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Der Volksentscheid über eine Verlängerung der Wahlperiode fand am 24. September 2017 in Bremen statt. Ausgelöst wurde er durch einen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft, die Änderung der Landesverfassung bezüglich der Verlängerung der Wahlperiode von vier auf fünf Jahre dem Stimmvolk zur Entscheidung vorzulegen. Insofern handelte es sich um ein Parlamentsreferendum.
Der Volksentscheid fand zeitgleich mit der Bundestagswahl 2017 statt. Im Unterschied zu dieser waren beim Plebiszit jedoch bereits Personen ab 16 Jahre stimmberechtigt.
Bei einer Stimmbeteiligung von 70 Prozent lauteten 48,4 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ und 51,6 Prozent auf „Nein“. Die vom Parlament beschlossene Verfassungsänderung wurde damit abgelehnt und trat entsprechend nicht in Kraft. Damit blieb Bremen das einzige Bundesland mit einer vierjährigen Wahlperiode. Es war der vierte Volksentscheid in der Geschichte Bremens und der erste, bei dem Abstimmungsquorum galt.
Hintergrund
Bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 betrug die Legislaturperiode in acht der zehn westdeutschen Landesparlamenten vier Jahre, lediglich in Nordrhein-Westfalen und im Saarland wurde nur alle fünf Jahre gewählt. Ab den 1990er Jahren setzte eine allgemeine Bewegung zur Verlängerung auf fünf Jahre ein, die auch die neu hinzugekommenen Länder erfasste. Bis 2006 hatten alle Bundesländer, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, eine fünfjährige Legislatur. Hamburg verlängerte diese schließlich im Jahr 2015, zeitgleich nahm die Debatte auch in Bremen erneut Fahrt auf.
Im Jahr 2015 vereinbarte die Rot-grüne Koalition in Bremen im Koalitionsvertrag, dass sie die Landesverfassung entsprechend ändern wolle. Außer der Bremer Linken unterstützten alle in der Bremischen Bürgerschaft vertreten Parteien seinerzeit den Vorstoß. Zuvor hatte es bereits eine politische Debatte darüber gegeben, ob die Bürgerschaft diese Verfassungsänderung dem Stimmvolk zur Entscheidung vorlegen sollte oder nicht. Letztlich setzte sich die Forderung nach einem Referendum durch, weshalb auch die Linke der Verfassungsänderung, trotz der inhaltlichen Ablehnung, zustimmte.
Volksentscheid
Der Volksentscheid fand am Sonntag, den 24. September 2017 zeitgleich mit der Bundestagswahl 2017 statt. Teilnahmeberechtigt waren alle zu den Bürgerschaftswahlen stimmberechtigten Bremerinnen und Bremer ab 16 Jahre.
Von den etwa 480.000 Stimmberechtigten nahmen 336.028 (=70 %) am Volksentscheid teil, das waren nur unwesentlich weniger Personen als bei der Bundestagswahl (70,8 %). Von den abgegeben gültigen Stimmen lautete eine knappe Mehrheit auf „Nein“ (=51,6 %), womit die dem Stimmvolk zur Entscheidung vorgelegte Verfassungsänderung abgelehnt war. Das in Bremen auch für Parlamentsreferenden geltende 20-%-Zustimmungsquorum war angesichts der Minderheit an „Ja“-Stimmen gegenstandslos, wäre jedoch deutlich überschritten worden.
In der Stadt Bremen und in der Stadt Bremerhaven ergab der Volksentscheid unterschiedliche Mehrheiten, wenngleich mir nur wenigen Prozent Abstand. Während in Bremen eine Mehrheit von 52,2 % mit „Nein“ stimmten, unterstützten in Bremerhaven 51,5 % der Abstimmenden die Verfassungsänderung. Da die Stadt Bremen jedoch fast 5-mal mehr Stimmberechtigte aufweist und dort die Beteiligung gut 8 % höher lag, hatte das geänderte Stimmverhältnis in Bremerhaven nur eine geringe Auswirkung auf das Gesamtergebnis.
| Gebiet | Beteiligung | Stimmverteilung | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmbe- rechtigte (a) | Abstimm- ende (b) | Gültige (c) | Un- gültige | Ja | Nein | |||||||
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) | Anzahl | Anteil (an b) | Anzahl | Anteil (an b) | Anzahl | Anteil (an c) | Anteil (an a) | Anzahl | Anteil (an c) | |
| Stadt Bremen | 397.961 | 284.219 | 71,42 % | 280.092 | 98,55 % | 4.127 | 1,45 % | 133.999 | 47,84 % | 33,67 % | 146.093 | 52,16 % |
| Stadt Bremerhaven | 82.063 | 51.809 | 63,13 % | 50.798 | 98,05 % | 1.011 | 1,95 % | 26.167 | 51,51 % | 31,89 % | 24.631 | 48,49 % |
| Bremen | 480.024 | 336.028 | 70,00 % | 330.890 | 98,47 % | 5.138 | 1,53 % | 160.166 | 48,40 % | 33,37 % | 170.724 | 51,60 % |
Folgen
Das Ergebnis des Volksentscheids beendete die Debatte über eine Verlängerung der Legislaturperiode in Bremen zunächst, das damit bislang das einzige Bundesland mit einer vierjährigen Legislatur des Landesparlaments bleibt. Unabhängig vom Ergebnis wurde in der Presseberichterstattung begrüßt, dass es ein Referendum über diese Frage abgehalten wurde. So schrieb damals in der Zeit:
„Das Wahlrecht ist das Königsrecht der Demokratie. Es sollte nicht ohne Not eingeschränkt werden, und sei es durch zeitliche Streckung der Amtszeit von Parlament und Regierung. Das US-Repräsentantenhaus wird alle zwei Jahre komplett neu gewählt. Das ist lästig für den Präsidenten, die Regierung und die Führungen der Parteien. Aber es erhöht die Chance – oder das Risiko, je nachdem wie man es sieht – auf raschen politischen Wechsel. Genau das aber ist gleichfalls ein Grundelement der Demokratie. Die freisinnigen, stolzen Bremer haben das verstanden.“
In anderen Medien wurde hingegen die vermeintlich schlechte Informationspolitik im Zusammenhang mit dem Volksentscheid gerügt. Dies hätte, so die Mutmaßung, dazu geführt, dass viele Bremerinnen und Bremer gar nicht gewusst hätten, worüber sie da abstimmen.
Siehe auch
Literatur
- Statistisches Landesamt Bremen (Hrsg.): Bundestagswahl und Volksentscheid am 24. September 2017 im Land Bremen. Tabellenteil mit endgültigen Wahlergebnissen (= Statistische Mitteilungen. Band 121). 12. Oktober 2017, ZDB-ID 2498951-4, S. 78–81 (statistischebibliothek.de [PDF]).
- Bremische Bürgerschaft (Hrsg.): Informationsheft zum Volksentscheid über die Verlängerung der Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft. Bremen Juni 2017 (bremische-buergerschaft.de [PDF]).
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