Liste der polnischen Wappengemeinschaften

Wappengemeinschaft bezeichnet eine Organisationsform des polnischen Adels. Mehrere Familien wurden unter einem Wappen vereint, wobei Blutsverwandtschaft keine Voraussetzung war.

Definition

Mitglieder in Wappengemeinschaften konnten nur Adelige werden, wobei eine Familie durchaus auch mehreren Wappengemeinschaften angehören konnte, zum Beispiel die Fürsten Radziwiłł.

Das polnische Wort für Wappen, Herb, bedeutet „Erbe“. Der Erhalt des Erbes (Besitzes) war in einer polnischen Wappengemeinschaft das Hauptziel.

Wappengruppen gab es auch unter deutschen ritterlichen Familien, etwa die Wappengruppe Hirsch über Schach in Pommern oder die Scherenwappen (von Schernberg, von Scherenberg, Marschall, von Nordhausen, Giech) in Thüringen und Franken. Das Steinbock- bzw. Widderhorn führten z. B. die fränkischen Geschlechter Adelsheim, Fechenbach, Dürn und Kottwitz im Wappen. Eine genealogische Stammesgemeinschaft ist dabei möglich, aber nicht zwingend. Es handelte sich z. T. auch um andere ursprüngliche Berührungspunkte wie ein gemeinsames Lehens- oder Dienstverhältnis in Abhängigkeit vom selben Lehensherren oder um ritterliche Kampfgemeinschaften, etwa auf Kreuzzügen.

Wappengemeinschaften

Eigene Wappen

Adelswappen

Siehe auch

  • Liste der Wappen der Szlachta
  • Szlachta
  • Polnische Heraldik

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