Brandkatastrophe von Crans-Montana

Die Brandkatastrophe von Crans-Montana (französisch [kʁɑ̃ mɔ̃tana) ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 1. Januar 2026 in der Bar Le Constellation im Zentrum des Schweizer Wintersportortes Crans-Montana (Kanton Wallis).

Brandkatastrophe von Crans-Montana
Ursache Tischfeuerwerk
Ort Crans-Montana (Kanton Wallis),
Schweiz Schweiz
Datum 1. Januar 2026
Uhrzeit 01:26 Uhr MEZ
Todesopfer 41
Verletzte 115
Crans-Montana

Ersten Ermittlungen zufolge hatten an Champagnerflaschen angebrachte Sprühfontänen die brennbare Deckenverkleidung der Bar an einer Stelle in Brand gesetzt. Innerhalb kurzer Zeit stand die gesamte Decke in Flammen. Durch einen anschliessenden Flashover wurde der Brand nach der Entstehungsphase schlagartig zu einem Vollbrand. Inwieweit die kantonalen Brandschutzvorgaben eingehalten wurden und ob die Gemeinde ihrer Verantwortung zur Kontrolle dieser nachgekommen ist, ist Gegenstand behördlicher Untersuchungen.

Die Zahl der Opfer beläuft sich auf 41 Tote und 115 meist Schwerverletzte. Es handelt sich grösstenteils um Jugendliche und junge Erwachsene.

Brandursache und Hergang

In der Bar Le Constellation, die sich in einem Gebäude an der Rue Centrale in Crans-sur-Sierre, einem Ortsteil von Crans-Montana, befindet, brach in der Silvesternacht um 01:26:54 Uhr im Untergeschoss des Lokals ein Feuer aus.

Nach Angaben der Walliser Generalstaatsanwältin Béatrice Pilloud vom 2. Januar 2026 deutet die Auswertung von Zeugenaussagen und Videoaufzeichnungen aus der Bar darauf hin, dass an Champagnerflaschen befestigte Sprühfontänen als Zündquelle fungierten. Durch mangelnden Sicherheitsabstand zur Raumdecke geriet die aus brennbarem Schaumstoff gefertigte Deckenverkleidung an einer Stelle in Brand. Zeugen berichteten, dass innerhalb weniger Sekunden die gesamte Decke in Flammen stand. Um 01:28:12 Uhr soll ein Flashover aufgetreten sein. Sobald ein bestimmtes Verhältnis vom Gemisch aus Raumluft und den Gasen, die durch Pyrolyse im Raum freigesetzt wurden, erreicht ist, zündet das Gemisch bei Erreichen der Zündtemperatur schlagartig durch. Dabei gerät alles Brennbare im gesamten Raum gleichzeitig in Brand – ohne direkten Flammenkontakt.

Die meisten Gäste im Untergeschoss versuchten dem Brand mutmasslich über die als Notausgang gekennzeichnete Haupttreppe zu entkommen. Medienberichten zufolge verzögerte sich die Flucht durch einen dabei vor der Treppe entstehenden Stau. Der sich anschliessende Fluchtweg über die Terrasse ins Freie sei durch zwei Türen weiter behindert worden.

Opfer

Mitteilungen über Opfer

Am Abend des 1. Januar 2026 teilte der Walliser Staatsrat mit, es seien rund 40 Menschen bei der Brandkatastrophe ums Leben gekommen und 115 verletzt worden, die meisten davon schwer. 34 Todesopfer wurden am Fuss der Treppe vom Unter- zum Obergeschoss gefunden.

Der italienische Aussenminister Antonio Tajani teilte am Nachmittag nach dem Unglück mit, es seien zwischen 12 und 15 italienische Staatsangehörige unter den Verletzten, etwa ebenso viele würden noch vermisst. Er reiste am 2. Januar 2026 nach Crans-Montana. Das französische Aussenministerium teilte am Abend des 1. Januars 2026 mit, neun Franzosen seien verletzt worden und acht weitere würden vermisst. Auf der Website von Crans-Montana wurde die Bar Le Constellation mit einer Kapazität von 300 Personen beworben. Medienberichten zufolge habe der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde die Betreiber im Rahmen einer Brandschutzkontrolle im Januar 2018 dazu aufgefordert, die Kapazität auf 100 Personen pro Etage zu begrenzen. Wie viele Menschen zum Unglückszeitpunkt tatsächlich in der Bar waren, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Am 2. Januar 2026 teilte Stéphane Ganzer (FDP), Walliser Staatsrat und Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, mit, dass sich 80 bis 100 Verletzte in kritischem Zustand befänden. In einem Lagebericht des Staatsrats vom 2. Januar 2026 wurde von 40 Toten und 119 meist schwerverletzten Personen berichtet. 18 Länder haben spezialisierte Behandlungskapazitäten bereitgestellt. Gemäss dem Walliser Polizeikommandanten Frédéric Gisler kamen von den verletzten Personen 71 Personen aus der Schweiz, 14 aus Frankreich, 11 aus Italien, vier aus Serbien sowie je eine aus Belgien, Bosnien und Herzegowina, Luxemburg, Polen und Portugal. Die Nationalität von 14 verletzten Personen war zu diesem Zeitpunkt unbekannt.

Mehrere Mitglieder eines Fussballklubs aus Lutry (Kanton Waadt) im Alter von 16 bis 18 Jahren wurden schwer verletzt, sieben kamen ums Leben.

Am 5. Januar 2026 wurden alle Verletzten als identifiziert erklärt und die Verletztenanzahl auf zunächst 116 korrigiert, da anfänglich drei Personen in der Notaufnahme fälschlicherweise dem Ereignis zugerechnet worden waren. 83 Personen waren zu diesem Zeitpunkt noch hospitalisiert. Ein Verletzter verstarb später im Spital.

Herkunftsländer der Opfer
Staats­ange­hörig­keit Tote Ver­letzte
Schweiz Schweiz 022 0068
Frankreich Frankreich 009 0023
Italien Italien 006 0011
Belgien Belgien 001 0001
Portugal Portugal 001 0001
Rumänien Rumänien 001
Turkei Türkei 001
Serbien Serbien 0004
Polen Polen 0002
Australien Australien 0001
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 0001
Luxemburg Luxemburg 0001
Kongo Republik Republik Kongo 0001
Tschechien Tschechien 0001
Insgesamt 041 0115
  1. darunter ein Verletzter, der später im Spital verstarb
  2. darunter ein Schweizer mit belgischer Staatsangehörigkeit
  3. darunter eine Französin mit Schweizer Bürgerrecht und
    eine Person mit dreifacher Staatsbürgerschaft (Frankreich,
    Israel, Vereinigtes Königreich)
  4. darunter je ein Franzose mit italienischer und mit
    finnischer Staatsbürgerschaft
  5. darunter ein Italiener mit emiratischer Staatsbürgerschaft
  6. darunter ein Italiener mit philippinischer Staatsbürgerschaft

Massnahmen zur sicheren Identifikation

Laut dem Leiter des Disaster Victim Identification Schweiz, Christian Brenzikofer, wurde eine Leichensammelstelle eingerichtet, in der die Abnahme der DNA-Proben, der Fingerabdrücke und des Zahnstatus der Opfer erfolge. Parallel dazu wurde versucht, von den Angehörigen Ante-mortem-Daten zu erhalten, also Informationen über die Vermissten vor ihrem Tod. Diese beiden Datensätze wurden abgeglichen.

Todesopfer

Todesopfer (nach Alter)
Alter Tote
14 Jahre 02
15 Jahre 06
16 Jahre 10
17 Jahre 04
18 Jahre 06
20 Jahre 02
21 Jahre 02
22 Jahre 02
23 Jahre 01
24 Jahre 02
26 Jahre 01
31 Jahre 01
33 Jahre 01
39 Jahre 01
Gesamt 41

Die ersten acht identifizierten Todesopfer, vier Schweizerinnen im Alter von 16, 21, 22 und 24 Jahren sowie vier Schweizer im Alter von 16, 18 und 21 Jahren, wurden am 3. Januar 2026 ihren Familien übergeben. Weitere identifizierte Todesopfer waren ein 16-jähriger italienischer Nachwuchsgolfer, sowie eine 24-jährige Französin, die in der vergangenen Saison als Saisonarbeiterin in Crans-Montana gearbeitet hatte.

Am Morgen des 4. Januar 2026 wurde die Identifikation von drei weiteren Todesopfern bekanntgegeben. Alle drei kamen aus Italien. Dabei handelt es sich um zwei 16-Jährige aus Bologna beziehungsweise Mailand und einen 17-Jährigen aus Genua.

Weitere Todesopfer wurden bis zum Morgen des 4. Januar 2026 identifiziert, und zwar vier Schweizerinnen, davon eine im Alter von 14, zwei im Alter von 15 Jahren und eine im Alter von 18 Jahren, sechs männliche Schweizer im Alter von 17, 18, 20, 31 Jahren und zweimal 16 Jahren sowie ein italienisch-emiratischer Staatsangehöriger im Alter von 16 Jahren, ein Rumäne im Alter von 18 Jahren, ein Franzose im Alter von 39 Jahren sowie ein Türke im Alter von 18 Jahren.

Am Abend des 4. Januar 2026 meldete die Kantonspolizei Wallis, dass die 16 letzten Todesopfer identifiziert wurden, und gab deren Identität bekannt. Es handelt sich um zwei 15-jährige Schweizerinnen, eine 22-jährige Schweizerin, eine 24-jährige schweizerisch-französische Doppelbürgerin, zwei Französinnen im Alter von 26 und 33 Jahren, vier Franzosen im Alter von 14, 17, 20 und 23 Jahren, zwei Italienerinnen im Alter von 15 und 16 Jahren, einen Italiener im Alter von 16 Jahren, eine 22-jährige Portugiesin, eine 17-jährige Belgierin sowie eine 15-jährige Dreifachstaatsbürgerin (Frankreich/Israel/Vereinigtes Königreich).

Am 31. Januar 2026 erlag ein 18-jähriger Schweizer im Universitätsspital Zürich seinen Verletzungen.

Von den 41 Todesopfern waren 22 weiblich und 19 männlich. Dass sich unter den Todesopfern auch acht unter 16-Jährige befanden, die sich nach kantonalem Jugendschutzrecht ohne Begleitung nach 22 Uhr in der Bar nicht mehr hätten aufhalten dürfen, wurde in der Presse mit besonderer Aufmerksamkeit thematisiert.

Rettungsmassnahmen

Der erste Notruf ging um 1:29 Uhr ein, insgesamt erreichten binnen 90 Minuten 171 Notrufe die Schweizer Rettungszentrale. Eine erste Polizeistreife traf gegen 1:32 Uhr ein, die Feuerwehr gegen 1:38 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt seien bereits «keine Flammen» mehr sichtbar gewesen, in den Räumlichkeiten stand aber dichter Rauch. Die Rettungsmassnahmen liefen unverzüglich an.

Die Schweiz hatte zum Zeitpunkt des Unglücks drei spezialisierte Spitäler, die zusammen zwanzig Patienten mit schweren Verbrennungen betreuen konnten: Im Universitätsspital Zürich, im Universitätsspital Lausanne, und im Kinderspital Zürich. Da Verbrennungsmedizin personalintensiv ist und erfahrene Spezialisten benötigt, kann nur eine relativ kleine Kapazität bereitgehalten werden.

Aufgrund der hohen Anzahl Brandverletzter waren 42 Rettungswagen aus mehreren Kantonen, acht Hubschrauber der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) sowie fünf der Walliser Luftrettungsorganisationen Air-Glaciers und Air Zermatt im Einsatz, um die Verletzten in einer ersten Phase in die Spitäler von Sitten, Visp, Siders, Martigny (allesamt Spital Wallis), Rennaz (HRC), Lausanne (CHUV), Genf (HUG), Zürich (Universitätsspital und Kinderspital), Bern, Freiburg (HFR) und Basel (Universitätsspital) zu bringen.

In einer zweiten Phase wurden zahlreiche Verletzte ins Ausland verlegt. Der Nationale Verbund Katastrophenmedizin (Katmed), angegliedert im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), koordinierte die weitergehende Betreuung der Patienten im Ausland mit dem Zentrum für die Koordination von Notfallmassnahmen. Über den EU-Zivilschutz-Mechanismus wurden am 2. und 3. Januar 2026 35 Verbrennungsopfer in Spezialkliniken im Ausland geflogen (Frankreich 15, Belgien 7, Deutschland 7, Italien 6). Die Schwerverletzten wurden nach Aachen (Universitätsklinikum), Köln (Krankenhaus Merheim),Stuttgart (Marienhospital), Tübingen (BG Klinik),Ludwigshafen (BG Klinik),Halle (Saale) (BG Klinikum Bergmannstrost),Berlin (Unfallkrankenhaus),Hannover (MHH),Nürnberg (Klinikum),Lyon,Paris, Metz und Mailand (Niguarda) gebracht. Es ist oder war geplant, weitere Verletzte nach Wien und Graz sowie nach Belgien (Brüssel) und Polen zu transportieren. Weitere Überführungen erfolgten nach Nantes und Luxemburg. Ungünstiges Wetter behinderte und verzögerte teilweise die Verlegungen.

Unterstützung erfolgte durch Rettungshubschrauber der Guardia di Finanza und Zivilschutzangehörige aus Italien sowie durch die drei Bombardier-Challenger-650-Ambulanzflugzeuge der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega). Frankreich bot der Schweiz an, bis zu 19 Verletzte aufzunehmen, darunter vier minderjährige Patienten. Patienten wurden mit einer Alenia C-27J Spartan der rumänischen Luftwaffe in Krankenhäuser in Paris und Lyon transportiert. Am 2. Januar entsandte das französische Verteidigungsministerium drei Fachärzte und eine Krankenschwester zur Vorbereitung der Verlegung Verletzter. Weiter kamen italienische Ärzteteams als Unterstützung in Schweizer Spitälern zum Einsatz.

In der Brandnacht waren über 150 medizinische Rettungskräfte im Einsatz, welche die Opfer versorgten und in die verschiedenen Spitäler brachten. Im Einsatz standen ferner 70 Feuerwehrleute und 90 Polizeikräfte.

Passanten versuchten, Verletzte nach draussen zu ziehen. Ein Anwohner zog nach eigenem Bericht zahlreiche Menschen aus dem Haupteingang und öffnete zusammen mit einem Passanten eine blockierte oder verschlossene Ausgangstür, hinter der Menschen eingesperrt waren.

Am 11. Januar 2026 gab der Walliser Staatsrat Mathias Reynard bekannt, dass sich noch 80 Patienten im In- und Ausland in Spitalpflege befanden. Die Behandlung von Patienten mit sehr schweren Verbrennungen kann Monate dauern, gefolgt von einer langen Rehabilitationsphase. Die Genesung könnte bei einigen Opfern Jahre dauern.

Reaktionen

Schweiz

Der Walliser Staatsrat rief am 1. Januar 2026 die «besondere Lage» für den Kanton aus, damit die Ressourcen des Bevölkerungsschutzes einfacher eingesetzt werden können. Staatsratspräsident Mathias Reynard (SP) sprach den Opfern und den Angehörigen sein Beileid aus und lobte die Rettungskräfte und die Solidarität aller Beteiligten. Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) verschob seine Neujahrsansprache und schrieb, was ein Moment der Freude sein sollte, habe sich in der Nacht in Crans-Montana in eine Trauer verwandelt, die die ganze Schweiz und das Ausland betreffe.

Die Fahnen auf den Gebäuden des Bundes wurden auf halbmast gesetzt. Ebenso beschloss der Waadtländer Staatsrat, die Regierung des Kantons Waadt, die Fahnen an kantonalen Gebäuden auf halbmast zu setzen, und forderte die waadtländischen Gemeinden auf, sich dieser Massnahme in den kommenden fünf Tagen anzuschliessen. Die Trauerbeflaggung übernahm der europäische Sitz der Vereinten Nationen in Genf für den nationalen Trauertag am 9. Januar 2026.

Die Orte Luzern, Ascona und Gstaad sagten ihr geplantes Neujahrsfeuerwerk aufgrund der Brandkatastrophe ab.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verschob am 2. Januar 2026 die für den 4. Januar 2026 geplante Gala zur Verleihung der Sports Awards 2025 aus Respekt gegenüber den Opfern auf den 29. März 2026. Der Schweizerische Fussballverband und die Swiss Football League haben gemeinsam entschieden, die am 12. Januar 2026 geplante Swiss Football Night in Bern abzusagen. Ob sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, ist unbekannt.

Am 2. Januar 2026 veröffentlichte die Bundeskanzlei den auf Französisch verfassten Text einer Ansprache von Bundespräsident Guy Parmelin vom Vortag anlässlich der Brandkatastrophe.

Am 9. Januar 2026 fand in der Schweiz ein landesweiter Trauertag statt. Um 14:00 Uhr läuteten die Kirchenglocken der Schweiz, auch eine Schweigeminute wurde durchgeführt. An diesem Tag fand in Martigny eine offizielle Gedenkzeremonie statt, in deren Rahmen auch Bundespräsident Guy Parmelin eine Rede hielt. Als ausländische Staatsgäste nahmen neben anderen der französische Staatspräsident Emmanuel Macron, der italienische Staatspräsident Sergio Mattarella, der belgische Premierminister Bart De Wever, der vormalige Grossherzog von Luxemburg, Henri, sowie die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und die EU-Kommissarin Hadja Lahbib teil.

International

Weitere Reaktionen folgten von ausländischen Staatsoberhäuptern und Regierungschefs, so von Papst Leo XIV., Emmanuel Macron, König Charles III., dem chinesischen Staatspräsidenten Xi Jinping, dem deutschen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, dem österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen und dem israelischen Staatspräsident Isaak Herzog.

Auch der Internationale Skiverband (FIS) und die Organisatoren des Weltcups Crans-Montana bekundeten ihr Mitgefühl. Beim Alpinen Skiweltcup (Super-G der Damen) am 31. Januar sowie bei der Abfahrt der Herren am 1. Februar 2026 in Crans-Montana wurde als Erinnerung an die Opfer der Zielbogen schwarz eingefärbt und vor dem Rennen eine Gedenkminute abgehalten.

Das französische Satiremagazin Charlie Hebdo veröffentlichte am 9. Januar 2026, dem nationalen Trauertag, eine Karikatur zur Brandkatastrophe, die in der Schweiz heftige Reaktionen und Kritik hervorrief. Am 12. Januar 2026 folgte eine zweite Karikatur.

Aufarbeitung und Folgen

Ermittlungen gegen die Betreiber

Am Abend des 2. Januars 2026 eröffnete die Walliser Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Jessica und Jacques Moretti (französische Staatsangehörige), die beiden Betreiber der Bar, wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung sowie fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst.

In Massenmedien stellten Brandschutzexperten infrage, ob die Bar genügend Notausgänge hatte und ob das Material, das unter der Decke wahrscheinlich zur Schalldämmung installiert war, gesetzeskonform war. Ob die Kellerbar über einen zweiten Notausgang verfügte, dieser als solcher gekennzeichnet war und ob dieser in der Brandnacht als solcher nutzbar war, ist Gegenstand der staatsanwaltlichen Untersuchungen. In einer Brandschutzkontrolle im Januar 2018 stellte der Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde Mängel fest, die die Betreiber bis zur letzten Kontrolle im Mai 2019 nicht beseitigt hatten. Ob die Mängel daraufhin beseitigt wurden, wurde nicht mehr kontrolliert. In Bezug auf die Beschilderung der Notausgänge wurden im Mai 2019 keine Mängel festgestellt. Medienberichten zufolge fehlten im Brandschutzdossier jedoch wesentliche Unterlagen – diese seien privat bei einem ehemaligen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde aufbewahrt worden.

Eine erste staatsanwaltschaftliche Einvernahme wurde auf den 9. Januar in Sitten angesetzt. Wegen Fluchtgefahr wurde Jacques Moretti danach in Untersuchungshaft genommen. Er war in Frankreich aufgrund einer Vorstrafe mit einem Verbot zum Führen eines Betriebs belegt worden. Seine Ehefrau blieb in Freiheit, am 13. Januar wurden jedoch verschiedene gerichtliche Auflagen erhoben. So darf sie die Schweiz nicht verlassen, muss ihre Ausweispapiere abgeben, täglich bei einer Polizeidienststelle erscheinen und eine Kaution hinterlegen. Am 23. Januar wurde Jacques Moretti unter vergleichbaren Auflagen wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.

Im Januar 2026 wurden Teile eines im Dezember 2025 eingereichten öffentlichen Baugesuches publik. Aus diesem gehen Baupläne hervor, die den Zustand seit 2015 dokumentieren. Die Türen des oberen Stockwerkes waren zum Unglückszeitpunkt jeweils 150 Zentimeter breit, und deren Türflügel – obwohl sie als Fluchtwege geplant waren – gingen nach innen auf. Berichten zufolge wurde beim Umbau 2015 unter anderem die Treppe zur unterirdischen Bar verengt und die schalldämmende Decke eingebaut. Das Baugesuch vom Dezember 2025 sowie ein weiteres öffentliches Baugesuch aus 2015 bezogen sich nur auf die Terrasse, nicht auf Umbauten im Gebäudeinneren. Hierfür wurde eine nicht-öffentliche Baumeldung eingereicht, auf die die Gemeinde nicht reagierte. Ob für die tatsächlich erfolgten Umbauten eine nicht-öffentliche Baumeldung ausreichend war und ob die Gemeinde hierbei ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist, ist Gegenstand behördlicher Untersuchungen.

Medienberichten zufolge sind bereits in der Silvesternacht 2019/2020 Sprühfontänen an Flaschen angebracht worden. Dabei sei den Mitarbeitern der Bar die Gefahr, dass diese die Schaumstoffdecke entzünden könnten, bekannt gewesen. Entsprechende Warnungen an die Betreiber im Jahr 2015 seien jedoch ignoriert worden. Auch sei die im Untergeschoss vorhandene Fluchttür in der Vergangenheit verschlossen gewesen.

Vorwürfe gegenüber der Gemeinde

Mehrere Lokalbesitzer in Crans-Montana erhoben Vorwürfe gegen die Behörden: So sei die Gemeinde ihrer Verantwortung zur Kontrolle der lokalen Brandschutzbestimmungen nicht nachgekommen, bezüglich der Kontrollen herrschten «mafiöse Zustände». Der Betreiber erklärte am 5. Januar, der Betrieb sei in den vergangenen zehn Jahren dreimal kontrolliert worden, wobei «alles vorschriftsmässig abgelaufen» sei. Am 6. Januar räumte der Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud (FDP), ein, dass die Bar zuletzt sechs Jahre zuvor bezüglich Brandschutz kontrolliert worden war; Kontrollen hätten jedoch jährlich stattfinden müssen. Der Gemeinde war dabei bekannt, dass die Bar in der Vergangenheit Mängel beim Brandschutz aufwies. Medienberichten zufolge gab es bei der gemeindlichen Brandschutzaufsicht erhebliche Defizite: Eine zentrale Software des Kanton Wallis wurde bereits Anfang 2023 unerwartet ausser Betrieb genommen, was zu einem Datenverlust führte. Zwischenzeitlich wurde weder eine neue Software beschafft noch zusätzliches Personal zum Ausgleich des daraus resultierenden höheren administrativen Aufwands eingestellt. Der Sicherheitsbeauftragte habe der Gemeinde den Informations- und Personalmangel angezeigt, entsprechende Anträge diese zu beseitigen seien ignoriert oder nicht genehmigt worden.

Wenige Tage nach dem Brand stellte ein unbeteiligter Jurist Strafanzeige gegen Amtsträger der Gemeinde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Laut Anzeige gebe es Hinweise, dass Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder nicht durchgesetzt wurden. Zu den im Raum stehenden Pflichtverletzungen zählen unzureichende oder seltene Brandschutzkontrollen, die mutmassliche Duldung von Pyrotechnik im Innenraum ohne Genehmigung, die Verwendung ungeeigneter, hochentzündlicher Baumaterialien sowie fehlende oder blockierte Fluchtwege. Ein Genfer Rechtsanwalt vertritt über 20 Familien der Opfer und bereitet eine Staatshaftungsklage gegen die Gemeinde Crans-Montana vor.

Kritik an den Ermittlungen

An den Ermittlungsbehörden, insbesondere der Walliser Staatsanwaltschaft, wurde in den Tagen und Wochen nach dem Unglück massive Kritik laut. Unter anderem wurde gefordert, dass aufgrund persönlicher Verflechtungen die Ermittlungen durch einen Sonderstaatsanwalt ausserhalb des Kantons geführt werden müssten.

Bereits am 7. Januar hatte Alain Macaluso, Leiter des Zentrums für Strafrecht an der Universität Lausanne, bemängelt, dass die Ermittlungsbehörden bis dahin weder die beiden Barbetreiber zur Beweissicherung und Verhinderung von Kollusion in Gewahrsam genommen noch Durchsuchungen der Geschäftsräume und der Privatwohnung der Betreiber oder bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt hatten.

Die Westschweizer Tageszeitung Le Temps kritisierte am 11. Januar das Verhalten von Generalstaatsanwältin Pilloud scharf. Bemängelt wurde unter anderem, dass sie an der Pressekonferenz von Gemeinde und kantonalen Behörden teilgenommen habe, obwohl eine Mitverantwortung dieser Institutionen nicht ausgeschlossen werden könne. Auch die Auswahl der ermittelnden Staatsanwältin und der Versuch, die Nebenkläger von Teilen der Untersuchung auszuschliessen, traf auf Kritik.

Die Neue Zürcher Zeitung konstatierte nach Einsicht in Ermittlungsakten in einem Beitrag am 17. Januar, dass viele der bis dahin in der Öffentlichkeit geäusserten Vorwürfe zuträfen und weitere Nachlässigkeiten aus den Akten hervorgingen. So wurden die Mobiltelefone der Barbetreiber, die diese im Polizeiverhör bei sich hatten und benutzten, nicht beschlagnahmt, und ihre Inhalte wurden nicht gesichert. Erst am 9. Januar wurden die Geräte sichergestellt, nach nicht-öffentlicher Kritik der Opferanwälte. Eine Durchsuchung der Wohnung des Betreiberehepaars wurde am 1. Januar angeordnet; in den Ermittlungsakten gebe es keine Hinweise, dass diese durchgeführt wurde. Besondere Nachlässigkeit wirft die Zeitung der Staatsanwaltschaft beim Umgang mit der Gemeinde und den kantonalen Behörden vor. Die Staatsanwaltschaft habe trotz mehrfacher Aufforderung durch Anwälte der Opfer nicht die Computer der Gemeinde durchsucht. Das Walliser Sicherheitsdepartement gab eine Woche lang den Einsatzbericht zum Brand nicht heraus, ohne dass dies zu einer Durchsuchung geführt hätte. In mindestens einem Fall wurde eine Autopsie vergessen, so dass die Angehörigen eines Opfers kurzfristig die Beerdigung verschieben mussten. Italienische Behörden leiteten nach Angaben von Medien und Anwälten der Hinterbliebenen selbst Obduktionen ihrer ums Leben gekommenen Staatsangehörigen ein, nachdem dies dem italienischen Botschafter in der Schweiz zufolge dort unterlassen worden war.

Ende Januar 2026 kam es zu diplomatischen Spannungen zwischen Italien und der Schweiz nach der Freilassung gegen Kaution des Barbesitzers Jacques Moretti. Die Entscheidung der Schweizer Justiz, Moretti freizulassen, stiess in Italien auf scharfe Kritik und wurde von der italienischen Regierung als zusätzliche Belastung für die Angehörigen der Opfer bezeichnet. Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni forderte die Einrichtung eines gemeinsamen Ermittlungsteams beider Länder. Zudem wies Italien seinen Botschafter in der Schweiz an, zu Konsultationen nach Rom zurückzukehren. Der Schweizer Bundespräsident Guy Parmelin zeigte Verständnis für die Reaktion seitens Italiens, betonte jedoch die Unabhängigkeit der Justiz und erklärte, politische Entscheidungsträger dürften sich nicht in laufende Gerichtsverfahren einmischen.

Weitere Reaktionen

Das interkantonale Projekt «BSV 2026» (Abkürzung für «Brandschutzvorschriften»), das eine Überarbeitung und Liberalisierung der Brandschutzvorschriften in der Schweiz vorsah, wurde am 5. Januar 2026 vor dem Hintergrund der Brandkatastrophe vorerst gestoppt.

Am 6. Januar 2026 gab die Gemeindeverwaltung von Crans-Montana bekannt, dass ein externes Büro sämtliche öffentlichen Betriebe auf Sicherheitsmängel kontrollieren und die Verwendung von Pyrotechnik in Gebäuden zukünftig verboten werde. Dieses Verbot wurde später auf den gesamten Kanton Wallis ausgeweitet.

Am 6. Januar 2026 nahm der Schweizer Presserat zur Berichterstattung über die Katastrophe Stellung. In seiner Stellungnahme betonte er, dass die Opfer und ihre Angehörigen keine Personen des öffentlichen Interesses seien und ihre Privatsphäre zu respektieren sei. Namen, Bilder oder detaillierte Einblicke in das private Umfeld dürften ohne ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht werden. Sensationalistische Darstellungen, die das Leid der Betroffenen instrumentalisierten oder sie zu Objekten der Berichterstattung machten, seien unzulässig. Der Presserat verwies zudem auf frühere Leitentscheide, insbesondere aus dem Jahr 2012 nach dem tödlichen Busunfall im Sierre-Tunnel, wonach eine systematische Durchleuchtung des privaten Umfelds von Unfallopfern unverhältnismässig sei und Einwilligungen von Angehörigen – insbesondere in Schocksituationen – nicht leichthin angenommen werden dürften.

Am 14. Januar 2026 gab der Kanton Wallis bekannt, dass Opfer und Hinterbliebene eine finanzielle Soforthilfe in der Höhe von 10'000 Franken erhalten werden. Zudem wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Ein Anwalt eines Hinterbliebenen gab den Start einer Onlineplattform bekannt, um Informationen zu sammeln. Auf der Onlineplattform sollen Bilder, Videos und Zeugenaussagen zum Brand gesammelt werden.

Siehe auch

Dokumentation

  • Crans-Montana – Weiterleben nach der Brandkatastrophe. In: DOK. Schweizer Radio und Fernsehen SRF, 2. Februar 2026; (53 Min.; Video auf YouTube).

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