Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ 2023

Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“
25%-Zustimmungsquorum
 %
70
60
50
40
30
20
10
0
18,2
17,4
0,1
64,3
Ja
Nein
ungültig
Stimm-
verzicht
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang

Der Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ (auch (Berliner) Klima-Volksentscheid genannt) war ein Volksentscheid, der am 26. März 2023 in Berlin stattfand. Die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ hatte am 14. November 2022 ausreichend Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren eingereicht. Das Begehren sah verschiedene Änderungen am Berliner Klimaschutzgesetz vor, darunter am prominentesten und namensgebend das Ziel des Erreichens der Klimaneutralität für das Berlin bis zum Jahr 2030, statt wie in der geltenden Fassung des Gesetzes erst im Jahr 2045.

Da der Volksentscheid ein einfaches Gesetz zum Gegenstand hatte, war die Abstimmung verbindlich, unterlag jedoch einem 25-%-Zustimmungsquorum. Letztlich stimmten zwar 50,9 Prozent der Abstimmenden (= 442.028 Personen) mit „Ja“ zur begehrten Gesetzesänderung, jedoch waren dies nur 18,2 Prozent der Stimmberechtigten. Dadurch wurde das geforderte Quorum verfehlt und die Vorlage scheiterte unecht.

Die Kampagne zur Änderung des Klimaschutzgesetzes

Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“

Die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ wurde erstmals im August 2019 einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Seinerzeit überreichten sie eine Volksinitiative mit mehr als 43.000 Unterschriften, um den Senat von Berlin zur Erklärung der Klimanotlage zu bewegen. Im Jahr 2020 reichten sie eine weitere erfolgreiche Volksinitiative ein, mit der die Einberufung eines Klima-Bürgerrates vorgeschlagen wurde. Am 6. Mai 2021 fasste das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Entschließung.

Im Juli 2021 kündigte die Initiative an, ein weiteres Volksbegehren zur Änderung des Berliner Klimaschutzgesetzes an.

Inhalt des Volksbegehrens

Ziele eines geänderten Klimaschutzgesetzes

Die Initiatoren des Volksentscheids führten die Folgen der globalen Erwärmung und resultierende regionale Schäden für die Notwendigkeit der Gesetzesänderung an. Sie schaffe Energiesouveränität und zukunftssichere Arbeitsplätze in der Region. Zudem hätten sich bereits 100 europäische Städte zur Klimaneutralität bis 2030 bekannt.

Das Volksbegehren sah mehrere Änderungen des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) vor:

  • Die CO2-Emissionen sollten bis 2025 um 70 Prozent und bis 2030 um 95 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Zudem sollten alle Gase mit Klimawirkung in entsprechenden Bilanzen berücksichtigt werden.
  • Das Klimaschutzgesetz sollte verbindlicher werden und konkrete Verpflichtungen statt bloßer Ziele aufführen.
  • Mieter sollten im Falle resultierender Mietsteigerungen monatliche Zuschüsse erhalten.
  • Öffentliche Gebäude sollten bis 2030 energetisch saniert werden. Die Maßnahmen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien in und an Gebäuden (zum Beispiel durch Dach- und Fassaden-Solaranlagen) sollten intensiviert werden.

Die Initiative berief sich auf mehrere Machbarkeitsstudien, die eine Umsetzung des Volksentscheids für möglich hielten: Eine Ende 2021 erschienene Studie der Energy Watch Group legte die vollständige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien nahe, sofern auch Flächen im Brandenburger Umland genutzt würden, wies allerdings auch auf „erhebliche technologische und planerische Unsicherheiten für die Kosten“ hin. Eine im gleichen Jahr erschienene Studie des Fraunhofer IEE im Auftrag von Bündnis Kohleausstieg Berlin und Fridays For Future Berlin resümierte, dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung theoretisch technisch bis 2035 und eventuell früher möglich sei, sofern die organisatorischen, genehmigungsrechtlichen und finanziellen Hemmnisse abgebaut werden könnten. Ein Maßnahmenkatalog von GermanZero schlug zudem verschiedene lokale Lösungen vor, um die gewünschte Emissionsreduktion zu erreichen. Manche Unterstützer hatten bekundet, dass sie ungeachtet ihres positiven Votums das Vorhaben für undurchführbar hielten.

Finanzierung des Vorhabens

Die Initiative selbst bezifferte den Finanzierungsbedarf auf mehr als 112 Milliarden Euro für alle geplanten Projekte und Maßnahmen. Die Initiatoren machten selbst keine Vorschläge, wie die zur Umsetzung erforderliche Geldsumme beschafft werden sollte, der gesamte Berliner Landeshaushalt betrug im Abstimmungsjahr lediglich 37,9 Milliarden Euro. Laut Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wäre eine Finanzierung durch Schuldenaufnahme wegen der seinerzeitigen verfassungsrechtlichen Vorgabe der Schuldenbremse ausgeschieden. Im Zuge der zeitgleich stattfindenden Koalitionsverhandlungen war die Einrichtung eines entsprechenden, jedoch deutlich geringeren, Sondervermögens diskutiert worden. Die Autoren der erwähnten Studie der Energy Watch Group hatten vorgeschlagen, durch „geeignete politische Rahmensetzungen“ Privatkapital für die Fiannzierung des Vorhabens zu mobilisieren.

Kampagne zum Volksbegehren

Unterstützung der Kampagne

Insgesamt 78 Parteien, Organisationen und Gruppen erklärten auf der Internetseite der Bürgerinitiative Klimaneustart ausdrücklich ihre Unterstützung für das Volksbegehren:

Zu den Unterstützenden gehörten (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Politische Parteien:
    • Bündnis 90/Die Grünen (seit Februar 2023)
    • Klimaliste
    • ÖDP
    • Tierschutzpartei
    • Piratenpartei
    • Volt
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen und politische Interessenvereinigungen:
    • ADFC
    • Berliner Mieterverein
    • Bundesvereinigung Nachhaltigkeit
    • Extinction Rebellion
    • Fridays for Future
    • Generationen Stiftung
    • GermanZero
    • Grüne Liga Berlin
    • IPPNW
    • Jusos
    • Naturfreunde
  • Theater:
    • Grips-Theater
    • Heimathafen Neukölln
  • Unternehmen:
    • Ecosia
    • Gameduell
    • Idealo
    • Mister Spex
    • N26
    • Nebenan.de
    • Tier Mobility

Finanzierung der Kampagne

Die Kampagne für den Volksentscheid konnte mit 1,2 Millionen Euro eine außergewöhnlich hohe Summe an Spenden einwerben. Zu den von der Initiative gemäß gesetzlicher Vorgabe veröffentlichten Großspendern gehörten neben einer Reihe von Einzelpersonen auch verschiedene Stiftungen wie die Haleakala Stiftung, die Morgengrün Stiftung, die Hertie-Stiftung, die in den Vereinigten Staaten beheimatete Eutopia Foundation, aber auch Unternehmen wie die Wermuth Asset Management und die Ecosia GmbH.

Das hohe Spendenaufkommen wurde stellenweise kritisiert. So wurde gemutmaßt, einige der Spenderinnen und Spender hofften auf geschäftliche Vorteile im Falle einer Verschärfung des Klimaschutzgesetzes. Auch sei zu fragen, ob es moralisch zulässig sei, dass sich im Ausland lebende Personen für eine Gesetzesänderung engagierten, vor der sie selbst gar nicht betroffen wären. Wie auch bei Spenden an Parteien, sieht das Land Berlin jedoch keine besonderen Bestimmungen für Zuwendungen aus dem Ausland vor.

Kritik an der angestrebten Gesetzesänderung

Noch im Juni 2022 hatten alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen Parteien einstimmig das Volksbegehren abgelehnt, da eine Umsetzung nicht realistisch sei. Auch der Senat von Berlin sprach auf Vorlage der Klimaschutz-Senatorin Bettina Jarasch (Bündnis 90/Die Grünen) die Empfehlung aus, mit „Nein“ zu stimmen, da das Ziel unrealistisch sei und nicht erreicht werden könne.

Wenige Tage vor der Abgeordnetenhauswahl 2023 kündigte Senatorin Jarasch an, im Volksentscheid für das Begehren zu stimmen. Sie folgte damit dem vorausgegangenen Landesparteitagsbeschluss der Grünen in Berlin, in dem diese ihre ablehnende Position gegenüber dem Volsbegehren aufgaben. Die übrigen im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien lehnten das Volksbegehren weiterhin ab.

In vielen Zeitungen erschienen Kommentare, die das Vorhaben für kaum durchführbar ansahen und im Falle der Annahme schwere Belastungen für den Haushalt und die Gestaltungsmöglichkeiten der Berliner Politik befürchteten, ohne dass das Ziel erreicht werden könne.

Weiterhin wurden einzelne Aussagen der Kampagne zum Volksbegehren kritisiert. So seien die von der Initiative angeführten 100 Städte, die angeblich bereits vergleichbare Regelungen zur Klimaneutralität aufwiesen, tatsächlich nur für ein EU-Programm als „Zentren für Experimente und Innovation“ ausgewählt worden seien. Eine gesetzliche Verpflichtung, wie von der Initiative für Berlin angestrebt, bestünde in diesen Städten hingegen nicht. Insofern gingen die aus einem geänderten Gesetz erwachsenen Verpflichtungen für Berlin deutlich über die genannten Beispiel hinaus.

Der Weg zum Volksentscheid

Antrag auf ein Volksbegehren

In der ersten Stufe des Volksbegehrens, dem ausformulierter Gesetzentwurf zugrunde lag, wurden am 6. Oktober 2021 etwa 41.000 gesammelte Unterschriften übergeben, von denen 27.326 gültig waren, das geforderte Unterschrftenquorum von 20.000 gültigen wurde somit überschritten. Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich am 2. Juni 2022 mit dem Antrag auf ein Volksbegehren und empfahl dessen Ablehnung. Zuvor hatte bereits der Senat von Berlin in seiner Stellungnahme die Ablehnung empfohlen, jedoch keine verfassungstrechtlichen Bedenken gegen das Begehren gesehen. Das Abgeordnetenhaus folgte diesen Empfehlungen und lehnte die Vorlage aus dem Antrag auf ein Volksbegehren am 9. Juni 2022 ab.

Volksbegehren

In der zweiten Stufe des Volksbegehrens mussten bis zum 14. November 2022 gültige Unterschriften von mindestens 7 % der Berliner Stimmberechtigten (etwa 175.000 Personen) gesammelt werden, um das Ziel zu erreichen. Es wurden 263.896 Unterschriften eingereicht, 261.841 davon geprüft und mit einer Quote von 69 % für gültig befunden. Da das Abgeordnetenhaus auf eine erneute Behandlung des Volksbegehrens verzichtete, wurde das Anliegen dem Berliner Stimmvolk zur unmittelbaren Entscheidung unterbreitet.

Volksentscheid

Streit um den Tag der Abstimmung

Im Land Berlin wird die Festlegung des Termins eines Volksentscheids dem Senat überlassen, der hierzu jeweils eine Einzelfallentscheidung trifft. Entsprechend ergab sich im Herbst 2022, vor allem mit Blick auf die für den 12. Februar 2023 angesetzten Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin, eine Debatte über den geeigneten Termin für den Volksentscheid.

Für die Inititatoren des Volksbegehrens war diese Frage von besonderer Bedeutung, da es unter den Bedingungen des in Berlin geltenden Zustimmungsquorums (es müssen „Ja“-Stimmen von mindestens 25 % der Stimmberechtigten abgegeben werden, damit die Abstimmung Gültigkeit erlangt), ohne die Zusammenlegung des Volksentscheids mit einer allgemeinen Wahl, deutlich schwieriger ist, das Quorum zu überspringen. Ein weiteres Argument zielt auf den sparsamen Umgang mit Steuergeldern, da der Verzicht auf Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl zu Mehrausgaben in Millionenhöhe führen würde. Als Argument gegen eine Zusammenlegung wurde im Wesentlichen die Gefahr der Überforderung der Berliner Verwaltungen angeführt. So war die Wiederholungswahl notwendig geworden, weil es bei der Organisation der vorangegangenen Wahl (die zeitgleich mit der Bundestagswahl, dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ sowie dem Berlin-Marathon abgehalten worden war), zu erheblichen Mängeln gekommen war.

Die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) entschied schließlich, den Volksentscheid nicht mit der Wiederholungswahl zusammenzulegen, sondern diesen stattdessen für sechs Wochen später am 26. März 2023 anzusetzen. Aus organisatorischen Gründen unterstützte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler diese Entscheidung. Die Bürgerinitiative legte hiergegen Beschwerde vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof ein, die jedoch abgewiesen wurde, da er sich als nicht entscheidungsbefugt in der Sache betrachtete.

Ergebnis des Volksentscheids

Der Volksentscheid wurde gemäß der Entscheidung des Senats am 26. März 2023 abgehalten und war mit daher mit keiner Wahl zusammengelegt.

Nach dem amtlichen Endergebnis stimmten 442.028 Personen im Volksentscheid für den begehrten Gesetzentwurf, das waren 51,1 % der Abstimmenden, jedoch nur 18,2 % der Stimmberechtigten. Gegen den Entwurf stimmten 423.594 Personen (48,9 %). Trotz der Mehrheit an „Ja“-Stimmen wurde das geforderte Zustimmungsquorum von 607.519 gültigen „Ja“-Stimmen (=25 % der Stimmberechtigten) nicht erreicht. Die Abstimmung wurde damit als ungültig gewertet.

In sechs von zwölf Berliner Bezirken erreichte der begehrte Gesetzentwurf eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die höchsten Zustimmungswerte wurden in Friedrichshain-Kreuzberg (77 %), in Mitte (67,4 %) sowie in Pankow (57,8 %) erzielt. Das Zustimmungsquorum wurde jedoch ausschließlich in Friedrichshain-Kreuzberg überschritten, wo die „Ja“-Stimmen 31,1 % der Stimmberechtigten entsprachen. In den anderen sechs Bezirken überwogen die „Nein“-Stimmen, mit den höchsten Ablehnungswerten in Marzahn-Hellersdorf (71,6 %), Reinickendorf (64,7 %) und Spandau (64,1 %).

Die Stimmbeteiligung fiel insgesamt recht gering aus, von den etwa 2,4 Millionen Stimmberechtigten machten nur knapp 869.000 von ihrem Stimmrecht Gebrauch. Nur in drei Bezirken überschritt die Teilnahmequote die 40-%-Marke: Steglitz-Zehlendorf mit 40,7 % („Nein“-Mehrheit), Pankow mit 40,5 % (unecht gescheiterte „Ja“-Mehrheit), Friedrichshain-Kreuzberg mit 40,5 % („Ja“-Mehrheit). In zwei Bezirken unterschritt die Teilnahmequote die 30-%-Marke: Spandau mit 28,7 % und Marzahn-Hellersdorf mit 29,2 %.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids vom 26. März 2023 in Berlin
Bezirk Beteiligung Stimmverteilung
Stimmbe-
rechtigte
(a)
Abstimm-
ende (b)
Gültige (c) Un-
gültige
Ja Nein
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an c)
Mitte Mitte 0203.749 069.825 34,27 % 069.594 99,67 % 0231 0,33 % 046.901 67,39 % 23,02 % 022.693 32,61 %
Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-
Kreuzberg
0167.107 067.732 40,53 % 067.504 99,66 % 0228 0,34 % 051.978 77,00 % 31,10 % 015.526 23,00 %
Pankow Pankow 0280.437 0113.460 40,46 % 0113.151 99,73 % 0309 0,27 % 065.448 57,84 % 23,34 % 047.703 42,16 %
Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-
Wilmersdorf
0214.001 079.974 37,37 % 079.658 99,60 % 0316 0,40 % 043.162 54,18 % 20,17 % 036.496 45,82 %
Spandau Spandau 0156.901 044.995 28,68 % 044.852 99,68 % 0143 0,32 % 016.090 35,87 % 10,25 % 028.762 64,13 %
Steglitz-Zehlendorf Steglitz-
Zehlendorf
0214.038 087.447 40,86 % 087.084 99,58 % 0363 0,42 % 040.228 46,19 % 18,79 % 046.856 53,81 %
Tempelhof-Schöneberg Tempelhof-
Schöneberg
0228.135 087.498 38,35 % 087.112 99,56 % 0386 0,44 % 045.500 52,23 % 19,94 % 041.612 47,77 %
Neukölln Neukölln 0192.951 065.133 33,76 % 064.886 99,62 % 0247 0,38 % 034.825 53,67 % 18,05 % 030.061 46,33 %
Treptow-Köpenick Treptow-
Köpenick
0205.651 074.462 36,21 % 074.231 99,69 % 0231 0,31 % 032.311 43,53 % 15,71 % 041.920 56,47 %
Marzahn-Hellersdorf Marzahn-
Hellersdorf
0196.856 057.379 29,15 % 057.264 99,80 % 0115 0,20 % 016.260 28,39 % 8,26 % 041.004 71,61 %
Lichtenberg Lichtenberg 0197.156 063.309 32,11 % 063.132 99,72 % 0177 0,28 % 029.169 46,20 % 14,79 % 033.963 53,80 %
Reinickendorf Reinickendorf 0173.091 057.356 33,14 % 057.154 99,65 % 0202 0,35 % 020.156 35,27 % 11,64 % 036.998 64,73 %
Berlin Berlin 2.430.073 868.570 35,74 % 865.622 99,66 % 2.948 0,34 % 442.028 51,06 % 18,19 % 423.594 48,94 %

Folgen

Das unechte Scheitern des Volksbegehren im Volksentscheid rief unterschiedliche Reaktionen hervor.

Auswirkungen auf die Klimapolitik in Berlin

Zur Bedeutung für die inhaltlichen Ziele des Volksbegehrens äußerten sich sowohl die Initiatoren als auch Vertreter des Senats. Die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ drückte große Enttäuschung darüber aus, dass ihr Gesetzentwurf trotz einer Mehrheit an „Ja“-Stimmen durch die Ungültigkeit der Abstimmung keine Wirksamkeit erlangte. Zugleich kündigte sie an, ihr klimapolitisches Engagement weiterführen zu wollen. Insbesondere die regierenden Parteien CDU und SPD begrüßten hingegen den Ausgang des Volksentscheids. So erklärte der damalige Generalsekretär der Berliner CDU, Stefan Evers, Berlin habe „Ja“ zum Klimaschutz gesagt, aber „Nein“ zu falschen Versprechen. Die damalige Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) erklärte, der Kampf gegen den Klimawandel sei eine „unserer zentralen politischen Aufgaben“. Man wisse „um die Dringlichkeit, auch wenn der Volksentscheid nicht die notwendige Zustimmung erfahren“ habe.

Die CDU-Fraktion äußerte im Januar 2025 Zweifel an der Umsetzbarkeit des Berliner Klimaschutzplans und machte sich für eine Aufweichung der Ziele stark. So sagte Christian Gräff, der Sprecher für Wirtschaft, Energie, Bauen und Stadtentwicklung der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Daher müssen wir uns als Politik ehrlich machen und vor diesem Hintergrund auch die Berliner Ziele zum Klimaschutz neu überdenken – oder sie stehen nur auf dem Papier und stehen für keine echten, erreichbaren Ziele“. Sowohl der Koalitionspartner SPD, als auch die oppositionellen Grünen wiesen diesen Vorschlag zurück.

Die Bürgerinitiative „Klimaneustart Berlin“ hatte zuvor die Volksinitiative „Bauwende für Berlin – ökologisch und sozial“ eingereicht, die am 17. Februar 2025 im Abgeordnetenhaus behandelt wurde.

Der Berliner Mieterverein, der das Volksbegehren aktiv unterstützt hatte, übte im Jahr 2025 allgemein Kritik an der Klimapolitik des CDU-SPD-geführten Senats. So habe dieser in den 18 Monaten seiner Tätigkeit kaum nennenswerte Klimaschutzmaßnahmen vorzuweisen. Stattdessen werde der „rechtlich verbindliche Rahmen [...] aktiv umgangen, Beteiligung blockiert, Programme und Investitionen“ würden gestrichen.

Kritik an der Ausgestaltung der Direkten Demokratie in Berlin

Auch über die Bedeutung des unechten Scheiterns eines weiteren Volksbegehrens wurde debattiert.

So kritiserte der Verein Mehr Demokratie erneut die Existenz von Abstimmungsquorum im Land Berlin. Zusätzlich gestützt durch zwei repräsentative Befragungen von Berlinerinnen und Berlinern, kam er zu der Einschätzung, dass „Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden [...] das Abstimmungsergebnis [verzerren]“ und zu weniger Beteiligung führten. Berlin solle sich ein Beispiel an den Ländern Bayern und Sachsen nehmen, die auf einen Quorum verzichteten und die einfache Mehrheit der Abstimmenden entscheiden lassen.

In seiner wissenschaftlichen Untersuchung der Beteiligung am Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ kommt Philipp Thomeczek zu dem Ergebnis, dass zwei Faktoren ausschlaggebend für die niedrige Beteiligung waren. Zum einen der Verzicht auf die Zusammenlegung mit einer Wahl, die beim erneuten Aufruf an die Urnen zu einer „gewissen Wahlmüdigkeit“ führte, bei den Abstimmenden ebenso wie bei den Parteien selbst, die ihre Ressourcen vor allem auf die vorangegangene Landtagswahl konzentriert hatten. Zum anderen durch die verbreitete öffentliche Wahrnehmung, dass die Umsetzung des Gesetzesvorschlags „unrealistisch“ sei. Thomeczek weist darauf hin, dass dies nicht zuletzt auf den Erfahrungen mit den beiden vorangegangenen Volksentscheiden zurückzuführen ist, dem Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel und dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die beide nicht umgesetzt wurden. Und weiter: „Auch das gültige Quorum hatte vermutlich keine beteiligungsfördernde Wirkung.“ Insgesamt warnt Thomeczek, dass durch das wiederholte Ausbleiben der Umsetzung von Volksentscheiden in Berlin mit Frustration im Stimmvolk zu rechnen sei, was „langfristig zu Verdrossenheit und – wie im aktuellen Beispiel – zu einer Abstinenz von direktdemokratischen Prozessen führen kann.“

Siehe auch

Literatur

  • Der Landesabstimmungsleiter für Berlin: Amtliche Mitteilung zum Volksentscheid über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes am 26. März 2023. Hrsg.: Der Landesabstimmungsleiter Berlin. Berlin 2023 (berlin.de [PDF]).
  • Der Landesabstimmungsleiter für Berlin: Volksentscheid über ein klimaneutrales Berlin ab 2030 am 26. März 2023. Endgültiges Ergebnis. zugleich Statistischer Bericht SB_B07-04-02_2023u00_BE. Hrsg.: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. 2023, ZDB-ID 2514718-3 (wahlen-berlin.de [PDF]).
  • J. Philipp Thomeczek: Die (geringe) Beteiligung am Berliner Klimaentscheid 2023. Empirische Erklärungsversuche. In: Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft. Band 18, 23. August 2024, S. 303–322, doi:10.1007/s12286-024-00609-8 (springer.com [PDF]).

wikipedia, wiki, enzyklopädie, buch, bibliothek, artikel, lesen, kostenlos herunterladen, Informationen über Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ 2023, Was ist Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ 2023? Was bedeutet Volksentscheid „Berlin 2030 klimaneutral“ 2023?