Volksentscheid über die Verfassung des Freistaats Thüringen 1994

Volksentscheid
Annahme der Verfassung
 %
80
70
60
50
40
30
20
10
0
70,1
29,9
Ja
Nein
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Der Volksentscheid über die Verfassung des Freistaats Thüringen fand am 16. Oktober 1994 statt. Thüringen war damit nach der Deutschen Wiedervereinigung das fünfte der neu hinzugekommenen Bundesländer, das sich eine Verfassung gab und das dritte, in dem dies per Plebiszit geschah. Im Referendum wurde die Verfassung des Freistaats Thüringen mit einer klaren Mehrheit von 70,1 % der Abstimmenden angenommen, die Stimmbeteiligung lag bei 74,7 %. Für die Abstimmung galt kein Quorum, sodass die einfache Mehrheit der Abstimmenden entschied.

Zusammen mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (1992 und 1994) bildete Thüringen die Gruppe der östlichen Bundesländer, die das Stimmvolk unmittelbar über die Annahme der Landesverfassung abstimmen ließen, während in Sachsen und Sachsen-Anhalt der jeweilige Landtag 1992 die Verfassung alleine beschloss.

Der Weg zum Volksentscheid

Der Thüringer Landtag begann die Verfassungsberatungen im Jahr 1991 auf der Basis von fünf Entwürfen, die von jeder der im Landtag vertretenen Fraktionen (CDU, FDP, SPD, NF/GR/DJ und LL-PDS) zwischen Mai und September 1991 eingebracht wurden. Die weiteren Beratungen im Landtag erfolgten im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, der einen Unterausschuss bildete, in dem wiederum jede Fraktion zwei Personen zur wissenschaftlichen Beratung beriefen. Der Unterausschuss tagte 26-mal, der Ausschuss 18-mal und legte dem Landtag schließlich einen gemeinsamen Entwurf vor. Dieser beriet ihn in seiner Sitzung am 21. April 1993 und verwies in an den Ausschuss zurück, mit dem Auftrag, zu den verbliebenen strittigen Punkten (etwa ein Zehntel des Entwurfs) öffentliche Anhörungen abzuhalten.

In der Folge wurden 50 Verbände und Organisationen zu mündlichen und schriftlichen Anhörung eingeladen, von denen sich 47 beteiligten. Zusätzlich wurden 800.000 Exemplare des Verfassungsentwurfs gedruckt und als Zeitungsbeilagen in der Bevölkerung verteilt, um eine allgemeine Auseinandersetzung mit der Verfassung zu ermöglichen. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden weitere 400 Stellungnahmen an den Ausschuss übermittelt. Der Verfassungsausschuss und der Unterausschuss berieten über die eingegangenen Hinweise in zwei Sitzungen im August und September 1993 und nahmen auf dieser Grundlage letzte Änderungen am Entwurf vor.

Die dritte Verfassungsberatung des Landtages fand in zwei Sitzungen am 22. und am 25. Oktober 1993 statt. In 24 Einzelabstimmungen und einer Gesamtabstimmung wurde der Verfassungsentwurf behandelt. Die Schlussabstimmung erfolgte auf der Wartburg in Eisenach. Die Fraktionen CDU, SPD und FDP bestätigten den Entwurf, während die LL-PDS und Bündnis 90/Die Grünen ihn als unzulänglich ablehnten. Die geforderte Zweidrittelmehrheit wurde dennoch erreicht und die Verfassung am 29. Oktober 1993 verkündet. Sie galt jedoch noch so lange nur als vorläufig gültig, bis sie in einem Volksentscheid vom Thüringer Stimmvolk angenommen wurde. Als Tag der Abstimmung wurde schließlich der 16. Oktober 1994 festgelegt.

Volksentscheid

Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 16. Oktober 1994, zeitgleich mit der Landtagswahl und der Bundestagswahl statt. Insgesamt beteiligten sich 74,7 % der Stimmberechtigten daran. Von den abgegebenen gültigen Stimmen lauteten 70,1 % auf „Ja“ und 29,9 % auf „Nein“. Da die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschied, war die Verfassung damit angenommen. Sie trat am 3. November 1994 in Kraft.

Amtliches Endergebnis des Volksentscheids vom 16. Oktober 1994 in Thüringen
Gebiet Stimm­berechtigte
(a)
Abstimmende gültige
Stimmen (b)
ungültige
Stimmen
Ja,
zur Verfassung
Nein,
zur Verfassung
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anzahl Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anteil
(an a)
Anzahl Anteil
(an b)
Anteil
(an a)
Thüringen Thüringen 1.954.186 1.459.973 74,71 % 1.406.007 53.966 3,70 % 986.066 70,13 % 50,46 % 419.941 29,87 % 21,49 %

Siehe auch

Literatur

  • Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.): Volksentscheid über die Verfassung des Freistaats Thüringen am 16. Oktober 1994 (= Statistischer Bericht. B VII 4 einm./94). 8. Dezember 1997, ZDB-ID 1335192-8.
  • Carl-Christian Dressel, Thomas Poschmann (Hrsg.): Die Verfassung des Freistaates Thüringen. Kommentar. Band 1 & 2. Stuttgart 2023, doi:10.35998/9783830555735 (pageplace.de [PDF]).

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