Außenminister Deutschlands sind in der Regierung dafür zuständig, Deutschland gegenüber anderen Staaten zu vertreten. Sie stehen einem entsprechenden Ministerium vor.
Die erste gesamtdeutsche Regierung war die Provisorische Zentralgewalt des entstehenden Deutschen Reiches von 1848/1849. Es wurde auch Gesamt-Reichsministerium oder Reichsregierung genannt. Drei Jahre nach Gründung des Norddeutschen Bundes von 1867 wurde 1870 das preußische Außenministerium auf die Bundesebene übertragen. Da es dort keine Ministerien, sondern nur Ämter gab, erhielt es fortan die Bezeichnung Auswärtiges Amt. Sein Leiter hatte im Norddeutschen Bund (1867–1870) und im Kaiserreich (1871–1918) den Titel Staatssekretär und war kein verantwortlicher Minister in einer kollegialen Regierung. Stattdessen handelte es sich, wie bei den anderen obersten Bundesbehörden bzw. Reichsbehörden, um einen Amtsleiter, der dem Bundeskanzler bzw. Reichskanzler unterstellt war.
Staatssekretär des Auswärtigen Amtes des Norddeutschen Bundes 1870
Name
Amtszeitstart
Amtszeitende
Hermann von Thile
12. Jan. 1870
21. Mär. 1871
Staatssekretäre des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reiches (Deutsches Kaiserreich 1871–1919)
Im zweiten deutschen Kaiserreich hatten auch einige Gliedstaaten Außenminister. So verfügten beispielsweise die Königreiche Sachsen und Bayern über ein solches Ministerium (vgl. Liste der sächsischen Außenminister, Bayerisches Staatsministerium des Äußern). Zudem unterhielten auch andere Staaten Gesandtschaften explizit für die Gliedstaaten des Reiches (vgl. Liste der britischen Gesandten in Sachsen).
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