Volksentscheid über die Verfassung Nordrhein-Westfalens 1950

Volksentscheid
Annahme der Verfassung
 %
70
60
50
40
30
20
10
0
61,8
38,2
Ja
Nein
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Der Volksentscheid über die Verfassung Nordrhein-Westfalens fand am 18. Juni 1950 statt. Nordrhein-Westfalen war damit das letzte westdeutsche Land, dessen Verfassung durch eine direktdemokratische Abstimmung angenommen wurde. Zugleich war das Plebiszit das erste nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

Im Referendum wurde die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Mehrheit von 61,8 % der gültig Abstimmenden angenommen, die Stimmbeteiligung lag bei 71,4 %. Während vor allem in den katholisch geprägten Landesteilen die Zustimmung klar überwog, fiel diese in den protestantisch geprägten Regierungsbezirken sehr viel knapper aus. Für die Abstimmung galt kein Quorum, sodass die einfache Mehrheit der Abstimmenden entschied und die Verfassung letztlich angenommen wurde.

Der Weg zum Volksentscheid

Nach der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg im Jahr 1945 wurde das nordwestliche Gebiet Deutschlands der Britischen Besatzungszone zugeordnet. Im Sommer 1946 beschlossen die Briten, aus dem unter ihre Kontrolle stehenden nördlichen Teil der früheren preußischen Rheinprovinz sowie der Provinz Westfalen ein gemeinsames Land mit der Landeshauptstadt Düsseldorf zu formen. Im Jahr 1947 wurde zudem das kleine Land Lippe aufgelöst und Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Der 1946 noch von den Briten eingesetzte Landtag nahm Ende des Jahres seine Beratungen für eine Landesverfassung auf. Der am 20. April 1947 dann erstmals gewählte Landtag Nordrhein-Westfalens setzte die Beratungen zunächst fort, unterbnbrach diese jedoch im Jahr darauf, um die Ausarbeitung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat abzuwarten.

Nachdem die Bundesrepublik Deutschland am 20. Mai 1949 gegründet worden war, wurden die Beratungen in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt. Letztlich gelang es jedoch nicht, sich auf einen gemeinsam getragenen Verfassungsentwurf zu einigen. Mit den Stimmen von CDU und Zentrum (110 Stimmen) wurde der Verfassungsentwurf beschlossen, wobei SPD, KPD und FDP dagegen stimmten (97 Stimmen). Zentrale Streitpunkte waren die Frage der Schulorganisation (Konfessions- oder Gemeinschaftsschulen) sowie weitere Fragen der Staatsorganisation. Der Volksentscheid wurde zusammen mit der zweiten Landtagswahl für den 18. Juni 1950 angesetzt.

Volksentscheid

Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 18. Juni 1950, zeitgleich mit der zweiten Landtagswahl statt. Von den etwa 8,9 Millionen Stimmberechtigten beteiligten sich 71,4 % am Volksentscheid, das waren etwa 0,9 % weniger als an der gleichzeitigen Wahl. Von den abgegebenen gültigen Stimmen unterstützten 61,8 % den Verfassungsentwurf, während 38,2 % ihn ablehnten. Von den abgegebenen 6.364.283 Stimmen waren knapp 496.555 (= 7,8 %) ungültig.

Die Zustimmung zum Verfassungsentwurf fiel unterschiedlich deutlich aus. Während in den Regierungsbezirken Aachen (77,9 %) und Münster (69,1 %) eine klare Mehrheit für die Verfassung stimmte, ergab sich in den Regierungsbezirken Detmold (53 %) und Arnsberg (54,6 %) jeweils nur eine vergleichsweise knappe Mehrheit. In der Stadt Bielefeld sowie den Landkreisen Detmold und Lemgo überwogen die „Nein“-Stimmen.

Da die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf das gesamte Land entschied, war die Verfassung damit angenommen. Sie trat am 11. Juli 1950 in Kraft.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids vom 18. Juni 1950 in Nordrhein-Westfalen
Gebiet Stimm­berechtigte
(a)
Abstimmende
(b)
gültige
Stimmen (c)
ungültige
Stimmen
Ja Nein
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anzahl Anteil
(an c)
Regierungsbezirk Düsseldorf 2.970.222 2.014.495 67,82 % 1.865.095 92,58 % 149.400 7,42 % 1.163.076 62,36 % 702.019 37,64 %
Regierungsbezirk Köln 1.153.059 765.637 66,40 % 708.717 92,57 % 56.920 7,43 % 472.672 66,69 % 236.045 33,31 %
Regierungsbezirk Aachen 511.902 369.450 72,17 % 336.887 91,19 % 32.563 8,81 % 262.256 77,85 % 74.631 22,15 %
Regierungsbezirk Münster 1.216.725 924.000 75,94 % 855.477 92,58 % 68.523 7,42 % 591.470 69,14 % 264.007 30,86 %
Regierungsbezirk Detmold 992.751 732.725 73,81 % 662.262 90,38 % 70.463 9,62 % 351.130 53,02 % 311.132 46,98 %
Regierungsbezirk Arnsberg 2.064.691 1.557.976 75,46 % 1.439.290 92,38 % 118.686 7,62 % 786.450 54,64 % 652.840 45,36 %
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen 8.909.350 6.364.283 71,43 % 5.867.728 92,20 % 496.555 7,80 % 3.627.054 61,81 % 2.240.674 38,19 %

Folgen

Nach der Annahme der Landesverfassung festigte sich das neue Land Nordrhein-Westfalen. Das dem 1947 neu hinzugekommenen Landesverband Lippe ursprünglich zugesagte Referendum über dessen territoriale Zugehörigkeit wurde hingegen nicht mehr abgehalten. Eine entsprechende Beschwerde der Kreise Detmold und Lemgo vor dem Bundesverfassungsgericht wurde 1955 abgewiesen. Das Plebiszit von 1950 ist die bislang einzige auf Landesebene abgehaltene Abstimmung in Nordrhein-Westfalen.

Siehe auch

Literatur

  • Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen. 2. Jahrgang 1950/1951. In: Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch Nordrhein-Westfalen. 1951, ZDB-ID 2529958-X, S. 332–333 (statistischebibliothek.de [PDF]).
  • Der Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen, André Kuper (Hrsg.): Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf Januar 2020 (nrw.de [PDF]).

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