Volksentscheid über den Rücktritt des Senats in Bremen 1921

Volksentscheid
„Senatsrücktritt“
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Der Volksentscheid über den Rücktritt des Senats in Bremen fand am 9. Januar 1921 statt. Der unmittelbare Auslöser war der Rücktritt des Senats am 7. Dezember 1920, der gemäß der Verfassung von 1920 einem Drittel der Mitglieder der Bürgerschaft die Möglichkeit einräumte, einen Volksentscheid über die Bestätigung des Senatsrücktritt oder der Neuwahl der Bürgerschaft einzufordern. Den weiteren politischen Hintergrund für die Anrufung des Volksentscheids bildete die starke politische Polarisierung Bremens, die im November 1920 über den langjährigen Streit um die Bremer Stadtwehr eskalierte.

Beim Volksentscheid sprachen sich 57,4 % der gültig Abstimmenden gegen den Senatsrücktritt und für die Neuwahl der Bürgerschaft aus. Es entschied die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Die daraufhin angesetzte Wahl am 20. Februar 1921 führte zu einer deutlichen Schwächung der USPD und einer knappen Mehrheit der bürgerlichen Parteien in der Bremischen Bürgerschaft.

Hintergrund

Die Novemberrevolution in Bremen (November 1918 – März 1919)

Die Novemberrevolution führte in Bremen zwischen dem 6. und 14. November 1918 zur Machtübernahme durch Arbeiter- und Soldatenräte. In den Wochen seiner Herrschaft versuchte der Rat einerseits die sich aus der zusammenbrechenden Kriegswirtschaft und dem Embargo der Entente ergebende Not der Bremer Bevölkerung zu lindern, und andererseits zugleich ein revolutionäres Programm zur Umgestaltung der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse in Bremen und ganz Deutschland zu verwirklichen. Zu den bestimmenden politischen Kräften gehörten in Bremen dabei die USPD und die KPD. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien waren teils aus der Stadt geflohen und versuchten vom benachbarten Verden aus, auf eine gewaltsame Niederschlagung der Räteherrschaft hinzuwirken. Die Bremer SPD unterstützte zwar die gemäßigteren Teile des sozialistischen Programms, lehnte jedoch das von USPD und KPD angestrebte Modell einer Räterepublik nach sowjetrussischem Vorbild ab.

Im Januar 1919 wurde deutlich, dass sich der vom Rat der Volksbeauftragten eingeschlagene Weg politisch nicht durchsetzen ließ. Neben der Uneinigkeit im Linken Lager über den richtigen Kurs, verweigerten viele Banken die Bereitstellung dringend benötigter Kredite, wenn in Bremen nicht bald Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung abgehalten würden. Zudem entsandte die Reichsregierung nach der Niederschlagung des Berliner Spartakusaufstands in der ersten Januarhälfte 1919 die sogenannte Division Gerstenberg unterstützt vom Freikorps Caspari nach Verden, um die am 10. Januar 1919 ausgerufene Bremer Räterepublik notfalls auch gewaltsam auflösen zu lassen.

Während die Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 noch ungestört abgehalten wurde, spitzen sich die Ereignisse Ende des Monats zu. Nachdem die Räteregierung der Aufforderungen zur Selbstauflösung am 30. Januar 1919 nicht nachkam, rückten die aus Berlin entsandten Truppen am 4. Februar in Bremen ein. Bei den bis zu den Abendstunden anhaltenden Kämpfen kamen 81 Menschen ums Leben. Am 6. Februar wurden Senat und Bürgerschaft wieder in ihre Rechte eingesetzt und am 9. März 1919 erfolgte die Wahl zur Bremer Nationalversammlung.

Ausarbeitung der Verfassung (April 1919 – Mai 1920)

Allerdings führten die Wahlen zur Bremer Nationalversammlung nicht zur erhofften politischen Beruhigung. Bei den Wahlen setzte sich zwar die Mehrheits-SPD als stärkste Kraft durch (32,7 %), jedoch blieben USPD (19,2 %) und KPD (7,7 %) wichtige politische Kräfte. Auf der bürgerlichen Seite war die DDP (20 %) die bestimmende politische Kraft, während die auf einer gemeinsamen Liste antretenden DVP/DNVP (13,4 %) mit einigem Abstand folgten. Die starke politische Polarisierung bestand fort. Ende April 1919 eskalierte die Lage noch einmal während der „Stacheldraht-Ostern“, als USPD und KPD mit einem Generalstreik drohten. Während der mehrtätigen Auseinandersetzungen kam es verschiedentlich zu Schießereien und einigen Toten zwischen Streikenden auf der einen und der Bremer Stadtwehr auf der anderen Seite. Letztlich kam es nicht zum befürchteten Umsturz, jedoch blieb die politische Situation weiterhin sehr angespannt.

Die Ausarbeitung der Verfassung zog sich über fast ein Jahr hin. Während die KPD die Mitarbeit vollständig verweigerte, übte die USPD in der Nationalversammlung Fundamentalopposition an dem von Theodor Spitta, Senator und liberaler Politiker, vorgelegten Verfassungsentwurf. Mit ihren eigenen Vorstellungen einer die Gewaltenteilung ablehnenden Volkssouveränität und einem nahezu unbeschränkt herrschenden „Großen Arbeiterrat“, konnte sie in den Verhandlungen nicht durchdringen. Ähnlich erging es DVP/DNVP mit ihrer Kritik, die andersherum die Kontrolle des Senats durch die Bürgerschaft und den geringen Einfluss der wirtschaftlich starken Kreise auf die Gesetzgebung bemängelten.

Während die Verfassungsberatungen liefen, blieb die Situation in Bremen äußerst angespannt. Die bürgerlichen Kräfte, zumeist unterstützt von der MSPD, bekämpften die Linksradikalen mit der Einschränkung der Bürgerrechte durch die Ausrufung des Belagerungszustandes, mittels Zensur sowie der Verhängung von Schutzhaft für Funktionäre. Ein wesentliches Mittel zur Bekämpfung von Streiks und Demonstrationen waren dabei die Bremer Stadtwehr, sowie die im Herbst 1919 neu aufgestellte Sicherheitspolizei. Diese Verbände waren politisch reaktionär und wurden auch von der MSPD-Basis abgelehnt, wenngleich ihre Abgeordneten sie tolerierten. Während die Sicherheitspolizei überwiegend vom Reich finanziert wurde, hatte Bremen die nicht unbeträchtlichen Kosten für die Bremer Stadtwehr selbst zu tragen.

Die Debatte um die Stadtwehr spitze sich noch einmal zu, als im März 1920 erst der Kapp-Putsch und anschließend der Ruhraufstand losbrachen. Die MSPD setzte sich dafür ein, dass die Stadtwehr durch die Aufnahme gewerkschaftlicher Arbeiter, die eine schriftliche Treuererklärung zur Verfassung abzugeben hätten, politisch reformiert und auch von den sozialistischen Kräften akzeptiert werden würde. Der Befehlshaber der Stadtwehr, Rittmeister Egbert Wilcken, lehnte dies nachdrücklich ab, während USPD und KPD weiterhin die sofortige Auflösung der Stadtwehr forderten.

Geschäftsführender Senat und 1. Bremische Bürgerschaft (Mai – November 1920)

Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen trat am 18. Mai 1920 in Kraft. Am 6. Juni wurde die erste ordnungsgemäße Bürgerschaft auf Grundlage der neuen Verfassung gewählt. Der Wahlkampf war von unerbittlichen Tönen geprägt, der die Gräben zwischen den republikfeindlichen Kräften auf der rechten (DVP und DNVP) sowie der linken (USPD und KPD) und den Republik-Befürwortern (MSPD, DDP, Wirtschaftliche Verbände) noch vertiefte. Das Ergebnis der Wahl führte zu einer äußerst schwierigen politischen Situation: Die MSPD hatte herbe Stimmverluste hinzunehmen und kam nur noch auf 18,3 %, während die USPD 30,7 % erringen konnte und damit zur stärksten Kraft wurde. Die KPD verlor hingegen und sank auf 4,6 %, nicht zuletzt, weil sich Teile der Partei abgespalten und der neu gegründeten KAPD angeschlossen hatten. Auch die DDP musste deutliche Verluste hinnehmen und sank auf 13,9 %, wie auch die Wirtschaftlichen Verbände abgeben mussten und nur noch auf 5,5 % kamen. Die rechten Parteien konnten sich hingegen verbessern, die diesmal getrennt antretenden DVP und DNVP konnten ihre Stimmanteile auf 20 % beziehungsweise 6,8 % ausbauen.

Die Regierungsbildung erwies sich als äußerst schwierig. Da eine Zusammenarbeit von USPD, MSPD und KPD von jeweils maßgeblichen Teilen dieser Parteien selbst abgelehnt wurde, schied ein rechnerisch möglicher sozialistischer Senat aus. Auf der anderen Seite verweigerte die DVP jede Zusammenarbeit mit der MSPD, was wiederum einen liberalen Senat zusammen mit der DDP unmöglich machte. Schließlich erklärte sich die MSPD bereit, einen „geschäftsführenden“ Senat zu tolerien, der zu gleichen Teilen aus DVP und DDP zusammengesetzt war. Die USPD boykottierte die Senatswahl vollständig. So kam es, dass der Senat bei seiner Wahl durch die Bürgerschaft am 9. Juli 1920 mit nur 49 von 120 Stimmen gewählt wurde – die restlichen 71 Abgeordneten waren der Abstimmung ferngeblieben oder hatten sich enthalten.

Der neue Senat sah sich von Beginn an einer sehr schwierigen politischen Situation gegenüber. Die wirtschaftliche Lage blieb auch 1920 noch problematisch. So hatte es noch vom 23. bis 25 Juni Lebensmittelunruhen in Bremen gegeben. Die vom Reich durch Verordnung zur Demobilmachung ermöglichten Notorganisationen und Befugnisse wurden zum 1. Juli 1920 aufgelöst. Dadurch verloren alle von der Bremer Nationalversammlung und dem vorigen Senat erlassenen entsprechenden Verordnungen ihre Geltung. Der notwendige Neubeschluss vieler Maßnahmen war jedoch unter den geltenden Mehrheitsverhältnissen kaum vorstellbar. Versuche der Bremischen Bürgerschaft, die desolate Finanzlage beispielsweise durch pauschale Lohnkürzungen von 10 % zu verbessern, riefen Arbeiterproteste und erbitterten Widerstand seitens der USPD und KPD hervor.

Während angesichts der sich verschärfenden Inflation die Arbeitskämpfe im Herbst 1920 wieder zunahmen, gerieten auch die Stadtwehr und die Sicherheitspolizei erneut in das Zentrum politischer Diskussionen. So hatte die Entente festgelegt, dass beide Verbände als paramilitärische Formationen zu betrachten und daher nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags bis zum 1. März 1921 aufzulösen seien. Die Sicherheitspolizei wurde bereits im September 1920 formal in die Bremer Stadtpolizei eingegliedert, wobei das Reich weiterhin 90 % der Kosten übernahm. Ihren Charakter als eigenständige militarisierte Polizei in der Polizei behielt sie faktisch jedoch bei.

Die Situation der Bremer Stadtwehr war ungleich komplizierter. Als Lokalmiliz war ihre Eingliederung in die Polizei nicht ohne weiteres möglich. Zudem wurden die erheblichen laufenden Kosten vollständig von der Freien Hansestadt Bremen getragen, was angesichts der angespannten Finanzsituation die fortlaufenden Forderungen der sozialistischen Parteien nach Auflösung der Stadtwehr umso plausibler erscheinen lassen mussten. Im November 1920 eskalierte dann der Streit um die Bremer Stadtwehr, der schließlich zum Volksentscheid führen sollte.

Der Weg zum Volksentscheid

Beschluss zur Auflösung der Bremer Stadtwehr

Am 26. November 1920 beantragte die USPD in der Bürgerschaft die sofortige Auflösung der Bremer Stadtwehr. Die MSPD schloss sich der Forderung an, wenngleich sie eine Auflösung zu Jahresbeginn 1921 bevorzugte. Nach langer und erregter Debatte befürwortete die Bürgerschaft mit 57 zu 49 Stimmen den Antrag. Es wurde jedoch umgehend klar, dass der Senat nicht bereit war, den Beschluss hinzunehmen. Er machte von seinem Recht nach § 4 der Verfassung Gebrauch, die Angelegenheit der Bürgerschaft zur erneuten Entscheidung vorzulegen. Wenn in diesem Fall keine Einigung hergestellt werden konnte, so hätte die Frage nach Auflösung der Stadtwehr unter bestimmten Bedingungen einem Volksentscheid unterzogen werden können.

Überraschenderweise hatte sich auch die KPD kritisch über die Auflösung der Stadtwehr geäußert. Diese sei nur sinnvoll, wenn zugleich die von ihr seit vielen Jahren geforderte bewaffnete Arbeiterwehr geschaffen würde. In den folgenden Tagen verständigten sich USPD und KPD jedoch auf eine gemeinsame Haltung. In Zusammenarbeit mit der MSPD wollte man mit Stimmenmehrheit die Stadtwehr auflösen, den Polizeisenator absetzen und anschließend den KPD-Politiker Josef Miller zum neuen Senator ernennen. Dieser wäre dann in der Lage, die geforderte Arbeiterwehr einzusetzen. Die MSPD, die prinzipiell nichts gegen die Bewaffnung der gewerkschaftlich oragnisierten Arbeiter hatte, blieb jedoch misstrauisch, gegenüber einem KPD-Polizeisenator, der möglicherweise einen Umsturz versuchen würde.

Rücktritt des Bremer Senats

Noch bevor die die drei sozialistischen Parteien sich zu einem gemeinsamen Vorgehen in der Bürgerschaft verständigen konnten, verkündete der Senat am 7. Dezember seinen Rücktritt nach § 53 der Verfassung. Es sei erkennbar, dass die Bürgerschaft eine Richtung einschlage, die der Senat grundsätzlich nicht mittragen könne, so bleibe ihm nur der Rücktritt. In diesem Fall sah die Verfassung die Möglichkeit vor, dass ein Drittel der Mitglieder der Bürgerschaft einen Volksentscheid verlangen durften. Abzustimmen war in diesem Fall, ob der Rücktritt des Senats bestehen bleibe oder die Bürgerschaft aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen seien. Ein entsprechender Beschluss wurde in der folgenden Sitzung am 10. Dezember 1920 mit 49 Stimmen (= 41 % der Mitglieder) gefasst.

Auch am 17. Dezember diskutierte die Bürgerschaft noch einmal über die Auflösung der Stadtwehr. Allerdings bestand durch die Rücktrittserklärung des Senats nach § 53 nun kein Spielraum mehr für einen Kompromiss. Entsprechend war auch die Erneuerung des Stadtwehr-Beschlusses durch die Bürgerschaft gegenstandslose Symbolpolitik. Am 19. Dezember wurde der Volksentscheid auf den 9. Januar 1921 festgelgt. Gleichzeitig schaltete sich noch Reichsinnenminister Erich Koch-Weser ein. Bei einem persönlichen Besuch in Bremen am 4. Januar 1921 appellierte er eindringlich aber ergebnislos an die Bürgerschaft, sowohl den Beschluss zur Stadtwehr als auch das Verlangen auf Volksentscheid zu revidieren. Auf Reichsebene war man angesichts der politischen Verhältnisse in Bremen, dem als internationaler Seehafen eine enorme wirtschaftliche Bedeutung zukam, äußerst besorgt. Reichspräsident Friedrich Ebert machte gegenüber Reichskanzler Constantin Fehrenbach deutlich, dass er darüber nachdenke, von seinem Recht auf Reichsexekution Gebrauch zu machen.

Volksentscheid

Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 9. Januar 1921 statt. Beim Abstimmungskampf hatten zuvor alle Seiten deutlich gemacht, dass es bei der Abstimmung um einen politischen Richtungsentscheid gehen werde. Das offen erklärte Ziel von USPD und KPD war es, die Kontrolle über den Senat zu erlangen und damit auch mit Blick auf die Reichsebene ein politisches Gegengewicht zu schaffen. Die liberalen und rechten Parteien warnten, dass mit katastrophalen Folgen zu rechnen sei und verwiesen auf die Erfahrungen mit der Bremer Räterepublik.

Dass eine Verneinung des Senatsrücktritts zu einer Neuwahl der Bürgerschaft führen werde, war auf dem Stimmzettel nicht unmittelbar erkennbar. So lautete die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel:

„Soll der Senat zurücktreten?“

Von den rund 210.000 Stimmberechtigten beteiligten sich 83,7 % am Volksentscheid. Von den etwa 175.000 abgegebenen gültigen Stimmen lauteten 42,8 % auf „Ja“ und 57,2 % auf „Nein“. Der Anteil an ungültigen Stimmen war mit 0,3 % sehr gering. Damit war der Rücktritt des Senats abgelehnt, was gemäß § 53 der Verfassung zu Neuwahlen der Bürgerschaft führen musste. Für die Abstimmung galt kein Quorum, die einfache Mehrheit der Stimmen entschied.

Ergebnis des Volksentscheids vom 9. Januar 1921 in der Freien Hansestadt Bremen
Gebiet Stimm­berechtigte
(a)
Abstimmende
(b)
gültige
Stimmen (c)
ungültige
Stimmen
Ja
(Senatsrücktritt)
Nein
(Neuwahlen)
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an b)
Anzahl Anteil
(an c)
Anzahl Anteil
(an c)
Stadt Bremen 182.477 154.681 84,77 % 154.149 99,66 % 532 0,34 % 65.870 42,73 % 88.279 57,27 %
Landgebiet 8.711 7.563 86,82 % 7.549 99,81 % 14 0,19 % 3.489 46,22 % 4.060 53,78 %
Vegesack 2.793 2.388 85,50 % 2.386 99,92 % 2 0,08 % 818 34,28 % 1.568 65,72 %
Bremerhaven 16.074 11.100 69,06 % 11.081 99,83 % 19 0,17 % 4.744 42,81 % 6.337 57,19 %
Bremen Bremen 210.055 175.732 83,66 % 175.165 99,68 % 567 0,32 % 74.921 42,77 % 100.244 57,23 %

Folgen

Dem Ergebnis des Volksentscheids folgend wurde für den 20. Februar 1921 Neuwahlen der Bürgerschaft angesetzt. Die bürgerlichen Parteien erlangten eine dünne Mehrheit von 52 % der Sitze, wobei vor allem DVP (25,2 %) und DDP (16,7 %) ihren Anteil leicht ausbauen konnten, während die DNVP (5,3 %) sogar geringfügig verlor. Die USPD musste starke Verluste hinnehmen (19,6 %), während sich SPD (22,2 %) und KPD (6,2 %) leicht erholten. Zusammen verfügten die sozialistischen Parteien über 48 % der Sitze. Allerdings waren sowohl auf der bürgerlichen Seite die Differenzen zur DNVP, als auch zwischen den drei sozialistischen Parteien so groß, dass eine geschlossene Politik nicht möglich gewesen wäre. Der geschäftsführende Senat blieb in seiner Zusammensetzung im Amt, war jedoch fortan stärker von den Forderungen der DNVP abhängig.

Die Bremer Stadtwehr, der bereits Ende 1920 die Gelder gekürzt worden waren, wurde zum 28. Februar 1921 mit einer feierlichen Verabschiedung im Bürgerpark aufgelöst.

Während der Zeit der Weimarer Republik blieb dies der einzige Volksentscheid.

Siehe auch

Literatur

Quellen:

  • Mitteilung des Senats vom 7. Dezember 1920. Rücktrittserklärung des Senats. In: Bürgerschaft Bremen, Senat der Freien Hansestadt Bremen (Hrsg.): Verhandlungen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft. 10. Dezember 1920, ZDB-ID 520679-0, S. 622–638 (uni-bremen.de [PDF]).
  • Statistisches Landesamt Bremen (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch der Freien Hansestadt Bremen. Bremen 1929, DNB 012851159, S. 367.
  • Walter & Carl Eduard Schünemann (Hrsg.): Ergebnis des Volksentscheids (= Bremer Nachrichten. 179. Jahrgang, 9, Zweites Blatt). Bremen 10. Januar 1921, DNB 42299-X.

Sekundärliteratur:

  • Konrad Elmshäuser: Geschichte Bremens. München 2007, DNB 982056214.
  • Herbert Schwarzwälder: Geschichte der Freien Hansestadt Bremen. Band 3: Bremen in der Weimarer Republik (1918–1933). Bremen 1995, DNB 945444532.

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