des Innenministers von Mecklenburg-Vorpommern vom 16. August 1996 und unter der Nr. 110 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert: „In geteiltem Schild oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, aufgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Blattornamenten und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, beseitet von je einem roten Stern; unten in von Rot und Gold geteiltem Feld zwei schräggekreuzte Bischofsstäbe in verwechselten Farben.“ | |
| Ludwigslust | Das Wappen wurde von dem Glaisiner Manfred Sturzenbecher gestaltet, genehmigt am 20. Februar 1997 durch das Ministerium des Innern und unter der Nr. 121 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Geteilt durch einen Wellenschnitt von Rot und Silber; oben ein schreitendes goldenes Pferd; unten drei fächerförmig zusammengewachsene grüne Eichenblätter.“ | |
| Mecklenburg-Strelitz | Das Wappen wurde von der Teschendorferin Margret Lüdtke gestaltet. Es wurde am 27. Februar 1996 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 98 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Das Wappen zeigt, gespalten und halbgeteilt; vorn in Blau eine gezinnte silberne Mauer mit einem spitzbedachten Zinnenturm; hinten oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, silbernen Hörnern und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; hinten unten in Rot ein silbernes Malteserkreuz.“ | |
| Müritz | Das Wappen und die Flagge wurde von dem Röbeler Grafiker Werner Schinko gestaltet. Es wurde am 20. März 1995 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 81 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Über einem vierfach gezinnten roten Mauerschildfuß mit offenem Tor, darin silbergewelltes blaues Wasser, von Gold und Blau gespalten; vorn ein hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und goldener Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; hinten ein silberner Fischadler mit geschlossenem Flug und einem silbernen Fisch in den Fängen.“ | |
| Nordvorpommern | Das Wappen wurde von dem Sagarder Gerhard Koggelmann gestaltet, am 3. Dezember 1997 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 142 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Gespalten von Blau und Gold; vorn ein nach links gewendeter goldener Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenen Schweif; hinten ein schwarzer Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif, die beiden unteren Schwungfedern des Fluges silbern.“Gespalten von Blau und Gold; vorn ein nach links gewendeter goldener Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenen Schweif; hinten ein schwarzer Greif mit ausgeschlagener roter Zunge und aufgeworfenem Schweif, die beiden unteren Schwungfedern des Fluges silbern. | |
| Nordwestmecklenburg | Das Wappen wurde von dem Schweriner Heraldiker Heinz Kippnick gestaltet. Es wurde am 1. Juli 1996 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 106 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „In gespaltenem Schild vorn in Gold am Spalt ein halber herschauender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist; hinten in Blau ein stehender goldener Bischofsstab.“ | |
| Ostvorpommern | : Das Wappen und die Flagge wurde nach einer Idee des Levenhagener Dr. Norbert Buske und von dem Schweriner Uwe Christoffer gestaltet. Es wurde zusammen mit der Flagge am 20. Februar 1998 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 143 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „In Gold ein aufgerichteter, rot gezungter schwarzer Greif mit aufgeworfenem Schweif.“ | |
| Parchim | Das Wappen wurde von dem Schweriner Heraldiker Karl-Heinz Steinbruch gestaltet, am 7. Juni 1995 durch das Innenministerium genehmigt und unter der Nr. 84 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert. Am 4. Juli 1996 wurde das Wappen noch einmal verändert. Die veränderte Wappenzeichnung schuf Eberhard Klesper aus dem Hauptamt des Landkreises Parchim: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, von der drei kleeblattförmige Zinken sichtbar sind, ein rechtes blaues Schrägeck und ein linkes unteres blaues Schrägeck.“ | |
| Rügen | Das Wappen wurde von dem Sagarder Gerhard Koggelmann gestaltet, am 18. Januar 1993 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 68 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Das Kreiswappen des Landkreises Rügen zeigt: Geteilt von Gold über Blau; oben ein rot gekrönter und bewehrter Schwarzer Löwe mit Doppelschweif, der aus dem im unteren Felde befindlichen, aus fünf roten Steinen gebildeten Stufengiebel hervorwächst. Auf dem Schild ruht eine Volkskrone; sie besteht aus einem mit roten Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist.“ | |
| Uecker-Randow | Das Wappen und die Flagge wurde von dem Neubrandenburger Lothar Herpich gestaltet. Es wurde am 6. Juni 1995 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 83 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „In Silber ein aus blauem, mit zwei silbernen Wellenbalken belegtem Wellenschildfuß hervorkommender, sich nach oben verjüngender, gezinnter roter Backsteinrundturm mit abgeflachtem Spitzdach und zwei balkenweise angeordneten schwarzen Fenstern, begleitet: rechts von einem goldbewehrten roten Greif, links von einem goldbewehrten roten Adler.“ |
Kreisfreie Städte
| Stadt | Wappen | Kommentare |
|---|---|---|
| Hansestadt Rostock | Das Wappen wurde am 10. April 1858 durch Friedrich Franz II., Großherzog von Mecklenburg-Schwerin festgelegt und unter der Nr. 9 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „Geteilt; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten geteilt von Silber über Rot.“ | |
| Landeshauptstadt Schwerin | Das Wappen wurde 1990 neu gestaltet, am 11. Februar 1991 durch das Ministerium des Innern genehmigt und unter der Nr. 26 der Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern registriert: „In Blau das goldene Reiterbildnis Herzog Heinrichs des Löwen: ein Ritter mit Topfhelm auf einem gezäumten, schreitenden Ross, in der Rechten eine Fahnenlanze mit einer dreilätzigen Fahne und in der Linken ein Dreieckschild, darin ein schreitender leopardierter Löwe haltend.“ | |
| Landeshauptstadt Schwerin (1939–1991) | Verliehen vom Reichsstatthalter in Mecklenburg am 30. September 1939: „In Blau ein vollgerüsteter goldener Ritter, in der Rechten eine Lanze mit daran befestigter dreizipfliger Fahne; am linken Arm ein roter Schild, darin ein hersehender schreitender goldener Löwe.“ |
Ehemals kreisfreie Städte bis 2011
- Hansestadt
Greifswald - Stadt
Neubrandenburg - Hansestadt
Stralsund - Hansestadt
Wismar
Literatur
- Manfred Bensing, Karlheinz Blaschke, Karl Czok, Gerhard Kehrer, Heinz Machatscheck: Lexikon Städte und Wappen der DDR. Hrsg.: Heinz Göschel. 2. neubearb. und erw. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig Juli 1984.
- Hans-Heinz Schütt: Auf Schild und Flagge - Die Wappen und Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und seiner Kommunen. Hrsg.: produktionsbüro TINUS. Schwerin 2011, ISBN 978-3-9814380-0-0.
Siehe auch
- Liste der Flaggen in Mecklenburg-Vorpommern
- Liste der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
- Wappen der deutschen Stadt- und Landkreise
Fußnoten
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes. Abgerufen am 13. Juni 2025. (Hoheitszeichengesetz) vom 23. Juli 1991
- Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Abgerufen am 13. Juni 2025. vom 23. Mai 1993
- § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim. (PDF) Abgerufen am 21. Juni 2025.
- Beschlussvorlage KT 43/2013 Kreiswappen und Flagge ( vom 12. März 2016 im Internet Archive; PDF; 554,7 kB) / Wappen.pdf ( vom 14. März 2016 im Internet Archive; PDF)
- Sitzung des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte vom 2. Dezember 2013 ( vom 14. März 2016 im Internet Archive; PDF)
- § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg ( vom 5. August 2014 im Internet Archive; PDF)
- Wappenbrief vom 15. November 2011 ( vom 3. Mai 2014 im Internet Archive; PDF)
- § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Rostock ( vom 3. Mai 2014 im Internet Archive; PDF)
- Wappenbrief vom 7. März 2013 ( vom 6. Januar 2014 im Internet Archive; PDF)
- § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen. (PDF; 5.7 MB) Abgerufen am 17. September 2025.
- WAPPENBRIEF zur Wappenrolle des Landes Mecklenburg-Vorpommern ( vom 6. Januar 2014 im Internet Archive; PDF; 2,3 MB)
- § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vorpommern-Rügen ( vom 6. Januar 2014 im Internet Archive; PDF)
- § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bad Doberan ( vom 7. Juni 2008 im Internet Archive; PDF)
- Schütt 2011, S. 277–279
- § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung für den Landkreis Güstrow vom 17. März 2004 ( vom 25. November 2004 im Internet Archive; PDF)
- § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Ludwigslust ( vom 28. September 2007 im Internet Archive; PDF)
- Schütt 2011, S. 290–291
- siehe auch § 1, Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz ( vom 31. Juli 2007 im Internet Archive)
- Landkreis Müritz: Wappen und Flagge ( vom 23. Oktober 2009 im Internet Archive)
- Landkreis Nordvorpommern: Wappen ( vom 7. August 2007 im Internet Archive)
- § 2, Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg ( vom 16. Juli 2018 im Internet Archive; PDF; 205 kB)
- Schütt 2011, S. 354–355
- § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung des Landkreises Parchim ( vom 24. Juli 2007 im Internet Archive; PDF)
- § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Rügen ( vom 28. September 2007 im Internet Archive)
- Schütt 2011, S. 405–406
- Schütt 2011, S. 218–220
- siehe auch § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock ( vom 14. Januar 2017 im Internet Archive; PDF)
- Schütt 2011, S. 106–108
- siehe auch § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung für die Landeshauptstadt Schwerin ( vom 16. Juli 2018 im Internet Archive; PDF)
- Bensing et al. 1984, S. 420
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