Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 1950

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Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 1947
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Sonst.
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
g 1947 DKP-DRP

Die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 18. Juni 1950, war die zweite Wahl des Landtags Nordrhein-Westfalens in der Landesgeschichte. Sie fand zugleich mit dem Volksentscheid über die Verfassung statt. Um die Beratungen zur Landesverfassung abschließen zu können, war die vorherige Legislaturperiode des 1947 auf drei Jahre gewählten Landtags einmalig um ein Vierteljahr verlängert worden.

Insgesamt 215 Sitze

Der Verfassungsentwurf, der mit den 110 Stimmen von der CDU und dem Zentrum in dritter Lesung am 5. und 6. Juni 1950 angenommen worden war, stand im Zentrums des Wahlkampfes. Bei der Wahl behauptete sich die CDU als stärkste Kraft, gefolgt von der SPD. Während die FDP ihren Stimmenanteil verdoppeln konnte, verlor die KPD etwa zwei Drittel ihrer Stimmen und auch das Zentrum musste Verluste hinnehmen.

Vorgeschichte

Karl Arnold versuchte nach den ersten freien Wahlen 1947 eine Allparteienregierung zu bilden, was aber an der FDP scheiterte, die sich an der Regierung nicht beteiligte. So bildete er eine Regierung aus CDU, SPD, Zentrum und KPD. Arnold entließ die beiden Minister der KPD Heinz Renner und Hugo Paul am 5. April 1948, nachdem sie sich geweigert hatten, sich von der Politik ihrer Fraktion zu distanzieren.

Nach der Wahl

Arnold wurde am 27. Juli 1950 wieder zum Ministerpräsidenten gewählt. Da bis dahin keine Koalitionsvereinbarung zu Stande gekommen war, berief Arnold am 1. August zunächst ein nur aus CDU-Mitgliedern bestehendes Kabinett. Am 15. September wurde, nachdem CDU und Zentrum eine Koalition vereinbart hatten, das Kabinett um zwei Zentrums- und drei CDU-Minister erweitert. Die CDU/Zentrum-Koalition hatte durch die Überhangmandate der CDU eine Mehrheit von drei Stimmen.

Der Wahlkampf stand ganz im Zeichen der Landesverfassung. Insbesondere war die Verankerung der Konfessionsschule in der Verfassung umstritten. CDU und Zentrum warben für die Annahme der Verfassung, SPD, KPD und FDP dagegen. Die CDU verzichtete in zwölf Wahlkreisen auf einen Direktkandidaten. Hiervon konnte in fünf Wahlkreisen die FDP profitieren, die diese gewann. Das Zentrum konnte keinen Wahlkreis gewinnen.

Ergebnis der Landtagswahl

Wahl vom 18. Juni 1950

Wahlberechtigte: 8.892.305

Wähler: 6.433.003

Wahlbeteiligung: 72,34 %

Gültige Stimmen: 6.201.117

Partei Stimmen
absolut
Anteil
in %
Wahl-
kreisbe-
werber
Direkt-
man-
date
Sitze
CDU 2.286.644 36,87 138 93 93
SPD 2.005.312 32,34 150 52 68
FDP 748.926 12,08 132 5 26
Zentrum 466.497 7,52 149 16
KPD 338.862 5,46 150 12
RSF 122.878 1,98 87
DRP 107.104 1,73 87
DP 106.351 1,72 131
SRP 11.359 0,18 3
CSAB 107 0,00 1
Einzelbewerber 7.077 0,11 5
Total 6.201.117 1033 150 215

Die CDU erhielt 15 Überhangmandate, die Zahl der Mandate insgesamt erhöhte sich dadurch von 200 auf 215.

Sitzverteilung am Ende der Wahlperiode: CDU 94, SPD 67, FDP 26, Zentrum 16, KPD 12

Ergebnis der Volksabstimmung

Verfassungsentwurf Stimmen
absolut
JA 3.627.054
NEIN 2.240.674
ungültig 496.555

Am 8. Juli 1950 stimmte auch die britische Militärregierung der Verfassung zu. So konnte diese am 11. Juli 1950 in Kraft treten.

Siehe auch

  • Kabinett Arnold II
  • Liste der Landtagswahlkreise in Nordrhein-Westfalen 1950
  • Liste der Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen (2. Wahlperiode)

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