Volksabstimmung in Hessen 1970

Volksabstimmung
„Wahlalter“
 %
70
60
50
40
30
20
10
0
62,0
38,0
Ja
Nein
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Die Volksabstimmung in Hessen vom 8. März 1970 war ein obligatorisches Referendum, bei dem das Stimmvolk über die Absenkung des Wahlalters in der Landesverfassung entschied. Das Plebiszit war aufgrund der Annahme eines entsprechenden Änderungsgesetzes durch den Hessischen Landtag am 29. Januar 1970 notwendig geworden. Bei der Abstimmung sprachen sich 62 % der gültig Abstimmenden für die vom Landtag vorgeschlagene Verfassungsänderung aus. Da die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen entschied, war die Verfassungsänderung damit angenommen.

Die Volksabstimmung wurde absichtlich sieben Monate vor der für den 8. November 1970 angesetzten Wahl zum 7. Hessischen Landtag abgehalten, um den von einer Wahlaltersenkung profitierenden Wählerinnen und Wählern im Fall der Annahme der Verfassungsänderung eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Volksabstimmung war das dritte Plebiszit in der Geschichte Hessens nach der Zeit des Nationalsozialismus.

Der Weg zur Volksabstimmung

Forderungen nach Absenkung des Wahlalters wurden erstmals Anfang der 1960er Jahre, zunächst von der Jugend der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft, formuliert. Die Debatte wurde weiter 1965 durch die Absenkung des Einberufungsalters zur Bundeswehr auf 19 Jahre weiter befeuert und nun auch von den Jugendorganisationen der politischen Parteien (Junge Union, Jungsozialisten, Jungliberale) aufgegriffen und teils programmatisch übernommen. Während die jüngeren Abgeordneten des Deutschen Bundestages die Forderung parteiübergreifend eher unterstützten, lehnte viele ältere Abgeordnete und Alt-Bundeskanzler Konrad Adenauer die Absenkung entschieden ab. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Studentenproteste 1968 übernahmen CDU, SPD und FDP die Forderung offiziell. Die erste tatsächliche parlamentarische Initiative ergriff 1969 die FDP, die einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbrachte, der dort umfassend und auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung diskutiert wurde. Zu einer tatsächlichen Änderung des Wahlrechts kam es jedoch vor der Bundestagswahl 1969 nicht mehr.

Nach der Wahl wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine sozial-liberale Koalition gebildet. Die von Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) geführte Bundesregierung verfolgte ein umfangreiches gesellschaftliches Reformprogramm. Dazu gehörte unter anderem auch die Absenkung des passiven und aktiven Wahlalters für den Deutschen Bundestag von 21 auf 18 Jahre beziehungsweise von 25 auf 21 Jahre, die bereits im August 1970 in Kraft trat. Eine vergleichbare Absenkung wurde in praktisch allen deutschen Ländern mehr oder minder zeitgleich vollzogen. Der Hessische Landtag beschloss am 29. Januar 1970 mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP und gegen die Stimmen der NPD eine entsprechende Wahlaltersenkung. Zuvor war im Hauptausschuss noch beraten worden, ob das passive Wahlalter nur auf 23 Jahre abgesenkt werden solle, schließlich orientierte man sich jedoch an der im Bundestag einmütig bevorzugten Absenkung auf 21 Jahre. Die NPD wandte sich gegen die Wahlaltersenkungen und plädiert für eine Beibehaltung des passiven Wahalters von 25 Jahren und einer nur geringen Absenkung des aktiven Wahlalters auf 20 Jahre.

Volksabstimmung

Die Volksabstimmung über die Änderung der Artikel 73 und 75 der Landesverfassung fand am 8. März 1970 statt. Bei dem Plebiszit entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Änderung sah vor, in Artikel 75 Absatz 2 das Wort einundzwanzig durch achtzehn zu ersetzen. Darüber hinaus sollte der bisherige Wortlaut des ersten Absatzes von Artikel 73 („Stimmberechtigt sind alle über einundzwanzig Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, die in Hessen ihren Wohnsitz haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.“) geändert werden in:

„Stimmberechtigt sind alle über achtzehn Jahre alten Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die in Hessen ihren Wohnsitz haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.“

Von den knapp 3,6 Millionen Stimmberechtigten nahmen 1.441.438 (= 40,3 %) an der Abstimmung zur Verfassung teil. Die Vorlage zur Änderung der beiden Verfassungsartikel 73 und 75 wurde von einer Mehrheit der Abstimmenden (62 %) unterstützt. Die Zahl der ungültigen Stimmen war mit 1 % gering. Die Änderung der Verfassung trat am 23. März 1970, dem Tag der Verkündung, in Kraft.

Amtliches Endergebnis der Volksabstimmung „Wahlalter“ vom 8. März 1970 in Hessen
Gebiet Stimm­berechtigte
(a)
Abstimmende
(b)
ungültige
Stimmen (c)
gültige
Stimmen
Ja Nein
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anzahl Anteil
(an c)
Regierungsbezirk Darmstadt 2.667.181 1.056.588 39,61 % 11.128 1,05 % 1.045.460 98,95 % 663.113 63,43 % 382.347 36,57 %
Regierungsbezirk Kassel 909.513 384.850 42,31 % 3.285 0,85 % 381.565 99,15 % 221.967 58,17 % 159.598 41,83 %
Hessen Hessen 3.576.694 1.441.438 40,30 % 14.413 1,00 % 1.427.025 99,00 % 885.080 62,02 % 541.945 37,98 %

Folgen

Nach der Zustimmung des Stimmvolks zu der Verfassungsänderung trat diese am 23. März 1970 in Kraft und wirkte sich bereits auf die Landtagswahl im November 1970 aus. Später wurde die weitere Senkung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre noch zweimal Gegenstand einer Volksabstimmung in Hessen: Im Jahr 1995 scheiterte die entsprechende Verfassungsänderung am Widerspruch der Abstimmenden (62,7 % „Nein“-Stimmen), im Jahr 2018 wurde sie, zusammen mit 14 weiteren Verfassungsänderungen angenommen (70,3 % „Ja“-Stimmen), wenngleich mit der verhältnismäßig niedrigsten Zustimmung von allen Vorlagen.

Siehe auch

Literatur

  • Die Volksabstimmung über die Herabsetzung des Wahlalters am 8. März 1970 in Hessen. In: Hessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Staat und Wirtschaft in Hessen (= Statistische Mitteilungen. Band 25). Bollwerk-Verlag, 1970, ZDB-ID 204733-0, S. 93–96.
  • Hans-Helmut Röhring: Mit 18 wählen? Die Diskussion über die Herabsetzung des Wahlalters in der Bundesrepublik Deutschland. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. Band 1969, Nr. 33, ZDB-ID 123630-1 (bpb.de).

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