Verwaltungsgliederung Südkoreas

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Die Verwaltungsgliederung Südkoreas bezeichnet die Aufteilung des südkoreanischen Staatsgebiets in Verwaltungseinheiten. Das Verwaltungssystem Südkoreas teilt das Staatsgebiet auf höchster Ebene in 17 Provinzen und Stadtprovinzen. Für die Hauptstadt Seoul, die Planstadt Sejong und die drei Provinzen mit höherer Autonomie (Jeju-do, Gangwon-do und Jeollabuk-do) gelten besondere Verwaltungsrechte. Weitere fünf Provinzen werden von Südkorea auf dem Staatsgebiet von Nordkorea beansprucht, für die es Exilprovinzregierungen gibt. Es gibt mehrere weitere Stufen zur politischen und administrativen Unterteilung, von denen einige Gliederungen nur für Verwaltungszwecke genutzt werden und keine historische Signifikanz haben. Die Mehrfachnutzung von Einheiten in verschiedenen Ebenen entstand aus Anpassungen des Systems an die Bevölkerungsentwicklung.

Rechtliche Grundlagen

In Kapitel 8 („Lokale Autonomie“) der Verfassung wird die Struktur der lokalen Selbstverwaltung definiert. So sollen lokale Regierungen über lokale Angelegenheiten entscheiden. Die Arten lokaler Regierungen sollen jedoch durch ein Gesetz bestimmt werden und sind in der Verfassung nicht weiter geregelt. Das Gesetz zur lokalen Autonomie (kor. 지방자치법, rev. Jibangjachibeop) definiert einen großen Teil der Verwaltungsgliederung im Detail. Die Gründung und administrative Gliederung der Provinzen mit höherer Autonomie sind in besonderen Gesetzen geregelt.

Grundlegend unterschieden wird zwischen Lokalregierungen, die direkt von der Bevölkerung gewählt werden, und solchen, die durch die darüberliegende Regierung ernannt werden:

Gewählte Regierung Ernannte Regierung
Primäre Unterteilung Sekundäre Unterteilung Tertiäre Unterteilung Quartäre Unterteilung Quintäre Unterteilung
Teukbyeol-si Jachi-gu - Haengjeong-dong Tong
Gwangyeok-si
Jachi-gu - Haengjeong-dong Tong
Gun Eup, Myeon Ri
Teukbyeol-jachi-si - - Haengjeong-dong Tong
Eup, Myeon Ri
Do Jachi-si Ilban-gu Haengjeong-dong Tong
Gun - Eup, Myeon Ri
Teukbyeol-jachi-do Jachi-si - Haengjeong-dong Tong
Gun Eup, Myeon Ri
- Haengjeong-si Haengjeong-dong Tong
Eup, Myeon Ri

Primäre Unterteilung

Auf höchster Ebene ist das von Südkorea kontrollierte Staatsgebiet administrativ in neun Provinzen und acht Stadtprovinzen unterteilt. All diese Provinzen haben gewählte Provinzregierungen. Diese werden als „Obere Lokalregierungen“ (koreanisch 광역지방자치단체 Gwangyeokjibangjachidanche, englisch High-level Local Governments) bezeichnet.

Stadtprovinzen

Die Stadtprovinzen sind Städte, die nicht einer Provinzregierung, sondern direkt der Zentralregierung unterstellt sind. Ihre Bürgermeister sind auf derselben Stufe wie Provinzgouverneure.

Teukbyeol-si

Eine Teukbyeol-si (특별시, 特別市, Special City, Besondere Stadt) ist ausschließlich die Hauptstadt Seoul. Sie ist unterteilt in selbstverwaltete Stadtbezirke (Gu).

Gwangyeok-si

Die sechs Gwangyeok-si (광역시, 廣域市, Metropolitan City, Großstadt) sind besonders bevölkerungsreiche Städte. Sie sind unterteilt in selbstverwaltete Stadtbezirke (Gu) sowie in der Regeln in ein oder zwei Landkreise (Gun). Daejeon und Gwangju bestehen nur aus selbstverwalteten Stadtbezirken.

Teukbyeol-jachi-si

Eine Teukbyeol-jachi-si (특별 자치시, 特別自治市, Special Self-governing City, Besondere Selbstverwaltete Stadt; Sonderselbstverwaltungsstadt) ist ausschließlich die Planstadt Sejong. Sie besitzt besondere Rechte, um ihre Entwicklung zur Verwaltungshauptstadt von Südkorea zu fördern. Sie ist nicht wie andere Städte in Stadtbezirke (Gu) unterteilt, sondern in Kleinstädte (Eup), Landgemeinden (Myeon) und selbstverwaltete Stadtviertel (Dong).

Provinzen

Die Provinzen werden von einem Gouverneur regiert und sie verwalten mehrere Landkreise und/oder Städte.

Do

Die sechs Do (도, 道, Province, Provinz) bestehen aus ländlichem und urbanem Gebiet, weshalb sie in Landkreise (Gun) und Städte (Si) unterteilt sind.

Teukbyeol-jachi-do

Die drei Teukbyeol-jachi-do (특별자치도, 特別自治道, Special Autonomous Province, Besondere Autonome Provinz; Sonderautonomieprovinz oder State, Staat) sind Provinzen mit höherer Autonomie von der Zentralregierung als normale Dos. Jede hat unterschiedlich große Befugnisse, die aber allesamt grösser sind als die von normalen Provinzen und die spezifisch auf die Begebenheiten in der Provinz zugeschnitten sind. Die Provinzen Gangwon-do und Jeollabuk-do besitzen eine geringere Autonomie als Jeju-do, weshalb diese Provinzen eher selbstverwaltet und nicht autonom sind. Zwei der Teukbyeol-jachi-do sind unterteilt in Landkreise (Gun) und Städte (Si), während Jeju-do aus zwei Verwaltungsstädten (Haengjeong-si) besteht.

Administrative Einheit Deutscher Name Offizieller englischer Name Offizieller koreanischer Name in Hangeul

(romanisiert)

Offizieller koreanischer Name in Hanja Auf Karte Karte
Teukbyeol-si

(Besondere Stadt)

Seoul Seoul 서울특별시 (Seoul Teukbyeol-si) 서울特別市 1
Gwangyeok-si

(Großstadt)

Busan Busan 부산광역시 (Busan Gwangyeok-si) 釜山廣域市 2
Daegu Daegu 대구광역시 (Daegu Gwangyeok-si) 大邱廣域市 3
Incheon Incheon 인천광역시 (Incheon Gwangyeok-si) 仁川廣域市 4
Gwangju Gwangju 광주광역시 (Gwangju Gwangyeok-si) 光州廣域市 5
Daejeon Daejeon 대전광역시 (Daejeon Gwangyeok-si) 大田廣域市 6
Ulsan Ulsan 울산광역시 (Ulsan Gwangyeok-si) 蔚山廣域市 7
Teukbyeol-jachi-si

(Besondere Selbstverwaltete Stadt)

Sejong Sejong City 세종특별자치시 (Sejong Teukbyeol-jachi-si) 世宗特別自治市 17
Do

(Provinzen)

Gyeonggi-do Gyeonggi-do 경기도 (Gyeonggi-do) 京畿道 8
Chungcheongbuk-do Chungcheongbuk-do 충청북도 (Chungcheongbuk-do) 忠清北道 10
Chungcheongnam-do Chungcheongnam-do 충청남도 (Chungcheongnam-do) 忠清南道 11
Jeollanam-do Jeollanam-do 전라남도 (Jeollanam-do) 全羅南道 13
Gyeongsangbuk-do Gyeongsangbuk-do 경상북도 (Gyeongsangbuk-do) 慶尙北道 14
Gyeongsangnam-do Gyeongsangnam-do 경상남도 (Gyeongsangnam-do) 慶尙南道 15
Teukbyeol-jachi-do

(Besondere Autonome Provinz)

Jeju-do Jeju Special Self-Governing Province 제주특별자치도 (Jeju Teukbyeol-jachi-do) 濟州特別自治道 16
Gangwon-do Gangwon State 강원특별자치도 (Gangwon Teukbyeol-jachi-do) 江原特別自治道 9
Jeollabuk-do Jeonbuk State 전북특별자치도 (Jeonbuk Teukbyeol-jachi-do) 全北特別自治道

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Sekundäre Unterteilung

Innerhalb der primären Unterteilung gibt es wiederum kleinere Unterteilungen, die an das verwaltete Gebiet angepasst sind. So werden urbane Gebiete anders als rurale aufgeteilt. Je nach primärer Unterteilung gibt es andere sekundäre Unterteilungen. Die Regierungen der sekundären Unterteilungen werden gewählt und besitzen ein gewisses Maß an Selbstverwaltung. Sie werden als „Untere Lokalregierungen“ (koreanisch 기초지방자치단체 Gichojibangjachidanche, englisch Low-level Local Governments) bezeichnet.

Si

Sekundäre Unterteilung in: Do, Teukbyeol-jachi-do.

Eine Si (시, 市, City, Stadt) hat mindestens 50.000 Einwohner in einem zusammenhängenden urbanen Gebiet oder mindestens 150.000 Einwohner in zwei oder mehr zusammenhängenden urbanen Gebieten, wobei jedes Gebiet 20.000 Einwohner haben muss. Gebiete mit mindestens 30.000 Einwohnern können in Ausnahmefällen ebenfalls zu einer Si werden, insofern sie sich inmitten oder angrenzend an ein urbanes Gebiet mit mindestens 150.000 Einwohnern befinden und eine Niederlassung der Provinzverwaltung dort eröffnet wurde. Dies dient primär dazu, Gebiete zu Städten erklären zu können, die von städtischem Gebiet umgeben sind, aber beispielsweise aufgrund der Topografie selbst zu keiner Stadt anwachsen können.

Eine Si ist im urbanen Gebiet in Stadtviertel (Dong) und im ruralen Gebiet in Kleinstädte (Eup) und Landgemeinden (Myeon) unterteilt. Ab einer Bevölkerung von mindestens 500.000 Einwohnern kann das Gebiet auch in Stadtbezirke (Gu) unterteilt werden.

Gun

Sekundäre Unterteilung in: Do, Teukbyeol-jachi-do, Gwangyeok-si

Ein Gun (군, 郡, Landkreis) ist ein ländliches Gebiet oder ein urbanes Gebiet, das die Siedlungsanforderungen einer Si nicht erfüllt.

Ein Gun ist unterteilt in Kleinstädte (Eup) und Landgemeinden (Myeon).

Gu (Jachi-gu)

Sekundäre Unterteilung in: Teukbyeol-si, Gwangyeok-si

Ein Gu (구, 區, Stadtbezirk) in der besonderen Stadt Seoul oder den sechs Großstädten besitzt eine gewählte Stadtbezirksregierung und verfügt daher über ein gewisses Maß an Selbstverwaltung. In der Gesetzgebung, jedoch nicht in der Alltagssprache, werden sie zur Unterscheidung von der tertiären Unterteilung Gu in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern Jachi-gu (자치구, 自治區, Selbstverwalteter Stadtbezirk) genannt.

Ein (Jachi-)Gu ist unterteilt in Stadtviertel (Dong).

Tertiäre Unterteilung

Die dritte Stufe der Verwaltungsgliederung unterscheidet sich von der zweiten darin, dass es keine gewählte Lokalregierung, sondern eine von der darüberliegenden Regierung bestimmte gibt. Es gibt zwei Formen der tertiären Stufe, die nur in Städten mit über 500.000 Einwohnern, die aber keine Stadtprovinzen sind, und der Besonderen Autonomen Provinz Jeju existieren.

Gu

Tertiäre Unterteilung in: Si (über 500.000 Einwohnern)

Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern können in Gu (구, 區, Stadtbezirk) unterteilt werden, aber sie müssen nicht. Diese Gu haben keine gewählte Lokalregierung und werden daher zur Unterscheidung von Jachi-gu manchmal als Ilban-gu (일반구, 一般區, Regulärer Stadtbezirk) bezeichnet. Die Gesetzgebung werden hingegen nur Gu und Jachi-gu unterschieden.

Ein (Ilban-)Gu ist unterteilt in Kleinstädte (Eup), Landgemeinden (Myeon) und Stadtviertel (Dong).

Si (Haengjeong-si)

Tertiäre Unterteilung in: Teukbyeol-jachi-do

Die Haengjeong-si (행정시, 行政市, Verwaltungsstadt) entstanden bei der Schaffung der ersten Teukbyeol-jachi-do Jeju-do. Sie vereinten zwei urbane Si und zwei rurale Gun, die jeweils eine eigene untere Lokalregierung hatten, zu zwei Haengjeong-si, die keine eigene Lokalregierung und damit keine Selbstverwaltung besitzen. Stattdessen wird ihre Regierung durch die Provinzregierung bestimmt. Sie gelten daher eigentlich als sekundäre Unterteilung von Jeju-do, werden jedoch aufgrund ihrer fehlenden gewählten Lokalregierung als tertiäre Unterteilung betrachtet.

Eine (Haengjeong-)Si ist unterteilt in Kleinstädte (Eup), Landgemeinden (Myeon) und Stadtviertel (Dong).

Quartäre Unterteilung

Die vierte Stufe der Verwaltungsgliederung hat keine selbstverwaltenden Aufgaben, sondern ausschließlich administrative Aufgaben. Sie interagiert direkt mit der Bevölkerung und gibt Daten an die darüberstehenden Einheiten weiter.

Eup

Quartäre Unterteilung in: Teukbyeol-jachi-si, Gun, Ilban-gu, Haengjeong-si

Eine Eup (읍, 邑, Kleinstadt) besteht aus mehrheitlich urbanem Gebiet mit mindestens 20.000 Einwohnern. Ein Myeon mit weniger als 20.000 Einwohnern kann zu einem Eup werden, wenn sich der Hauptsitz des Guns darin befindet oder wenn in einer Si mehrere Myeon, aber keine einzige Eup existiert.

Eine Eup ist unterteilt in Dörfer (Ri).

Myeon

Quartäre Unterteilung in: Teukbyeol-jachi-si, Gun, Ilban-gu, Haengjeong-si

Eine Myeon (면, 面, Landgemeinde) besteht aus mehrheitlich ruralem Gebiet mit weniger als 20.000 Einwohnern.

Eine Myeon ist unterteilt in Dörfer (Ri).

Dong (Beopjeong-dong)

Quartäre Unterteilung in: Teukbyeol-jachi-si, Ilban-gu, Haengjeong-si

Ein Dong (동, 洞, Stadtviertel) ist eine Untereinheit innerhalb einer Stadt, die zu weiten Teilen für juristische und kaum für administrative Zwecke genutzt wird. So basieren beispielsweise Adressen und Grundbucheinträge auf Dongs. Zur Abgrenzung von Haengjeong-dong, die hauptsächlich für die administrative Verwaltung genutzt werden, werden sie oft Beopjeong-dong (법정동, 法定洞, juristische Stadtviertel) genannt. Das Gesetz zur lokalen Autonomie unterscheidet zwischen „Dong“ und „Haengjeong-dong“.

Haengjeong-dong

Ein Haengjeong-dong (행정동, 行政洞, administratives Stadtviertel) ist eine Untereinheit innerhalb einer Stadt, die zur administrativen Verwaltung genutzt wird. So sind Haengjeong-dongs flexibler als Beopjeong-dongs und können einfacher an die Bevölkerungsentwicklung angepasst, fusioniert oder aufgeteilt werden, sodass die Verwaltung effizienter gestaltet werden kann. Ein Haengjeong-dong kann denselben Namen wie ein an identischer Stelle gelegenes Beopjeong-dong haben, für mehrere verschiedene Beopjeong-dong zuständig sein oder auch nur für einen Teil eines aufgeteilten Beopjeong-dongs.

Ein (Haengjeong-)Dong kann in Tong aufgeteilt sein.

Quintäre Unterteilung

Das Gesetz zur lokalen Autonomie zählt folgende Einheiten der tiefsten Stufe der Verwaltungsgliederung auf.

Ri (Beopjeong-ri)

Quintäre Unterteilung in: Eup, Myeon

Ein Ri (리, 里, Dorf) ist eine der kleinsten administrativen Einheiten in Südkorea, die durch das Gesetz zur lokalen Autonomie definiert sind. Sie orientieren sich an den Grenzen natürlich entstandener Dörfer und können nicht einfach neu gezogen werden. Zur Abgrenzung von Haengjeong-ri, die hauptsächlich der administrativen Verwaltung dienen, werden sie oft als Beopjeong-ri (법정리, 法定里, juristisches Dorf) bezeichnet. Das Gesetz zur lokalen Autonomie unterscheidet zwischen Ri und Haengjeong-ri.

Haengjeong-ri

Ein Ri kann zur einfacheren administrativen Verwaltung in mehrere Haengjeong-ri (행정리, 行政里, administratives Dorf) unterteilt werden. Die Haengjeong-ri können einfacher fusioniert oder aufgeteilt werden als Beopjeong-ri. Sie tragen normalerweise denselben Namen wie das Beopjeong-ri mit zusätzlicher Nummerierung. Beispielsweise das juristische Dorf Gwideok-ri ist unterteilt in die administrativen Dörfer Gwideok1-ri, Gwideok2-ri und Gwideok3-ri.

Tong

Quintäre Unterteilung in: Haengjeong-dong

Ein Haengjeong-dong kann bei Bedarf in Tong (통, 統, Nachbarschaft) unterteilt werden. Diese haben normalerweise keinen Namen, sondern Nummern.

Weitere Unterteilungen

Es gibt weitere, tiefe Stufen der Verwaltungsgliederung, die nicht im Gesetz zur lokalen Autonomie festgeschrieben sind. Ihre Einheiten sind daher nicht im ganzen Land einheitlich und werden nur für spezielle Anwendungen wie Statistiken verwendet oder stellen historische Bezeichnungen dar.

Ban

Sextiäre Unterteilung in: Haengjeong-ri, Haengjeong-dong, Tong

Ein Ban (반, 班, Haushaltsgruppe) beschreibt meist nur einige Haushalte, wobei die genaue Definition je nach Provinz oder Stadtprovinz unterschiedlich ist. Sie haben normalerweise keine Namen und werden durch Nummern bezeichnet. Die Verwendung in urbanem Gebiet ist häufiger als in ruralem.

Jipgye-gu

Quintäre Unterteilung in: Eup, Myeon, Dong

Das Ministerium für Daten und Statistik unterteilt das Land in der untersten Ebene in flexible Zählbezirke (kor. 집계구, rev. Jipgyegu, deutsch: ‚Zählbezirk‘), die je nach Art der Statistik und Entwicklung anders gezogen werden können.

Jayeonmaeulmyeong (natürliche Ortsbezeichnungen)

Weiler, historische Ortsbezeichnungen oder Flurnamen (kor. 자연마을명, rev. Jayeonmaeulmyeong, deutsch: ‚Natürlicher Dorfname‘) werden teilweise amtlich erfasst, wobei keinerlei amtliche oder administrative Unterteilungen aufgrund von ihnen vorgenommen werden. Sie werden meist von der lokalen Bevölkerung verwendet und spiegeln sich in den Namen von Straßen oder Wohnsiedlungen wider. Die Grenzen von Beopjeong-ri sollen denen von Jayeonmaeulmyeong folgen.

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