Der Volksentscheid über die Änderung der Landesverfassung in Bremen fand am 16. Oktober 1994, zeitgleich mit der Bundestagswahl statt. Die Abstimmung war zwingend abzuhalten, da die Landesverfassung seinerzeit ein obligatorisches Referendum für den Fall vorsah, dass die Bremische Bürgerschaft die Landesverfassung nicht einstimmig änderte.
Die vergleichsweise umfangreichen Änderungen betrafen vor allem grundlegende Fragen zur Ausgestaltung der Demokratie und der Gewaltenteilung in der Freien Hansestadt Bremen. So wurden die Bestimmungen für die direkte Demokratie neu gefasst, für die Wahlen und die Arbeitsweise der Bremischen Bürgerschaft, des Staatsgerichtshofs und des Rechnungshofes sowie ein Bekenntnis zu Europa eingeführt. Bremen war damit unter anderem das erste westdeutsche Bundesland, das nach der deutschen Wiedervereinigung und in Reaktion auf die friedliche Revolution die direkte Demokratie reformierte. Die Änderungen wurden im Volksentscheid vom Stimmvolk mit 76,1 % „Ja“-Stimmen bestätigt und traten am 1. November 1994 in Kraft.
Es war die erste Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung in Bremen, da die vorherigen – eher geringfügigen – Änderungen (1953, 1960, 1970, 1973, 1986 und 1987) alle einstimmig in der Bürgerschaft verabschiedet worden waren. Zugleich war es die dritte Bremer Volksabstimmung überhaupt (nach 1921 und 1947).
Der Weg zum Volksentscheid
In Bremen bestand Anfang der 1990er Jahre über alle Parteien hinweg große Einigkeit, dass die Verfassung des Landes in verschiedenen Punkten einer Modernisierung bedürfe. Da es vor den Erfahrungen mit der friedlichen Revolution in der DDR insbesondere bei SPD und CDU große Vorbehalte gegenüber der Abhaltung von Plebisziten gegeben hatte, die die Verfassung Bremens für alle nicht einstimmig gefassten Verfassungsänderungen jedoch zwingend vorschrieb, waren in den Jahrzehnten zuvor alle irgendwie strittigen Verfassungsänderungen unterlassen worden.
Die Änderungen betrafen verschiedene, jedoch grundlegende Aspekte der Verfassung:
- Die Regelungen für die direkte Demokratie im Land Bremen in den Artikeln 69, 70, 123, 125 und 148 wurden umfassend überarbeitet. Einerseits wurde das obligatorische Referendum über Verfassungsänderungen (im Fall eines nicht einstimmigen Bürgerschaftsbeschlusses) abgeschafft, in dem die Änderung der Landesverfassung durch die Bürgerschaft nur mit Zweidrittelmehrheit eingeführt wurde. Zugleich erhielt die Bürgerschaft die Möglichkeit zu fakultativen Referenden. Die Hürden für Initiativen aus dem Volk wurden gesenkt. Zuletzt wurde ein Zustimmungsquorum für alle Volksentscheide eingeführt, auch für vom Parlament angesetzte Referenden.
- Das Wahlrecht zur Bürgerschaft in Artikel 75–79 wurde in verschiedenen Aspekten überarbeitet. Ebenso die Bestimmungen zur Arbeitsweise der Bürgerschaft wurde in zahlreichen den Artikeln überarbeitet (Artikel 82, 86–88, 90, 91, 96, 98 und 99, 101, 104 und 105 sowie 129).
- Auch für die Arbeitsweise des Senats wurden Änderungen in der Verfassung vorgenommen (Artikel 107, 112, 114, 118 und 121).
- Gleiches für den Rechnungshof in den Artikeln 131 und 133a.
- Zuletzt wurde verschiedene Regelungen zum Staatsgerichtshof in den Artikeln 136, 138–140 und 142 präzisiert.
- Im Artikel 64 wurde ein Bekenntnis zu Europa und der europäischen Zusammenarbeit aufgenommen.
Volksentscheid
Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 16. Oktober 1994 zeitgleich mit der Bundestagswahl statt.
Von den etwa 506.000 Stimmberechtigten beteiligten sich 78,3 % am Volksentscheid. Das waren nur unwesentlich weniger Teilnehmende, als bei der gleichzeitigen Bundestagswahl (dort: 78,5 %). Von den 375.757 abgegebenen gültigen Stimmen lauteten 76,05 % auf „Ja“ und 23,95 % auf „Nein“. Der Anteil an ungültigen Stimmen lag mit 5,3 % vergleichsweise hoch. Damit waren die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen angenommen. Für die Abstimmung galt kein Quorum, die einfach Mehrheit der Stimmen entschied.
| Gebiet | Stimmberechtigte (a) | Abstimmende | gültige Stimmen (b) | ungültige Stimmen | Ja | Nein | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) | Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) | Anzahl | Anteil (an b) | Anteil (an a) | Anzahl | Anteil (an b) | ||
| Stadt Bremen | 410.873 | 324.518 | 78,98 % | 307.846 | 16.672 | 5,14 % | 230.491 | 74,87 % | 56,10 % | 77.355 | 25,13 % | |
| Stadt Bremerhaven | 95.942 | 72.251 | 75,31 % | 67.911 | 4.340 | 6,01 % | 55.257 | 81,37 % | 57,59 % | 12.654 | 18,63 % | |
| Bremen | 506.815 | 396.769 | 78,29 % | 375.757 | 21.012 | 5,30 % | 285.748 | 76,05 % | 56,38 % | 90.009 | 23,95 % | |
Siehe auch
Literatur
- Statistisches Landesamt Bremen (Hrsg.): Wahl zum Deutschen Bundestag am 16. Oktober 1994. Endgültige Ergebnisse. Ergebnis des Volksentscheides über die Änderung der Landesverfassung am 16. Oktober 1994 (= Statistische Berichte. B VII 1 1/94). Juni 1995, ZDB-ID 1430437-6, S. 20.
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