Der Artikel Organisationsstruktur der SS behandelt die strukturellen Organisationsmodelle der Schutzstaffel (SS) zwischen den Jahren 1925 und 1945. In den ersten vier Jahren ihres Bestehens war die SS formal der sogenannten Oberleitung München unterstellt, de facto wurde sie überwiegend von den Gauleitern der NSDAP kontrolliert, in deren Bereich sich SS-Einheiten befanden.
Unter der Ägide Heinrich Himmlers wurde ab 1929 die Zusammenführung sämtlicher SS-Formationen unter seiner Führung initiiert und eine pyramidale Strukturierung nach dem Territorialprinzip der NSDAP vorgenommen, wodurch sich die SS sowohl vertikal als auch diagonal über das Gebiet der damaligen Weimarer Republik zu organisieren begann. Die Befehlsstrukturen der SS waren durch die Übernahme des in der NSDAP geltenden Führerprinzips geprägt.
Von November 1926 bis Juli 1934 stand die SS unter der Kontrolle des Obersten SA-Führers und wurde als wesentlicher Bestandteil des von ihm vertretenen Gesamt-SA-Konzepts betrachtet.
Nachdem die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 die Macht übernommen hatten, entwickelte sich die SS allmählich zu einem „Staat im Staat“. Dies machte sie zu einer der gefürchtetsten Parteigliederungen der NSDAP. Himmler wurde 1936 zum „Chef der Deutschen Polizei“ ernannt und die SS hatte das Konzentrationslagerwesen bereits seit dem Sommer 1934 von der SA übernommen, reformiert und ausgebaut. Ferner wurde die Parteiorganisation im Zuge des sogenannten Röhm-Putsches aus der SA herausgelöst und zur eigenständigen Organisation der NSDAP erklärt. Infolgedessen wurde Himmler im August 1934 zum Reichsleiter SS ernannt und unterstand fortan ausschließlich Adolf Hitler persönlich, dem er auch rechenschaftspflichtig war.
Durch die Aufstellung spezieller, kasernierter Einheiten ab März 1933 standen der SS sowohl wehrmachtsähnliche (Verfügungstruppe) als auch polizeiähnliche (KZ-Wachmannschaften, später Totenkopfverbände) Verbände zur Verfügung, welche im Verlauf des Zweiten Weltkrieges zur Waffen-SS erweitert wurden. Vor allem die Waffen-SS trug eine Hauptverantwortung für den von Hitler befohlenen Holocaust an den europäischen Juden sowie an weiteren Personengruppen, die als „minderwertig“ klassifiziert wurden.
Grundsätzliches
Die SS wurde am 4. April 1925 als persönliche „Leibgarde“ des damaligen NSDAP-Führers Hitler ins Leben gerufen. Vom 1. November 1926 bis zum Röhm-Putsch im Sommer 1934 war sie als Bestandteil des Gesamt-SA-Konzepts anzusehen und unterstand der direkten Befehlsgewalt des Obersten SA-Führers. Seit dem 9. Januar 1926 wurde sie von Himmler als Reichsführer SS geleitet und bildete von August 1934 bis Mai 1945 eine direkt unter Hitler stehende Parteiorganisation.
Wie alle anderen parteilichen und staatlichen Organisationen folgte die SS – wie alle anderen parteilichen und staatlichen Organisationen in der Zeit des Nationalsozialismus – dem Führerprinzip und war eine paramilitärische Organisation innerhalb der damaligen völkischen Bewegung.
Als „Eliteorganisation“ der Partei verstand sich die SS unter Himmler; sie galt damals wie heute als strenger Vertreter der nationalsozialistischen Rassenhygiene. Außerdem strebte sie als Waffen-SS danach, die Expansionspläne der NSDAP im militärischen Rahmen umzusetzen. Der Beitritt zur SS stand jedem Nationalsozialisten frei, sie unterlagen jedoch ab 1930 zunehmend verschärften Auslesebedingungen. Zudem musste jeder Bewerber oder Anwärter seine „deutschblütige Herkunft“ (d. h. seine nichtjüdische Abstammung) mittels eines kleinen Ariernachweises belegen können. Während des Zweiten Weltkrieges wurde das „Freiwilligenprinzip“, das auch für die Allgemeine SS galt, schrittweise aufgegeben und als „SS-tauglich“ angesehene Deutsche sowie Ausländer in den militärischen Zweig der SS, die Waffen-SS, zwangseingezogen. Zu keinem Zeitpunkt bestand ein Zwang zum Beitritt in die Allgemeine SS. Dort war v. a. nach der Machtübernahme (1933) der Beitritt zur SS vielfach mit Privilegien und Macht verbunden; es galt in nationalsozialistischen Kreisen als „Ehre“, frei nach dem Wahlspruch der Parteiorganisation („Meine Ehre heißt Treue“), ihr anzugehören. Seltenes abweichendes Verhalten wurde vonseiten der SS mit Gewalt bis zum Mord geahndet.
Bis zum Überfall auf Polen (1. September 1939) waren allerdings 90 Prozent der Gründungsmitglieder altersbedingt aus dem aktiven Dienst in der SS ausgeschieden und nur etwa 10 Prozent der Altmitglieder gehörten dieser Parteiorganisation auch 1945 noch an. Von den im Jahr 1939 aktiven 260.000 SS-Angehörigen wurden nach Ausbruch des Krieges etwa 170.000, was circa 60 Prozent entspricht, in die Wehrmacht und etwa 36.000 in die Verfügungstruppe übernommen. Rund 10.000 SS-Angehörige waren als haupt- und nebenamtliche SS-Führer in den Polizei- und SS-Strukturen eingesetzt (Unabkömmlichkeit und Zurückstellung) oder in die öffentliche Verwaltung integriert.
Die SS war gemeinhin als eine ausgesprochen patriarchalische Organisation anerkannt, die sich ausschließlich aus männlichen Mitgliedern zusammensetzte. Im Zuge des Krieges wurden in den Konzentrationslagern von den Totenkopfverbänden vermehrt Frauen als „SS-Gefolge“ angeworben, um dort in den Frauenbereichen als Aufseherinnen eingesetzt zu werden.
Das Prinzip der doppelten Unterstellung war und blieb ein typischer Bestandteil der Organisationsstruktur der SS. Dies hatte zur Konsequenz, dass ein nachgeordneter Dienstposten zwei (oder mehreren) übergeordneten Stellen unterstellt war. Als beispielhaft für dieses Doppelprinzip erwies sich das Unterstellungsverhältnis der Kommandantur-Angehörigen in den Konzentrations- und Vernichtungslagern: Jene unterstanden für gewöhnlich der Disziplinarordnung des jeweiligen KZ-Kommandanten, während sie ihre „fachspezifischen Anweisungen“ von der funktionsmäßig übergeordneten Fachabteilung des IKL erhielten. Diese Dienststellung fand üblicherweise lediglich für höhere Ränge Anwendung. Durch die sich daraus ergebenden unklaren Kompetenzverhältnisse erhielten die SS-Führer, die zwei verschiedenen SS-Verwaltungseinheiten unterstellt waren, vergleichsweise große Freiheiten. Gleichzeitig wurden sie jedoch einer stärkeren Kontrolle ihrer „politischen Zuverlässigkeit“ und „Effizienz“ unterzogen.
SS-Dienstalterslisten
Zwischen August 1934 und November 1944 erschienen im Auftrag der SS-Personalabteilung bzw. des späteren SS-Personalhauptamtes die sogenannten „SS-Dienstalterslisten“ oder kurz „SS-DAL“. Diese waren ein Verzeichnis der aktiven SS-Führer. Seit 1936 wurden auch Polizeioffiziere aufgeführt, sobald ihrem Dienstgrad ein SS-Rang entsprach.
Im Sommer 1944 wurde für die Waffen-SS ein Einzelexemplar einer „Dienstaltersliste der Waffen-SS“ herausgegeben und im November 1944 wurde vorzeitig der erste Teil der 1945er Dienstaltersliste herausgebracht, indes am 30. Januar 1945 lediglich ein Berichtigungsblatt zu dieser Liste erschien. Brün Meyer hat die „Dienstaltersliste der Waffen-SS. SS-Obergruppenführer bis SS-Hauptsturmführer; Stand vom 1. Juli 1944“, neu herausgegeben, Osnabrück (Biblio Verlag), 1987, mit Anhang 1–2, Ill., 274 S. mit Generalen der Waffen-SS im Bild (103).
Organisationsentwicklung
Anfänge (1925–1933)
Im Frühjahr 1925 begannen die ersten Organisationsstrukturen der späteren SS zu entstehen, die auf der Organisationsstruktur der SA der damaligen Zeit basierten. Bis zum Ende des Jahres 1925 zählte die spätere SS bereits nahezu 1000 Angehörige. Die Anzahl tatsächlicher SS-Angehöriger sank jedoch rasch auf 200 Personen.
Im Zuge des Reichsparteitags, welcher 1926 in Weimar abgehalten wurde, wies der Anfang April ins Leben gerufene „Saal-Schutz“ der NSDAP bereits eine derartige Mitgliederstärke auf, dass ihm ebenda die Blutfahne überreicht und er offiziell in „Schutzstaffel“ umbenannt wurde.
Die Weltwirtschaftskrise des Jahres 1929 führte zu einem beträchtlichen Anstieg der Mitgliederzahl der SS, welcher insbesondere auf den massenhaften Beitritt ehemaliger Angehöriger der Freikorps zurückzuführen war. Jedoch strebten auch unbemittelte Bürgerliche danach, durch den Beitritt zur SS eine wirtschaftliche Grundlage zu erlangen. Die NS-Organisation verzeichnete ein stetiges Wachstum: Im Januar 1929 belief sich die Zahl der Mitglieder auf 280, stieg bis Dezember desselben Jahres auf 1000 und erreichte im Dezember des darauffolgenden Jahres 1930 einen Stand von 2727.
Die frühen SS-Standarten waren sowohl zentral als auch regional organisiert: Jene Standarten, die der Oberleitung unmittelbar unterstellt waren, wurden von dieser zentral verwaltet. Auf ihren Mannschaftsbestand hatte der damalige Oberleiter direkten Zugriff. Die regionalen Standarten unterstanden den entsprechenden Gauleitern der NSDAP und erreichten kaum Kompaniegröße.
Aufgrund der Tatsache, dass die Mehrheit der SS-Gau-Führer bis Ende 1928/Anfang 1929 nicht der Oberleitung München, sondern den regionalen Gauleitern der Partei unterstellt und verantwortlich war, handelten sie eigenständig und in Absprache mit der örtlichen Gauleitung über die ihnen zugeordneten Normen. Erst als Himmler am 6. Januar 1929 zum Reichsführer ernannt wurde, änderte sich dies: Er begann sofort, alle SS-Gliederungen seiner neu gegründeten Zentralverwaltung zu unterstellen.
Himmler begann unverzüglich, im Mai 1929, ein neues Organisationsschema zu etablieren, das bis Ende 1930 Bestand hatte. Laut Robert Lewis Koehl's Buch The Black Corps: The Structure and Power Struggles of the Nazi SS umfassten die damals bestehenden SS-Gaue folgende Anzahl von Standarten:
- SS-Gau Berlin-Brandenburg (mit Teilen Mecklenburgs): 2
- SS-Gau Franken: 4
- SS-Gau Niederbayern: 3
- SS-Gau Oberbayern-Süd: 4
- SS-Gau Rheinland-Süd: 4
- SS-Gau Sachsen: 4
Dem SS-Gau waren auch untergeordnete Organisationsbereiche angegliedert, die sogenannten Oberführerbereiche. Diese kontrollierten ihrerseits die neuen Brigaden und die diesen unterstellten Standarten:
- Oberführerbereich „Ost“ mit den Brigaden Berlin-Brandenburg, Ostpreußen und Schlesien mit insgesamt 8 Standarten.
- Oberführerbereich „West“ mit den Brigaden Hessen-Nassau, Rheinland-Nord, Rheinland-Süd, Südhannover-Braunschweig und Thüringen mit insgesamt 16 Standarten.
- Oberführerbereich „Süd“ mit den Brigaden Baden, Württemberg, Franken, Niederbayern, Oberbayern-Süd und Österreich mit insgesamt 7 Standarten.
Ab 1930 erfolgte eine neuerliche Reorganisation der SS-Strukturen, wobei man sich erneut einer Strukturierung bediente, die sich eng an jene der SA anlehnte, da diese sich dort als zweckdienlich erwiesen hatte. Eine grundlegende Veränderung in der Uniformierung der SS-Mitglieder erfolgte: Die SS begann, sich vollständig in Schwarz zu kleiden, wodurch sie sich optisch von der SA, die ihr übergeordnet war, abgrenzte. Des Weiteren wurde das bestehende Dienstgradsystem der SA von Himmler übernommen und einer Anpassung unterzogen.
Im Jahre 1931 erfolgte die Umgliederung der bis dato bestehenden Oberleitung in München in die sogenannte Reichsführung SS, wobei die Oberleitung fortan die Funktion einer Stabsabteilung wahrnahm. Auch wurden mit dem SS-Amt, der Zentralkanzlei oder dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS interne Organisationen geschaffen, die später im NS-Staat eine maßgebliche Rolle spielen sollten.
Am 17. März 1933 erfolgte in Berlin die Bewaffnung von 120 ausgewählten SS-Angehörigen unter dem Befehl von Sepp Dietrich, während Teile der Berliner Schutzpolizei deren militärische Ausbildung übernahmen. Diese hatten nunmehr innerhalb der Reichskanzlei den Wachdienst zu versehen, während sich außerhalb noch die Doppelposten der Reichswehr befanden. Schon 1923 gehörten viele dieser ausgewählten SS-Männer zum kurzlebigen Stoßtrupp „Adolf Hitler“, und die neue Einheit wurde zunächst als SS-Stabswache „Berlin“ benannt. Auf dem Reichsparteitag 1933 wurde dieser Stabswache offiziell der Name Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ verliehen.
Des Weiteren wurden ab dem 17. März 1933 weitere, neu formierte SS-Einheiten von Stabswachen in Sonderkommandos überführt und im weiteren Verlauf zu politischen Bereitschaften zusammengefasst, um militärisch ausgebildet und bewaffnet zu werden. Diese unterstanden formell den jeweiligen Oberabschnittsleitern der SS, welche im Bedarfsfall auf jene zugreifen konnten. Um die Entlohnung der Angehörigen zu gewährleisten, erfolgte ihre Finanzierung über die jeweiligen Polizeietats der Länder, indem man sie formell zu Hilfspolizisten ernannte. Zum genannten Zeitpunkt wurde ferner in München im Rahmen der politischen Bereitschaft „München“ ein weiteres, das Sonderkommando 1, eingerichtet, welches für den Betrieb sowie die Bewachung des neu errichteten Konzentrationslagers Dachau (Außenkommando „Dachau“) vorgesehen war und aus dem sich die späteren Totenkopfverbände entwickeln sollten.
Umstrukturierungen nach 1934
Im September 1934 wurden die Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ und die politischen Bereitschaften zur Verfügungstruppe zusammengefasst. Diese war eine kasernierte Sonderformation der SS, die ständig unter Waffen stand und nach den strengen Richtlinien der Wehrmacht ausgebildet wurde.
Im Dezember 1934 führte Himmler die Umbenennung der eigentlichen Schutzstaffel in Allgemeine SS durch. In einem Tagesbefehl vom 14. Dezember 1934 wies der Reichsführer SS an, dass unter dem Begriff der Allgemeinen SS „die bisherige aktive SS“ zu verstehen sei, deren Angehörige nicht kaserniert seien. Weiterhin wurde nun innerhalb der aktiven SS unterschieden in a.) Aktive SS und b) SS-Reserve. Als Verfügungstruppe definierte Himmler die bisherigen politischen Bereitschaften einschließlich der Leibstandarte SS „Adolf Hitler“. Die bisherigen und gemäß dem Befehl RFSS 10/096558 vom 29. November 1934 aufgeführten Sondersturmbanne der SS wurden zeitgleich in SS-Wachverbände (SS-Wachsturmbanne und SS-Wachstürme) umbenannt.
Die Allgemeine SS blieb damit weiterhin eine Organisation des Vereinsrechtes und Vollorganisation der NSDAP, deren Mitglieder (bis auf ca. 10.000 hauptberufliche SS-Führer) sich überwiegend nur aus Berufstätigen zusammensetzten, die ihren Dienst in der SS freiwillig und unentgeltlich nach Feierabend versahen. Hitler verfügte am 17. August 1938, in einer als „geheime Kommandosache“ eingestuften „Abgrenzung zwischen den bewaffneten SS-Verbänden gegenüber der Polizei und der Wehrmacht“ bezüglich der Allgemeinen SS: „Die SS in ihrer Gesamtheit, als eine politische Organisation der NSDAP, bedarf für die ihr obliegenden politischen Aufgaben keiner militärischen Ausbildung. Sie ist unbewaffnet. […]“ Es war jedoch vorgesehen, dass Angehörige der Allgemeinen SS im Kriegsfall der Wehrmacht zur Verfügung standen. Den bewaffneten SS-Verbänden, genauer den Ergänzungseinheiten der Totenkopfverbände sowie den Ergänzungseinheiten der Verfügungstruppe, oblag es nun ab 1939, in Friedenszeiten die vor- und nachmilitärische Schulung von Angehörigen der verstärkten SS-Totenkopfstandarten (Polizeiverstärkung) durchzuführen. Während bei den Totenkopfverbänden diese Schulungen in einem der drei Übungslager (Dachau, Sachsenhausen, Buchenwald) stattfanden, führte die SS-Verfügungstruppe die Schulungen der Angehörigen der Allgemeinen SS in den Schulungsräumen ihrer Kasernen aus.
Die finanzielle Versorgung der Allgemeinen SS, deren hohe Ansprüche kaum von den Mitgliedsbeiträgen getragen werden konnten, oblag den privatrechtlichen Vereinen „Freundeskreis Reichsführer SS“ und der „Organisation der Fördernden Mitglieder der SS“. Durch die Errichtung von Konzentrationslagern und die Ausbeutung der dort Inhaftierten und den Verleih der Gefangenen an Firmen konnte sich die SS rasch ein lukratives Wirtschaftsimperium aufbauen. Den Anfang machten die Gewinne der Handwerksbetriebe im Dachauer Konzentrationslager. Hinzu kamen Liegenschaften aus Arisierungen, Diebstahl von Kunstgegenständen und Bargeld etc.
Ebenfalls wurden 1934 die „SS-Junkerschulen“ unter dem damaligen SS-Standartenführer Paul Hausser gegründet, die die Offiziersausbildung der SS/V.T. unter den Richtlinien der Wehrmacht durchführte.
Zwischen 1935 und Anfang 1945 erschien die von Gunter d’Alquen geleitete und wöchentlich erscheinende, antisemitische SS-Zeitung „Das Schwarze Korps“. Es handelte sich um die auflagenstärkste Wochenzeitung nach der von Joseph Goebbels herausgegebenen „Das Reich“.
Konzept einer Gesamt-SS
Seit der Aufstellung kasernierter Sonderverbände (Frühjahr 1933) einerseits, als auch der Aufstellung von berittenen Einheiten einerseits als auch motorisierter Einheiten andererseits, definierte Himmler die SS stets als einheitliche Gesamtorganisation, als „Gesamt-SS“. Dieses Konzept hatte seinen Ursprung im Röhm´schen Gesamt-SA-Konzept, welches bis zum Sommer 1934 auch die SS beinhaltete.
Spätestens seit Dezember 1934 wurde die Gesamt-SS aus folgenden Teilorganisationen (vereinfacht) gebildet:
- Reichsführung SS (ab 1940 aus den SS-Hauptämtern gebildet)
- Führerschulen
- Allgemeine SS (einschließlich Reiter-SS)
- Verfügungstruppe
- Totenkopfverbände
- Nachrichteneinheiten
- Pioniereinheiten
- Sanitätsabteilungen
Erkennbar war dieses Gesamtkonzept daran, dass alle SS-Befehle Himmlers (soweit nicht anders bestimmt) für alle Teile der SS galten.
Infolge des Zweiten Weltkriegs wurde das Konzept der Gesamt-SS vereinfacht und galt bis Kriegsende 1945. Ab 1940/41 umfasste die Gesamt-SS folgende Teilorganisationen (vereinfacht):
- Reichsführer SS
- Persönlicher Stab RFSS
- Hauptämter
- Junker- und Führerschulen
- Allgemeine SS
- Waffen-SS (einschließlich ihrer Reserveeinheiten)
Umstrukturierungen zwischen 1939 und 1941/42
Bereits Ende 1934 hatte der damalige Chef der Heeresleitung Himmler zugestanden, dass dieser eine sogenannte „SS-Polizei-Verstärkung“ aufstellen und diese in Höhe von 25.000 Mann aus den Reihen der Allgemeinen SS ziehen dürfe. Allerdings mussten die Angehörigen dieser Polizeiverstärkung bereits ihrer Wehrpflicht in der Wehrmacht nachgekommen und zwischen 35 und 45 Jahre alt sein. Während ihrer Zugehörigkeit ruhe das Verfügungsrecht der Wehrmacht im Mobilmachungsfalle.
Am 17. August 1938 griff Hitler diese erteilte Zustimmung der Heeresleitung auf und erklärte in einer als „Geheime Kommandosache“ deklarierten „Führerverfügung“:
„1.) Die Verstärkung der SS-Totenkopfverbände ist eine Polizeitruppe, die im Bedarfsfall auf meinen Befehl, im Mob.Fall jedoch grundsätzlich aufgestellt und bewaffnet wird.
2.) Ihre Stärke bestimmt der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei innerhalb der Gesamtstärke aller Polizeieinheiten, die ich für das Reichsgebiet festsetzen werde.
3.) Organisation, Kräfteverteilung, Bewaffnung und Ausbildung der Verstärkung der SS-Totenkopfverbände richten sich ausschließlich nach den an sie herantretenden polizeilichen Aufgaben. Die Verantwortung für die volle Einsatzfähigkeit in dieser Beziehung trägt der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, der mir – bezüglich Bewaffnung und Ausrüstung nach vorherigem Benehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht – entsprechende Vorschläge zu machen hat.
4.) Die Ausbildung der für den Kriegsfall vorgesehenen Verstärkung der SS-Totenkopfverbände im Alter zwischen 25 und 35 Jahren erfolgt im Frieden durch die Ergänzungseinheiten der SS-Totenkopfverbände (vergl. C 2).
5. ) Die Geldmittel für die Ausbildung der Verstärkung der SS-Totenkopfverbände werden durch das Reichsinnenministerium beim Oberkommando der Wehrmacht als R.V.-Sondermittel angefordert.“
Im Oktober 1939 wurde begonnen, aus den bisherigen SS-Totenkopfstandarten I–III die SS-Division „Totenkopf“ aufzustellen, wofür das KZ Dachau zeitweise geräumt und dessen Häftlinge auf andere Konzentrationslager verteilt wurden. Damit wurde Hitlers Aussage vom 17. August 1938 obsolet, als er gegenüber der Wehrmachtsführung erklärte:
„1.) Die SS-Totenkopfverbände sind weder ein Teil der Wehrmacht noch der Polizei. Sie sind eine stehende bewaffnete Truppe der SS zur Lösung von Sonderaufgaben polizeilicher Natur, die zu stellen ich mir von Fall zu Fall vorbehalte.
Als solche und als Gliederung der NSDAP sind sie weltanschaulich und politisch nach den von mir für die NSDAP und die Schutzstaffeln gegebenen Richtlinien auszuwählen, zu erziehen und durch Einstellung von SS-tauglichen Freiwilligen, die ihrer Wehrpficht grundsätzlich in der Wehrmacht genügt haben, zu ergänzen.
Besondere Ausnahmefälle unterliegen der Zustimmung der Wehrmacht. Sie unterstehen dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, der mir für ihre Organisation, Ausbildung, Bewaffnung und volle Einsatzfähigkeit verantwortlich ist.
Der Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehrmacht geeignete Freiwillige der Wehrmacht vor ihrer Entlassung zu werben. Die Dienstverpflichtung der Unterführer und Männer beträgt 12 Jahre.
Die beim Heer verbrachte Dienstzeit ist anzurechnen. Die notwendige Dienstzeitversorgung bleibt einer späteren Regelung vorbehalten.“
Mit den „Sonderaufgaben polizeilicher Natur“ meinte Hitler das Betreiben und die Bewachung von Konzentrationslagern. Im Zuge der Umstellung der bisherigen SS-Totenkopfstandarten und deren Reorganisation in einen militärischen Kampfverband, wurden jüngere Angehörige dieser Standarten abgezogen und in die sich herausbildende SS-Totenkopf-Division eingegliedert. An deren Stelle kamen Angehörige aus Reihen der Stammabteilungen, die bereits das 45. Lebensjahr überschritten hatten. Dort bildeten sie zusammen mit älteren Angehörigen der bisherigen Lager-SS sogenannte SS-Totenkopf-Sturmbanne, die nun einem bestimmten Konzentrationslager zugeordnet waren.
Noch im Oktober 1939 wurde vonseiten Himmlers begonnen, neue SS-Totenkopfstandarten aufzustellen. Gehörte zuvor die turnusmäßige Bewachung der Konzentrationslager durch die einzelnen Sturmbanne der Standarten zu deren Aufgaben, so entstanden bis zum 24. April 1940 die verstärkten SS-Totenkopfstandarten (Polizeiverstärkung) V–XVI. Diese waren explizit nicht mehr für das Betreiben und für die Bewachung von Konzentrationslagern vorgesehen, sondern wurden von Anfang an wie (leichte) Infanterieregimenter aufgezogen.
Am 18. Mai 1939 hatte Hitler gegenüber der Wehrmachtführung noch erklärt, dass die SS-Verfügungstruppe insgesamt nur 20.000 Mann besitzen dürfe und nach Abschluss ihres Aufbaus zur SS-Division zusammengefasst werden solle. Bereits vier Monate später revidierte Himmler diese Aussage nach Gesprächen mit dem Chef der Ordnungspolizei sowie dem Führer der SS-Totenkopfverbände. Er bestimmte nun, „dass die in den SS-Totenkopfverbänden und in den Verbänden der Ordnungspolizei befindlichen Wehrpflichtigen jüngere Jahrgänge für die Dauer des mobilen Verhältnisses geschlossen mit ihren Führern und Unterführern, soweit sie für die Verwendung von Kampftruppen vorderer Linie geeignet erscheinen, zu Regimentern zusammengefasst und nach Aufstellung bzw. Ausstattung mit den fehlenden Divisionstruppen möglichst zu Kampfdivisionen geformt und ausgebildet werden.“
Bereits im September 1939 genehmigte Hitler dem Reichsführer SS Himmler zur Vergrößerung der kämpfenden SS-Einheiten die Anwerbung sogenannter „weißer Jahrgänge“ (1921–1922), ungedienter Freiwilliger für die verstärkten SS-Totenkopfstandarten. Da diese sich offiziell als Polizeiverstärkungseinheiten formierten, waren sie letztlich nicht an die von Hitler der Wehrmachtsführung fest zugesagten Kontingentierungszahlen gebunden. So ließ die damalige Reichsführung SS am 19. September 1939 in Pressemitteilungen verkünden:
„Die SS-Totenkopfstandarten stellen einmalig eine beschränkte Anzahl von Freiwilligen der Jahrgänge 1921 und 1922 ein. Bedingungen: Volle SS-Tauglichkeit, Mindestgröße 168 cm mit 17 Jahren, 12jährige Dienstzeitverpflichtung.
Die Bewerber dürfen von der Wehrmacht noch nicht ausgehoben sein und keinen freiwilligen Annahmeschein in der Wehrmacht besitzen, bei Eignung in die Führerlaufbahn. Spätere Übernahme in den Dienst der Polizei (einschließlich Geheime Staatspolizei), mittleren oder gehobenen Staatsdienst oder Einsatz als Wehrbauer.“
Gleichzeitig wurde das Mindestalter von 25 Jahren aufgehoben und die Altersgrenze wurde (wieder) auf 17 Jahre herabgesetzt. Gleichzeitig wurde damit auch die, der Wehrmacht im August 1938 zugesicherte, Mannschaftsstärke von 25.000 Mann überschritten.
Mit Wirkung vom 1. August 1940 wurden die verstärkten SS-Totenkopfstandarten (Polizeiverstärkung) in die Waffen-SS überführt, welche sogleich begann, für geeignete Angehörige dieser Standarten Anreize zu deren Versetzung in die SS-Verfügungstruppe zu setzen: Im Sommer 1940 wechselten allein 600 von diesen zur Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ über. Aus den bisherigen verstärkten SS-Totenkopfstandarten wurden im Zuge der einheitlichen Ausrichtung sämtlicher Waffen-SS-Einheiten SS-Totenkopf-Infanterie-Regimenter (mot.); überzählige Freiwillige wurden zudem in Sonderbataillone organisiert, von denen das SS-Wach-Bataillon „Böhmen–Mähren“ eines war. Insgesamt betraf diese Reorganisation etwa 35.000 Mann.
Aus den verbliebenen Angehörigen der verstärkten SS-Totenkopfstandarten wurden durch Ergänzung durch Notdienstverordnung zugeführte ältere Jahrgänge der Allgemeinen SS (über 45 Jahre alt mit militärischer Erfahrung) sogenannte SS-Totenkopf-Sturmbanne (auch SS-Totenkopf-Wachsturmbanne) gebildet. Diese wurden zur Bewachung alter und neuer Konzentrationslager herangezogen und umfassten bis 1945 etwa 70.000 Wachen, zu denen ab 1942 auch große Kontingente „Volksdeutscher“ aus dem südöstlichen Europa traten: Am 1. September 1942 umfasste der Komplex Konzentrationslager 12.637 SS-Angehörige, die bis Jahresende auf 16.842 Personen aufgestockt wurden. Noch am 30. Juni 1941 hatte der Mannschaftsbestand dort noch rund 7200 betragen, die im Oktober bereits durch die Waffen-SS angeworbenen sowjetischen Kriegsgefangene (zumeist aus Lettland, Litauen und der Ukraine) ergänzt wurden, nachdem diese im SS-Ausbildungslager Trawniki (Distrikt Lubin) eine entsprechende Ausbildung durchlaufen hatten. Dieser Personenkreis umfasste rund 5000 Personen.
Als Teil der IKL (und der späteren Amtsgruppe D im SS-Wirtschaft-Verwaltungshauptamt der SS) trugen die Angehörigen der SS-Totenkopf-Sturmbanne die Bezeichnung SS-Totenkopf-Sturmbann KL Auschwitz usw. Ferner verfügten sie über die aktuellen Uniformen und Soldbücher der Waffen-SS. Besonderes Uniformkennzeichen war, dass diese auf dem rechten Kragenspiegel das Divisionsabzeichen der SS-Division „Totenkopf“ (den Totenkopf über gekreuzten Knochen) trugen, jedoch war ihnen die Führung von Ärmelbändern usw. untersagt. Darunter fielen die Ärmelbänder mit den Aufschriften „Oberbayern“, „Brandenburg“, „Thüringen“ oder „SS-Totenkopfverbände“ und „Totenkopf“: Letzterer wurde ausschließlich von regulären Soldaten der Division getragen, die sich dort im Kriegseinsatz befanden; erstere wurden von älteren Divisionsangehörigen als „Traditionsabzeichen“ verwendet.
Mit der endgültigen Eingliederung dieser Sturmbanne in die Waffen-SS, welche 1942 mit der Auflösung der bisherigen IKL und der Unterstellung ihrer Organisationsstruktur in das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt abgeschlossen war, wurden diese nicht mehr durch das Polizei-, sondern durch das Reichsetat finanziert und besoldet.
SS und Polizei (Konzept des „Staatsschutzkorps“)
Himmler begann ab 1933, seine Macht stetig auszubauen. Bereits kurz nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten wurde er zum Chef der Bayerischen Politischen Polizei (BPP) ernannt. Deren Reorganisation in Bayern wurde zum Muster der Koorganisation von SS, SD und Kriminalpolizei im Deutschen Reich.
1934 wurden die „Politischen Polizeien des Deutschen Reiches“ von Hermann Göring zur Gestapo zusammengefasst und Himmler wenig später zu deren Chef ernannt.
Am 17. Juni 1936 wurde Himmler die gesamte Polizei des Reiches unterstellt. Er übte diese zweite und staatliche Funktion in Personalunion aus, seine Bezeichnung wurde im Erlass des Reichsministeriums des Innern vom 17. Juni 1936 vorgeschrieben: „Der Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ (Punkt 4) – in der Abkürzung als RFSSuChdDt.Pol. bekannt. Himmler war in seiner Funktion als Chef der staatlichen Polizei dem Minister „persönlich und unmittelbar unterstellt“ (Punkt 2), er vertrat den Minister (nur) im Polizeibereich in dessen Abwesenheit (Punkt 3) – RGBl. I S. 478.
Himmler ordnete per Erlass des RMdI vom 26. Juni 1936 die staatliche Polizei neu, sie wurde zentralisiert und auf zwei Hauptämter im Ministerium des Innern aufgeteilt: Die politische Polizei wurde im Hauptamt Sicherheitspolizei zusammengefasst und bestand aus Geheimer Staatspolizei (Gestapo) und Kriminalpolizei, die Leitung übertrug Himmler in Personalunion SS-Obergruppenführer Reinhard Heydrich und somit dem Chef des SS-Sicherheitsdienstes (SD). Falls ein Beamter der Gestapo oder Kriminalpolizei auch SS-Angehöriger war oder einen Antrag zur Aufnahme stellte, wurde er automatisch in den SD übernommen und trug damit Uniform.
Beide Ämter (Sicherheitspolizei und SD) wurden 1939 kurz nach Kriegsbeginn auch organisatorisch im Reichssicherheitshauptamt(RSHA) zusammengeführt. Die uniformierte Polizei (Schutzpolizei, Gendarmerie, Gemeindepolizei) wurde im Hauptamt Ordnungspolizei zusammengefasst, die Adresse blieb jene des Ministeriums, als Chef wurde der General der Polizei Kurt Daluege bestellt. Wenn ein uniformierter Polizeibeamter zugleich SS-Angehöriger war oder wurde, konnte er seine Zugehörigkeit „nur“ durch eine aufgenähte SS-Rune unterhalb der linken Brusttasche zeigen. Allerdings bedurfte die Trageberechtigung des im Mai 1937 eingefügten Abzeichens („Abzeichen für SS-Angehörige“) einer besonderen Verleihung. Das Abzeichen bestand aus zwei handgestickten Sig-Runen auf einer der Außenkontur beruhenden Unterlage in den Maßen 4 × 4 cm in den Grundfarben des Bekleidungsstücks. Die SS-Runen waren zunächst aus weißem Batist, ab März 1938 aus aluminiumfarbenem Metallgespinst. Ab August 1943 durfte dieses Abzeichen nicht mehr von Generalen getragen werden.
Angehörige der Ordnungspolizei durften, wenn diese bereits vor dem 30. Januar 1933 der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen oder einer ihrer angeschlossenen Verbände beigetreten waren, ab Oktober 1942 den SS-Ehrenwinkel zur Uniform tragen. Im Zuge seiner Planung, alle als Polizei und Polizeiähnlich aufgefassten Organisationen einschließlich der Sicherheitspolizei und des Reichssicherheitshauptamtes zu einem sogenannten Staatsschutzkorps zusammenzufassen, verfügte Himmler 1942, dass ab Juli alle in den Polizeikräften eingesetzten Generale und die im Generalsrang befindlichen Verwaltungsbeamten neue Kragenspiegel nach SS-Muster zu tragen hätten. Diese bestanden aus hellgrünem Abzeichentuch mit Goldstickerei, welche ab August die bisherigen Arbareskenstickerei ablösen sollte. Diese Regelung galt auch für Sanitätsdienst- und Veterinäroffiziere im Generalsrang.
Im Januar/Februar 1943 folgte die Verfügung, dass nun auch alle anderen uniformierten Angehörigen der Ordnungspolizei SS-ähnliche Dienstgradabzeichen zu tragen hätten. Eine Ausnahme stellte nur die Wasserschutzpolizei dar. Abweichend zur SS sollte die uniformierte Polizei diese Dienstgradspiegel in der jeweiligen Grundfarbe des betreffenden Dienstzweiges führen und auf beiden Kragenseiten tragen. Die neuen Spiegel sollten an Offiziere und Verwaltungsbeamte ab April, an Mannschaften und Unterführer der Polizeieinheiten ab Juli und des Einzeldienstes ab Oktober 1943 ausgegeben werden. Die Schulterstücke waren von der Änderung nicht betroffen. Die vollständige Einführung dieser SS-ähnlichen Dienstgradabzeichen wurde aufgrund der allgemeinen und kriegsbedingten Schwierigkeiten, aber auch durch erheblichen Widerstand innerhalb der Ordnungspolizei mehrfach zurückgestellt und dann im August 1943 auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Generale und Verwaltungsbeamten im Generalsrang, aber auch die Polizeidirektoren und Polizeipräsidenten im Rang eines Obersts trugen die Spiegel mit einem oder zwei Eichenblättern. Ebenso die Obersten aller Polizeisparten und Ministerialräte, die zum SS-Oberführer ernannt wurden, die SS-typischen Rangabzeichen mit zwei Eichenblättern. Diese genannten Gruppen von Polizeioffizieren und die ihnen gleichgestellten Verwaltungsbeamten verwendeten die neuen Dienstgradabzeichen bis Kriegsende 1945. An die übrigen Angehörigen der Ordnungspolizei wurden die neuen Dienstgradspiegel nur in Einzelfällen ausgegeben und auch nur dann, wenn die Betreffenden gleichzeitig in der SS waren und dort berechtigt waren, die kombinierten SS- und Dienstgradbezeichnungen zu führen.
Im Großen und Ganzen verlief die von Himmler längerfristig geplante „Verschmelzung“ der SS mit der Polizei erfolglos: Am weitesten konnte diese fast vollständig im Bereich der Sicherheitspolizei mit der Schaffung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) umgesetzt werden, während die Ordnungspolizei weiterhin im Ministerium des Inneren verankert blieb. Für den gesamten Polizeibereich galt: Es behielten oder erhielten nur jene Führungspositionen, die auch der SS angehörten. Eine weitere Zwischenstelle wurde im Vorfeld der Kriegspläne geschaffen. Das Ministerium des Innern etablierte in Absprache mit der Wehrmacht am 13. November 1937 mit Erlass die Position eines Höheren SS- und Polizeiführers (HSSPF), der im Mobilisierungsfall SS und Polizei zu koordinieren hatte. Mit dieser für beide Organisationsbereiche zuständigen Zwischenstelle erhielt Himmler im Krieg direkten Zugriff auch auf die Ordnungspolizei.
1943 wurde Himmler auch Reichs- und preußischer Minister des Innern sowie Generalbevollmächtigter für die Reichsverwaltung. Den Titel „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei“ führte er nun ohne den Zusatz „im Reichsinnenministerium“.
SS-Hauptämter (1938–1941)
Im Jahre 1938 unterstanden dem Reichsführer SS drei Hauptämter:
- Das SS-Hauptamt als oberste Befehlsstelle der drei SS-Gliederungen,
- das Hauptamt Sicherheitsdienst als politische Überwachungsstelle und
- das Rasse- und Siedlungshauptamt, dem die weltanschauliche Erziehung und Durchführung der Gedanken von „Blut und Boden“ oblag.
1943 wurde die SS von zwölf SS-Hauptämtern aus verwaltet.
Das Kommandoamt der Allgemeinen SS
Kommandoamt der Allgemeinen SS, intern Amt I (SS-FHA), war der Name einer Dienststelle innerhalb des SS-Führungshauptamtes, welches ab 1940 für die Belange der Allgemeine SS zuständig war. Leiter war SS-Gruppenführer Leo Petri.
Aufgabenbereich
Das Kommandoamt entstand innerhalb der Amtsgruppe A des Führungshauptamtes, wo es sein Amt I bildete. Es war in erster Linie für die Organisation, Versorgung und Ausbildung sowie für die Mobilisierung der ihm zugewiesenen SS-Angehörigen zuständig; es war auch für die Leitung und Durchführung operativer Operationen der Allgemeinen SS verantwortlich.
Organisationsstruktur auf Personalebene (SS-Führerkorps)
„Das Führerkorps der Schutzstaffel
Das Führerkorps wird eingeteilt in:
1. Aktive SS-Führer.
2. Zugeteilte Führer bei den Stäben des Reichsführers SS, den Hauptämtern, den Oberabschnitten und den Abschnitten.
3. Führer in der Stammabteilung.
4. Führer z. V.
Die Bezeichnungen Ehren- und Rangführer zur besonderen Verwendung fallen fort, da den Ehrentitel ‚SS-Mann‘ jeder vollberechtigte Angehörige der Schutzstaffel vom SS-Mann bis zum Reichsführer SS führt.“
Aktive SS-Führer
Aktive SS-Führer waren alle Führer, die sich in einer planmäßigen Dienststelle der Allgemeinen SS, der Waffen-SS und der SS-Hauptämter befanden. Überdies umfasste der Begriff alle Oberst-Gruppenführer, Obergruppen- und Gruppenführer, ungeachtet, ob diese eine planmäßige Dienststelle einnahmen oder nicht.
Zugeteilte Führer bei den Stäben
Zugeteilte SS-Führer bei den Stäben waren alle Führer, die sich in höheren Staats- und Parteistellen befanden und daher nicht am aktiven Dienst teilnehmen konnten. Überdies auch jene Führer, die durch ihren Beruf nicht mehr in der Lage waren, in der SS aktiven Dienst zu versehen.
SS-Führer in der Stammabteilung
SS-Führer in der Stammabteilung war die Bezeichnung eines Führers, der nicht unter Ziffer 1 und 2 des oben angeführten Zitats erfasst war, in keiner Dienststellung Verwendung fand und aufgrund seines Alters oder durch gesundheitliche Behinderung aus dem aktiven Dienst aller SS-Zweige ausscheiden musste.
SS-Führer zur Verfügung (SS-Führer z. V.)
SS-Führer zur Verfügung erhielten die Erlaubnis, die SS-Uniform bei besonderen Anlässen zu tragen. Zur Verfügung gestellt wurden alle Führer, welche 1.) die Reichsführung SS nicht mehr für geeignet ansah, den SS-Dienst zu versehen, da diese strafweise ihrer Dienststellung enthoben wurden, 2.) für eine Versetzung in die Stammabteilung „zu geringe Verdienste um die Schutzstaffel“ aufzuweisen hatten und 3.) für die Stammabteilung noch zu jung waren.
Ein SS-Führer konnte nur für die Dauer von zwei Jahren zur Verfügung gestellt werden. Innerhalb dieser Frist war durch den zuständigen Oberabschnitt aufgrund einer erneuten Beurteilung des Betroffenen der Antrag zu stellen, diesen Führer zu reaktivieren oder zur Stammabteilung zu versetzen. Kam ein SS-Führer für eine weitere Verwendung nicht infrage, so wurde dieser aus der SS entlassen.
Haupt- und nebenamtliche SS-Führer
Das einen Abschnitt darüber beschriebene Führerkorps der SS gliederte sich in haupt- und nebenamtliche SS-Führer.
Voraussetzungen
Für SS-Angehörige, die für eine Führerlaufbahn in der Allgemeinen SS oder eine dem entsprechende Offizierslaufbahn in der Waffen-SS als geeignet angesehen wurden, war die Vorlage des großen Ariernachweises, also eine Zurückverfolgung der „deutschblütigen Abstammung“ bis in das Jahr 1750, obligatorisch. Dieses galt ab 1931. Die Gesamt-SS war hierarchisch entsprechend einer militärischen Struktur aufgebaut.
Hauptamtlicher SS-Führer
Hauptamtlicher SS-Führer war der Titel eines SS-Angehörigen, der in Vollzeitbeschäftigung seinem Dienst in der SS nachkam und von der NSDAP bezahlt wurde. Hierunter fielen alle Oberabschnitts- und die untergeordneten Abschnittsleiter der SS, aber auch die Leiter und Lehrer in den Führer- und Junkerschulen.
Nebenamtlicher SS-Führer
Nebenamtlicher SS-Führer war die Bezeichnung eines SS-Angehörigen, der in Teilzeitbeschäftigung seinem Dienst in der SS nachkam und von der NSDAP dafür eine Aufwandsentschädigung erhielt. Das heißt, dass ein nebenamtlicher SS-Führer größtenteils seinem bürgerlichen Beruf nachkam, aber der Dienst in der SS bereits so zeitaufwendig war, dass mögliche Verdienstausfälle von der Partei ausgeglichen wurden.
Reichsführer SS
Der Reichsführer SS (RFSS) stellte die Spitze des Führerkorps innerhalb der SS dar. Der Titel wurde offiziell im November 1926 in Anlehnung an den damaligen Reichs-SA-Führer für den formal verantwortlichen Oberleiter in München eingeführt.
Bis zur Etablierung der SS als eigenständige Organisation innerhalb der NSDAP (1934) stellte der Titel „Reichsführer SS“ nur eine Dienststellung innerhalb der Gesamt-SA dar. Dieser war in seiner damaligen Funktion als Reichstaffelführer in der Obersten SA-Führung Leiter der Stabsabteilung „Schutzstaffel“. Zuvor war Himmler dort in seiner Eigenschaft als stellvertretender Reichsstaffelführer Referent für Fragen um den Fachbereich „Schutzstaffel“ eingesetzt.
Ihm war bis April 1942 die Dienstgradgruppe der Obergruppenführer unmittelbar untergeordnet, die dann von der Dienstgradgruppe der Oberst-Gruppenführer abgelöst wurde.
SS-Oberst-Gruppenführer
| Name | Dienststellung | SS- Nummer | SS- Eintritt | NSDAP- Nummer |
|---|---|---|---|---|
| Kurt Daluege | Chef der Ordnungspolizei und stellvertretender Reichsprotektor von Böhmen und Mähren | 1.119 | 25. Juli 1930 | 31.981 |
| Josef Dietrich | Befehlshaber 6. SS-Panzerarmee, Kommandeur Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ | 1.177 | 5. Mai 1928 | 89.015 |
| Paul Hausser | Befehlshaber II. SS-Panzerkorps und Heeresgruppe G | 239.795 | 15. November 1934 | 4.158.779 |
| Franz Xaver Schwarz | Schatzmeister der NSDAP | 38.500 | 16. September 1931 | 6 |
SS-Obergruppenführer
| Name | Position | SS Nummer | Eintritt in die SS | NSDAP-Nummer |
|---|---|---|---|---|
| Friedrich Alpers | Stab RFSS | 6.427 | 15. März 1932 | 132.812 |
| Max Amann | SS-Ehren- und Rangführer | 53.143 | 15. März 1932 | 3 |
| Erich von dem Bach-Zelewski | Höherer SS- und Polizei-Führer (HSSPF) im besetzten Teil der Sowjetunion. | 9.831 | 15. Februar 1931 | 489.101 |
| Herbert Backe | Reichsminister für Ernährung; Rasse- und Siedlungshauptamt | 22.766 | 1. Oktober 1933 | 87.882 |
| Gottlob Berger | Chef des SS-Hauptamts | 275.991 | 30. Januar 1936 | 426.875 |
| Theodor Berkelmann | HSSPF Wartheland | 6.019 | März 1931 | 128.245 |
| Werner Best | Stellvertreter von Reinhard Heydrich im RSHA und Statthalter im besetzten Dänemark | 23.377 | 1931 | 341.338 |
| Wilhelm Bittrich | Kommandeur des II. SS-Panzerkorps | 39.177 | 1. Dezember 1931 | 829.700 |
| Ernst Bohle | Leiter der NSDAP-Auslandsorganisation – NSDAP/AO | 276.915 | 13. September 1933 | 276.915 |
| Martin Bormann | Leiter der Parteikanzlei der NSDAP | 555 | September 1929 | 60.508 |
| Philipp Bouhler | Chef der Kanzlei des Führers | 54.932 | 20. April 1933 | 12 |
| Franz Breithaupt | Oberster Richter am SS-Gericht, General der Waffen-SS | 39.719 | 1. Dezember 1932 | 602.663 |
| Walter Buch | Oberster Parteirichter der NSDAP | 81.353 | 1. Juli 1933 | 13.726 |
| Josef Bürckel | Stab RFSS | 289.230 | 30. Januar 1942 | 33.979 |
| Leonardo Conti | Stab RFSS | 3.982 | 1930 | 72.225 |
| Walther Darré | Chef des SS-Rasseamtes, Reichsminister und Reichsbauernführer | 6.882 | Juli 1930 | 248.256 |
| Karl Demelhuber | Kommandeur Führungsstab Ostküste | 252.392 | 15. März 1935 | 4.439 |
| Otto Dietrich | Reichspressechef der NSDAP; SS-Ehren- und Rangführer | 101.349 | 1932 | 126.727 |
| Friedrich Karl von Eberstein | HSSPF Süd | 1.386 | 1. April 1929 | 15.067 |
| Joachim Eggeling | NSDAP-Gauleiter von Halle-Merseburg | 186.515 | 9. Juni 1936 | 11.579 |
| Theodor Eicke | Waffen-SS: Kommandeur der SS-Division Totenkopf | 2.921 | 29. Juli 1930 | 114.901 |
| August Eigruber | NSDAP-Gauleiter Oberdonau | 83.432 | 22. Mai 1938 | 292.778 |
| Karl Fiehler | Oberbürgermeister von München | 91.724 | 31. Juli 1933 | 37 |
| Albert Forster | SS-Ehren- und Rangführer; NSDAP-Gauleiter von Danzig | 158 | 1. Oktober 1932 | 1.924 |
| August Frank | Stab OKH | 56.169 | 8. April 1932 | 1.471.185 |
| Karl Frank | SS- und Polizeiführer | 310.466 | 1938 | 6.600.002 |
| Herbert Gille | Waffen-SS: Kommandierender General IV. SS-Panzerkorps | 39.854 | Dezember 1931 | 537.337 |
| Curt von Gottberg | Waffen-SS: Kommandierender General XII. SS-Armeekorps | 45.923 | September 1932 | 948.753 |
| Ernst Grawitz | Reichsarzt SS und Polizei | 27.483 | November 1931 | 1.102.844 |
| Ulrich Greifelt | Chef des Stabshauptamtes des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums | 72.909 | Juni 1933 | 1.667.407 |
| Arthur Greiser | Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Wartheland | 10.795 | 29. September 1931 | 166.635 |
| Karl Gutenberger | HSSPF West | 25.249 | Juni 1940 | 372.303 |
| Karl Hanke | Stab RFSS | 203.013 | 1941 | 102.606 |
| August Heißmeyer | Chef der SS-Ausbildungs-Abteilung | 4.370 | Januar 1930 | 21.573 |
| Wolf-Heinrich von Helldorff | Polizeipräsident von Potsdam, später von Berlin | 325.408 | ||
| Konrad Henlein | NSDAP-Gauleiter des Sudetenlands | 310.307 | 9. Oktober 1938 | 6.600.001 |
| Maximilian von Herff | Chef des SS-Personalhauptamtes | 405.894 | 1. April 1942 | 8.858.661 |
| Rudolf Heß | Stellvertreter des Führers | 1.932 | 16 | |
| Reinhard Heydrich | Chef des RSHA | 10.120 | 14. Juli 1931 | 544.916 |
| Friedrich Hildebrandt | Stab RFSS | 128.802 | 5. Dezember 1933 | 3.653 |
| Richard Hildebrandt | Chef des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS | 7.088 | Februar 1931 | 89.221 |
| Hermann Höfle | HSSPF Slowakei | 463.093 | Juli 1943 | 3.924.970 |
| Otto Hofmann | HSSPF Südwest | 7.646 | 1. April 1931 | 145.729 |
| Friedrich Jeckeln | SS- und Polizeiführer für den südlichen Teil der besetzten Sowjetunion | 4.367 | 12. Januar 1930 | 163.348 |
| Hugo Jury | Stab RFSS | 292.777 | 12. März 1938 | 410.338 |
| Hans Jüttner | Chef des SS-Führungshauptamtes | 264.497 | Mai 1935 | 541.163 |
| Ernst Kaltenbrunner | Chef des RSHA (Nachfolger von Heydrich) | 13.039 | 31. August 1931 | 300.179 |
| Hans Kammler | Chef der Amtsgruppe C (Bauwesen) des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes | 113.619 | 20. Mai 1933 | 1.011.855 |
| Jürgen von Kamptz | Befehlshaber d. O.P. Italien | 292.714 | August 1944 | 1.258.905 |
| Karl Kaufmann | Stab RFSS | 119.495 | 30. Januar 1942 | 95 |
| Georg Keppler | i. V. Kommandierender General III. SS-Panzerkorps | 273.799 | 10. Oktober 1935 | 338.211 |
| Wilhelm Keppler | SS-Ehren- und Rangführer | 50.816 | 21. März 1935 | 62.424 |
| Dietrich Klagges | Stab RFSS | 154.006 | 30. Januar 1942 | 7.646 |
| Matthias Kleinheisterkamp | Kommandierender General des XI. SS-Armee-Korps | 132.399 | 1. November 1933 | 4.158.838 |
| Kurt Knoblauch | SS-Führungshauptamt, Chef Amtsgruppe B | 266.653 | April 1935 | 2.750.158 |
| Wilhelm Koppe | HSSPF Wartheland | 25.955 | 1. September 1932 | 305.584 |
| Paul Körner | Stab RFSS | 23.076 | Februar 1931 | 714.328 |
| Friedrich Krüger | SS- und Polizeiführer für Polen, Waffen-SS: Kommandierender General V. SS-Gebirgskorps | 171.199 | Februar 1931 | 6.123 |
| Walter Krüger | Kommandierender General VI. SS-Freiwilligen-Armeekorps | 266.184 | 1935 | 3.995.130 |
| Hans Lammers | SS-Ehren- und Rangführer | 118.404 | 29. September 1933 | 1.010.355 |
| Hartmann Lauterbacher | Stab RFSS | 382.406 | 9. November 1940 | 86.837 |
| Werner Lorenz | Leiter der Volksdeutschen Mittelstelle | 6.636 | 31. Januar 1931 | 397.994 |
| Benno Martin | HSSPF Main | 187.117 | 10. April 1934 | 2.714.474 |
| Heinrich von Maur | Stab Oa. Südwest | 276.907 | 13. September 1936 | 5.890.310 |
| Emil Mazuw | HSSPF Ostsee | 2.556 | 7. Juni 1930 | 85.231 |
| Wilhelm Murr | Stab RFSS | 147.545 | 9. September 1934 | 12.873 |
| Konstantin Freiherr von Neurath | Reichsaußenminister; Reichsprotektor im Protektorat Böhmen und Mähren | 287.680 | 18. September 1937 | 3.805.229 |
| Carl Oberg | HSSPF Paris | 36.075 | Juni 1932 | 575.205 |
| Günther Pancke | Höherer SS- und Polizeiführer in Dänemark | 10.110 | 1. Juni 1931 | 282.737 |
| Karl Pfeffer-Wildenbruch | SS-Führungshauptamt | 292.713 | 12. März 1939 | 1.364.387 |
| Artur Phleps | Kommandeur der 7. SS-Freiwilligen-Gebirgs-Division „Prinz Eugen“ | 401.214 | 30. Juni 1941 | |
| Oswald Pohl | Chef des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt | 147.614 | Februar 1934 | 30.842 |
| Hans Prützmann | Waffen-SS: Bevollmächtigter deutscher General in Kroatien und Generalinspekteur für Spezialabwehr | 3.002 | 1930 | 142.290 |
| Rudolf Querner | HSSPF Mitte | 308.240 | 22. Mai 1938 | 2.385.386 |
| Friedrich Rainer | Stab RFSS | 292.774 | 9. November 1940 | 301.860 |
| Hanns Albin Rauter | HSSPF Nordost | 262.958 | April 1935 | |
| Wilhelm Redieß | HSSPF Nordsee | 2.839 | 22. Juli 1929 | 25.574 |
| Wilhelm Reinhard | Stab RFSS | 274.107 | September 1935 | 63.074 |
| Joachim von Ribbentrop | Reichsaußenminister | 63.083 | Mai 1933 | 1.199.927 |
| Erwin Rösener | HSSPF Alpenland, Wehrkreis XVIII, Salzburg | 3.575 | 4. November 1930 | 46.771 |
| Ernst Sachs | Persönlicher Stab Reichsführer SS | 278.781 | 9. November 1936 | 4.167.008 |
| Fritz Sauckel | SS-Ehren- und Rangführer | 254.890 | 1934 | 1.395 |
| Paul Scharfe | zeitweiliger Chef des Rasse- und Siedlungshauptamt | 14.220 | 1. Oktober 1931 | 665.697 |
| Julius Schaub | langjähriger persönlicher Chefadjutant Hitlers | 7 | Februar 1925 | 81 |
| Gustav Adolf Scheel | Stab RFSS | 107.189 | September 1934 | 391.271 |
| Fritz Schlessmann | Stab RFSS | 2.480 | 1930 | 25.248 |
| Ernst Schmauser | HSSPF Niederschlesien | 3.359 | 14. Oktober 1930 | 215.704 |
| Walter Schmitt | Persönlicher Stab Reichsführer SS | 28.737 | 8. Februar 1932 | 592.784 |
| Oskar Schwerk | Stab RFSS | 276.825 | 16. Juli 1944 | 5.420.196 |
| Arthur Seyss-Inquart | Reichsstatthalter Österreichs | 292.771 | 12. März 1938 | 6.270.392 |
| Felix Steiner | Kommandeur des III. SS-Panzerkorps | 253.351 | 1935 | 4.264.295 |
| Wilhelm Stuckart | Staatssekretär im Reichsministerium des Innern | 280.042 | 1936 | 378.144 |
| Siegfried Taubert | Persönlicher Stab Reichsführer SS | 23.128 | 1931 | 525.246 |
| Fritz Wächtler | NSDAP-Gauleiter der Bayerischen Ostmark | 209.058 | November 1934 | 35.313 |
| Karl Wahl | NSDAP-Gauleiter von Schwaben | 228.017 | 1934 | 9.803 |
| Josias zu Waldeck und Pyrmont | Höherer SS- und Polizeiführer | 2.139 | 2. März 1930 | 160.025 |
| Paul Wegener | NSDAP-Gauleiter Weser-Ems | 353.161 | 20. April 1940 | 286.225 |
| Fritz Weitzel | HSSPF „West“ und „Nord“ | 408 | 1927 | 18.833 |
| Otto Winkelmann | HSSPF Ungarn | 308.238 | September 1938 | 1.373.131 |
| Karl Wolff | Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer SS | 14.235 | 7. Oktober 1931 | 695.131 |
| Udo von Woyrsch | HSSPF Elbe | 3.689 | 13. November 1930 | 162.349 |
| Alfred Wünnenberg | Chef der deutschen Polizei | 405.898 | 1. Januar 1940 | 2.222.600 |
Übersicht der Dienstränge (Stand vom 7. April 1942)
Entwicklung des SS-Dienstgradsystems (1926–1942)
Staffeldienstrade 1926–1928
In der Anfangszeit der SS verfügte diese zwischen 1926 und 1928 über folgende Dienstgradstufen, die sich anhand von „Dienststellungsarbinden“ ablesen ließen:
- SS-Mann
- Stellvertretender örtlicher SS-Führer
- Örtlicher SS-Führer (Staffelführer)
- Stellvertretender Gau SS-Führer
- Gau SS-Führer (Oberführer)
- Stellvertretender Reichsstaffelführer
- Reichsstaffelführer (Reichsführer)
SS-Dienstgrade 1929–1933
1929 übernahm Himmler das von der SA ausgebildete Dienstgradsystem mit seinen neun Dienstgradstufen, welches bis 1933 Bestand hatte:
- SS-Mann
- SS-Scharführer
- SS-Truppführer
- SS-Sturmführer
- SS-Sturmbannführer
- SS-Standartenführer
- SS-Oberführer
- SS-Gruppenführer
- SS-Obergruppenführer
Einführung neuer Dienstgrade (1933)
Im Zuge einer Reform (Aufgrund des Mannschaftsanstiegs der SS nach 1933) innerhalb der Organisationsstrukturen wurde es erforderlich, am 19. Mai 1933 acht weitere Dienstgradstufen einzuführen:
- SS-Sturmmann
- SS-Rottenführer
- SS-Oberscharführer
- SS-Obertruppführer
- SS-Obersturmführer
- SS-Sturmhauptführer
- SS-Obersturmbannführer
- SS-Brigadeführer
Einführung neuer und Umbenennung bestehender Dienstgrade (1934)
Im Sommer 1934 wurde die SS als eigenständige Parteiorganisation der NSDAP etabliert, was zur Folge hatte, dass erneut eine Reform innerhalb des Dienstgradsystems erfolgte. Der Reichsführer SS Himmler trug bis dahin die Dienstgradspiegel eines SS-Obergruppenführers, die nun ab dem 15. Oktober eigenständigen Dienstgradspiegeln wichen. Zudem wurden der Status der Bewerber und Anwärter neu definiert und es erfolgten zahlreiche Umbenennungen von Dienstgraden:
- SS-Bewerber → niedrigste Dienstgrad
- SS-Anwärter → zweitniedrigste Dienstgrad
- SS-Scharführer → SS-Unterscharführer umbenannt
- SS-Oberscharführer → in SS-Scharführer umbenannt
- SS-Truppführer → in SS-Oberscharführer umbenannt
- SS-Obertruppführer → in SS-Hauptscharführer umbenannt
- SS-Sturmführer → in SS-Untersturmführer umbenannt
- SS-Sturmhauptführer → in SS-Hauptsturmführer umbenannt
Die so im Oktober 1934 etablierte Dienstgradordnung hatte bis zum 20. April 1942 Gültigkeit. Bereits am 7. April wurden die Kragenspiegel für folgende SS-Führer abgeändert:
- SS-Oberführer
- SS-Brigadeführer
- SS-Gruppenführer
- SS-Obergruppenführer
Zeitgleich wurde der neue Dienstgrad eines SS-Oberst-Gruppenführers implementiert, der ebenfalls über eigene Dienstgradabzeichen verfügte. Die so entstandene finale Dienstgradordnung der Allgemeinen SS hatte bis Kriegsende 1945 Bestand.
Innerhalb der Dienstgradstrukturen wurde per Tradition zwischen Führer-, Unterführer- und Mannschaftsdienstgraden unterschieden. Diese Struktur leitete sich von der in der SA ausgeübten Einteilungspraxis ab. Während in der Allgemeinen SS (und bei den Totenkopfverbänden bis zu ihrer Eingliederung in die Waffen-SS) Dienstgrad keine militärische Entsprechung gab, gestaltete sich die Lage bei der Verfügungstruppe gänzlich anders, da diese seit ihrer Aufstellung von der Wehrmacht als militärischer Verband anerkannt wurde.
Innerhalb der Gesamt-SS unterschied man die Dienstgrade ab dem 20. April 1942 wie folgt:
Höhere SS-Führer
- SS-Oberst-Gruppenführer (in der Waffen-SS zudem Generaloberst der Waffen-SS)
- SS-Obergruppenführer (in der Waffen-SS zudem General der Waffen-SS)
- SS-Gruppenführer (in der Waffen-SS zudem Generalleutnant der Waffen-SS)
- SS-Brigadeführer (in der Waffen-SS zudem Generalmajor der Waffen-SS)
SS-Führer
- SS-Oberführer
- SS-Standartenführer
- SS-Obersturmbannführer
- SS-Sturmbannführer
- SS-Hauptsturmführer
- SS-Obersturmführer
- SS-Untersturmführer
SS-Unterführer
- SS-Sturmscharführer (Unterführer mit Portepee)
- SS-Hauptscharführer (Unterführer mit Portepee)
- SS-Oberscharführer (Unterführer mit Portepee)
- SS-Scharführer (Unterführer ohne Portepee)
- SS-Unterscharführer (Unterführer ohne Portepee)
Mannschaftsdienstgrade
- SS-Rottenführer (in der Waffen-SS entweder 1. oder 2. Gehaltsstufe)
- SS-Sturmmann
- SS-Mann (in der Waffen-SS Oberschütze usw.)
- SS-Anwärter (in der Waffen-SS Schütze usw.)
- SS-Bewerber (in der Waffen-SS Freiwilliger)
In der Allgemeinen SS entsprach die gesamte Dienstgradstruktur der aller SA-ähnlich organisierten NS-Verbände und galt als reine Parteibezeichnung. In der Waffen-SS entsprachen die Führerdienstgrade sowohl der Parteidefinition als auch der militärischen Ranggruppe der Offiziere (SS-Führer) und Unteroffiziere (SS-Unterführer). Die Mannschaftsdienstgrade hatten ihre militärischen Entsprechungen in den Mannschaften der Wehrmacht.
Dienstränge der SS im Vergleich zu SA und Heer
Die folgende Tabelle gibt die Dienstgrade der SA und SS in aufsteigender Rangfolge nach dem Stand vom 7. April 1942 wieder. Die dazu korrespondierenden Dienstgrade der Wehrmacht werden ebenfalls aufgeführt.
| Sturmabteilung SA | Schutzstaffel | Bemer- kung | Wehrmacht (Heer) | Bemer- kung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Allgemeine SS | (Verfügungstruppe) Waffen-SS | ||||
| SA-Anwärter |
| (Standartenanwärter der Verfügungstruppe) Freiwilligenbewerber der Waffen-SS | Wehrpflichtiger oder Freiwilligenbewerber als Zeit- oder Berufssoldat | ||
| SA-Sturmmann (SA-Mann vor 1942) | SS-Mann | SS-Schütze | Soldat, z. B. Schütze, Kanonier, Grenadier etc. | ||
| SS-Oberschütze | Obersoldat z. B. Oberschütze, Oberkanonier, Obergrenadier etc. | ||||
| SA-Obersturmmann (SA-Sturmmann vor 1942) | SS-Sturmmann | Gefreiter | |||
| SA-Rottenführer | SS-Rottenführer |
| |||
| ----- | ----- | Stabsgefreiter | H/Lw | ||
| SA-Scharführer | SS-Unterscharführer | SS-Unterscharführer SS-Junker FA (Führeranwärter) |
| ||
| SA-Oberscharführer | SS-Scharführer | SS-Scharführer SS-Oberjunker FA |
| ||
| SA-Truppführer | SS-Oberscharführer | SS-Oberscharführer SS-Standartenjunker FA |
| ||
| SA-Obertruppführer | SS-Hauptscharführer |
|
| ||
| ----- | ----- | SS-Stabsscharführer (nur Dienststellung) | „Spieß“ | Hauptfeldwebel (Kompaniefeldwebel) | „Spieß“ |
| SA-Haupttruppführer | SS-Sturmscharführer | ab 1938 |
| ||
| SA-Sturmführer | SS-Untersturmführer | ab 1935 | Leutnant | ||
| SA-Obersturmführer | SS-Obersturmführer | ab 1933 | Oberleutnant | ||
| SA-Hauptsturmführer (vor 1939 SA-Sturmhauptführer) | SS-Hauptsturmführer | ab 1935 |
| ||
| SA-Sturmbannführer | SS-Sturmbannführer | Major | |||
| SA-Obersturmbannführer | SS-Obersturmbannführer | ab 1933 | Oberstleutnant | ||
| SA-Standartenführer | SS-Standartenführer | Oberst | |||
| SA-Oberführer | SS-Oberführer | Oberf | |||
| SA-Brigadeführer | SS-Brigadeführer | SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS | ab 1933 | Generalmajor | |
| SA-Gruppenführer | SS-Gruppenführer | SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS | Generalleutnant | ||
| SA-Obergruppenführer | SS-Obergruppenführer | SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS | General der Waffengattung | ||
| ----- | SS-Oberst-Gruppenführer | SS-Oberst-Gruppenführer und Generaloberst der Waffen-SS | ab 1942 | Generaloberst | |
| Chef des Stabes der SA | Reichsführer SS | Generalfeldmarschall | |||
| ----- | ----- | Reichsmarschall | ab 1940 | ||
- 1931: Schaffung der Dienstgrade Sturmhauptführer für SA und SS als Äquivalent zu Hauptmann der Wehrmacht. 1935 Umbenennung in SS-Hauptsturmführer bzw. 1939/40 in SA-Hauptsturmführer.
- 1933: Neuschaffung der Dienstgrade SS-Obersturmführer, SS-Obersturmbannführer und SS-Brigadeführer.
- 1934: Für besondere Verdienste um die Belangenschaften der SS und des öffentlichen Lebens wurden von Himmler die Sonderdienstgrade der SS-Ehren- und Rangführer eingeführt.
- 1935: Umbenennung SS-Sturmführer in SS-Untersturmführer. Die SA behielt die Bezeichnung SA-Sturmführer als niedrigsten Führerdienstgrad, der dem Leutnant vergleichbar war, bei.
- 1938: Schaffung der Dienstgrade SA-Haupttruppführer bzw. SS-Sturmscharführer.
- 1940: Die bisher hauptsächlich für Freiwilligenbewerber der Allgemeinen SS üblichen Bezeichnungen der Staffel-Bewerber und Staffel-Anwärter wurden weitestgehend aufgegeben. Für die Waffen-SS wurden die Ränge SS-Schütze und SS-Oberschütze als niedrigste Mannschaftsdienstgrade verbindlich. Die Bezeichnung SS-Mann blieb hingegen erhalten und konnte einen SS-Angehörigen ganz allgemein bezeichnen, aber auch als Mannschaftsrang der Allgemeinen SS gelten.
- 7. April 1942: Persönliche Verfügung Adolf Hitlers zur Schaffung des neuen Generalsführerranges SS-Oberst-Gruppenführer.
Engere Verwaltungseinheiten der SS auf Territorialebene (1926–1928)
SS-Oberleitung München
SS-Oberleitung München war zwischen November 1926 und Mai 1929 der Name der höchsten Organisationsinstanz der Schutzstaffel. Zu jenem Zeitpunkt oblag ihr die zentrale Steuerung von zwölf Zehnerstaffeln. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Oberleiter übertragen, der vom Obersten SA-Führer eingesetzt wurde. 1930 ging aus dieser Oberleitung der Oberstab hervor.
SS-Gau (Gau SS)
SS-Gau war seit Mai 1929 der Name der nächstniedrigeren Organisationsinstanz, die regional einem Gauleiter der NSDAP und nicht explizit der Oberleitung München unterstellt war. Dies implizierte, dass jener nicht Himmler, sondern dem jeweiligen Gauleiter der NSDAP unterstellt war, welcher über ihren Einsatz und Ähnliches zu befinden befugt war. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem vom jeweiligen Gauleiter der NSDAP eingesetzten Gau SS-Führer übertragen. Dieser wurde vielfach von SA- oder Parteiangehörigen gestellt. Der Oberbegriff aller in einem SS-Gau zusammengefasster Staffeln lautete Gau SS.
Die räumliche Ausdehnung einer Gau SS entsprach der eines SA-Gausturms und war territorial auf das Gebiet eines jeweiligen Gau der NSDAP beschränkt. Ihm gehörten alle lokalen SS-Einheiten („Staffeln“) an, die innerhalb eines bestimmten NSDAP-Gaus agierten.
Bis zu ihrer Auflösung bestanden im Rahmen der SS folgende SS-Gaue:
- Berlin-Brandenburg
- Franken
- Niederbayern
- Oberbayern
- Rheinland-Süd
- Sachsen
Zehnerstaffel (SS-Staffel)
Zehnerstaffel oder auch SS-Staffel (seit Mai 1929) war der offizielle Name der lokalen SS-Organisationen und bestand aus zehn Angehörigen plus einem Führer. Deren Aufstellung wurde bereits am 21. September 1925 durch den damaligen Obersten SA-Führer Julius Schreck mit dem Versand seines „SA-Rundschreibens Nr. 1“ in die Wege geleitet. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem vom jeweiligen Ortsgruppenleiter der NSDAP eingesetzten Zehnerführer (= örtlicher SS-Führer) übertragen, welcher im Mai 1929 Staffelführer umbenannt wurde.
Jeder Ort sollte nur über eine Staffel verfügen; nur Berlin wurde es gestattet, zwei Staffeln zu haben. Infolge einer Reorganisation der SS wurde 1931 das System der Zehnerstaffeln endgültig fallengelassen.
Engere Verwaltungseinheiten der SS auf Territorialebene (1929–1930)
SS-Oberstab
SS-Oberstab war ab Mai 1929 der Name der höchsten Instanz der Schutzstaffel und ging durch Umbenennung aus der vorherigen Oberleitung München hervor. Er wurde unter dem Reichsführer SS Himmler umfassend erweitert.
Demzufolge wies dieser nunmehr fünf Ämter auf, welche einem spezifischen Verwaltungsbereich zugeordnet waren:
- Abteilung I – Reichsgeschäftsführer
- Abteilung II – Personal
- Abteilung III – Reichsgeldverwalter
- Abteilung IV – Sicherheit
- Abteilung V – Rasse
SS-Oberführerbereich
SS-Oberführerbereich war ab Mai 1929 der offizielle Name überregionaler Verwaltungseinheiten der SS, die unmittelbar unterhalb des Oberstabs angesiedelt waren und Himmler als Reichsführer SS unterstanden. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem vom Reichsführer SS eingesetzten Oberführer übertragen.
Dem Oberführerbereich unterstanden unmittelbar die ihm zugeordneten Brigaden, die lokal als untergeordnete Verwaltungsorganisationen fungierten.
Bis zu ihrer Auflösung bestanden innerhalb der Organisationsstruktur der SS drei Oberführerbereiche:
- Ost
- West
- Süd
SS-Brigade
SS-Brigade war seit Mai 1929 der Name einer zusätzlichen, überregionalen Verwaltungseinheit im Rahmen der SS, die jeweils einem Oberführerbereich zugeordnet war und der die in ihrem Bereich zugeordneten Standarten unterstanden. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden den vom zuständigen Oberführer eingesetzten Brigadeführer übertragen.
Die Brigade war nach militärischem Vorbild organisiert und aufgebaut. Sie setzte sich wie folgt zusammen:
- Brigadeführer (beauftragt mit der Brigadenführung)
- Stabsführer (Stabsführung und stellvertretende Brigadenführung)
- Führungsamt
- Verwaltungsamt
- Personalamt
- Ergänzungs- und Beschaffungsamt
- Geldverwalter
- Sanitätsabteilung (meist in Form eines Sanitätszugs)
- Musikzug
- Motorstaffel (seit etwa 1931)
- Pionierabteilung (seit 1933, meist in Form eines Pionierzugs)
- Nachrichtenabteilung (seit 1934, meist in Form eines Nachrichtenzugs)
Bis zu ihrer Auflösung existierten die nachfolgenden Brigaden, welche den in Klammern genannten Oberführerbereichen zugeordnet waren:
- Brigade Berlin-Brandenburg (Ost)
- Brigade Ostpreußen (Ost)
- Brigade Schlesien (Ost)
- Brigade Hessen-Nassau (West)
- Brigade Rheinland-Nord (West)
- Brigade Rheinland-Süd (West)
- Brigade Südhannover-Braunschweig (West)
- Brigade Thüringen (West)
- Brigade Baden-Württemberg (Süd)
- Brigade Franken (Süd)
- Brigade Niederbayern (Süd)
- Brigade Oberbayern-Süd (Süd)
- Brigade Österreich (Süd)
Die jeweiligen Standarten waren den Brigaden unmittelbar unterstellt.
Reichsstaffelführer in der Obersten SA-Führung
Reichsstaffelführer in der Obersten SA-Führung war zwischen Januar 1929 und Juli 1934 die offizielle Bezeichnung Himmlers, der in der OSAF bis zur Herauslösung der SS aus der Gesamt-SA Leiter der dortigen Stabsabteilung „Schutzstaffel“ war.
Engere Verwaltungseinheiten der SS (1931–1933)
Im Zuge der Erweiterung der Schutzstaffel zu einer von der SA unabhängigen Organisationseinheit innerhalb der NSDAP wurde im Jahr 1931 von Heinrich Himmler das nachstehende Organisationsschema implementiert.
Organisationsstruktur auf nationaler Verwaltungsebene
Reichsführung SS
Reichsführung SS war ab 1931 die neue Funktionsbezeichnung des vormaligen SS-Oberstabs, der als reine Stabsabteilung in das neue Organisationsschema der SS implementiert wurde und seinen Sitz im Braunen Haus in München hatte. Der vormalige Oberstab wurde als integraler Bestandteil der Reichsführung SS in Form einer reinen Stabsabteilung neu konstituiert. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem von Hitler eingesetzten Reichsführer jährlich übertragen und der in Personalunion auch die Führung der neu gegründeten Stabsabteilung „SS-Oberstab“ übernahm.
Ebenfalls wurden aus den vorherigen Untergliederungen des ehemaligen SS-Oberstabes Ämter oder neue Stabsabteilungen konstituiert. Bis zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtübernahme konstituierte sich die Reichsführung SS aus den nachfolgenden Ämtern und Stabsabteilungen:
- SS-Oberstab
- SS-Amt
- Zentralkanzlei
- Personalabteilung
- Ergänzungsabteilung
- Führungsstab (ab 1932)
- Verbindungsstab (ab 1933)
- SD-Amt
- Rasseamt
Organisationsstruktur auf regionaler Ebene
SS-Gruppe
SS-Gruppe war ab 1931 der Name jener Verwaltungseinheit, die anstelle der bisherigen Oberführerbereiche trat. Dieser waren die ebenfalls neu etablierten SS-Abschnitte untergeordnet. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden einem vom Reichsführer SS eingesetzten Gruppenführer (I) übertragen.
Der Gruppenbildung ging ein Befehl der Obersten SA-Führung vom 20. Februar voraus, in dem innerhalb der Gesamt-SA eine einheitliche Organisationsstruktur auf Territorialebene eingefordert wurde. Die neue Verwaltungseinheit hatte ihre Entsprechung in der gleichnamigen Gruppe der SA.
Vor der Machtergreifung stellte die Gruppe die höchste Verwaltungsinstanz der SS dar, die (formal) administrativ bis zum Sommer 1934 dem SA-Stabschef Röhm unterstand, die jedoch auf Betreiben Himmlers bei Hitler seit 1930/31 eine faktische Eigenständigkeit besaß.
Die Gruppenbildung diente auch dazu, dass das Führerkorps der SS schrittweise professionalisiert wurde: Erstmals wurde dort zwischen nebenamtlichen und hauptamtlichen Führern unterschieden.
Bis zu ihrer Auflösung existierten im Kontext der SS die nachfolgenden Gruppen:
- West
- Nord
- Ost
- Südost
- Süd
Die Gruppe war nach militärischem Vorbild organisiert und aufgebaut. Sie setzte sich wie folgt zusammen:
- Gruppenführer (beauftragt mit der Gruppenführung)
- Stabsführer (Stabsführung und stellvertretende Gruppenführung)
- Führungsamt
- Verwaltungsamt
- Personalamt
- Ergänzungs- und Beschaffungsamt
- Geldverwalter
- Sanitätsabteilung (meist in Form eines Sanitätszugs)
- Musikzug
- Motorstaffel (seit etwa 1931)
- Pionierabteilung (seit 1933, meist in Form eines Pionierzugs)
- Nachrichtenabteilung (seit 1934, meist in Form eines Nachrichtenzugs)
Engere Verwaltungseinheiten der Allgemeinen SS (1934–1939)
Im Sommer des Jahres 1934, im Anschluss an den sogenannten Röhm-Putsch, erfolgte die Herauslösung der Schutzstaffel aus dem Gesamtkonzept der SA („Gesamt-SA“) sowie ihre Deklaration als eigenständige Organisation der NSDAP. Infolge der Aufstellung der kasernierten und bewaffneten Sonderverbände der SS, die anfänglich durch die verschiedenen Länder besoldet wurden, wurden die unbewaffneten Teile der SS im Dezember 1934 in Allgemeine SS umbenannt.
Die seinerzeit implementierte Organisationsstruktur, bestehend aus Hauptämtern, Ämtern, Stabsabteilungen usw., erfuhr bis zum Jahr 1939 einen weiteren Ausbau und wurde im Wesentlichen auch während des Zweiten Weltkrieges aufrechterhalten.
Organisationsstruktur auf nationaler Verwaltungsebene
Demzufolge gliederte sich die oberste Verwaltungsstruktur der Allgemeinen SS in die nachstehenden Hauptämter, Ämter und Stabsabteilungen:
- Reichsführer SS
- Inspekteur der Konzentrationslager und Wachverbände
- Führungsabteilung
- Personalabteilung
- Ergänzungsamt
- Persönlicher Stab RFSS
- Rasseamt
- Schulungsamt
- Sippenamt
- Siedlungsamt
- Reichsarzt SS
- Sanitätsamt
- SD-Hauptamt
- Amt für Sicherheitsaufgaben
- SS-Gericht
- SS-Hauptamt
- Verwaltungschef SS
- Verwaltungsamt
- Statistik und Archiv
Auf der mittleren Verwaltungsebene waren die 23 Oberabschnitte und 45 Abschnitte (Stand: November 1944) der SS angesiedelt. In der untersten Verwaltungsstruktur befanden sich unter anderem Standarten, Sturmbanne und Stürme sowie Trupps, Scharen und Rotten.
Innerhalb der Hauptämter, insbesondere nachdem diese 1941 von Himmler in der Waffen-SS überführt wurden, zahlreiche Überschneidungen zwischen dem beruflich-militärischen und dem freizeitlich organisierten Bereich in Form der Allgemeinen SS.
Verwaltungsübergreifend wurden auch die bewaffneten Sonderverbände der SS, die Verfügungstruppe und die Wachverbände, in verschiedene Standarten zusammengefasst.
Organisationsstruktur auf regionaler Verwaltungsebene
SS-Oberabschnitt
SS-Oberabschnitt (Oa) war seit November 1933 die Bezeichnung für die geplante SS-Obergruppe, welche analog zur 1933 in der SA eingeführten SA-Obergruppe gehen sollte. Doch aufgrund des damaligen Mitgliederstandes verfügte die Schutzstaffel seinerzeit nicht über genügend Angehörige, sodass aus den bisherigen SS-Gruppen Oberabschnitte gebildet wurden. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Oberabschnittsleiter (Führer des Oa.) übertragen, der vom Reichsführer SS in seine Position eingesetzt wurde und dort seit dessen Neugliederung der Gesamt-SS (9. November 1936) als regionaler Stellvertreter Himmlers agierte.
Der Oberabschnitt bestand aus mehreren untergeordneten Abschnitten. Ihrem Dienstgrad nach waren die Oberabschnittsführer hauptsächlich Obergruppenführer, Gruppenführer, Brigadeführer oder Oberführer.
Diese stellten hauptamtliche SS-Führer dar und wurden auch als Höhere SS- und Polizeiführer (HSSPF) eingesetzt.
Dem Oberabschnitt entsprach eine Division des Heeres. Nach einer Reorganisation im Laufe des Zweiten Weltkrieges wurden die 23 Oberabschnitte der SS den regulären deutschen Wehrkreisen der Wehrmacht räumlich angepasst, sodass beide schließlich übereinstimmten.
| Nr. | Oberabschnitt | Sitz | Nr. | Oberabschnitt | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | „Nordost“ | Königsberg | 13 | „Main“ | Nürnberg |
| 2 | „Ostsee“ | Stettin | 14 | „Donau“ | Wien |
| 3 | „Spree“ | Berlin | 15 | „Nordwest“ | Den Haag |
| 4 | „Elbe“ | Dresden | 16 | „Alpenland“ | Salzburg |
| 5 | „Südwest“ | Stuttgart | 17 | „Weichsel“ | Danzig |
| 6 | „West“ | Düsseldorf | 18 | „Warthe“ | Posen |
| 7 | „Süd“ | München | 19 | „Nord“ | Oslo |
| 8 | „Südost“ | Breslau | 20 | „Ost“ | Krakau |
| 9 | „Fulda-Werra“ | Arolsen | 21 | „Böhmen-Mähren“ | Prag |
| 10 | „Nordsee“ | Hamburg | 22 | „Ostland“ | Riga |
| 11 | „Mitte“ | Braunschweig | 23 | „Ukraine“ | Kiew |
| 12 | „Rhein-Westmark“ | Wiesbaden |
1933–1935 waren den Oberabschnitten die politischen Bereitschaften und die kasernierten Hundertschaften unmittelbar zugeordnet.
Jedem Oberabschnitt wurde ab 1936 eine Stammabteilung zugeordnet, die innerhalb dieses Bereiches autonom agierte.
Den Oberabschnitten unterstanden im November 1944 die Nachrichtensturmbanne (Nachrichten-SS) mit 17 Stürmen, die Pioniersturmbanne (Pionier-SS) mit 15 Stürmen und die Kraftfahrsturmbanne (Motor-SS), die 18 Stürme umfassten. Hinzu kamen noch die Sanitätssturmbanne (Sanitäts-SS) mit ihren Stürmen.
SS-Abschnitt
SS-Abschnitt (Ab) war ab 1931 die Bezeichnung einer dem Oberabschnitt untergeordneten Verwaltungsinstanz der SS, die aus den bisherigen Brigaden hervorging. Im November 1933 sollte der SS-Abschnitt zu einer SS-Untergruppe neu organisiert werden, was aber aufgrund mehrerer Zustände (im Abschnitt „SS-Oberabschnitt“ angesprochen) nicht realisiert werden konnte. Ihm waren die einzelnen Standarten untergeordnet. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden vom zuständigen SS-Oberabschnittsleiter dem jeweiligen Abschnittsleiter (Führer des Ab) übertragen. Überwiegend wurde diese Stellung von einem Brigadeführer oder Oberführer besetzt, der zugleich – als hauptamtlicher SS-Führer – SS- und Polizeiführer (SSPF) war. Dem Abschnitt entsprach eine Brigade des Heeres.
| Abschnittsnr. | Oberabschnitt | Sitz | Abschnittsnr. | Oberabschnitt | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| I | „Süd“ | München | XXV | „West“ | Dortmund |
| II | „Elbe“ | Dresden | XXVI | „Weichsel“ | Zoppot |
| III | „Spree“ | Berlin | XXVII | „Fulda-Werra“ | Weimar |
| IV | „Mitte“ | Hannover | XXVIII | „Main“ | Bayreuth |
| V | „West“ | Duisburg | XXIX | „Südwest“ | Konstanz |
| VI | „Südost“ | Breslau | XXX | „Rhein-Westmark“ | Frankfurt (Main) |
| VII | „Nordost“ | Königsberg | XXXI | „Donau“ | Wien |
| VIII | „Donau“ | Linz | XXXII | „Süd“ | Augsburg |
| IX | „Main“ | Würzburg | XXXIII | „Ostsee“ | Schwerin |
| X | „Südwest“ | Stuttgart | XXXIV | „Rhein-Westmark“ | Saarbrücken |
| XI | „Rhein-Westmark“ | Koblenz | XXXV | „Alpenland“ | Graz |
| XII | „Spree“ | Frankfurt (Oder) | XXXVI | „Alpenland“ | Salzburg |
| XIII | „Ostsee“ | Stettin | XXXVII | „Böhmen-Mähren“ | Reichenberg |
| XIV | „Nordsee“ | Oldenburg | XXXVIII | „Böhmen-Mähren“ | Karlsbad |
| XV | „Nordsee“ | Hamburg-Altona | XXXIX | „Böhmen-Mähren“ | Brünn |
| XVI | „Mitte“ | Dessau | XXXX | „Weichsel“ | Bromberg |
| XVII | „West“ | Münster | XXXXI | „Weichsel“ | Thorn |
| XVIII | „Elbe“ | Halle (Saale) | XXXXII | „Warthe“ | Gnesen |
| XIX | „Südwest“ | Karlsruhe | XXXXIII | „Warthe“ | Litzmannstadt |
| XX | „Nordsee“ | Kiel | XXXXIV | „Nordost“ | Gumbinnen |
| XXI | „Südost“ | Hirschberg | XXXXV | „Südwest“ | Straßburg |
| XXII | „Nordost“ | Allenstein | |||
| XXIII | „Spree“ | Berlin | |||
| XXIV | „Südost“ | Oppeln |
Jedem Abschnitt wurde ein Stammbezirk zugeordnet, der in diesem Bereich autonom agierte.
Organisatorische Gliederung der Allgemeinen SS (ab August 1934)
Gliederung in Altersklassen
Die Allgemeine SS war ab spätestens 1935/36 in Altersklassen gegliedert:
- Aktive SSI (18–25 Jahre),
- Aktive SSII (25–35 Jahre),
- Reserve-SS (35–45 Jahre) und
- SS-Stammabteilung (45+ Jahre).
Angehörige der Allgemeinen SS, die ihrer Dienstleistung im Reichsarbeitsdienst oder in der Wehrmacht nachkamen, wurden offiziell als SS-Zugehörige in den Mitgliedslisten geführt und in dieser Zeit ruhte ihre Mitgliedschaft.
Aktive SSI
Aktive SSI war die Bezeichnung der SS-Gliederung, in der u. a. Bewerber nach ihrer Zeit in den Bewerberzügen nach dreimonatiger Probezeit als Anwärter für weitere drei Monate in die aktiven Lehrstürme übernommen wurden und wo sie zwischen dem vollendeten 18. und 25. Lebensjahr ihren Dienst verrichteten.
Innerhalb des „SS-Dienstes“ wurden die wöchentlichen Ausbildungstage zu zwei und die zweimaligen sonntäglichen Ausbildungstage zu sechs Stunden berechnet. Monatlich mussten also 28 Stunden Ausbildung und halbjährlich 168 Stunden nachgewiesen werden.
Im Dienstunterricht lag das Hauptaugenmerk auf der weltanschaulichen Schulung und im praktischen Dienst auf Schießen, Körpererziehung (Dienstsport) und Marsch. Dabei galt: Dienstunterricht und praktischer Dienst ohne Marschübung zu ⅔ und auf Marschübung zu ⅓ der angesetzten Zeit. Dienstunterricht, Schießen und Dienstsport waren gleichmäßig zu verteilen. Als Zielvorgaben galten, den geforderten Geländelauf von 5 km in 20–25 Minuten zu absolvieren, ohne dass der betroffene SS-Mann danach seine Einsatzbereitschaft einbüßte. Der 25 km lange Marsch mit 25 kg schwerem Marschgepäck musste innerhalb von vier Stunden absolviert werden und der betroffene SS-Sturm musste das Ziel in geschlossener Ordnung und in voller Einsatzbereitschaft erreichen.
Aktive SSII
Aktive SSII war die Bezeichnung der SS-Gliederung, in die SS-Angehörige mit vollendetem 25. Lebensjahr übernommen wurden und wo sie bis zum vollendeten 35. Lebensjahr verblieben. Im Anschluss daran wurden diese in die SS-Reserveüberführt. Für diese Altersgruppe wurden monatlich sechs Ausbildungstage angesetzt, von denen zwei sonntags zu erfolgen hatten. Insgesamt wurden von der Aktiven SSII 20 Stunden und halbjährlich 120 Stunden Ausbildung erwartet.
Im Dienstunterricht wurde, wie bei der Aktiven SSI, das Hauptaugenmerk auf die weltanschauliche Schulung und im praktischen Dienst, dieser Altersgruppe angepasst, auf Schießen, Körpererziehung und Marsch gelegt.
Doch nicht alle 45-jährigen Angehörigen der SS (und darüber hinaus) wurden in die Stammabteilung versetzt: Alte, verdiente Angehörige, die aus beruflichen und/oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage waren, ihren „Dienst“ in der aktiven SS (also in der SSI und SSII) zu versehen, wurden nicht entlassen, sondern in eine Stammabteilung versetzt; auch dann, wenn sie das vorgesehene Alter noch nicht erreicht hatten. Ausgenommen von dieser Regelung, d. h., von der Aufteilung in Altersstufen, waren die Angehörigen der Stäbe.
SS-Reserve
SS-Reserve oder Reserve-SS waren die offizielle Bezeichnungen einer Gliederung der Allgemeinen SS, deren aktive Angehörige das 35. Lebensjahr überschritten und in die Reservestürme versetzt wurden. In den Standarten bildete die Reserve-SS den IV. (und bei größeren Einheiten) den V. Sturmbann. Dort verblieben sie bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. Danach konnten Angehörige der Reserve-SS entscheiden, ob sie „ehrenvoll aus der Dienstleistung in der SS“ entlassen oder ob sie auf eigenen Antrag hin in eine Stammabteilung überführt wurden.
Die Angehörigen der SS-Reserve mussten monatlich fünf Ausbildungstage, davon einmal am Sonntag, ableisten. Damit kamen sie auf eine monatliche Ausbildungszeit von 14 Stunden oder halbjährlich auf 84 Stunden. Im Dienstunterricht lag das Hauptaugenmerk auf weltanschaulicher Schulung, im praktischen Dienst auf Schießen, Körpererziehung (Dienstsport) und Marsch. Letztere Ausbildungspunkte wurden in allen Bereichen altersgerecht angepasst.
Stammabteilung
Stammabteilung (umgangssprachlich „Stamm-SS“) war ab Sommer 1936 eine organisatorische Einrichtung der SS, die einem Oberabschnitt unmittelbar unterstellt war. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurde dem jeweiligen „Inspekteur der Stammabteilung im Stab des Oberabschnittleiters“ übertragen, welcher die „Inspektion Stammabteilung (Insp. Stammabt.)“ leitete.
In ihrer territorialen Ausdehnung entsprach eine Stammabteilung exakt dem Oberabschnitt, dem sie zugeteilt war. Zudem gliederte die Stammabteilung sich intern in Bezirke (Stammabt. Bez.), welche mit arabischen Ziffern gekennzeichnet wurden und die der Nummer jener Standarte entsprach, für die eine Stammabteilung zuständig war. So war beispielsweise die Stammabteilung Bezirk 1 der 1. Standarte in München zugeordnet. Die Stammabteilung bildete seit ihrer Einrichtung einen integralen Bestandteil der Organisationsstrukturen der Allgemeinen SS, agierte jedoch in deren Rahmen selbstständig.
In eine Stammabteilung konnte sich jeder SS-Mann auf eigenen Antrag hin versetzen lassen, sobald dieser das 45. Lebensjahr überschritten und sich dazu entschieden hatte, weiterhin der SS anzugehören.
Die Angehörigen der Stamm-SS mussten monatlich einem „Kameradschaftsabend“ à zwei Stunden nachkommen. Bei diesem lag der Hauptaugenmerk auf der weltanschaulichen Schulung und weniger auf dem Dienstsport.
Zwischen 1936 und 1938 gehörten dieser Gliederung lediglich 3700 bis 6700 Mann an.
Während des Zweiten Weltkriegs dienten die Stammabteilungen und deren Untergliederungen als Personalverstärkung bzw. -ergänzung in den Konzentrationslagern, nachdem die frontfähigen KZ-Wachen zum Kriegseinsatz in die Waffen-SS versetzt wurden.
Stammbezirk
Stammbezirkwar die offizielle Bezeichnung der nächstniedrigeren Verwaltungseinheit einer Stammabteilung, die in den Abschnitten angesiedelt war. Räumlich war auch der Stammbezirk mit dem jeweiligen Abschnitt identisch und nach diesem benannt: So gehörte der Stammbezirk XXX zum gleichnamigen Abschnitt.
Stammsturm
Stammsturmwar die offizielle Bezeichnung jenes Teils einer Stammabteilung, die einem Sturmbann zugeteilt war. Seine Bezeichnung richtete sich nach den Benennungen des jeweiligen Sturmbanns, dem er zugeteilt war.Seine Bezeichnung entsprach im Wesentlichen der des zugeordneten Sturmbanns: So war der Stammsturm IV/1 für den vierten Sturmbann (dem Reservesturmbann) der 1. Standarte zuständig.
Stammschar
Stammschar war der offizielle Name einer Untergliederung des Stammsturms.<! -- Wie nannte sich der Verantwortliche? Muss eruiert werden. --> Diese war dem Reservesturm einer Standarte zugeordnet und nach diesem benannt: Die Stammschar war für jenen Reservesturm zuständig, nach dem sie benannt war. So war die Stammschar 1/IV/1 dem 1. Sturm im vierten Sturmbann der 1. Standarte zugeordnet.
Formationsbezeichnungen
SS-Standarte
SS-Standarte (SS-St.) war seit November 1925 die Bezeichnung der dem Abschnitt untergeordneten Verwaltungsinstanz der SS und leitet sich per Tradition von der SA ab. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Standartenführer übertragen, der vom zuständigen Abschnittsleiter eingesetzt wurde. Der Standartenführer hatte meist den gleichnamigen SS-Dienstgrad, konnte aber auch in der Dienstgradgruppe Obersturmbannführer oder Sturmbannführer sein.
Die erste Standarte der SS, die Standarte „München“, wurde bereits 1925, mit Wirkung vom 9. November 1925, aufgestellt und setzte sich wie folgt zusammen:
- SS-Staffel München I
- SS-Staffel München II
- SS-Staffel Starnberg
1929 entsprach der Mannschaftsbestand einer Standarte etwa der späteren Sturmbanngröße und umfasste zwischen 120 und 1920 Mann. Sie entsprach beim Heer dem Regiment.
In der Zeit vor der nationalsozialistischen Machtergreifung, als die SS noch eine kleine Gliederung der SA war, umfasste eine Standarte 2–5 Stürme, die schrittweise zum Sturmbann ausgebaut wurden. Ab 1933 wurden die Standarten in Fuß- und Reiterstandarten unterschieden; letztere gingen aus den zuvor bestehenden Reiterabteilungen der SS hervor. Zwischen 1934 und 1937 wurden auch die aus der Allgemeinen SS gebildeten Sonderverbände (Verfügungstruppe, Totenkopfverbände) in Standarten organisiert. 1934 wurde zudem von Himmler festgelegt, dass eine Standarte zwischen 3 und 4 Sturmbanne und eine Nominalstärke zwischen 1000 und 3000 Mann umfassen sollte. Die Sturmbanne I–III galten als „aktive SS“, so stellte der Sturmbann IV die „SS-Reserve“ dar.
Vor Kriegsausbruch umfasste die Verfügungstruppe vier und die Totenkopfverbände drei Standarten. In der Verfügungstruppe jedoch wich der Parteibegriff zum Missfallen Himmlers rasch der militärischen Bezeichnung des Heeres. 1945 bestanden formal 127 Fuß- und 24 Reiterstandarten der Allgemeinen SS. Erstere konnten nicht einmal die von Himmler verlangte Mannschaftsstärke erreichen.
| SS-Standarte | Oberabschnitt | Sitz | SS-Standarte | Oberabschnitt | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 „Julius Schreck“ | „Süd“ | München | 66 „Friedland“ | „Nordost“ | Bartenstein |
| 2 „Hessen“ | „Rhein-Westmark“ | Frankfurt (Main) | 67 „Wartburg“ | „Fulda-Werra“ | Erfurt |
| 3 „Thüringen“ | „Main“ | Nürnberg | 68 „Oberpfalz“ | „Main“ | Regensburg |
| 4 „Schleswig-Holstein“ | „Nordsee“ | Altona | 69 „Sauerland“ | „West“ | Hagen (Westfalen) |
| 5 „Mosel“ | „Rhein-Westmark“ | Luxemburg | 70 | „Südost“ | Glogau |
| 6 „Eduard Felsen“ | „Spree“ | Berlin | 71 „Weichsel“ | „Weichsel“ | Elbing |
| 7 „Friedrich Schlegel“ | „Elbe“ | Plauen | 72 „Lippe“ | „West“ | Detmold |
| 8 „Niederschlesien“ | „Südost“ | Hirschberg | 73 „Mittelfranken“ | „Main“ | Ansbach |
| 9 „Pommern“ | „Ostsee“ | Stettin | 74 „Ostsee“ | „Ostsee“ | Greifswald |
| 10 „Pfalz“ | „Rhein-Westmark“ | Kaiserslautern | 75 „Widukind“ | „Spree“ | Berlin |
| 11 „Planetta“ | „Donau“ | Wien | 76 | „Alpenland“ | Salzburg |
| 12 „Niedersachsen“ | „Mitte“ | Hannover | 77 | „Ostsee“ | Schneidemühl |
| 13 „Württemberg“ | „Südwest“ | Stuttgart | 78 | „Rhein-Westmark“ | Wiesbaden |
| 14 „Gotaburg“ | „Fulda-Werra“ | Gotha | 79 | „Südwest“ | Ulm |
| 15 „Brandenburg“ | „Spree“ | Neuruppin | 80 „Groß-Beeren“ | „Spree“ | Berlin |
| 16 „Unterelbe“ | „Südost“ | Breslau | 81 | „Main“ | Würzburg |
| 17 | „Nordsee“ | Celle | 82 | „West“ | Bielefeld |
| 18 „Ostpreußen“ | „Nordost“ | Königsberg | 83 „Ober-Hessen“ | „Rhein-Westmark“ | Gießen |
| 19 „Westfalen-Nord“ | „West“ | Münster (Westfalen) | 84 „Saale“ | „Elbe“ | Chemnitz |
| 20 „Fritz Weitzel“ | „West“ | Düsseldorf | 85 | „Rhein-Westmark“ | Saarbrücken |
| 21 | „Mitte“ | Magdeburg | 86 „Hanauer Land“ | „Südwest“ | Offenburg |
| 22 „Von der Schulenburg“ | „Ostsee“ | Schwerin | 87 „Tirol“ | keine Angabe | Innsbruck |
| 23 „Oberschlesien“ | „Südost“ | Beuthen | 88 „Stedingen“ | „Nordsee“ | Bremen |
| 24 „Ostfriesland“ | „Nordsee“ | Oldenburg | 89 „Holzweber“ | „Donau“ | Wien |
| 25 „Ruhr“ | „West“ | Essen | 90 „Franz Kutschera“ | „Alpenland“ | Klagenfurt |
| 26 „Paul Berck“ | „Elbe“ | Halle (Saale) | 91 | „Elbe“ | Wittenberg |
| 27 „Ostmark“ | „Spree“ | Frankfurt (Oder) | 92 „Alt-Bayern“ | „Süd“ | Ingolstadt |
| 28 | „Nordsee“ | Hamburg | 93 | „Rhein-Westmark“ | Koblenz |
| 29 „Schwaben“ | „Süd“ | Lindau | 94 „Obersteiermark“ | „Alpenland“ | Leoben |
| 30 „Adolf Höh“ | „West“ | Bochum | 95 | „Böhmen-Mähren“ | Trautenau |
| 31 „Niederbayern“ | „Main“ | Landshut | 96 | „Böhmen-Mähren“ | Brüx |
| 32 „Baden“ | „Rhein-Westmark“ | Heidelberg | 97 | „Böhmen-Mähren“ | Eger |
| 33 „Rhein-Hessen“ | „Rhein-Westmark“ | Darmstadt | 98 | „Böhmen-Mähren“ | Mährisch-Schönberg |
| 34 „Oberbayern“ | „Süd“ | Weilheim | 99 | „Donau“ | Znaim |
| 35 | „Fulda-Werra“ | Kassel | 100 | „Böhmen-Mähren“ | Reichenberg |
| 36 | „Weichsel“ | Danzig | 101 | „Böhmen-Mähren“ | Saaz |
| 37 „Ob der Enns“ | „Donau“ | Linz | 102 | „Böhmen-Mähren“ | Jägerndorf |
| 38 | „Alpenland“ | Graz | 103 | „Böhmen-Mähren“ | Aussig |
| 39 „Ostpommern“ | „Ostsee“ | Köslin | 104 | „Böhmen-Mähren“ | Troppau |
| 40 | „Nordsee“ | Kiel | 105 | „Nordost“ | Memel |
| 41 „Oberfranken“ | „Main“ | Bayreuth | 106 | „Süd“ | Augsburg |
| 42 „Fritz von Scholz“ | „Spree“ | Berlin | 107 | „Böhmen-Mähren“ | Brünn |
| 43 | „Südost“ | Frankenstein | 108 | „Böhmen-Mähren“ | Prag |
| 44 „Uckermark“ | „Spree“ | Eberswalde | 109 | „Warthe“ | Posen |
| 45 „Neiße“ | „Südost“ | Oppeln | 110 | „Warthe“ | Hohensalza |
| 46 | „Elbe“ | Dresden | 111 | „Warthe“ | Kolmar |
| 47 | „Fulda-Werra“ | Gera | 112 | „Warthe“ | Litzmannstadt |
| 48 | „Elbe“ | Leipzig | 113 | „Warthe“ | Kalisch |
| 49 | „Mitte“ | Braunschweig | 114 | „Warthe“ | Leßlau |
| 50 | „Nordsee“ | Flensburg | 115 | „Nordost“ | Zichenau |
| 51 | „Mitte“ | Göttingen | 116 | „Weichsel“ | Bromberg |
| 52 | „Donau“ | Krems | 117 | „Weichsel“ | Konitz |
| 53 „Dithmarschen“ | „Nordsee“ | Heide | 118 | „Weichsel“ | Preußisch Stargard |
| 54 „Seidel-Dittmarsch“ | „Spree“ | Landsberg (Warthe) | 119 | „Weichsel“ | Graudenz |
| 55 „Weser“ | „Nordsee“ | Lüneburg | 120 | „Weichsel“ | Kulm |
| 56 „Franken“ | „Main“ | Bamberg | 121 | „Weichsel“ | Strasburg |
| 57 „Thüringer Wald“ | „Fulda-Werra“ | Meiningen | 122 | „Südwest“ | Straßburg |
| 58 | „West“ | Köln | 123 | „Südwest“ | Kolmar |
| 59 „Loeper“ | „Mitte“ | Dessau | 124 | „Südost“ | Scharley |
| 60 | „Nordost“ | Insterburg | 125 | „Rhein-Westmark“ | Metz |
| 61 „Masuren“ | „Nordost“ | Allenstein | 126 | „Alpenland“ | Marburg/Drau |
| 62 | „Südwest“ | Karlsruhe | 127 | „Nord“ | Oslo |
| 63 „Württemberg-Süd“ | „Südwest“ | Tübingen | |||
| 64 „Marienburg“ | „Weichsel“ | Berent | |||
| 65 „Schwarzwald“ | „Südwest“ | Freiburg (Br.) |
SS-Sturmbann
SS-Sturmbann (SS-Stb.) war die Bezeichnung einer der wesentlichen Gliederungen einer Standarte. Die Bezeichnung „Sturmbann“ entstammt der SA. Seinen Vorläufer besaß der Sturmbann in der frühen Standarte, die bis 1931 etwa zwei bis fünf Stürme umfasste. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Sturmbannführer übertragen, der vom zuständigen Standartenführer zur Führung bestimmt wurde.
Ab 1934 war die Größe eines Sturmbanns fest durch Himmler reglementiert und er sollte aus drei bis fünf aktiven Stürmen bestehen. Als ideale Größe legte Himmler eine Zahl zwischen 500 und 800 Mann fest; real bestand eine Sturmbanngröße zwischen 250 und 600 Mann. Der Sturmbann war dem Bataillon im Heer vergleichbar.
Die 1933 aufgestellten Wachverbände (ab 1936 Totenkopfverbände) waren in Sondersturmbanne organisiert, die nach der Reorganisation der Wachverbände in Totenkopfwachsturmbanne umbenannt wurden. Nach 1939 wurde es offiziell, diese SS-Gliederungen als Totenkopfsturmbanne zu bezeichnen, die explizit einem bestimmten Konzentrationslager zugeordnet waren.
Ab 1936 war einem Reserve-Sturmbann der Allgemeinen SS ein Stammsturm zugeteilt.
Für Nachrichten- und Pioniereinheiten sowie für die Sanitätsabteilungen der Verfügungstruppe und der Totenkopfverbände (ab 1937/38) stellte der Sturmbann die höchste Organisationsform dar und diese trugen die Kürzel SS-Na. und SS-Pi. sowie San.Abt. als offizielle Bezeichnung.
SS-Sturm
SS-Sturm (SS-St.) war der Name einer dem Sturmbann zugeordneten Organisationseinheit. Zwischen 1926 und 1931 umfasste dieser zwei bis vier Trupps und wies damit eine Mannschaftsstärke von 60 bis 384 Mann auf. Ihm entsprach beim Heer die Kompanie. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Sturmführer übertragen, der vom zuständigen Standartenführer zur Führung bestimmt wurde.
Ab Oktober 1934 wurde der Mannschaftsbestand durch Himmler reglementiert und von diesem bestimmt, dass ein Sturm zwischen 70 und 120 Mann bestand. Zudem sollte sich dieser aus einem aktiven Teil und aus einer Reserveeinheit (Reservesturm) zusammensetzen.
Am 15. Oktober 1934 wurde die Bezeichnung „SS-Sturmführer“ – im Zuge der Einführung neuer Dienstgrade – in SS-Untersturmführer umbenannt. Die Führung eines Sturms konnte auch von einem Hauptsturmführer ausgeführt werden. Die Einführung neuer Dienstgrade wurde nötig, da im Rahmen der Mannschaftsaufstockung und der Anpassung der SS an Heeresstrukturen, „Himmlers schwarzer Orden“ nun offiziell über 52.000 Angehörige verfügte.
Auch die Sonderformationen wie die Nachrichten-, Pionier- und Kraftfahreinheiten sowie alle Unterorganisationen der Schutzstaffel (Allgemeine SS, Verfügungstruppe, Leibstandarte SS „Adolf Hitler“) wurden in Stürme organisiert. Ab dem Jahr 1935 etablierte sich in der kasernierten Verfügungstruppe die Gepflogenheit, die militärische Nomenklatur zu verwenden.
Die Totenkopfverbände jedoch waren bereits seit ihrer Aufstellung in Kompanien organisiert und orientierten sich gemäß ihrer „Aufgabenstellung“ an den kasernierten Verbänden der Schutzpolizei.
Ab 1936 war dem Reservesturm der Allgemeinen SS eine Stammschar zugeteilt.
SS-Lehrsturm
SS-Lehrsturm war seit 1935 die offizielle Bezeichnung einer internen Formationsgliederung, die den aktiven Stürmen angegliedert war. Dieser wurde nur kurzfristig aufgestellt und in diesem durchliefen Anwärter ihre dreimonatige praktische Ausbildung zum angehenden SS-Mann.
SS-Trupp
SS-Trupp war die offizielle Bezeichnung einer Untergliederung eines Sturms und setzte sich in der Regel aus drei Scharen zusammen. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Truppführer übertragen, der vom Sturmführer eingesetzt wurde. Der Trupp entsprach in der Wehrmacht dem Zug.
Am 15. Oktober 1934 wurde der Dienstgrad Truppführer in Oberscharführer umbenannt.
Vor der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten belief sich die Stärke des Trupps auf 30 bis 96 Mann. Gemäß der von Himmler im Oktober 1934 erlassenen Reglementierung wurde die Sollstärke eines Trupps auf 20 bis 60 SS-Männer festgelegt.
Nachdem offiziell die Bezeichnung „Trupp“ für alle SS-Gliederungen verbindlich vorgeschrieben worden war, begann ab 1935 die Verfügungstruppe, die Heeresbezeichnung zu übernehmen; ihr folgten wenig später die Leibstandarte und die Totenkopfverbände.
SS-Bewerberzug
SS-Bewerberzug war die offizielle Bezeichnung einer kurzlebigen Untergliederung eines Sturms und gliederte sich wie der vorgenannte SS-Trupp. Hier durchliefen Bewerber ihre dreimonatige Probezeit in den aktiven Stürmen und konnten in dieser Zeit ohne Begründung entlassen werden, wenn sich herausstellte, dass der Bewerber den „Ansprüchen der SS“ nicht genügte, also für ungeeignet befunden wurde. In den Bewerberzügen der SS durchliefen zukünftige SS-Männer ihre erste Ausbildungsphase und wurden mit den Grundlagen des SS-Dienstes vertraut gemacht.
SS-Schar
SS-Schar war der Name einer Teilgliederung innerhalb eines Trupps, der zwischen 1926 und 1934 eine Mannschaftsstärke zwischen 6 und 12 Mann aufwies. Der Begriff „Tupp“ leitet sich per Tradition aus der SA ab, wo gleichorganisierte Einheiten als „SA-Schar“ zusammengefasst wurden. In der Wehrmacht entsprach diese Gliederung der Gruppe. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Scharführer übertragen, der vom zuständigen Sturmführer in seine Position eingesetzt wurde.
Im Oktober 1934 wurde der Dienstgrad „Scharführer“ offiziell in Unterscharführer umbenannt. Am 15. Oktober 1934 reglementierte Heinrich Himmler, dass eine Schar nun eine Mannschaftsstärke zwischen 8 und 16 Mann haben sollte.
SS-Rotte
SS-Rotte war die Bezeichnung der kleinsten Einheit innerhalb der Schutzstaffel. Sie umfasste zwischen 4 und 8 Mann und die Einheitsbezeichnung leitete sich per Tradition von der SA ab, sie entsprach in der Wehrmacht dem Trupp. Die Verantwortung und Leitungsgewalt wurden dem jeweiligen Rottenführer übertragen, der vom zuständigen Untersturmführer in seine Position eingesetzt wurde. Auch höhere Dienstgrade der SS konnten mit der Führung einer Rotte beauftragt werden, wenn ein offizieller Rottenführer nicht vorhanden war.
Organisatorische Gliederung der SS-Sonderformationen
SS-Reiterstandarte
SS-Reiterstandarte (SS-R.St.) war der offizielle Name aller berittenen SS-Einheiten, die organisatorisch Standarten der Allgemeinen SS zugeordnet und nach diesen benannt wurden. Die interne Gliederung folgte den sogenannten Fußstandarten. In den berittenen Einheiten der SS, die v. a. in den ländlichen Gebieten tätig und deren Standorten zumeist entfernten größeren Städten zugeteilt waren, dienten Bauern und Landwirte sowie ehemalige Soldaten ehemalig berittener Einheiten des deutschen Heeres des Ersten Weltkriegs. Nach 1933 wurden etwa 10 % der Reiterzucht- und Reitsportvereinen der Reiter-SS zugeteilt und in diese dort integriert.
SS-Fliegersturm
SS-Fliegersturm war die offizielle Bezeichnung einer Spezialformation der SS, welche im November 1931 in München gegründet und die im September 1933 in den Deutscher Luftsportverband (DLV) integriert wurde. Im Fliegersturm dienten vielfach ehemalige Soldaten des Ersten Weltkrieges, die dort bereits Fliegereinheiten angehört hatten und ihren Fähigkeiten entsprechend dort eingesetzt und fortgebildet wurden. Auch flugbegeisterte SS-Männer konnten diesem Sturm beitreten.
Qualifizierte Mitglieder des Sturms trugen als sichtbares Kennzeichen das für diesen und den wesensverwandten SA-Fliegersturm konzipierte Abzeichen „SS-SA-Fliegerabzeichen“ (SS- und SA-Logo auf Schwingen) auf ihren Uniformen sowie einen silbernen Propeller in Metallausführung auf dem rechten Einheitsspiegel. Der Organisationsstruktur folgte der Fliegersturm dem Sturm einer Fußstandarte.
Bewaffnete SS-Verbände
Kasernierte Hundertschaft der politischen Polizei
Kasernierte Hundertschaft der politischen Polizei, kurz kasernierte Hundertschaft, war zwischen 1933 und 1935 der Sammelname kasernierter, paramilitärisch mit Lang- und Handfeuerwaffen bewaffneter Bereitschaftseinheiten, die dem NS-Staat zur Machtsicherung und zur Bekämpfung politischer Gegner dienten. Ihre Aufstellung erfolgte kurz nach der Machtergreifung Hitlers (Februar 1933), als dieser befahl, dass aus SA- und SS-Freiwilligen 100 Mann mit zusammen jeweils 10 Führern und Unterführern, geschlossene Hilfspolizeieinheiten („SA-“ und „SS-Hilfspolizei“) entstehen sollten, die kaserniert, militärisch ausgebildet und explizit nicht für „normale“ Polizeiarbeit vorgesehen waren.
Etwa 15.000 SS-Anghörige meldeten sich zu den kasernierten Hundertschaften der politischen Polizei, die Anzahl der in dieser dienenden SA-Angehörigen war erheblich höher. Ihre militärische Ausbildung erhielten die Freiwilligen durch Angehörige der kasernierten Sicherheitspolizei und waren organisatorisch formal der jeweiligen politischen Polizei des Landes unterstellt, ohne jedoch dieser rechtlich anzugehören. Vor allem im Freistaat Preußen standen die kasernierten Hundertschaften unter dem Einfluss der Gestapo. Finanziert wurden die kasernierten Hundertschaften durch den Polizeietat der jeweiligen deutschen Länder, in denen sie aufgestellt wurden.
Eine kasernierte Hundertschaft der politischen Polizei stellte demnach einen irregulär aufgestellten Polizeiapparat der NSDAP dar. Ihre personelle Zusammensetzung bestand aus Angehörigen der SA („SA-Hilfspolizei“) und der SS („SS-Hilfspolizei“). Diese traten bei Eignung über den Abschluss eines Dienstvertrages mit den Polizeibehörden (Sicherheitspolizei) einer kasernierten Hundertschaft für die Dienstdauer von fünf Jahren bei und die SA- und SS-Männer erhielten zu ihrer NS-Uniform eine weiße Armbinde mit der Aufschrift „Hilfspolizei“, welche über der Hakenkreuzarmbinde zu tragen war. Die SA- und SS-Männer waren nun verpflichtet, in den kasernierten Hundertschaften für Sonderaufgaben polizeilicher oder militärischer Art zur Verfügung zu stehen („Eingreiftruppe“).
Strukturell organisiert waren die kasernierten Hundertschaften nach dem Vorbild der Reichswehr und wurden von Anfang an wie (leichte) Infanterieregimenter aufgezogen. Die in ihr dienenden Führer und Unterführer waren vielfach ehemalige Angehörige des deutschen Heeres aus dem Ersten Weltkrieg.
Die Hauptaufgaben einer kasernierten Hundertschaft waren der Einsatz bei Unruhen und Streiks mit einer möglichen Niederschlagung kommunistischer oder sozialdemokratischer Aufstände, der Objektschutz nationalsozialistischer Einrichtungen sowie die Unterdrückung jeglicher politischer Opposition durch verschiedene „Schutzhaft“-Aktionen.
Historisch betrachtet waren die kasernierten Hundertschaften der politischen Polizei Übergangsinstrumente zwischen den „Straßenkampf“-Verbänden der NSDAP (SA), des parteieigenen „Polizei“-Apparates (SS) und der später installierten Repressionsapparate.
Nach der offiziellen Auflösung der kasernierten Hundertschaften der politischen Polizei (Sommer 1934) wurden die SS-geführten Teile auf Gemeindebasis in Stabswachen, auf der Abschnittsebene in Sonderkommandos und auf der Oberabschnittsebene als kasernierte Hundertschaften unter der Bezeichnung „politische Bereitschaften“ und als „stehende Truppe“ neu aufgestellt sowie ab August 1934 durch Anwerbung weiterer Freiwilliger aus den Reihen der Allgemeinen SS massiv verstärkt:
„Der Reichsführer-SS München, den 29. August 1934
Der Chef des SS-Amtes
II Tgb. Nr.9000
Verteiler V
Der Reichsführer-SS hat eine Verstärkung der pol. Bereitschaften befohlen. Zur schnelleren Durchführung dieses Befehls ergeht folgende Anordnung:
Jeder SS-Sturm kann, ohne den Dienstweg einzuhalten, direkt an den Reichsführer-SS, Chef des SS-Amtes, SS-Angehörige melden.
Als Aufnahmebedingungen gelten:
Mindestgrösse 170 cm, Höchstalter 23 Jahre, Verpflichtung über 5 Jahre.
An Personalpapieren sind mit vorzulegen:
Lebenslauf, Stammrollenauszug, polizeiliches Führungszeugnis, ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung, 2 Passbilder, Zeugnis des letzten Arbeitgebers, Nachweis der arischen Abstammung.
Brillenträger kommen nicht in Frage.
Ein Durchschlag der Meldung ist an die vorgesetzte Dienststelle zur Kenntnisnahme weiterzureichen.
Der Chef des SS-Amtes
gez. Wittje
SS-Gruppenführer.“
Ihre Mannschaftsstärke entsprach der Regimentsgröße des Heeres und damit in etwa der eines Sturmbanns. Desgleichen waren die neu aufgestellten kasernierten Hundertschaften in Bataillonen, Kompanien, Zügen usw. gegliedert und vollständig durchmilitarisiert. Als politische Bereitschaft wurden letztlich alle bewaffneten und kasernierten in einem Oberabschnitt der SS bezeichnet.
Die ehemaligen SA-Angehörigen einer kasernierten Hundertschaft der politischen Polizei wurden bis 1936 schrittweise in das SA-Feldjägerkorps überführt. Andere Teile wurden entweder aufgelöst oder in andere NS-Formationen wie der Verfügungstruppe, der Ordnungspolizei oder anderen SS- und Polizeiverbänden eingegliedert.
SS-Stabswache
SS-Stabswache war seit Frühjahr 1933 der offizielle Name einer kasernierten, mit Lang- und Handfeuerwaffen ausgerüsteten Sondereinheit der SS, die in der Regel die Mannschaftsstärke einer kasernierten Hundertschaft hatte und einer bestimmten Stadt zugeordnet war. Ihre Entstehung ist mit dem Führerbefehl vom 17. März 1933 verbunden, welcher die SS berechtigte, 120 ausgesuchte SS-Männer (100 Mannschaftsdienstgrade und jeweils 10 Führer- sowie 10 Unterführerdienstgrade) zu rekrutieren.
Gemäß diesem Führerbefehl war die SS angewiesen, 58 lokale Stabswachen aufzustellen. Die neu aufgestellten Stabswachen der SS traten an die Stelle der aufgelösten SS-Hilfspolizei und unterstanden den örtlichen SS-Führern. In ihrer Anfangszeit orientierte sich eine Stabswache der SS eng an den ehemaligen Freikorps, war militärisch strukturiert und wie ein leichtes Infanterieregiment aufgezogen. Ihre Angehörigen waren meist Freiwillige aus den Reihen der später als Allgemeine SS bezeichneten Parteiformation, die sich anfänglich für die Dauer von zwölf Monaten verpflichteten. Wie der Historiker Bastian Hein in seinen diversen Werken feststellte, diente die Aufstellung einer Stabswache überwiegend dem Zweck, erwerbslose SS-Männer wieder in „Lohn und Brot“ zu bringen, da sie über einen hilfspolizeilichen Sold entlohnt wurden. Hauptaufgabe einer Stabswache war der Schutz der örtlichen Parteiführer und die Bewachung von Parteieinrichtungen. Bekannteste Stabswache war die mit Wirkung vom 17. März 1933 aufgestellte Stabswache „Berlin“, die wenig später zur SS-Standarte 1 „Adolf Hitler“ ausgebaut wurde.
Der Führerbefehl vom 17. März 1933 berechtigte die Abschnittsleiter, dass sie diverse Stabswachen zu größeren Einheiten („Sonderkommandos“) zusammenfassen konnten, wenn diese über eine gewisse Mannschaftsstärke verfügten. Oberabschnittleiter waren wiederum berechtigt, die Sonderkommandos unter der Bezeichnung „politische Bereitschaft“ zur Sturmbanngröße zusammenzufassen und im Bedarfsfall auf diese zurückzugreifen.
SS-Sonderkommando
SS-Sonderkommando (SS-S.K; SS-SK) war ab Frühjahr 1933 der Name einer Sonderformation, die auf der Verwaltungsebene eines Abschnitts der SS agierte und explizit ab dem Spätsommer 1934 einer bestimmten politischen Bereitschaft personell wie verwaltungstechnisch zugeordnet war. Daher trugen sie auch die Uniformierung und die Abzeichen jener Bereitschaft, der sie angehörten.
Die Gliederung und die Mannschaftsstärke der Sonderkommandos folgte denen der im Sommer 1934 aufgelösten kasernierten Hundertschaften der politischen Polizei oder genauer gesagt der aus ihnen neu gebildeten politischen Bereitschaften: 100 Mann stark mit jeweils 10 Führern und Unterführern.
Bis Ende 1934 wurden sechs Sonderkommandos aufgestellt, deren Nummerierung oder die Namensgebung der politischen Bereitschaft folgte, denen sie angehörten:
- Sonderkommando 1 (Standort München, das KZ Dachau hatte in diesem Sonderkommando die Funktion eines Außenkommandos inne)
- Sonderkommando 2 (Standort Hamburg, das KZ Wittmoor hatte in diesem Sonderkommando die Funktion eines Außenkommandos inne)
- Sonderkommando 3 (Standort Dresden, das KZ Lichtenburg hatte in diesem Sonderkommando die Funktion eines Außenkommandos inne)
- Sonderkommando „Hamburg“ (Standort Hamburg)
- Sonderkommando „Arolsen“ (Standort Arolsen)
- Sonderkommando „Württemberg“ (Standort Wolterdingen)
Eine Sonderstellung nahm das Sonderkommando z. b. V. „Berlin“ (in Form der Adolf-Hitler-Standarte) ein, welches durch Himmler als politische Bereitschaft (siehe dort), von namhaften deutschsprachigen Historikern jedoch lediglich als Sonderkommando klassifiziert wird.
Ein Sonderkommando war grundsätzlich wie eine politische Bereitschaft militarisiert und militärisch strukturiert. Ihr Aufgabenbereich war nahezu deckungsgleich mit dem der ihr vorangegangenen kasernierten Hundertschaft der Sicherheitspolizei. Teile des Sonderkommandos konnten jedoch zu Sonderaufgaben wie die Bewachung eines Konzentrationslagers herangezogen und dort, als „Sondersturmbann“, zu einem Wachverband organisiert werden.
Im Zweiten Weltkrieg stellten sowohl die Allgemeine SS als auch die Waffen-SS Sonderkommandos zusammen, die für die Durchführung einer bestimmten Sonderaufgabe bestimmt waren.
Politische Bereitschaft
SS/Politische Bereitschaft (SS/P.B.; SS-PB), kurz politische Bereitschaft, war der Name einer ab Ende 1934/Anfang 1935 aufgestellten kasernierten Hundertschaft, die v. a. in größeren Städten ihren Standort hatte. Sie gehörte als paramilitärische Truppe zur Gesamt-SS, war jedoch nicht Teil der damaligen Reichswehr (oder der Polizei).
Ihre paramilitärische Organisationsstruktur entsprach der einstigen kasernierten Hundertschaft der Sicherheitspolizei aus der Frühzeit der nationalsozialistischen Herrschaft: 100 Mann stark mit jeweils 10 Führern und Unterführern, war ebenfalls kaserniert und mit Lang- und Handfeuerwaffen ausgestattet und wie ein (leichtes) Infanterieregiment aufgezogen. Hauptaufgabe der politischen Bereitschaft war, jederzeit als einsetzbare Eingreiftruppe und Hilfspolizei zur Verfügung zu stehen. Bis zum Sommer waren drei, von Himmler als „Standarten“ bezeichnete politische Bereitschaften entstanden, die von 1 bis 3 durchnummeriert waren.
Die politischen Bereitschaften besaßen anfänglich den Ruf, Privattruppen der jeweiligen Oberabschnittsleiter zu sein: ohne erkennbaren staatlichen Auftrag und ohne staatliche Hilfe. Ihnen wurde erst schrittweise durch ihren Einsatz als Hilfspolizei eine provisorische staatliche Legitimationsbasis zugestanden, da diese kasernierten Verbände durch die Finanzierung durch die jeweilige Landespolizei und in der Sicherung einer kontinuierlichen und kompetenten Ausbildung durch dieselbe bestanden.
Bis zum Herbst 1934 wurden drei weitere politische Bereitschaften, deren Stamm sich aus den im September aufgestellten kasernierten Hundertschaften rekrutierte, aufgestellt. Diese neuen Einheiten führten nicht die Nummerierung fort, sondern führten den Namen der Stadt oder der Region, in denen sie aufgestellt waren: politische Bereitschaft „Hamburg“, „Arolsen“ und „Wolterdingen“, zu denen noch das sogenannte Hilfswerk Schleißheim trat.
Während sich Angehörige der Stabswachen nur für die Dauer von zwölf Monaten verpflichteten, orientierte sich eine politische Bereitschaft an den kasernierten Polizeiverbänden, die eine Mindestverpflichtung von zwölf Jahren voraussetzte. Die Mannschaftsstärke einer politischen Bereitschaft entsprach im Wesentlichen einem Sturmbann der SS und deren Organisationsstruktur war durchgehend militarisiert sowie militärisch strukturiert.
Zentrale Merkmale einer politischen Bereitschaft waren:
- Kasernierung und Ausbildung nach militärischen Grundsätzen durch Angehörige der kasernierten Sicherheitspolizei der Landespolizeiämter
- Bewaffnung mit leichten Infanteriewaffen
- Politische Zuverlässigkeit als zentrales Auswahlkriterium
- Direkte Loyalität zu Adolf Hitler mit Führereid, nicht den staatlichen Institutionen verpflichtet
- Einsatz für die innere Sicherung des Reiches, Sonderaufgaben und Machtdemonstration
Die Angehörigen einer politischen Bereitschaft trugen im Dienst die schwarzen Uniformen der SS, und bereits am 5. Mai 1934 verfügte Himmler in seiner Eigenschaft als Reichsführer SS, dass sich eine politische Bereitschaft optisch von den Einheiten der übrigen, unbewaffneten SS zu unterscheiden habe. So führte er diverse Kragenspiegel und Ärmelstreifen für die inzwischen vier bestehenden politischen Bereitschaften ein:
„1. Die Leibstandarte „Adolf Hitler“ trägt ihre eigenen Insignien, bestehend aus dem Armband mit der Inschrift „Adolf Hitler“ und Kragenspiegel. Der rechte trägt die SS-Runen.
2. Die anderen Politischen Bereitschaften werden ab dem 1. Juni an folgende Insignien tragen: Ärmelbänder ohne Inschriften, aber mit Angabe der Kompanie-Nummer. Auf der rechten Kragenseite wird ein Spiegel mit den Runen und der Regiments-Nummer getragen, wie es der RFSS befohlen hat. Für bestehende und noch aufzustellende Politische Bereitschaften gilt: SS-Abschnitt Süd = Regiment Nr. 1, Abschnitt Südwest = Regiment Nr. 2 und im Abschnitt Mitte = Regiment Nr. 3.
3. Die Regimenter sind in Bataillone unterteilt. Diese Bataillone sind an den entsprechenden farbigen Streifen der Ärmelbänder zu identifizieren: I. Bataillon = grün, II. Bataillon = dunkelblau, III. Bataillon = rot.
4. Die Kompanien eines Regimentes sind von 1 bis 12 durchnummeriert. Die Kompanienummer ist auf dem Ärmelstreifen angegeben.
5. Die Inschriften erfolgen für Mannschafts- und Unterführerdienstgrade (bis einschließlich des SS-Obertruppführers) in weiß-silberner, für Offiziersdienstgrade in Aluminiumstickerei. (Mitteilungsblatt der RZM vom 23. Juni 1934)“
Adolf Hitler erklärte am 17. August 1934, während einer Reichstagsrede, die politischen Bereitschaften zu einer „bewaffneten Truppe zur ausschließlichen Verfügung des Führers“. Bis Jahresende 1935 wurden die politischen Bereitschaften bis zur Regimentsgröße aufgestockt und offiziell in Standarten reorganisiert, um dann in die neu aufgestellte Verfügungstruppe aufzugehen.
Kasernierte Hundertschaft
Kasernierte Hundertschaft war die Sammelbezeichnung aller kasernierter und bewaffneter Teile der Gesamt-SS auf Gemeinde-, Abschnitts- oder Oberabschnittsebene, deren Mannschaftsstärke 100 Mann zuzüglich jeweils 10 Führern und Unterführern entsprach. Sie hatte ihre Wurzeln in der im Frühjahr 1933 aufgestellten kasernierten Hundertschaft der politischen Polizei.
Der Aufgabenbereich einer kasernierten Hundertschaft ging synonym mit jener der Sonderkommandos und der politischen Bereitschaften einerseits wie auch mit jener der ehemaligen kasernierten Hundertschaft der Sicherheitspolizei. Sie war aktiver Teil des nationalsozialistischen Unterdrückungssystems und diente als Experimentierfeld zum Aufbau SS-eigener Militärverbände.
SS-Sondersturmbann
SS-Sondersturmbann war die Bezeichnung einer temporär in Sturmbanngröße aufgestellten Sonderformation der SS, die zeitlich für bestimmte politische, organisatorische oder sicherheitspolitische Aufgaben bestimmt war. Der Begriff „Sonder“ verweist auf die ihm zugedachte Ausnahmerolle und den Spezialcharakter. Er war kein explizit offizieller Bestandteil der SS.
Typisch für einen Sondersturmbann war, dass seine Existenz (unter anderem die Durchführung eines konkreten Auftrags oder eines bestimmten Anlasses) nur zeitlich begrenzt war: So oblag vielfach der Schutz führender NS-Parteifunktionäre, die Absicherung politischer Veranstaltungen oder bestimmte Aufmärsche einem Sondersturmbann. Seine Aufstellung befehligte entweder die Reichsführung SS oder ein regionaler SS-Führer. So oblag auch die Bewachung eines frühen Konzentrationslagers vielfach einem Sondersturmbann der SS, der explizit für diesen Zweck aufgestellt wurde und der außerhalb der offiziellen Organisationsstrukturen stand; so war ein Sondersturmbann nicht einer offiziellen Standarte zugeteilt. Vom aufkommenden NS-Staat wurde ein Sondersturmbann der SS, der auch eine Entsprechung in der SA oder im NSKK hatte, als „flexibles Instrument“ der Unterdrückung der politischen Oposition eingesetzt.
SS-Wachmannschaft
Siehe SS-Wachverband.
SS-Wachtruppe
Siehe SS-Wachverband.
SS-Wachverband
SS-Wachverband (SS/W.V.; SS-WV), auch als SS-Wachmannschaft oder SS-Wachtruppe bezeichnet, war der offizielle Name eines der Inspektion der SS-Grenz- und Wacheinheiten unterstellten (para)militärischen Sonderverbandes, der über seine organisatorische Zuordnung über der vorgenannten Inspektion dem SS-Hauptamt unterstellt war. Dieser war ein kasernierter Verband der SS und mit Lang- und Handfeuerwaffen ausgestattet. Der Wachverband war durchweg durchmilitarisiert und militärische strukturiert; er gliederte sich nach dem Vorbild der Wehrmacht in Wachbataillone und Wachkompanien.
Hauptaufgabe eines Wachverbandes war die Sicherung von Parteigebäuden, d. h. von Immobilien, die im Besitz der NSDAP waren oder in denen Parteidienststellen usw. untergebracht waren. Ferner übten Angehörige eines Wachverbandes zusammen mit der Grenzpolizei den Schutz über die nationale Grenze aus.
In der Frühzeit des NS-Staates waren die Wachverbände der Konzentrationslager, die späteren Totenkopfverbände, besonders berüchtigt, da sie aktive Teile des offiziellen Unterdrückungssystems darstellten und einem der drei Anfang 1933 bestehenden Sonderkommandos zugeteilt waren.
Alle Angehörigen der Allgemeinen SS, der Verfügungstruppe, der Totenkopfverbände und der späteren Waffen-SS, die sich im aktiven Objektschutz oder offiziell zu Sicherungsmaßnahmen eingesetzt wurden, waren Teil einer als „Wachverband“ bezeichneten Einheit.
SS-Nachrichteneinheit (Nachrichten-SS)
SS-Nachrichteneinheit war der Name einer ursprünglich der Allgemeinen SS zugeordneten Spezialeinheit, die zur Einrichtung und zum Betrieb der Nachrichtenverbindungen als Fernsprech- und Funkverbindungen aufgestellt wurde. Diese war regional einem Oberabschnitt und lokal einer Fußstandarte zugeordnet. Die größte Organisationsform stellte der Nachrichtensturmbann (Na.Stb.) dar, während die übrige Gliederung den Fußstandarten folgte. Angehörige einer SS-Nachrichteneinheit waren im Ersten Weltkrieg bereits Teil einer militärischen Nachrichtentruppe und wurden in der SS nach ihren erworbenen Fähigkeiten eingesetzt.
Ab etwa 1937/38 wurde ein Nachrichtensturmbann entweder der Verfügungstruppe (SS-Na. = Nachrichtensturmbann der SS/V.T.) oder den Totenkopfverbänden überstellt, was der geplanten Militarisierung dieser SS-Formationen geschuldet war.
| SS-Nachrichtensturm | Oberabschnitt | Sitz | SS-Nachrichtensturm | Oberabschnitt | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | „Süd“ | München | 11 | „Main“ | Nürnberg |
| 2 | „Südwest“ | Stuttgart | 12 | „Ostsee“ | Stettin |
| 3 | „Fulda-Werra“ | Arolsen | 13 | „Rhein-Westmark“ | Wiesbaden |
| 4 | „West“ | Düsseldorf | 14 | „Donau“ | Wien |
| 5 | „Mitte“ | Braunschweig | 16 | „Weichsel“ | Danzig |
| 6 | „Nordsee“ | Hamburg | 17 | „Warthe“ | Posen |
| 7 | „Nordost“ | Königsberg | 19 | „Böhmen-Mähren“ | Prag |
| 8 | „Spree“ | Berlin | |||
| 9 | „Elbe“ | Dresden | |||
| 10 | „Südost“ | Breslau |
SS-Pioniereinheit (Pionier-SS)
SS-Pioniereinheit war der Name einer ursprünglich der Allgemeinen SS zugeordneten Spezialeinheit, die als Unterstützungstruppe aufgestellt wurde. Ausbildung und technische Ausrüstung befähigen SS-Pioniere, die Beweglichkeit und Durchhaltefähigkeit der eigenen Truppe zu fördern sowie die Beweglichkeit gegnerischer Truppen zu hemmen. Diese war regional einem Oberabschnitt und lokal einer Fußstandarte zugeordnet. Die größte Organisationsform stellte der Nachrichtensturmbann (Pi.Stb.) dar, während die übrige Gliederung den Fußstandarten folgte. Angehörige einer SS-Pioniereinheit waren im Ersten Weltkrieg bereits Teil einer militärischen Pioniertruppe und wurden in der SS nach ihren erworbenen Fähigkeiten eingesetzt.
Ab etwa 1937/38 wurde ein Pioniersturmbann entweder der Verfügungstruppe (SS-Pi. = Pioniersturmbann der SS/V.T.) oder den Totenkopfverbänden überstellt, was der geplanten Militarisierung dieser SS-Formationen geschuldet war.
| SS-Pioniersturm | Oberabschnitt | Sitz | SS-Pioniersturm | Oberabschnitt | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | „Süd“ | München | 9 | „Elbe“ | Dresden |
| 2 | „Südwest“ | Stuttgart | 10 | „Südost“ | Breslau |
| 3 | „Fulda-Werra“ | Arolsen | 12 | „Mitte“ | Magdeburg |
| 4 | „West“ | Köln | 13 | „Rhein-Westmark“ | Frankfurt (Main)/Ludwigshafen/Weilburg |
| 5 | „Nordsee“ | Hamburg-Wilhelmsburg | 14 | „Donau“ | Wien |
| 6 | „Ostsee“ | Stettin | 15 | „Alpenland“ | Salzburg |
| 7 | „Nordost“ | Königsberg | 16 | „Weichsel“ | Danzig |
| 8 | „Spree“ | Berlin |
SS-Kraftfahrsturm (Motor-SS)
SS-Kraftfahrsturm war der Name einer ursprünglich der Allgemeinen SS zugeordneten Spezialeinheit, die als motorisierte Unterstützungstruppe aufgestellt wurde. Ausbildung und technische Ausrüstung befähigen SS-Kraftfahrer, Motoren und Kraftwagen zu reparieren sowie die Beweglichkeit und Durchhaltefähigkeit der eigenen Truppe zu fördern. Diese war regional einem Oberabschnitt und lokal einer Fußstandarte zugeordnet. Die größte Organisationsform stellte der Motorsturm (Mot.) dar, während die übrige Gliederung den Fußstandarten folgte. SS-Kraftfahrer waren im Ersten Weltkrieg bereits Teil einer motorisierten militärischen Truppe und wurden in der SS nach ihren erworbenen Fähigkeiten eingesetzt. Auch konnten Angehörige der SS einem Kraftfahrsturm beitreten, wenn sie im Besitz eines Führerscheins oder eines Automobils waren.
Von 1930 bis zum Spätsommer 1934 wurden die verschiedenen motorisierten Einheiten unter der Bezeichnung „Motor-SS“ als integraler Teil der damals existierenden Motor-SA betrachtet. Während diese mit anderen motorisierten Verbänden in das NSKK integriert wurde, blieben die Motorstürme der SS bestehen.
Ab etwa 1937/38 wurde ein Motorsturm entweder der Verfügungstruppe oder den Totenkopfverbänden überstellt, was der geplanten Militarisierung dieser SS-Formationen geschuldet war.
| SS-Kraftfahrsturm | Oberabschnitt | Sitz | SS-Kraftfahrsturm | Oberabschnitt | Sitz |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | „Süd“ | München/Augsburg | 11 | „Mitte“ | Magdeburg/Hannover |
| 2 | „Fulda-Werra“ | Erfurt/Frankfurt | 12 | „Main“ | Bamberg/Schweinfurt/Nürnberg |
| 3 | „Spree“ | Berlin/Senftenberg | 13 | „Ostsee“ | Schwerin/Stettin |
| 4 | „Nordsee“ | Hamburg/Kiel/Bremen | 14 | „Rhein-Westmark“ | Frankfurt (Main)/Wiesbaden- Biebrich/Pirmasens |
| 5 | „West“ | Düsseldorf/Buer (Westfalen)/Dortmund | 15 | „Alpenland“ | Graz/Innsbruck |
| 6 | „Elbe“ | Dresden/Chemnitz | 16 | „Weichsel“ | Danzig/Elbing |
| 7 | „Nordost“ | Königsberg | 17 | „Warthe“ | Posen/Litzmannstadt |
| 8 | „Donau“ | Linz/Wien | 19 | „Böhmen-Mähren“ | Asch/Reichenberg/Brünn |
| 9 | „Südost“ | Breslau | |||
| 10 | „Südwest“ | Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg (Br.) |
SS-Sanitiätsabteilung (Sanitäts-SS)
SS-Sanitätsabteilung (SS-San. Abt.) war der Name einer ursprünglich der Allgemeinen SS zugeordneten Spezialeinheit, die als medizinische Unterstützungstruppe aufgestellt wurde. Ausbildung und technische Ausrüstung befähigen SS-Sanitäter, eine schnelle sanitätsdienstliche Versorgung, Erstversorgung, Evakuierung und Transport von verletzten SS-Männern zu gewährleisten sowie die Beweglichkeit und Durchhaltefähigkeit der eigenen Truppe zu fördern. Diese war regional einem Oberabschnitt und lokal einer Fußstandarte zugeordnet. Die größte Organisationsform stellte der Sanitätssturmbann (San.Stb.) dar, während die übrige Gliederung den Fußstandarten folgte. SS-Sanitäter waren im Ersten Weltkrieg bereits Teil einer militärischen Sanitätstruppe und wurden in der SS nach ihren erworbenen Fähigkeiten eingesetzt.
Ab etwa 1937/38 wurde ein Sanitätssturmbann entweder der Verfügungstruppe oder den Totenkopfverbänden überstellt, was der geplanten Militarisierung dieser SS-Formationen geschuldet war.
Organisatorische Gliederung der SS-Vefügungstruppe (SS/V.T.)
Die Verfügungstruppe war grundsätzlich wie die Allgemeine SS strukturiert. Die größte Organisationsform der Verfügungstruppe stellte die Standarte (SS-Sta./V.T.) dar.
Die Wurzeln der Verfügungstruppe lagen in den bewaffneten kasernierten Hundertschaften der politischen Polizei der SS. Diese waren kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung aufgestellte und mit Lang- sowie Handfeuerwaffen ausgerüstete Kampfgruppen, die zur Terrorisierung des politischen Gegners eingesetzt und von SS-Unterführern geführt wurden. Sie waren als Teil der Gesamt-SS einerseits den lokalen SS-Führern (Stabswachen) als auch den Abschnitts- (Sonderkommandos) und den Oberabschnittsführern (politische Bereitschaften) unterstellt und diese waren auch weisungsbefugt.Adolf Hitler hatte bereits im Februar 1933 verfügt, dass rund 15.000 SS-Männer aus Polizeibeständen bewaffnet, mit einer Armbinde mit der Aufschrift „Hilfspolizei“ ausgestattet und in einen „hilfspolizeilichen Staatsdienst“ gestellt wurden.
Grund für die Aufstellung der Sonderkommandos bzw. der politischen Bereitschaften war offensichtlich die Angst Hitlers vor einem möglichen Putschversuch des kommunistischen Rotfrontkämpferbundes. Doch als der befürchtete Putsch von Seiten der KPD ausblieb, wurden diese SS-Einheiten aktiv in die Unterdrückungspolitik des NS-Staates eingebunden.
Im Herbst 1934 wurden die bisherigen politischen Bereitschaften „München“ (Ellwangen) und „Württemberg“ (Jagst), die zur neuen Standarte/V.T. „Deutschland“ zusammengeschlossen wurden. Aus der Zusammenlegung der politischen Bereitschaften „Hamburg“, „Arolsen“ und „Wolterdingen“ ging die Standarte/V.T. „Germania“ hervor.
In Berlin und Umgebung wachte und paradierte die Stabswache „Berlin“ sowie die Sonderkommandos Crossen und Jüterbog, die erst unter dem Namen Adolf-Hitler-Standarte agierten und ab 1937 den Namen Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ erhielten.
Ab März 1935 begann innerhalb der Verfügungstruppe der Begriff „Standarte“ den des Regiments abzulösen; ab Oktober 1938 sprach man auch offiziell nicht mehr von den „Standarten der SS/V.T.“, sondern von SS-Regimentern.
Die Truppenteile der Verfügungstruppe waren ab dem 9. November 1936 regional einem Oberabschnitt zugeteilt, der in Notsituationen Zugriff auf diese hatte.
Nach dem Anschluss Österreichs entstand aus dem Zusammenschluss der deutsch-österreichischen SS und Teilen der Standarten „Deutschland“ und der Leibstandarte die neue Standarte/V.T. „Der Führer“.
| Standartenname | amtliche Abkürzung | Sitz | Wehrmachtsergänzungsstelle | Anmerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ | LSSAH/LAH | Berlin-Lichterfelde | Ergänzungsstelle I | Alle Bewerber, deren Wohnort in den Wehrkreisen I, II, III, IV und VIII liegt. Ferner alle Bewerber aus dem Reich, die die Mindestgröße von 178 cm erreichen |
| I. SS-Standarte „Deutschland“/V.T. | 1. SS-Sta. Deutschland/V.T. | München | Ergänzungsstelle III | Alle Bewerber, deren Wohnort in den Wehrkreisen V, VII und XII liegt |
| II. SS-Standarte „Germania“/V.T. | 2. SS-Sta. Germania/V.T. | Hamburg-Veddel | Ergänzungsstelle II | Alle Bewerber, deren Wohnort in den Wehrkreisen VI, IX, X und XI liegt |
| III. SS-Standarte „Der Führer“/V.T. | 3. SS-Sta. „Der Führer“/V.T. | Wien | Ergänzungsstelle IV | Alle Bewerber, deren Wohnort in der Ostmark liegt |
Organisatorische Gliederung der SS-Wachverbände (SS-Totenkopfstandarten)
Die Wachverbände waren grundsätzlich wie die Allgemeine SS strukturiert. Die größte Organisationsform der Wachverbände stellte ab Sommer 1937 die Standarte (SS-Sta./T.V.) dar. Im Gegensatz zu den übrigen SS-Formationen, waren die Wachverbände nicht gänzlich nach dem Vorbild der Allgemeinen SS organisiert, sondern die Stürme wichen nach Polizeivorbild der Hundertschaft.
Ihre Wurzeln besaßen die Wachverbände in den im Frühjahr 1933 aufgestellten Sonderkommandos der SS, die ab einer bestimmten Mannschaftsgröße zu politischen Bereitschaften organisiert wurden.
Bereits im März 1933 wurden 120 ausgesuchte SS-Männer unter dem Kommando des damaligen Sturmbannführers Hilmar Wäckerle von der Schutzstaffel zur damaligen IKL abgestellt. Diese waren für den Betrieb und die Bewachung des neu gebauten KZ Dachau vorgesehen. Im Sommer 1934 unterstützte ein KZ-Wachverband, namentlich der Wachsturmbann „Oberbayern“, aktiv die Leibstandarte SS „Adolf Hitler“ während des Röhm-Putsches. Eicke wurden noch im Laufe des Jahres 1934 die gesamten Konzentrationslager übergeben, die er nach dem sogenannten Dachauer Modell organisieren sollte.
Im Dezember 1934 wurden die Wachverbände unter dem „Inspekteur der Konzentrationslager und Führer der SS-Wachverbände“, also unter Eicke, zusammengefasst und neu in Totenkopfwachsturmbanne organisiert.
Am 29. März 1936 erhielten Eickes Männer offiziell den Namen Totenkopfverbände (T.V.). Als sichtbares Kennzeichen eines Spezialverbandes der SS wurde ein Kragenspiegel mit einem Totenkopf über gekreuzten Knochen eingeführt. So kam rasch die umgangssprachliche Bezeichnung „Totenkopf-SS“ für die Totenkopfverbände auf. Diese galten v. a. in Dachau als brutal, geheimnisumwittert und ihrem Lagerkommandanten als absolut treu ergeben.
Eicke bildete nun aus dem Wachpersonal der Konzentrationslager eigenständige Totenkopfsturmbanne. Als dieser jedoch noch Ende März 1936 erfuhr, dass Himmler zum Jahresende eine Neustrukturierung der Gesamt-SS durchführen und die Totenkopfwachsturmbanne ab dem 9. November 1936 regional einem Oberabschnitt zugeteilt werden sollten und dass der Oberabschnittleiter in Notsituationen Zugriff auf diese haben sollte, intervenierte Eicke persönlich beim Reichsführer SS. So gelang es Eicke in seiner Eigenschaft als „Inspekteur der Konzentrationslager und Führer der SS-Wachverbände“, Himmler am 1. April 1936 davon zu überzeugen, dass die bestehenden Totenkopfwachsturmbanne, insbesondere das KZ Dachau und dessen Wachmannschaft, dem Oberabschnittsleiter „Süd“ entzogen und Himmler persönlich unterstellt wurden. Laut diversen Äußerungen Eickes, handelte es sich bei den Totenkopfverbänden um „eine SS in der SS.“
Als es 1935/36 hieß, dass die Verfügungstruppe (mit ihren erdgrauen Uniformen) jetzt die regulären feldgrauen Uniformen des deutschen Heeres erhalten sollte, führte Eicke für die Männer der Totenkopfverbände erdbraune Uniformen ein, die im Lagerdienst zu verwenden seien.
Mit Wirkung vom 1. Juli 1937 fasste Eicke die fünf bestehenden Totenkopfwachsturmbanne zu drei eigenständigen „Totenkopfstandarten“ zusammen, da er nun die Kontrolle über 3500 Mann besaß. Das Stammpersonal des KZ Dachau wurde nun zur SS-Totenkopfstandarte I „Oberbayern“, das Stammpersonal Sachsenhausens zur SS-Totenkopfstandarte II „Brandenburg“ und das Stammpersonal Buchenwalds zur SS-Totenkopfstandarte III „Thüringen“ zusammengefasst.
Eine SS-Unterführerschule für die unteren Dienstgrade wurde zudem im KZ Dachau eingerichtet, während die Dienststelle „Inspekteur der Konzentrationslager und Führer der SS-Totenkopfverbände“ im brandenburgischen Oranienburg angesiedelt wurde.
Angehörige der Lager-SS trugen nun die erdbraune Uniform mit dem Totenkopf auf dem rechten und den SS-Dienstgradabzeichen auf den linken Kragenspiegeln sowie den Ärmelstreifen mit dem jeweiligen Standartennamen. Die Angehörigen der Totenkopfverbände, die sich nicht im aktiven Lagerdienst befanden, sondern zum Streifendienst bzw. zu Lehrgängen abkommandiert waren, trugen weiterhin die schwarze Uniform der Allgemeinen SS mit den Insignien der Totenkopfverbände.
Während der Dienst in der SS/V.T. als Ableistung der Allgemeinen Wehrpflicht in den Reihen der Wehrmacht anerkannt war, so blieben die Angehörigen der Totenkopfverbände von dieser Regelung ausgenommen – die Wehrmachtführung weigerte sich, den Dienst in den Totenkopfverbänden als „militärisch“ anzuerkennen, da deren Aufgabenbereich „polizeilicher Natur“ war. So aber blieben die Totenkopfverbände faktisch ein rechtsfreier Raum, in dem Eicke walten und schalten konnte, wie er wollte.
In seinem Geheimerlass vom 17. August 1938 bestimmte Hitler, dass die Ergänzungseinheiten der Totenkopfverbände die militärische Ausbildung der neu aufgestellten verstärkten Totenkopfstandarten, deren Angehörige vielfach aus den Reihen der Allgemeinen SS stammten, durchzuführen hatten.
Die Totenkopfverbände nahmen 1938 unter anderem an der Besetzung Österreichs und des späteren Reichsgaus Sudetenland (Ascher Zipfel) teil und waren auch beim Beginn des Zweiten Weltkrieges aktiv beteiligt. Teile von ihnen bildeten die sogenannte „Heimwehr Danzig“ und sammelten bescheidene „Kampferfahrung“.
Am 1. Oktober 1939 konnte Eicke offiziell in Dachau damit beginnen, seine „eigene“ SS-Division „Totenkopf“ aufzustellen. Für die militärische Ausbildung seiner Frontdivision wurde sogar das KZ Dachau zeitweise geräumt und von Eicke als „Ausbildungslager“ benutzt. Am 1. November galt die Ausbildung als abgeschlossen und die Totenkopf-Division als aufgestellt.
| SS-Totenkopfstandarte | Stammlager/Gründungssitz | SS-Totenkopfstandarte | Stammlager/Gründungssitz |
|---|---|---|---|
| I „Oberbayern“ | KZ Dachau | X | Weimar-Buchenwald |
| II „Brandenburg“ | KZ Sachsenhausen | XI | Radom |
| III „Thüringen“ | Weimar-KZ Buchenwald | XII | Posen |
| IV „Ostmark“ | KZ Mauthausen | XIII | Wien |
| V „Dietrich Eckart“ | KZ Oranienburg | XIV | Weimar-Buchenwald |
| VI | Prag | XV | Plock |
| VII | Brünn | XVI | Dachau |
| VIII | Krakau | „Kirkenes“ | Kirkenes |
| IX | Danzig | Reserve-Standarte „Oberbayern“ | Dachau |
1940, während des Westfeldzuges gegen Frankreich, kam es zum ersten Kriegsverbrechen der Waffen-SS – ausgeführt durch Angehörige der SS-Totenkopf-Division: Am 27. Mai 1940 erschossen Einheiten der SS-Totenkopf-Division 99 britische Kriegsgefangene (→ Massaker von Le Paradis).
Am 25. Februar 1941 wurden die Bezeichnungen „SS-Totenkopfstandarten“ offiziell fallengelassen und diese in SS-Standarten umbenannt. Die Bezeichnung „Totenkopf-Standarte“ wurde nur noch den Regimentern der 3. SS-Panzer-Division Totenkopf als „Traditionsbezeichnung“ zugestanden.
Siehe auch
- Schulen der SS, des SD und der Sicherheitspolizei
Literatur
- Gunter d’Alquen: Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP. (Schriften der Hochschule für Politik 2,33). Berlin 1939.
- Robert Bohn: Der Sporrenberg-Bericht. Ein Dokument aus dem Innern des SS-Apparates. In: Historische Mitteilungen. Jg. 6, Nr. 2, 1993, S. 250–277.
- Bernd Boll: Aktionen nach Kriegsbrauch. Wehrmacht und 1. SS-Infanteriebrigade 1941. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Jg. 48, Nr. 9, 2000, S. 775–788.
- Charles von Denkowski: Zur Verschmelzung von SS und Polizei – das Reichssicherheitshauptamt. In: Kriminalistik. Jg. 57, Nr. 8–9, 2003, S. 525–533.
- Carlo Gentile: Politische Soldaten. Die 16. SS-Panzer-Grenadier-Division „Reichsführer SS“ in Italien 1944. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken. Band 81, 2001, S. 529–561.
- Werner Haupt: Gliederung und Organisation der SS (Stand: 9. November 1944). Stuttgart 1981.
- Aleksander Lasik: Sztafety Ochronne w systemie niemieckich obozów koncentracyjnych. Rozwój organizacyjny, ewolucja zadań i struktur oraz socjologiczny obraz obozowych załóg SS. (Schutzstaffel im System der deutschen KZs. Die organisationelle Entwicklung, Herausbildung von Aufgaben und Strukturen sowie das soziologische Bild der SS-Lagermannschaften.) Państwowe Muzeum Auschwitz-Birkenau 2007, ISBN 978-83-60210-32-1.
- Klaus D. Patzwall: Das SS-Funkschutz-Bataillon der Waffen-SS. In: Militaria. Jg. 18, Nr. 4, 1996, ISSN 0724-3529, S. 106.
- Klaus D. Patzwall: Die SS-Bekleidung. 2. Weißer Dienstrock für SS-Führer. In: Militaria. Jg. 9, Nr. 2, 1985, S. 24–26.
- Edward Prus: Powstanie i działania zbrojne 14 Galicyjskiej Dywizji SS. In: Wojskowy przegląd historyczny. Bd. 33, Nr. 4, 1988, ISSN 0043-7182, S. 104–135, hier S. 104, (Die Bildung und die Kampftätigkeiten der 14. SS-Division „Galizien“.).
- Hans Joachim Schneider: Der SS-Totenkopfsturmbann Stutthof. In: Dachauer Hefte. Jg. 10, Nr. 10, 1994, S. 115–141.
- Norbert Podewin (Hrsg.): „Braunbuch“. Kriegs- und Naziverbrecher in der Bundesrepublik und in West-Berlin. Staat, Wirtschaft, Verwaltung, Armee, Justiz, Wissenschaft. (Reprint der 3. Auflage von 1968). Edition Ost, Berlin 2002, ISBN 3-360-01033-7.
- Mark C. Yerger: Allgemeine-SS. The Commands, Units and Leaders of the General SS. Schiffer, Atglen Pa. 1997, ISBN 0-7643-0145-4.
- Beate Behrens: Mit Hitler zur Macht. Aufstieg des Nationalsozialismus in Mecklenburg und Lübeck 1922–1933. Verlag Neuer Hochschschulschriftenverlag, Rostock 1998, ISBN 3-929544-52-0
- Heinz Höhne: Der Orden unter dem Totenkopf. Die Geschichte der SS. C. Bertelsmann Verlag München 1967, genehmigte Lizenzausgabe Weltbild Verlag Augsburg 1992, ISBN 3-89350-549-0
- Rolf Michaelis: Die Waffen-SS. Mythos und Wirklichkeit – Dokumentation über die personelle Zusammensetzung und den Einsatz der Waffen-SS., Michaelis Verlag, 1. Auflage 2006, ISBN 978-3-930849-36-9
- Dieter Deuster: Deutsche Polizei-Uniformen 1936–1945., Motorbuch Verlag Stuttgart, 1. Auflage 2009, ISBN 978-3-613-03105-0
- Nikolaus von Preradovich: Die Schutzstaffel der NSDAP. Eine Dokumentation., Druffel & Vowinckel-Verlag, ISBN 3-8061-1138-3
- Robin Lumsden: A Collector's Guide: The Allgemeine-SS. Ian Allan Publishing 1992/2001, ISBN 978-0-7110-2905-7
- John F. Steiner: Power Politics and Social Change in National Socialist Germany: A Process of Escalation into Mass Destruction. De Gruyter Mouton / Mouton 1975, ISBN 978-90-279-7651-2|
Anmerkungen
- Daten aus dem ehem. BDC, dann BArch.
- Leitung seit 1926, Kurt Wege, ab 1928 als SS-Standartenführer.
- 1926–1930 war Heinrich Himmler dort Gau SS-Führer, der ab 1927 auch stellvertretender Reichsführer SS wurde.
- Von 1929 bis zum 31. Oktober 1931 war Rudolf Heß dort als Gau SS-Führer eingesetzt.
- Zeitgenössisch auch als „Staffelmann“ bezeichnet.
- Lumsden vergaß in seiner Auflistung, die neuen Dienstgradspiegel der SS-Standartenführer zu erwähnen, die ebenfalls geändert wurden.
- Der Bewerber hatte alle Aufnahmekriterien der Allgemeinen SS bestanden und wurde obligatorisch für eine dreimonatige Probezeit in den Bewerberzügen der aktiven Stürme ausgebildet. Sie galten in dieser Zeit offiziell als Staffel-Bewerber, da bezüglich ihrer Übernahme noch nicht entschieden wurde.
- Der Anwärter wurde für drei Monate in einen aktiven Lehrsturm eines Sturmbanns überführt, nachdem dieser erfolgreich die Zeit als Bewerber in den Bewerberzügen bestanden hatte. Der Anwärter wurde unter Zuteilung einer SS-Nummer vorläufig in die SS aufgenommen, wurde so Staffel-Mann und konnte Staffel-Dienstgrade erreichen. Diese Phase sollte 18 Monate betragen. Intern wurde 1936 für die Gruppe der Anwärter ein eigenes Dienstgradsystem etabliert, was sich durch die Verleihung der regulären Dienstgradspiegel und eigenständiger Dienstgradbezeichnungen (Staffeldienstgrade) widerspiegelte. Alle Staffeldienstgrade gem. Tgb.-Nr. A/9434 v. 9. November 1935 mit Wirkung vom 1. Juni 1936 waren: Staffel-Anwärter, Staffel-Mann, Staffel-Sturmmann, Staffel-Rottenführer, Staffel-Unterscharführer, Staffel-Scharführer, Staffel-Oberscharführer, Staffel-Hauptscharführer.
- „SS-Anwärter“ lautete die Sammelbezeichnung aller SS-Soldaten während ihrer ersten drei Dienstjahre und für jene, die gemäß des SS-Befehls A/9434 v. 9. November 1935 noch nicht vollwertig in die SS übernommen waren. Ihr Sold in der Verfügungstruppe oder in den Totenkopfverbänden entsprach dem eines dort eingesetzten SS-Mannes. Auch hier konnte der Anwärter in diverse Staffeldienstgraden befördert werden. (Quelle: Der Reichsführer-SS, Tgb.-Nr. A/9434 v. 9. November 1935, teilzitiert von Andrew Molo in: Uniformen der Waffen-SS, S. 152.)
- Dieser Dienstgrad entsprach de facto dem eines „dienstälteren Obersts“, berechtigt war, die silbergrauen Aufschläge und die Aluminium-Mützen-Paspelierung eines Generals zu tragen, indes aber noch die Schulterstücke eines Obersts aufwies. (Quelle: Andrew Mollow, Uniformen der Waffen-SS, S. 154.)
- „Führungsamt“, „Verwaltungsamt“ und „Personalamt“ sowie „Ergänzungs- und Beschaffungsamt“ stellten lediglich dem Stabsführer unterstellte Stabsabteilungen dar.
- Der SA-Befehl vom 20. Februar 1931 differenzierte nun das gesamte Führerkorps in zwei Teilbereiche, er unterschied nun in „Dienststellung“ (I) und „Dienstgrad“ (II). Somit war etwa ein SS-Standartenführer (I) mit der aktiven Führung einer Standarte beauftragt und führte in dieser seine „Dienstleistungen in der Schutzstaffel“ (SS-Dienst) aus. Dagegen hatte ein SS-Sturmbannführer (II) innerhalb eines Sturmbanns keine aktive Dienststellung, sondern „Sturmbannführer“ stellte hier einen reinen Dienstgrad ohne „Führerfunktion“ dar, da dieser andere Tätigkeiten innerhalb der SS ausübte. Diese Praxis wurde bis 1945 beibehalten, aber die Klammerzusätze wurden schrittweise aufgegeben.
- „Führungsamt“, „Verwaltungsamt“ und „Personalamt“ sowie „Ergänzungs- und Beschaffungsamt“ stellten auch hier lediglich dem Stabsführer unterstellte Stabsabteilungen dar.
- DU-DWA-1STA, München, 9. November 1925.
- Diese Standarte wurde formal am 1. Dezember 1944 aufgestellt. De facto bestand jedoch nur der Stab.
- Bereits wenig später wurde die Mindestgröße auf 174 cm angehoben.
- Vielfach in offiziellen Dokumenten auch in der Schreibweise „Politische Bereitschaft“ (da Eigenname) dokumentiert.
- Im Spiegel als ᛋᛋ, ᛋᛋ1, ᛋᛋ2 und ᛋᛋ3 dargestellt.
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