Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ist gemäß Art. 33 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Juni 1952 (Kurz: HmbVerf.) die Landesregierung der Freien und Hansestadt Hamburg; er führt und beaufsichtigt gemäß Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 HmbVerf. als Verfassungsorgan die (Exekutiv-)Verwaltung. Er vertritt und repräsentiert den Stadtstaat nach außen und ist, da keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben stattfindet, zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben.

Seit der erneuten Wahl Peter Tschentschers (SPD) zum Ersten Bürgermeister und Präsidenten des Senats durch die Hamburgische Bürgerschaft am 7. Mai 2025 amtiert der rot-grüne Senat Tschentscher III.

Zusammensetzung und Wahl

Der Senat besteht aus dem Präsidenten des Senats (Erster Bürgermeister), dem von ihm berufenen Stellvertreter (Zweiter Bürgermeister) und den weiteren Mitgliedern (Senatoren). Die Anzahl der Senatsmitglieder ist in der aktuellen Fassung des Senatsgesetzes auf höchstens zwölf festgelegt.

Die Senatsmitglieder können einer politischen Partei angehören oder parteilos sein. Sie dürfen während ihrer Senatstätigkeit kein weiteres Amt oder eine sonstige Berufstätigkeit ausüben. Wird ein Abgeordneter des Landesparlaments, der Hamburgischen Bürgerschaft, in den Senat gewählt, ruht dessen Mandat und der nächstberufene Kandidat desselben Wahlvorschlags übt das Mandat aus.

Nach dem Zusammentritt einer neu gewählten Bürgerschaft wird der Erste Bürgermeister durch die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder in geheimer Wahl gewählt. Die von ihm berufenen Senatsmitglieder werden auf seinen Antrag gemeinsam von der Bürgerschaft ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung bestätigt. Später berufene Senatoren können auch einzeln bestätigt werden.

Aufgrund einer Verfassungsänderung, die zu Beginn der 16. Wahlperiode der Bürgerschaft am 8. Oktober 1997 in Kraft trat, wurde der Erste Bürgermeister erstmals direkt von der Bürgerschaft gewählt. Zuvor wählte sie die vorgeschlagenen Senatsmitglieder einzeln (und konnte sie durch Misstrauensvotum auch einzeln abwählen). Die gewählten Senatsmitglieder wählten dann aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung den Präsidenten des Senats und seinen Stellvertreter.

Aufgaben

Der Senat ist die Regierung des Landes Hamburg. Als oberstes Leitungsorgan führt und beaufsichtigt er die Verwaltung und ist zugleich oberstes Organ für kommunale Aufgaben, da im Stadtstaat Hamburg keine Trennung von staatlichen und gemeindlichen Aufgaben vorgesehen ist.

Der Senat repräsentiert und vertritt Hamburg gegenüber anderen Staaten und Ländern.

Der Senat entscheidet über Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind. Über dezentral wahrzunehmende Verwaltungsaufgaben entscheiden in der Regel die sieben Hamburger Bezirke und ihre jeweiligen Bezirksversammlungen selbst, jedoch kann der Senat auch solche Entscheidungen an sich ziehen (Evokationsrecht) und darüber entscheiden. Außerdem verfügt der Senat über das Begnadigungsrecht. Er ernennt und entlässt die Beamten und nimmt dem Staat zu leistende Eide ab, sofern diese Aufgabe nicht auf andere Stellen übertragen ist.

Der Erste Bürgermeister leitet die Senatsgeschäfte und besitzt seit 1997 die Richtlinienkompetenz. Zuvor bestimmte der Senat als Kollegium die Richtlinien der Politik.

Jeder Senator ist in der Regel Ressortleiter (Bezeichnung Präses) einer Fachbehörde; diese entspricht einem Ministerium in einem Flächenland. Weitere Verwaltungsaufgaben nimmt der Senat mit Hilfe von Senatsämtern, die fachübergreifend für den gesamten Senat tätig sind, selbst wahr. Senatsämter sind die Senatskanzlei und das Personalamt.

Der Senat kann beamtete Senatssyndici ernennen. Diese Staatsräte sind die höchsten Beamten in den ihnen jeweils zugeteilten Ressorts (Senatsämter und Fachbehörden) und unterstützen und vertreten als politische Beamte die Senatsmitglieder.

Die Sitzungen des Senats finden traditionell dienstags im Hamburger Rathaus statt. Die Staatsräte nehmen mit beratender Stimme daran teil. Zur Entlastung oder Unterstützung seiner Arbeit kann der Senat für bestimmte Angelegenheiten Senatskommissionen bilden, in denen auch die Staatsräte Stimmrecht besitzen können.

Geschäftsverteilung des Senats

Senatsämter

  • Senatskanzlei
  • Personalamt

Fachbehörden

Geschichte

Seit dem Ende des 12. Jahrhunderts gibt es in Hamburg einen Rat, der zunächst die Interessen der Grundeigentümer und Kaufleute gegenüber dem jeweiligen Stadtherrn vertrat und seit dem frühen 14. Jahrhundert selbst als Obrigkeit anerkannt wurde. Seit dem Stadtrecht von 1270 repräsentierte er die Stadt gemeinsam mit der erbgesessenen Bürgerschaft, mit der es immer wieder zu Konflikten und Kompetenzstreitigkeiten kam, die wiederum in zahlreichen Rezessen beigelegt wurden. Seit dem Hauptrezess von 1712 gehörten dem Rat 24 Ratsherren, vier Bürgermeister, vier Senatssyndici mit beratender Stimme und vier Sekretäre ohne Stimmrecht an.

In der Zeit der Zugehörigkeit Hamburgs zum Französischen Kaiserreich (1811–1814) war der Rat vorübergehend suspendiert und durch eine Mairie ersetzt. Seit der Verfassung von 1860 wird der nunmehr offiziell so bezeichnete Senat von der Bürgerschaft gewählt und bestand zunächst aus 18 Mitgliedern einschließlich zweier Bürgermeister. Bis 1918 wurden die Senatoren auf Lebenszeit gewählt und trugen den Hamburger Ratshabit, auch Senatstracht genannt. In der NS-Zeit war der auf acht Mitglieder begrenzte Senat ein relativ machtloses und auf kommunale Belange beschränktes Organ, während die Aufgaben der Landesregierung vom Reichsstatthalter Karl Kaufmann wahrgenommen wurden.

Senate seit 1945

Senat Amtszeit Beteiligte Parteien Erster Bürgermeister
Petersen 1945–1946 CDU, SPD, KPD, FDP Rudolf Petersen
Brauer I 1946–1950 SPD, FDP, KPD Max Brauer
Brauer II 1950–1953 SPD
Sieveking 1953–1957 CDU, FDP, DP Kurt Sieveking
Brauer III 1957–1961 SPD, FDP Max Brauer
Nevermann I 1961 Paul Nevermann
Nevermann II 1961–1965
Weichmann I 1965–1966 Herbert Weichmann
Weichmann II 1966–1970 SPD
Weichmann III 1970–1971 SPD, FDP
Schulz I 1971–1974 Peter Schulz
Schulz II 1974
Klose I 1974–1978 Hans-Ulrich Klose
Klose II 1978–1981 SPD
von Dohnanyi I 1981–1983 Klaus von Dohnanyi
von Dohnanyi II 1983–1987
von Dohnanyi III 1987
von Dohnanyi IV 1987–1988 SPD, FDP
Voscherau I 1988–1991 Henning Voscherau
Voscherau II 1991–1993 SPD
Voscherau III 1993–1997 SPD, STATT
Runde 1997–2001 SPD, GAL Ortwin Runde
von Beust I 2001–2004 CDU, PRO, FDP Ole von Beust
von Beust II 2004–2008 CDU
von Beust III 2008–2010 CDU, GAL
Ahlhaus 2010–2011 Christoph Ahlhaus
Scholz I 2011–2015 SPD Olaf Scholz
Scholz II 2015–2018 SPD, Bündnis 90/Die Grünen
Tschentscher I 2018–2020 Peter Tschentscher
Tschentscher II 2020–2025
Tschentscher III seit 2025

Listen der Senatoren seit 1945

Die folgenden Listen führen die für einzelne Fachbereiche zuständigen Senatoren seit 1945 auf:

  • Liste der Senatoren für Arbeit
  • Liste der Senatoren für Bau
  • Liste der Senatoren für Finanzen
  • Liste der Senatoren für Gesundheit
  • Liste der Senatoren für Inneres
  • Liste der Senatoren für Justiz
  • Liste der Senatoren für Kultur
  • Liste der Senatoren für Schule
  • Liste der Senatoren für Umwelt
  • Liste der Senatoren für Wirtschaft
  • Liste der Senatoren für Wissenschaft

Siehe auch

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