Die Volksbefragung in Coburg am 30. November 1919 hatte die Frage des Beitritts des Freistaats Coburg zum künftigen Land Thüringen zum Gegenstand. Bei einer mehrheitlichen Bejahung hätte der Freistaat die laufenden Verhandlungen mit den anderen Thüringischen Staaten mit dem Ziel der Vereinigung fortgesetzt. Eine mehrheitliche Ablehnung bedeutete, dass der Freistaat Coburg stattdessen die zeitgleich geführten Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern über einen Beitritt weiterverfolgen würde.
Die Volksbefragung wurde angesetzt, weil die Landesversammlung in der Angelegenheit des Beitritts zu Thüringen oder Bayern kein Einvernehmen herstellen konnte, diese wichtige Frage jedoch nicht ohne Willensbekundung des Stimmvolks entscheiden wollte. Die Abstimmung war unverbindlich und hatte nur empfehlenden Charakter. Bei der Volksbefragung sprachen sich 88,1 % gegen den Beitritt zum Land Thüringen aus. Die Staatsregierung folgte dem Wunsch der Mehrheit, brachte die laufenden Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern zum Abschluss und am 1. Juli 1920 ging Coburg in Bayern auf.
Hintergrund: Die Thüringische Frage
Bis zum Ende des Kaiserreichs gab es auf dem Gebiet des späteren Thüringen acht eigenständige Fürstentümer. Diese Zersplitterung war bereits im Kaiserreich vielfach als Anachronismus betrachtet worden. In der Novemberrevolution 1918 wurden auch die thüringischen Fürstenherrschaften beseitigt und neue Länder gebildet. Von Beginn an gab es starke Bestrebungen, die verschiedenen thüringischen Gebiete in einem gemeinsamen Land Thüringen zusammenzufassen. Das Ziel der thüringischen Vereinigung war bei den sozialistischen Parteien SPD und USPD besonders ausgeprägt, aber auch die liberalen und konservativen politischen Parteien befürworteten den Schritt.
Zu der zentralen Frage gehörte dabei, welche Gebiete das neue Land Thüringen umfassen sollte. Vielfach wurde die sogenannte „groß-thüringische Lösung“ bevorzugt, unter Einschluss der zu Preußen gehörenden Landstriche, insbesondere des Regierungsbezirks Erfurt in der Provinz Sachsen. Da im ersten Halbjahr 1919 jedoch unmissverständlich klar wurde, dass der Freistaat Preußen zu keinen Gebietsabtretungen bereit war, verfolgten die Verhandlungen hernach die „klein-thüringische Lösung“. Diese sah die Bildung eines Landes Thüringen aus dem Volksstaat Reuß, dem Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt, dem Freistaat Schwarzburg-Sondershausen, dem Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach, dem Freistaat Sachsen-Altenburg, dem Freistaat Sachsen-Meiningen sowie den Freistaaten Sachsen-Gotha und Coburg vor. Letztere beide waren aus dem gemeinsamen Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha hervorgegangen und hatten sich einvernehmlich als eigenständige Freistaaten konstituiert.
Bei der Ausrufung des Freistaats hatte die Landesversammlung Coburg darauf verzichtet, eine eigene Verfassung für den neuen Staat auszuarbeiten. Es galt als allgemein akzeptierte Tatsache, dass der Freistaat Coburg nur eine Übergangslösung sein und bald in einem größeren Land aufgehen würde. Anstatt einer Verfassung erließ man daher am 10. März 1919 das „Vorläufige Gesetz über die Gesetzgebung und Verwaltung im Freistaate Coburg“ mit zehn Stimmen bei einer Gegenstimme. Das Staatsgrundgesetz für die Herzogthümer Coburg und Gotha von 1852 blieb im Grundsatz gültig, jedoch wurden durch das vorläufige Gesetz demokratische Prinzipien eingeführt. So wurde die gesetzgebende Gewalt auf die elfköpfige Landesversammlung übertragen und eine dreiköpfige Staatsregierung eingesetzt. Weder das Staatsgrundgesetz noch das „Vorläufige Gesetz“ machten Aussagen zur direktdemokratischen Abstimmungen im Freistaat Coburg.
Der Weg zur Volksbefragung
Coburg bleibt zurückhaltend
Während die meisten thüringischen Staaten, darunter auch Sachsen-Gotha eine Vereinigung im Land Thüringen anstrebten, war die Frage in Coburg weniger eindeutig. Noch zu Jahresbeginn 1919 beteiligte sich Coburg rege an den Räte- und Regierungskonferenzen für die Gründung des Landes Thüringen. Aber bereits im Frühjahr 1919 schien sich die öffentliche Stimmung, nicht zuletzt aufgrund einer kritischer werdenden Presseberichterstattung, zu drehen. Den Entwurf des thüringischen Gemeinschaftsvertrags über den Zusammenschluss der thüringischen Staaten lehnten auf einer Sitzung der Verwaltungskonferenz der Regierungen der thüringischen Staaten am 20. Mai 1919 in Weimar die Vertreter des Freistaats Coburg Ehrhard Kirchner, Hermann Quarck und Reinhold Artmann sowie Hermann Mämpel und Johann Stegner wegen der großen Vollmachten, die dem Volksrat von Thüringen zugesichert werden sollten, ab. Bis Ende Juni 1919 hatten die Volksvertretungen von Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß den Gemeinschaftsvertrag angenommen.
Am 1. Juli 1919 befasste sich die Landesversammlung erstmals mit dem Entwurf des thüringischen Gemeinschaftsvertrags. Dabei wurde deutlich, dass sich die Rechts- und Verfassungskommission der Landesversammlung gegen die Annahme Vertrags aussprach. Man wolle diesen zwar nicht rundweg ablehnen, so Ausschussmitglied Franz Klingler, und Coburg solle auch wie gebeten Bevollmächtigte in die weiteren Verhandlungen über die Gründung Thüringens entsenden, aber eine vorbehaltlose Zustimmung könne man nicht empfehlen. Als Gründe nannte der Ausschuss erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit des neuen Landes Thüringen, wenn der preußische Regierungsbezirk Erfurt nicht einbezogen werde. Weiterhin sei zu Bedenken, dass sowohl die Coburger Landwirtschaft als auch die Industrie wirtschaftlich eher nach Bayern ausgerichtet sei. Zuletzt weise auch „der fränkische Einschlag unserer Bevölkerung nach dem Süden“. Die Kommission empfahl daher:
„Sie ist daher der Meinung, dass diese Schicksalsfrage des Coburger Landes nicht ohne vorherige Befragung der Bevölkerung entschieden werden kann und ersucht die Staatsregierung, mit tunlichster Beschleunigung die Maßnahmen zu treffen, die zur Vorbereitung und Durchfphrung der Volksbefragung erforderlich sind.“
Ein Antrag des SPD-Abgeordneten Johann Stegner, die Empfehlung des Ausschusses zu verwerfen und stattdessen den Gemeinschaftsvertrag vorbehaltlos zu unterschreiben, wurde mit zehn zu einer Stimme abgelehnt. In der folgenden Diskussion stellte der SPD-Abgeordnete Ehrhard Kirchner die Haltung seiner Partei zur Volksbefragung heraus:
„Wir Sozialdemokraten verlangen in unserem Programm, daß Gesetze vom Volke vorgeschlagen werden und und daß das Volk auch das Verfassungsrecht hat. Wir verlangen programmatisch, daß auch andere Dinge und nicht nur die Anschlußfrage dem Volke zur Abstimmung vorgelegt werden können. Wenn wir Sozialdemokraten oder gesetzt den Fall, daß auch die bürgerlichen Abgeordneten dafür eintreten, wir 11 Abgeordneten heute schon den Anschluß an Thüringen beschließen würden, dann würden wir damit dokumentieren, daß wir uns für gescheiter halten als die gesamte Bevölkerung des Freistaates Coburg. Das Zeugnis wollen wir uns nicht ausstellen, sondern wir wollen bei einer solch wichtigen Frage das Volk erst hören und nicht die Vormünder in einer Angelegenheit spielen, die auch unter Umständen verhängnisvoll werden kann.“
Der Meininger Landtag beschloss schließlich am 12. Dezember 1919 als letzter der Gründungsländer den Beitritt nach Thüringen. Da Coburg den Gemeinschaftsvertrag nicht unterzeichnete, war es bei den weiteren Verhandlungen zum Land Thüringen nur beratend mit drei Abgeordneten bis Anfang Dezember 1919 beteiligt.
Kontroverse Diskussionen: Bayern oder Thüringen
Die Frage einer Volksbefragung wurde am 9. August 1919 erneut in der Landesversammlung aufgerufen. Der von drei der fünf Mitglieder der Verfassungs- und Rechtskommission (den Abgeordneten Franz Klingler (SPD), Ernst Külbel und Hans Schack (beide Bürgerliche Einheitsliste)) getragene Entwurf für ein „Gesetz über eine im Freistaat Coburg vorzunehmende Volksabstimmung“ sah vor, dass das Stimmvolk über die Möglichkeiten eines Anschlusses an „Bayern“ oder „Thüringen“ abstimmt, wobei die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheiden sollte. Zugleich wurde überraschend ein Antrag der beiden verbleibenden Mitglieder der Kommission (die Abgeordneten Reinhold Artmann und Bernhard Lauer (beide SPD)) vorgebracht, der ein Plebiszit ausschließlich über die Frage eines Beitritts zu Bayern vorsahen, wobei ein 50%-Zustimmungsquorum gelten sollte. Das bedeutete, dass wenn sich nicht mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten für den Anschluss an Bayern aussprächen, sei dieser abgelehnt. Nach einer kontroversen Debatte wurde schließlich über die beiden Anträge abgestimmt. Von den zehn Anwesenden Mitgliedern der Landesversammlung stimmten sechs für den Antrag der Abgeordneten Artmann und Lauer. Bevor es dann zur Schlussabstimmung über den Gesamtentwurf des Gesetzes kommen konnte, verließen die vier unterlegenen Abgeordneten den Sitzungssaal, wodurch die Landesversammlung ihre Beschlussfähigkeit verlor.
Die Debatte wurde in der folgenden Sitzung am 11. August 1919 fortgeführt, wobei erneut keine Einigung erreicht wurde. Letztlich verließen die Abgeordneten Franz Klingler, Ernst Kübel und Oscar Arnold (der Abgeordnete Hans Schack weilte im Urlaub) erneut den Raum. Bei der Abstimmung wurde das Abstimmungsgesetz nun mit sieben Stimmen angenommen, wobei die Volksabstimmung für den 28. September 1919 angesetzt wurde. Da die Regierungsmitglieder Klingler und Schack das Gesetz nicht unterschrieben, trat es nicht in Kraft.
Damit war die Erörterung der Frage jedoch noch nicht beendet. Bei der folgenden Sitzung am 11. September 1919 wurde das Thema erneut aufgerufen. Zwischenzeitlich hatte sich in den Verhandlungen über die Thüringische Frage als neue Entwicklung die dritte Möglichkeit ergeben, dass sich entweder Sachsen-Meiningen und Coburg, oder vielleicht auch alle thüringischen Staaten dem Freistaat Preußen anschließen könnten. Vor diesem Hintergrund wurde die Frage der Volksbefragung von den neun anwesenen Abgeordneten einstimmig zur erneuten Beratung in den Rechts- und Verfassungsausschuss gegeben.
Der endgültige Beschluss zur Volksbefragung
Am 30. Oktober 1919 setzte die Landesversammung die Frage eines Plebiszits erneut auf die Tagesordnung. Zwischenzeitlich hatte es Verständigungen mit dem preußischen Innenminister Wolfgang Heine gegeben, der unmissverständlich klargestellt hatte, dass der Freistaat Preußen weder alle noch einzelne thüringischen Staaten in sein Landesgebiet aufnehmen werde. Weiterhin war am 14. August 1919 die Reichsverfassung in Kraft getreten. Nach Erkundigung beim Reichsinnenministerium hatte dieses wiederum klargestellt, dass es Sachsen-Gotha und Coburg weiterhin als ein Land betrachte. Für eine Änderung des Reichsgebiets sei in den Artikel 18 und 167 der Reichsverfassung eindeutig dargelegt. Die Landesversammlung war sich einig, dass die Trennung der beiden Landesteile, die vor dem Inkrafttreten der Reichsverfassung erfolgt war, ihnen das Recht zugestand, für Coburg ganz unabhängig von Sachsen-Gotha einen Anschluss sowohl an Thüringen als auch an Bayern anzustreben. Gleichwohl wollte man sich nicht in einen Widerspruch zur Reichsverfassung begeben und verzichtete daher auf die Abhaltung einer Volksabstimmung, sondern einigte sich auf eine Volksbefragung, die „nur informatorisch“ sei, wie der Abgeordnete Artmann es ausdrückte. Eine Volksabstimmung hätte nämlich die Reichsregierung anberaumen müssen.
Die konkrete Regelung der Volksbefragung erfolgte somit am 30. Oktober 1919 durch das „Gesetz über eine im Freistaat Coburg vorzunehmende Volksbefragung“. Die Volksbefragung wurde auf den 30. November 1919 von 9 bis 17 Uhr festgelegt. Alle deutschen Frauen und Männer ab 20 Jahren mit Wohnsitz in einer coburgischen Gemeinde waren stimmberechtigt. Der Abstimmungsgegenstand war die Frage, „ob Coburg dem Gemeinschaftsvertrag der Thüringischen Staaten nebst Nachtrag beitreten soll“. Es sollte mit einem „Ja“ oder „Nein“ auf dem Stimmzettel über den Abstimmungsgegenstand entschieden werden. Die Gesetzgebungsdebatte in der Landesversammlung und danach alle Propagandaveranstaltungen sowie zahllose Zeitungsanzeigen hatten für den Fall der Ablehnung die Vereinigung mit Bayern als zwingend genannt.
Rechtlich betrachtet hatte die Volksbefragung nur beratenden Charakter, gleichwohl war in den Beratungen der Landesversammlung deutlich geworden, dass sich die Abgeordneten an das Votum gebunden fühlten.
Der Abstimmungskampf
Im Abstimmungskampf stand die Frage im Mittelpunkt, welche Vorteile Coburg vom Beitritt zu einem Land Thüringen oder mit dem Freistaat Bayern erwarten dürfe. Bayern war hier klar im Vorteil, denn die wesentlichen Inhalte eines Vereinigungsvertrags waren bereits Ende Juli 1919 im Einvernehmen festgehalten worden. Dazu gehörte nicht zuletzt, dass die in Coburg am 1. Juli 1919 in Kraft tretende Entschädigungsvereinbarung mit dem Fürsten Carl Eduard von Sachsen-Coburg und Gotha von Bayern weitergeführt werden würde. Während reichsweit über die Frage der Entschädigung der Fürsten noch viele Jahre gestritten werden sollte, hatte sich die Coburger Landesversammlung relativ schnell und einvernehmlich mit dem letzten Fürsten geeinigt. Die Herzogsfamilie blieb im Besitz dreier Grundstücke (Schloss Callenberg, Schloss Eichhof und die Schweizerei Rosenau) und erhielt eine einmalige Abfindung von 1,5 Millionen Mark. Alle anderen Besitztümer der Familie wurden in die Coburger Landesstiftung überführt. Bayern sagte zu, diese Stiftung unverändert fortzuführen, weiterhin sollte Coburg der Sitz eines eigenen Landgerichts werden.
Die Zusagen aus Thüringen, das ja als Land noch gar nicht bestand, waren hingegen sehr vage und bestanden im Wesentlichen aus einer Absichtserklärung des weimarischen Volksrates vom 6. August 1919, in der man zusicherte, die kulturellen Einrichtungen Coburgs erhalten zu wollen. So konzentrierten sich die Befürworter Thüringens darauf, vor dem katholischen Bayern zu warnen und auf die gewachsenen kulturellen Verbindungen in Richtung Thüringen zu verweisen.
Die drei Coburger Zeitungen hatten in den Monaten vor der Volksbefragung eine Vielzahl von Artikeln, die den politischen Gegner überzeugen sollten. Das sozialistische Coburger Volksblatt war das Sprachrohr der Thüringenanhänger, die deutschnationale Coburger Zeitung und das demokratische Coburger Tageblatt wurden vorwiegend von Bayernanhängern zur Meinungsäußerung genutzt. Klingler, Vorsitzender der Landesregierung, bat den Bayerischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann um Übersendung pro-bayerischer Materialien. Hoffmann veranlasste die Zurverfügungstellung durch oberfränkische Bezirksämter. Eine Anfrage Thüringens wegen Wahlwerbung in Coburg wurde als unangebracht beschieden. Vom 20. bis 27. November wurden in Coburg und Umgebung öffentliche Versammlungen zur Diskussion der Anschlussfrage abgehalten. Dabei waren pro-bayerische Redner in der Überzahl.Carl von Brandenstein, Staatsminister des Volksstaats Reuß, warb für Thüringen auf einer Veranstaltung am 25. November 1918. Am nächsten Tag folgte eine Versammlung für Thüringen im Großen Saal der Hofbräugaststätten mit den Thüringer Rednern Carl von Brandenstein, Arnold Paulssen, Vorsitzender des Staatsministeriums des Freistaates Sachsen-Weimar-Eisenach und Albert Rudolph, Abgeordneter des Landtags des Freistaats Sachsen-Weimar-Eisenach.
Volksbefragung
Die Volksbefragung fand am Sonntag, den 30. November 1919 statt. Es beteiligten sich 29.624 Personen an der Abstimmung. Da keine Stimmverzeichnisse vorliegen, wird die Gesamtzahl der Stimmberechtigten nur auf Grundlage anderer Wahlen im Jahr 1919 (Wahl zur Nationalversammlung, bayerische Landtagswahl und so weiter) geschätzt. Im Freistaat Coburg gab es schätzungsweise 39–40.000 Stimmberechtigte, was bei einem angenommenen Mittelwert einer Stimmbeteiligung von etwa 75 % entspricht.
Von den abgegebenen gültigen Stimmen sprachen sich 3.466 (= 11,7 %) für den Beitritt zu einem künftigen Land Thüringen aus, während 26.102 der Abstimmenden (= 88,3 %) sich dagegen aussprachen. Aufgrund der vorangegangenen politischen Diskussionen wurde dies allgemein als ein Votum für den Beitritt Coburgs zum Freistaat Bayern angesehen. Es wurden 56 ungültige Stimmen (= 0,2 % der abgegebenen Stimmen) gezählt.
| Gebiet | Stimmberechtigte (a) | Abstimmende (b) | gültige Stimmen (c) | ungültige Stimmen | Ja | Nein | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) | Anzahl | Anteil (an b) | Anzahl | Anteil (an b) | Anzahl | Anteil (an c) | Anzahl | Anteil (an c) | |
| Freistaat Coburg | etwa 39.500 | 29.624 | 75,00 % | 29.568 | 99,81 % | 56 | 0,19 % | 3.466 | 11,72 % | 26.102 | 88,28 % |
Mehrere Gründe führten zu dem Ergebnis der Volksbefragung. Ein maßgebender Faktor war die sogenannte „Magenfrage“. Eine rigorose Lebensmittelversorgung mit kargen Rationen oblag den im Ersten Weltkrieg geschaffenen Einrichtungen, wie dem Ernährungsamt der Thüringischen Staaten in Weimar. Die Ernte fiel 1919 im Coburger Land mäßig bis schlecht aus und die Preise stiegen. In den benachbarten fränkischen Regionen Bayerns gab es dagegen keine vergleichbare Not und die Lebensmittelpreise waren deutlich niedriger. Das bayerische Ausfuhrverbot für Nahrungsmittel, eine noch bestehende kriegswirtschaftliche Schranke, verhinderte die Versorgung Coburgs aus Bayern. Von Bayern gab es aber die verbindliche Zusage, dass Coburg sofort nach der Vereinigung in die bayerische Ernährungs- und Wirtschaftsorganisation aufgenommen werde.
Ein anderer Faktor war die historisch bedingte Antipathie gegenüber Gotha und später insbesondere gegen die dortige linksradikale Regierung, die unter anderem Herzog Carl Eduard enteignete, während es im bürgerlich-konservativ geprägten Coburger Land zu einem Abfindungsvertrag kam. Ein weiterer Faktor waren die Besitzstandsgarantien für die Kultureinrichtungen, wie der Coburger Landesstiftung, durch Bayern, während Thüringen keine vergleichbaren verbindlichen Zusagen machten konnte.
Folgen
Mit dem klaren Ergebnis der Volksbefragung im Rücken, brach Coburg die weitere Teilnahme an den Verhandlungen zum Land Thüringen unverzüglich ab. Mit Bayern wurden vom 30. Januar bis 10. Februar 1920 Verhandlungen zur Ausarbeitung eines entsprechenden Vereinigungsvertrags geführt. Die von Hans Schack und Ernst Fritsch geführten Gespräche gestalteten sich schwieriger als erwartet, nicht zuletzt, weil die Coburger eine Sonderstellung innerhalb Bayerns aushandeln wollten, was die bayerische Delegation strikt ablehnte. Letztlich konnte man sich jedoch auf die bereits im Sommer 1919 gemachten Zusagen verständigen. Der Freistaat Coburg würde bis auf das Amt Königsberg dem Regierungsbezirk Oberfranken zugeschlagen werden, die Exklaven Königsberg, Nassach und Erlsdorf kämen hingegen zum Regierungsbezirk Unterfranken.
Im nächsten Schritt wurde ein entsprechendes Reichsgesetz auf den Weg gebracht, um die Vereinigung gemäß den Vorgaben der Reichsverfassung zu vollziehen. Dies geschah am 20. April 1920 im Reichsrat und am 23. April in der Nationalversammlung. Reichspräsident Friedrich Ebert bestätigte die Vereinigung durch Verordnung am 21. Juni 1920. Am 30. Juni 1920 tagte die Coburger Landesversammlung ein letztes Mal und beschloss in Anwesenheit des Bayerischen Ministerpräsidenten Gustav von Kahr ihre Selbstauflösung. Bis zum 31. März 1921 wurde schrittweise das Bayerische Recht eingeführt, eine Übergangsbehörde vollzog bis dahin die noch geltenden Coburger Landesgesetze und -verordnungen. Am 1. April 1921 nahm das neue Landgericht Coburg seine Arbeit auf. Am gleichen Tag schloss sich die Evangelische Landeskirche Coburg der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern an. Der letzte Schritt bei der Lösung der historisch gewachsenen Verbindungen zu Thüringen war der Austritt Coburgs aus der Thüringischen Landesversichungsanstalt in Weimar im Jahr 1935.
Einordnung
Die Coburger Volksbefragung ist demokratiegeschichtlich für Deutschland wichtig, weil es das erste Mal war, dass im Zusammenhang mit einer Gebietsneuordnung innerhalb Deutschlands auf ein Plebiszit zurückgegriffen wurde.
Siehe auch
Literatur
- Akte Staatsministerium, Lokat Z, Nr. 32 im Staatsarchiv Coburg
- Staatsvertrag zwischen den Freistaaten Bayern und Coburg über die Vereiningung Coburgs mit Bayern vom 14.02.1920 nebst Schlussprotokoll. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Bayern. Nr. 38, 23. Juni 1920 (coburg.de [PDF; abgerufen am 2. Januar 2026]).
wikipedia, wiki, enzyklopädie, buch, bibliothek, artikel, lesen, kostenlos herunterladen, Informationen über Volksbefragung in Coburg 1919, Was ist Volksbefragung in Coburg 1919? Was bedeutet Volksbefragung in Coburg 1919?