Unsere gute Stadt war ein Prädikat, das der württembergische König Städten verlieh. Die Auszeichnung erfolgte am 26. Januar 1811 durch König Friedrich I. an folgende Städte des Königreichs:
- Ellwangen
- Heilbronn
- Ludwigsburg
- Reutlingen
- Stuttgart
- Tübingen
- Ulm
Nach der Verfassung vom 25. September 1819, die unter König Wilhelm I. erlassen wurde, durften diese Städte je einen Abgeordneten in die Zweite Kammer der Landstände entsenden.
Quellen
- Deutsche Digitale Bibliothek
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