Volksentscheid über die Auflösung des preußischen Landtages 1931

Volksentscheid „Landtagsauflösung“
50%-Beteiligungs-/Zustimmungsquorum
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Ja
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Stimm-
verzicht
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Der Volksentscheid über die Auflösung des preußischen Landtags vom 9. August 1931 wurde durch ein im Frühjahr des gleichen Jahres vom republikfeindlichen Stahlhelm gestartetes Volksbegehren ausgelöst. Unterstützt wurde die Organisation dabei vor allem von den Rechtsparteien, darunter die NSDAP. Wenige Wochen vor der Abstimmung rief auch die KPD zur Unterstützung auf und stilisierte die Abstimmung zum Roten Volksentscheid. Das Volksbegehren scheiterte im Volksentscheid aufgrund einer zu geringen Beteiligung von 39,2 % unecht am Quorum bei 96,2 abgegebenen gültigen % „Ja“-Stimmen, die jedoch nur 36,8 % der Stimmberechtigten ausmachten.

Vorgeschichte

Der Freistaat Preußen galt nach den Reichstagswahlen von 1930, die einen starken Rechtsruck erbracht hatten, als Bollwerk der Demokratie in Deutschland. Da in Preußen erst 1932 wieder Wahlen anstanden, verstärkten sich die Angriffe der anti-republikanischen Kräfte gegen die preußische Regierung von Otto Braun. Zu den größten dieser Organisationen gehörte der Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten. Ab 1928 trat er zunehmend radikal und republikfeindlich auf. Im Jahr 1929 unterstützte der Stahlhelm aktiv die NSDAP beim Volksbegehren gegen den Young-Plan. Noch im gleichen Jahr wurde die Organisation in Preußen durch den Innenminister Albert Grzesinski (SPD) verboten. Auf Druck von Heinrich Brüning und Joseph Wirth (beide Zentrum) wurde er im Sommer 1930 jedoch wieder zugelassen.

Am 25. Juni 1930 erließ die preußische Regierung eine Verordnung, die preußischen Beamten und Angestellten die Mitgliedschaft in der NSDAP oder der KPD verbot. Als Reaktion darauf wurden die Forderungen nach einem unverzüglichen Sturz der Regierung Braun im anti-republikanischen Lager lauter. Am 4. Oktober beschloss der Vorstand des Stahlhelms ein Volksbegehren für die Auflösung des preußischen Landtags zu starten. Auf dem „Reichsfrontsoldatentag“ am 5. Oktober 1930 in Koblenz, an dem über 100.000 Anhänger teilnahmen, griff einer der beiden Führer des Stahlhelms, Franz Seldte, die „marxistische“ preußische Regierung scharf an. In seiner Rede kündigte Seldte an: „Mit allen gesetzlichen Mitteln, auch mit der Waffe des Volksbegehrens werden wir den Kampf um die Macht in Preußen fortsetzen. Wer Preußen hat, hat Deutschland.“

In den folgenden Wochen signalisierten die NSDAP, die DNVP und die DVP ihre Unterstützung für das Vorhaben. Die KPD hingegen, forderte zwar ebenfalls die Auflösung des Landtags, schloss eine Zusammenarbeit mit den rechten Parteien in dieser Frage aber aus.

Der Weg zum Volksentscheid

Antrag auf ein Volksbegehren

Am 4. Februar 1931 reichte der Vorstand des Stahlhelms den Antrag auf ein Volksbegehren beim preußischen Innenministerium ein. Das Anliegen des beantragten Volksbegehrens wurde in dem knappen Satz zusammengefasst: „Der am 20. Mai 1928 gewählte Landtag ist aufzulösen.“ Allerdings hatte es der Stahlhelm verabsäumt, dem Antrag auf ein Volksbegehren die notwendige Anzahl an Unterstützungsbekundungen beizulegen. Der preußische Innenminister Carl Severing (SPD), verweigerte daher die Zulassung, räumte dem Stahlhelm jedoch eine Frist zur Nachreichung der geforderten Unterschriften ein. Bereits am 17. Februar legte der Stahlhelm rund 42.000 Unterstützungsbekundungen vor und das Volksbegehren am 4. März 1931 zugelassen.

Während die Rechtsparteien ihr Volksbegehren auf den Weg brachten, wurde in der KPD über den richtigen Umgang damit diskutiert. Das Mitglied des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) Hermann Remmele hatte noch im Januar 1931 auf einer KPD-Führungssitzung vorgeschlagen, den rechten Parteien mit einem eigenen Volksbegehren zur Landtagsauflösung zuvorzukommen. Dem entgegen charakterisierte das ZK der KPD einen Monat später das „Volksbegehren der Reaktion“ als „demagogische“ Tat von Joseph Goebbels und Wilhelm Frick. Der Grund für die zögernde Haltung innerhalb der KPD lag in der mangelnden Unterstützung durch die KPD-Bezirkssekretäre, die Rücksicht auf die sozialdemokratische Arbeiterschaft nehmen wollten.

Volksbegehren

Der Beginn der zweiwöchigen Eintragungsfrist wurde auf den 8. April 1931 festgelegt. Unterstützt wurde das Volksbegehren von der DNVP, der DVP und verschiedenen kleinen Parteien. Die NSDAP entschloss sich erst kurz vor Beginn der Eintragungsfrist zu einer offiziellen Unterstützung, die dann durch einen entsprechenden Aufruf Adolf Hitlers erfolgte. Die KPD hielt weiterhin an ihrer Ablehnung des Volksbegehrens fest.

Nach Ablauf der Eintragungsfrist hatten sich 5,96 Millionen Stimmberechtigte für das Volksbegehren ausgesprochen. Das waren nur wenig mehr um das 20-%-Unterschriftenquorum (5,27 Millionen) zu überschreiten. Das Ergebnis war für die Initiatoren insofern enttäuschend, weil sie damit deutlich unterhalb der gemeinsam erhaltenen Stimmen bei der Reichstagswahl von 1930 in Preußen blieben. Das Quorum von 20 % der Stimmberechtigten wurde vor allem in den ostelbischen Stimmkreisen überschritten.

Der preußische Landtag debattierte erstmals am 5. Mai 1931 über das Vorhaben. Ministerpräsident Braun versuchte die Zahl der Unterstützungen kleinzureden und betonte, dass die hinter dem Volksbegehren stehenden Gruppen ganz unterschiedliche Motive verfolgten. Manche wollten die Republik stürzen, manche wollten nur geänderte Mehrheiten im Landtag erreichen. Er warnte insbesondere die DVP vor der weiteren Unterstützung des Vorhabens.

Am 8. und 9. Juli 1931 behandelte der Preußische Landtag das Volksbegehren. Die geforderte Landtagsauflösung wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPD, Zentrum und Deutsche Staatspartei (zusammen 229 Stimmen) gegen die Stimmen der NSDAP, DNVP, KPD, DVP, der Deutschen Fraktion, der Wirtschaftspartei und dem Christlich-Sozialen Volksdienst (zusammen 190 Stimmen) abgelehnt. Damit war ein Volksentscheid über das Anliegen abzuhalten, der für den 9. August 1931 angesetzt wurde.

Unterstützungsbekundungen für das Volksbegehren
Eintragungsfrist: 8.–21. April 1931
Unterschriftenquorum: 20 % der Stimmberechtigten = 5.279.977 Personen
Nr. Stimmkreis Stimmberechtigte Eintragungen
Zahl in %
1 Ostpreußen 01.381.547 0534.323 38,7 %
2 Berlin 01.567.433 0151.952 9,7 %
3 Potsdam II 01.391.282 0245.976 17,7 %
4 Potsdam I 01.385.011 0311.322 22,5 %
5 Frankfurt a. O. 01.084.931 0383.523 35,3 %
6 Pommern 01.207.955 0531.614 44,0 %
7 Breslau 01.275.474 0345.601 27,1 %
8 Liegnitz 00811.591 0252.502 31,1 %
9 Oppeln 00872.672 0173.209 19,8 %
10 Magdeburg 00883.474 0277.506 31,4 %
11 Merseburg 00974.209 0352.342 36,2 %
12 Erfurt 00425.139 0114.233 26,9 %
13 Schleswig-Holstein 01.054.080 0298.591 28,3 %
14 Weser-Ems 00457.072 0110.484 24,2 %
15 Ost-Hannover 00709.540 0238.134 33,6 %
16 Süd-Hannover 01.001.962 0234.425 23,4 %
17 Westfalen-Nord 01.469.631 0187.366 12,7 %
18 Westfalen-Süd 01.688.210 0276.265 16,4 %
19 Hessen-Nassau 01.720.196 0323.559 18,8 %
20 Köln-Aachen 01.512.313 0089.398 5,9 %
21 Koblenz-Trier 00821.027 0126.397 15,4 %
22 Düsseldorf-Ost 01.489.481 0212.947 14,3 %
23 Düsseldorf-West 01.215.655 0184.327 15,2 %
Gesamt 26.399.885 5.955.996 22,6 %

Abstimmungskampf

Angesichts der vergleichsweise geringen Zahl an Unterschriften für das Volksbegehren konnten die republikanischen Kräfte dem Volksentscheid eher zuversichtlich entgegensehen. Dies änderte sich am 22. Juli 1931, als die KPD überraschend nun doch ihre Unterstützung ankündigte. Die Komintern hatte zuvor den Kampf gegen die „Sozialfaschisten“ zur obersten Priorität erklärt und der deutschen KPD einen politischen Kurswechsel auferlegt. In der Folge wurde der Volksentscheid in der kommunistischen Propaganda zum „Roten Volksentscheid“ stilisiert, womit der politische Vorgang vereinnahmt werden sollte.

Am 6. August 1931, kurz vor der Abstimmung, wandte sich die preußische Regierung an die Öffentlichkeit und warnte vor der Teilnahme. Angesichts des geforderten doppelten Abstimmungsquorums, die Mehrheit der Stimmberechtigten musste teilnehmen und die Mehrheit der Stimmberechtigten musste mit „Ja“ stimmen, war es für die Gegner der Landtagsauflösung erfolgversprechender, möglichst vielen Stimmberechtigten die Teilnahme an der Abstimmung auszureden, als um eine tatsächliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu kämpfen. In ihrem weithin wahrgenommenen Aufruf hieß es unter anderem: „Rechtsparteien, Stahlhelm und Kommunisten [...] rufen zum Volksentscheid für die Auflösung des Preußischen Landtags auf. [...] Nationalsozialisten und Kommunisten wollen das Chaos, wollen den Sturz des Bestehenden [wollen] das letzte große Bollwerk, die Zitadelle der Demokratie und Republik in Deutschland: Preußen erstürmen. [...] Wer ein Sowjet-Preußen oder ein faschistisches Preußen will, der gehe zum Volksentscheid und stimme mit >ja<.“

Volksentscheid

Der Volksentscheid über die Auflösung des Preußischen Landtags fand am Sonntag, den 9. August 1931 statt und war mit keiner Wahl zusammengelegt. Es nahmen etwa 10,4 Millionen Personen teil, was einen Anteil von 39,2 % der Stimmberechtigten ausmachte. Das Beteiligungsquorum von 50 % für den Volksentscheid wurde damit deutlich verfehlte und die Abstimmung erlangte keine Gültigkeit.

Von den 10,2 Millionen abgegebenen gültigen Stimmen sprachen sich 9,8 Millionen (96,2 %) für die begehrte Auflösung des Landtags aus, nur 390.000 Abstimmende (3,8 %) verneinten diese. Das bei Volksentscheiden über eine Landtagsauflösung zusätzlich geltende 50-%-Zustimmungsquorum wurde nur in den beiden Wahlkreisen Merseburg und Pommern überschritten. In drei weiteren Wahlkreisen (Ost-Hannover, Frankfurt a. O. und Ostpreußen) wurde zwar die allgemein notwendige 50-%-Mindestbeteiligung erreicht, jedoch das Zustimmungsquorum verfehlt.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids über die Auflösung des Preußischen Landtags am 9. August 1931
Bezirk Beteiligung Stimmverteilung
Stimmbe-
rechtigte
(a)
Abstimm-
ende (b)
Gültige (c) Un-
gültige
Ja Nein
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an c)
Ostpreußen 01.397.762 715.196 51,17 % 695.688 97,27 % 19.508 2,73 % 658.215 94,61 % 47,09 % 37.473 5,39 %
Berlin 01.534.159 485.934 31,67 % 476.965 98,15 % 08.969 1,85 % 461.072 96,67 % 30,05 % 15.893 3,33 %
Potsdam II 01.404.190 474.246 33,77 % 466.360 98,34 % 07.886 1,66 % 452.416 97,01 % 32,22 % 13.944 2,99 %
Potsdam I 01.419.946 593.833 41,82 % 579.115 97,52 % 14.718 2,48 % 556.101 96,03 % 39,16 % 23.014 3,97 %
Frankfurt a. O. 01.089.598 562.142 51,59 % 543.243 96,64 % 18.899 3,36 % 519.753 95,68 % 47,70 % 23.490 4,32 %
Pommern 01.234.648 709.565 57,47 % 688.703 97,06 % 20.862 2,94 % 658.363 95,59 % 53,32 % 30.340 4,41 %
Breslau 01.286.787 539.009 41,89 % 523.315 97,09 % 15.694 2,91 % 495.693 94,72 % 38,52 % 27.622 5,28 %
Liegnitz 00820.800 391.422 47,69 % 380.701 97,26 % 10.721 2,74 % 358.867 94,26 % 43,72 % 21.834 5,74 %
Oppeln 00883.649 319.941 36,21 % 309.547 96,75 % 10.394 3,25 % 290.784 93,94 % 32,91 % 18.763 6,06 %
Magdeburg 00887.369 402.200 45,33 % 389.152 96,76 % 13.048 3,24 % 373.514 95,98 % 42,09 % 15.638 4,02 %
Merseburg 00975.694 560.944 57,49 % 548.421 97,77 % 12.523 2,23 % 528.305 96,33 % 54,15 % 20.116 3,67 %
Erfurt 00433.985 188.044 43,33 % 183.947 97,82 % 04.097 2,18 % 179.640 97,66 % 41,39 % 04.307 2,34 %
Schleswig-Holstein 01.051.950 519.842 49,42 % 508.465 97,81 % 11.377 2,19 % 494.387 97,23 % 47,00 % 14.078 2,77 %
Weser-Ems 00465.351 172.548 37,08 % 169.249 98,09 % 03.299 1,91 % 164.658 97,29 % 35,38 % 04.591 2,71 %
Ost-Hannover 00710.895 368.540 51,84 % 360.633 97,85 % 07.907 2,15 % 348.275 96,57 % 48,99 % 12.358 3,43 %
Süd-Hannover 01.007.831 379.723 37,68 % 371.674 97,88 % 08.049 2,12 % 356.184 95,83 % 35,34 % 15.490 4,17 %
Westfalen-Nord 01.491.876 425.822 28,54 % 416.191 97,74 % 09.631 2,26 % 401.266 96,41 % 26,90 % 14.925 3,59 %
Westfalen-Süd 01.688.949 582.564 34,49 % 571.783 98,15 % 10.781 1,85 % 551.229 96,41 % 32,64 % 20.554 3,59 %
Hessen-Nassau 01.738.914 574.790 33,05 % 564.528 98,21 % 10.262 1,79 % 552.734 97,91 % 31,79 % 11.794 2,09 %
Köln-Aachen 01.519.885 257.824 16,96 % 253.861 98,46 % 03.963 1,54 % 245.257 96,61 % 16,14 % 08.604 3,39 %
Koblenz-Trier 00834.147 221.659 26,57 % 218.069 98,38 % 03.590 1,62 % 211.777 97,11 % 25,39 % 06.292 2,89 %
Düsseldorf-Ost 01.492.229 554.751 37,18 % 546.948 98,59 % 07.803 1,41 % 532.600 97,38 % 35,69 % 14.348 2,62 %
Düsseldorf-West 01.217.058 425.096 34,93 % 415.627 97,77 % 09.469 2,23 % 401.940 96,71 % 33,03 % 13.687 3,29 %
Freistaat Preußen Preußen 26.587.672 10.425.635 39,21 % 10.182.185 97,66 % 243.450 2,34 % 9.793.030 96,18 % 36,83 % 389.155 3,82 %

Folgen

Die Strategie der pro-republikanischen Kräfte, ihre Anhängerinnen und Anhänger zum Boykott des Volksentscheids aufzurufen, war zunächst aufgegangen. So schrieb der Sozialdemokrat Julius Leber kurz nach der Abstimmung in sein Tagebuch: „Das herrliche Dreigestirn Hitler-Hugenberg-Thälmann hat offenbar die Vernunft der deutschen Wähler doch unterschätzt. [...] Pack schlägt sich – Pack verträgt sich!“

Die gesamtdeutsche Entwicklung hin zu einer Stärkung des anti-demokratischen Lagers setzte sich jedoch fort. Bei der Landtagswahl im April 1932 verloren die SPD und auch die DStP erheblich an Stimmen, nur das Zentrum konnte sich behaupten. Während die KPD einen moderaten Stimmenaufwuchs verzeichnete, ging die NSDAP als große Siegerin aus den Wahlen hervor und konnte ihren Stimmenanteil mehr als verzehnfachen (von 2,9 % auf 36,7 %). Aber auch die beiden maßgeblich das Volksbegehren zur Landtagsauflösung mittragenden Rechtsparteien DVP und DNVP verloren zugunsten der Nationalsozialisten massiv. Da die NSDAP keine Mehrheit im Landtag bilden konnte, blieb das SPD-geführte Kabinett Braun zunächst geschäftsführend im Amt, bis es schließlich im Juli 1932 durch den „Preußenschlag“ entmachtet wurde.

Die Unterstützung der KPD für das Volksbegehren ist eines der bekanntesten Beispiele, bei der die deutsche kommunistische Partei aufgrund der von Josef Stalin in der Sowjetunion und der Komintern vertretenen Sozialfaschismusthese den Nationalsozialismus in Deutschland aktiv bei der Beseitigung der Republik unterstützte. In den Wochen vor der Abstimmung verbreitete die kommunistische Propaganda selbst die Erzählung vom „Roten Volksentscheid“, obwohl die KPD noch bis Juli 1931 das Volksbegehren scharf kritisiert hatte. Dieser kurzfristige Kurswechsel war der kommunistischen Basis kaum zu vermitteln und entsprechend verweigerten viele Anhängerinnen und Anhänger ihre Beteiligung am Volksentscheid. Das absehbare Scheitern im Volksentscheid veranlasste die Berliner Parteiführung der KPD, am Abend des 9. August während einer kommunistischen Kundgebung vor der KPD-Zentrale am Bülowplatz die Ermordung der Polizeioffiziere Paul Anlauf und Franz Lenck zu veranlassen. Auf diese Weise sollte vom Misserfolg abgelenkt und zugleich eine neue politische Situation geschaffen werden. Im Jahr 1966 bezeichnete das Zentralkomitee der SED die Beteiligung der KPD im Rückblick als folgenschweren Fehler.

Siehe auch

Literatur

Quellen:

  • Preußisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen. Band 29, 1933, ZDB-ID 217979-9, XV. Gesetzgebende Körperschaften: A. Volksbegehren und Volksentscheid „Landtagsauflösung“, S. 216–217 (stabikat.de).
  • Verfassung des Freistaats Preußen. In: Freistaat Preußen (Hrsg.): Preußische Gesetzsammlung. Band 14, Nr. 54, 30. November 1920, ZDB-ID 216934-4, S. 534–557 (lwl.org [PDF]).

Forschungsliteratur:

  • Siegfried Heimann: Der Preußische Landtag. 1899–1947. Eine politische Geschichte. Hrsg.: Präsident des Abgeordnetenhauses. Berlin 2011, DNB 1355802946, S. 318–320.
  • Bert Hoppe: In Stalins Gefolgschaft. Moskau und die KPD 1928–1933 (= Institut für Zeitgeschichte [Hrsg.]: Studien zur Zeitgeschichte. Band 74). München 2007, DNB 983952647.
  • Wilhelm Ribhegge: Preußen im Westen. Kampf um den Parlamentarismus in Rheinland und Westfalen. Münster 2008, DNB 984766790, S. 488–491.
  • Heinrich August Winkler: Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1930 bis 1933. Berlin 1987, DNB 871139820, S. 385–391.

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