Die Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus (auch als Klosterprozesse, Koblenzer Prozesse oder im NS-Jargon als Pfaffenprozesse bezeichnet) waren die etwa 250 Gerichtsverfahren, die vom Frühjahr 1936 bis zum Sommer 1937 von der NS-Justiz an den Landgerichten Koblenz und Bonn gegen katholische Priester und Ordensbrüder wegen angeblicher „Unzucht zwischen Männern“ oder „Unzucht mit Zöglingen“ angestrengt wurden.
Die Verfahren, für die eigens eine Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz eingerichtet wurde, dienten in erster Linie nicht der Verfolgung tatsächlichen sexuellen Missbrauchs oder damals noch strafbarer homosexueller Handlungen, sondern der Propaganda. Um Regimekritik seitens der katholischen Kirche mundtot zu machen, zielte der NS-Staat darauf ab, sie als „Brutstätte des Lasters“ erscheinen zu lassen. Die Prozesse wurden daher in ganzen Serien durchgeführt, die jeweils mit einem spektakulären Fall eröffnet wurden. Im Jahr 1936 vorübergehend abgebrochen, wurde die Kampagne im April 1937 wieder aufgenommen, um im Sommer desselben Jahres endgültig ausgesetzt zu werden.
Die deutschen Bischöfe reagierten empört auf die Propaganda, aber gleichzeitig geschockt und selbstkritisch auf das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, der in den Prozessen offenbar wurde.
Vorgeschichte: NS und Katholische Kirche
Adolf Hitler und die Nationalsozialisten erhoben für ihre auch als politische Religion gedeutete „Weltanschauung“ den gleichen Wahrheitsanspruch wie das Christentum. Sie sahen daher in beiden großen Kirchen ideologisch ernstzunehmende Gegner. Aufgrund ihrer traditionellen Staatstreue setzten die protestantischen Landeskirchen der Gleichschaltung durch den NS-Staat jedoch sehr viel weniger Widerstand entgegen als die sich als übernational verstehende katholische Kirche. Zudem blieben die Erfolge der NSDAP bis zur Reichstagswahl im März 1933 in überwiegend katholischen Gebieten deutlich hinter denen in protestantisch geprägten Landstrichen zurück. Während die Partei z. B. in Ostpreußen, Pommern und Schleswig-Holstein schon im Juli 1932 um die 50 Prozent der Wählerstimmen erhielt, waren es in katholischen Hochburgen wie der Rheinprovinz, Westfalen oder Bayern nur 15 bis 25 Prozent. Die Kirche und die Parteien des politischen Katholizismus, Zentrum und BVP, kooperierten zwar bisweilen mit den Nationalsozialisten oder suchten sich mit ihnen zu arrangieren, aber die Bindewirkung des katholischen Milieus war bis in die Zeit des Nationalsozialismus hinein stärker als die politischer Ideologien von rechts wie links. Hitler selbst stellte 1941 fest, das katholische Zentrum habe ihm vor und nach der Machtergreifung größere Probleme bereitet als Sozialdemokraten, Kommunisten oder Liberale.
Nach der Konsolidierung ihres Regimes entfachten Hitler und Propagandaminister Joseph Goebbels den antikatholischen Kirchenkampf. Sie konzentrierten sich dabei auf tatsächliche oder erfundene Sexualdelikte einzelner katholischer Priester und Ordensleute, um deren Kirche insgesamt moralisch zu diskreditieren und ihren Einfluss auf die Bevölkerung zu verringern. Die Ermittlungen, die im April 1935 begannen, konzentrierten sich zunächst auf das Rheinland. In Koblenz, der Hauptstadt der preußischen Rheinprovinz, richtete das Reichsjustizministerium eine Sonderstaatsanwaltschaft ein, die sich ausschließlich mit Sexualdelikten von katholischen Geistlichen befasste. Die Kirche wurde damit an einem schwachen Punkt getroffen, da die von Goebbels initiierten, reißerisch-propagandistischen Berichte darüber meist einen wahren Kern enthielten.
Neben der Koblenzer Staatsanwaltschaft schaltete sich auch die Gestapo in das Verfahren ein. Deren von Reinhard Heydrich geleitete Hauptabteilung II (Politische Polizei) hatte im Juli 1934 das Sonderdezernat II 1 S zur Nachbereitung der Röhm-Affäre eingerichtet, das sich bald darauf auf die Bekämpfung der Homosexualität konzentrierte. Obwohl dessen Mitglieder juristisch nur den Status von „Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft“ hatten, war es dieser personell und materiell weit überlegen, lehnte Weisungen von Staatsanwälten offen ab und sah sich als „Herr des Verfahrens“. Nach dem Beginn der Koblenzer Prozesse, im Oktober 1936 wurde die Verfolgung der Homosexuellen im NS-Staat weiter intensiviert durch die Gründung der Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung, die Heinrich Himmler in seiner Eigenschaft als Chef der deutschen Polizei unterstand.
Prozesse
1. Welle
Da sich die Ermittlungen zunächst gegen Mönche und Laienbrüder richteten, wurden die nachfolgenden Verfahren als „Klosterprozesse“ bekannt. Als erste traf es die Franziskaner vom Heiligen Kreuz in Waldbreitbach bei Neuwied. Diese Laien-Kongregation betreute geistesschwache und -kranke Männer und unterhielt Anstalten für Fürsorgezöglinge, Krankenhäuser sowie Einrichtungen zur ambulanten Krankenpflege. Nach einer Strafanzeige ermittelte die Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen den Waldbreitbacher Pater Leovigild wegen Vergehen nach § 175, „Unzucht zwischen Männern“. Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Koblenz begann am 26. Mai 1936. Sie war der Auftakt zu einer Serie von 35 Verhandlungstagen, die während der Olympischen Spiele in Berlin im August 1936 unterbrochen, danach aber wieder aufgenommen wurde. Darüber hinaus gingen die Strafverfolgungsbehörden in der Folge mit dem im Juni 1935 verschärften § 175 StGB auch gegen Diözesanpriester vor. Vor allem aber ging es um Fälle von sexuellem Missbrauch nach § 174c StGB („Unzucht mit Zöglingen“). Die Opfer waren meist männliche, zum Teil behinderte Heimkinder und Jugendliche.
Ab Herbst 1936 wurden die Ermittlungen gegen die Waldbreitbacher Franziskaner auf angebliche Devisenvergehen ausgedehnt. Die Brüder hatten zum Aufbau ihrer karitativen Werke Kredite bei ausländischen Banken aufgenommen. Auf die in Devisen fälligen Zinsen verlangte der NS-Staat massiv erhöhte Sondersteuern „gegen den Kapitalabfluss“. Systematische Kontrollen der Staatsanwaltschaft, deckten Abrechnungsfehler auf, die auch dann zur Anklage gebracht und mit hohen Geldbußen belegt wurden, wenn sie versehentlich entstanden und geringfügig waren. Staatliche Stellen kündigten daraufhin fristlos alle Versorgungsaufträge mit den Behinderteneinrichtungen der Waldbreitbacher Brüder, so dass diese im Dezember 1936 Konkurs beantragen mussten. Aus der Konkursmasse übernahm der Provinzialverband der Rheinprovinz das St.-Josefsheim für Behinderte in Waldniel-Hostert, aus dem 1941 eine so genannte Kinderfachabteilung hervorging. Wie wenig es den NS-Behörden um die Missbrauchsopfer ging, zeigt sich daran, dass sie mehr als 100 geistig behinderte Kinder und Jugendliche in diesem Heim im Rahmen der sogenannten „Kinder-Euthanasie“ ermorden ließen. Die sogenannten „Devisenprozesse“ wurden auch auf andere Kongregationen ausgedehnt.
2. Welle
Im März 1937 ließen die katholischen deutschen Bischöfe die päpstliche Enzyklika Mit brennender Sorge, von den Kanzeln verlesen. Pius XI. verurteilte darin zwar die „Abweichungen zwischen Glauben und Leben“ einzelner Angehöriger der Kirche, protestierte aber auch gegen die einseitige NS-Propaganda anlässlich der Sittlichkeitsprozesse. Der Papst bezeichnete Hitler, ohne ihn explizit zu nennen, als „Wahnprediger“ eines „nationalen Gottes“ und stellte fest, dass ein Katholik Gott und seinen Geboten „unabhängig von Zeit und Raum, Land und Rasse“ zu gehorchen habe. Der Historiker Götz Aly sieht in der Enzyklika, die den Kern der NS-Politik in Frage stellte, einen Auslöser für die zweite Prozesswelle ab April 1937. Der Schwerpunkt der Verfahren lag weiterhin auf dem Rheinland, aber auch in allen anderen Teilen des Reichs kam es zu exemplarischen Prozessen.
Bis Ende des Jahres 1937 waren allein bei der Sonderstaatsanwaltschaft in Koblenz etwa 2500 Ermittlungsverfahren anhängig oder abgeschlossen. Ein Großteil davon wurde „mangels Beweises, wegen Geringfügigkeit, Verjährung oder einer Sechsmonate-Amnestie von August 1934“ im Vorverfahren erledigt. Wenige juristisch unklare Fälle wurden erst Jahre später abgeschlossen. Im Juli 1937 wurde die Prozessserie abgebrochen. Grund dafür war vermutlich, dass Hitler für außenpolitische Pläne dieser Zeit Ruhe in der Innenpolitik brauchte, denn Ende Juli endete auch die von Joseph Goebbels vorangetriebene Pressekampagne.
Ergebnisse
Die rund 2500 Ermittlungsverfahren führten zu etwa 250 Strafprozessen, wovon 40 mit einem Freispruch oder Einstellungen endeten. 64 geständige Priester und 170 Ordensangehörige wurden zumeist mit Haft zwischen einem und zwei Jahren bestraft. Die Verfahren wurden vor ordentlichen Landgerichten geführt. Die Urteile der Landgerichte aufgrund §§ 174 und 175 scheinen nach Hockerts „durchwegs juristisch vertretbar“ zu sein. Im Hirtenbrief der Fuldaer Bischofsversammlung vom August 1936 „hatte der deutsche Episkopat amtlich und öffentlich klargestellt, daß die Kirche gegen die Koblenzer Prozesse keinen Einspruch erhebe“, zugleich wurde aber die NS-Propaganda, die gegen die katholische Kirche generell vorgehe, zurückgewiesen.
Die hohe Zahl an Verurteilten kam laut Hockerts „durch eine ungewöhnliche Summierung homosexueller Vergehen in wenigen Laienkongregationen zustande“ (im Einzelnen: 54 Waldbreitbach-Hausener Brüder, 46 Kölner Alexianer, 22 Barmherzige Brüder von Montabaur, 16 Neusser Alexianer, 12 Barmherzige Brüder). Die verurteilten Täter wurden in der Regel auch nach dem Kirchenrecht bestraft. Die Kirche schloss 31 Brüder von der Waldbreitbacher Gemeinschaft aus; die Gemeinschaft wurde auf Betreiben des Bischofs von Trier 1937 aufgelöst.
Teilweise wurden Verurteilte nach der Strafverbüßung, Angeschuldigte nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft und sogar Freigesprochene nach ihrem Prozess von der Gestapo in Schutzhaft genommen und in Konzentrationslager gebracht.
NS-Propaganda
Das Vorgehen der an den Ermittlungen beteiligten Gestapo und die Prozesse selbst wurden von der NS-Presse propagandistisch begleitet und in der Öffentlichkeit detailliert, diffamierend und verallgemeinernd dargestellt. Beispielsweise veröffentlichte der SS-Führer und Düsseldorfer Polizeipräsident Fritz Weitzel eine umfassende Sammlung diverser Hetzartikel aus der Rheinischen Landeszeitung über Ordensleute der Jesuiten, Pallottiner, Franziskaner und andere, die wegen Homosexualität, Devisenverbrechen, Verteilung „marxistischer Hetzschriften“, Sittlichkeitsvergehen, Hochverrats und mehr angeprangert wurden. Das Buch trug den Titel An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!, eine Anspielung auf das Bibelwort „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“ (Mt 7,16,20 EU). Der Höhepunkt der NS-Propaganda war am 28. Mai 1937 die Rede von Joseph Goebbels in der Berliner Deutschlandhalle (Auszug):
„… Allerdings auf einem ganz anderen Blatt stehen die Sexualprozesse geschrieben, die in diesen Wochen und Monaten in vielen Städten des Reiches gegen eine Unzahl von Mitgliedern des katholischen Klerus geführt werden und fast ausnahmslos für die Angeklagten zu schweren Gefängnis- und Zuchthausstrafen geführt haben.
Was hat dagegen die katholische Kirche getan? Zunächst hat sie jahrelang von politischer Verfolgung geredet, eingesperrte Geistliche als Märtyrer glorifiziert, obwohl sie wußte, dass es sich dabei zu 95 Prozent um Sittlichkeitsverbrecher handelte.
In jedem Fall hat sie versucht die Verbrecher zu beschützen, die Verbrechen selbst zu verwischen und die Schuldigen entweder in andere Pfarrstellen oder in Klöster einzuweisen. Oder, wenn es brenzlig wurde, sie ins Ausland zu schicken. Unzähligen dieser Verderber unserer Jugend hat man über die Grenze geholfen, um sie dem Arm der Justiz zu entziehen. Andere hat man eine Zeitlang versteckt und sie dann an fremden Orten abermals auf die unschuldige Jugend losgelassen. …“
Die Rede wurde von allen Rundfunksendern übertragen und am folgenden Tag unter der Überschrift „Letzte Warnung!“ in allen Zeitungen des Deutschen Reichs gedruckt. Goebbels zeigte sich erfreut und dankbar, dass Hitler „als der berufene Beschützer der deutschen Jugend mit eiserner Strenge gegen die Verderber und Vergifter unserer Volksseele“ vorgehe.
Als Konsequenz aus dieser in seinen Augen „himmelschreienden bischöflichen Verantwortungslosigkeit“ sprach Goebbels der römisch-katholischen Kirche pauschal das Recht ab, am NS-Regime Kritik zu üben und bei der Jugenderziehung mitzuwirken. Die deutschen Bischöfe waren geschockt von dem Ausmaß des in den Prozessen bekannt gewordenen sexuellen Missbrauchs. Jedoch verschwand das Missbrauchsgeschehen aus dem Gedächtnis der Kirche, aber die Opferrolle blieb bewusst.
Damit wurden von ihm auch zwei wesentliche politische Ziele der nationalsozialistischen Sittlichkeitsprozesse benannt. Durch die Propaganda sollte die katholische Kirche an sich diskreditiert sowie Kleriker und Ordensleute allgemein als „Sittenlose“ und „Verderber der Jugend“ hingestellt werden. Langfristiges Ziel der Nationalsozialisten war überdies, die im Reichskonkordat von 1933 garantierten Konfessionsschulen aufzulösen bzw. die generelle Mitwirkung von Klerikern und Ordensleuten im Erziehungs- bzw. Schulwesen abzuschaffen.
Siehe auch
Literatur
- Hans Günter Hockerts: Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936–1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf. Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971, ISBN 3-7867-0312-4 (ub.uni-muenchen.de).
- Hans Günter Hockerts: Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensleute und Priester in der NS-Zeit. Eine Relektüre nach 50 Jahren, in: Birgit Aschmann (Hrsg.), Katholische Dunkelräume. Die Kirche und der sexuelle Missbrauch, Brill Schöningh, Paderborn 2022, ISBN 978-3-506-79121-4, S. 170–184 (Open Access).
- Günter Grau (Hrsg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1993, ISBN 3-596-11254-0. Überarbeitete Neuausgabe 2004, ISBN 3-596-15973-3.
- Karl-Joseph Hummel: Deutsche Geschichte 1933–1945. München 1998, ISBN 3-7892-9314-8.
- Hans Mommsen: Der Nationalsozialismus als säkulare Religion. In: Gerhard Besier (Hrsg.): Zwischen „nationaler Revolution“ und militärischer Aggression. Transformationen in Kirche und Gesellschaft 1934–1939. Oldenbourg, München 2001.
- Sumpf und Sitte. In: Der Spiegel. Nr. 42, 1971 (online – Bericht über Studie von Hockerts).
wikipedia, wiki, enzyklopädie, buch, bibliothek, artikel, lesen, kostenlos herunterladen, Informationen über Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus, Was ist Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus? Was bedeutet Sittlichkeitsprozesse gegen Ordensangehörige und Priester im Nationalsozialismus?