Pharmazeut

Als Pharmazeut/Pharmazeutin werden in Deutschland Personen bezeichnet, die nach einer qualifizierenden Ausbildung im Gebiet der Pharmazie tätig sind.

Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, sondern um einen Oberbegriff für Personen mit unterschiedlichen Berufsabschlüssen und Tätigkeitsfeldern.

Tätigkeitsfelder

Pharmazeuten sind in vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Arbeitsschwerpunkte sind die Erforschung, Entwicklung, Bewertung, Vertrieb und Qualitätskontrolle von Arzneimitteln tätig. Sie erstellen Informationen für die Zulassung von Arzneimitteln sowie Fach- und Patienteninformationen.

Pharmazeuten arbeiten vorrangig in Apotheken, der Wissenschaft, der Pharmaindustrie, in Gesundheitsverwaltung (z. B. bei Krankenkassen oder Behörden) und Journalismus sowie in der Medienbranche.

Abgrenzung

Die Begriffe Pharmazeut und Apotheker sind eng verwandt, beschreiben aber unterschiedliche Qualifikations- und Tätigkeitsbereiche im pharmazeutischen Berufsfeld.

Vorrangig bezeichnet der Begriff Pharmazeut eine Person, die das Studium der Pharmazie mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (umgangssprachlich 2. Staatsexamen) abgeschlossen hat.

Der Begriff wird aber auch – wie im internationalen Sprachgebrauch – als Oberbegriff gebraucht. So ist ein Apotheker immer auch ein Pharmazeut, ein Pharmazeut aber nicht zwangsläufig auch Apotheker.

Trotz des abgeschlossenen Studiums unterscheidet sich der Pharmazeut vom Apotheker, da er (noch) keine Approbation erteilt bekommen hat und damit weder eine Apotheke leiten, noch einen Apotheker vertreten oder die gemäß Bundes-Apothekerordnung geschützte Berufsbezeichnung führen darf. Im deutschen Gesetzestext wird für Pharmazeuten vor der Approbation zum Apotheker die Bezeichnung Pharmaziepraktikant (seit 2009 „Pharmazeut im Praktikum“) geführt. Teilweise wird Pharmazeut auch als Bezeichnung für approbierte Apotheker verwendet, die ihren Beruf nicht in der Apotheke, sondern in anderen Bereichen ausüben, z. B. in der Industrie oder Verwaltung.

Diplom-Pharmazeut

Ein Diplom-Pharmazeut (Dipl.-Pharm.) ist eine Person, die nach dem 2. Staatsexamen eine Diplomarbeit in einem der pharmazeutischen Fächer abgelegt hat.

Dies ist jedoch im Rahmen eines Aufbaustudiengangs nur an einigen Universitäten (z. B. Universität Jena, Universität Tübingen, Universität Greifswald, Universität Halle, Universität Bonn, Universität Freiburg, Universität des Saarlandes), an denen Pharmazie gelehrt wird, möglich.

Ein Diplom-Pharmazeut ist nicht zwangsläufig ein Apotheker, weil Voraussetzung für die Anfertigung einer Diplomarbeit nur das 2. Staatsexamen und nicht die Approbation ist. Gleichzeitig ist ein Apotheker nicht zwangsläufig ein Diplom-Pharmazeut, weil die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation die bestandene Pharmazeutische Prüfung und nicht das Diplom ist. Es ist also zu unterscheiden zwischen universitärem (akademischem) Abschluss (Diplomgrad) und staatlichem Abschluss (Staatsexamen / Pharmazeutische Prüfung, Approbation).

In der DDR endete das Studium mit einer staatlichen Berufsbezeichnung Diplompharmazeut. Akademische Grade oder Titel erwarb man nur mit der Promotion oder Habilitation.

Siehe auch

  • Pharmazeut (Begriffsklärung)

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