UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau

Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen (englisch Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) ist ein Ausschuss von 23 Experten, der seit 1982 die Einhaltung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (englisch Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) überwacht. Dazu trifft er sich zweimal im Jahr, prüft die Berichte, die die unterzeichneten Staaten alle vier Jahre abzugeben haben, und publiziert „allgemeine Aussprachen“ über das Übereinkommen. Der Ausschuss kann auch individuelle Berichte über Verletzungen des Übereinkommens prüfen und Untersuchungen machen, jedoch nur in Mitgliedstaaten des Zusatzprotokolls des Übereinkommens.

Vorsitzende des Ausschusses ist Gladys Acosta Vargas aus Peru (Stand 2021).

Mitglieder des CEDAW-Ausschusses

Seit seiner Gründung 1982 waren bisher 151 Personen im Ausschuss aktiv. Mit dem Aserbaidschaner Elgun Safarov gehört auch ein Mann dem Ausschuss an.

Name Land im Amt bis
Brenda Akia (Berichterstatterin) Uganda Uganda 31.12.2026
Hiroko Akizuki Japan Japan 31.12.2026
Hamida Al-Shukairi Oman Oman 31.12.2028
Violet Eudine Barriteau Barbados Barbados 31.12.2028
Rangita de Silva de Alwis Sri Lanka Sri Lanka 31.12.2026
Corinne Dettmeijer-Vermeulen (Stv. Vors.) Niederlande Niederlande 31.12.2028
Nada Moustafa Fathi Draz Agypten Ägypten 31.12.2026
Esther Eghobamien-Mshelia Nigeria Nigeria 31.12.2026
Yamila González Ferrer Kuba Kuba 31.12.2026
Daphna Hacker Israel Israel 31.12.2026
Nahla Haidar (Vors.) Libanon Libanon 31.12.2028
Madina Jarbussynova Kasachstan Kasachstan 31.12.2028
Marianne Mikko (Stv. Vors.) Estland Estland 31.12.2026
Hong Mu China Volksrepublik Volksrepublik China 31.12.2028
Ana Peláez Narváez Spanien Spanien 31.12.2026
Jelena Pia-Comella Andorra Andorra 31.12.2028
Bandana Rana Nepal Nepal 31.12.2028
Rhoda Reddock (Stv. Vors.) Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago 31.12.2026
Elgun Safarov Aserbaidschan Aserbaidschan 31.12.2026
Erika Schläppi Schweiz Schweiz 31.12.2028
Natasha Stott Despoja Australien Australien 31.12.2028
Genoveva Tisheva (Stv. Vors.) Bulgarien Bulgarien 31.12.2026
Patsili Toledo Vásquez Chile Chile 31.12.2028

Ana Peláez Narváez ist die erste Person mit einer Behinderung, die einem anderen Vertragsorgan der Vereinten Nationen als dem UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen angehört. Sie ist zugleich auch Vizepräsidentin des European Disability Forum, dem Forum der Europäischen Behindertenräte in Brüssel.

Beschwerden

Die bei der UNO eingereichten Beschwerden werden zuerst vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) geprüft. Dann wird die Beschwerde entweder abgelehnt oder an den CEDAW-Ausschuss weitergeleitet, wo die Beschwerde registriert und zur Stellungnahme an den betreffenden Staat weitergeleitet wird, woraufhin der betreffende Staat seinerseits die Einrede der Unzulässigkeit einbringen kann.

Entscheide des CEDAW
Staaten Hängige unzulässige eingestellte Verstoß Kein Verstoß Registriert
Deutschland Deutschland 1 0 0 0 0 1
Liechtenstein Liechtenstein 0 0 0 0 0 0
Osterreich Österreich 1 0 0 2 0 3
Schweiz Schweiz 0 0 0 0 0 0
Total 104 Staaten 26 17 7 15 1 67

Die Zahlen sind ohne die bereits vom Sekretariat des UN-Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR) abgelehnten Beschwerden. Die einzelnen Entscheide können auch in der Datenbank der UNO abgerufen werden.

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