Völkermordvorwürfe gegen Israel im Gaza-Krieg seit 2023

Völkermordvorwürfe gegen Israel im Gaza-Krieg seit 2023 wurden schon kurz nach den ersten israelischen Vergeltungsschlägen im Anschluss an den Terrorangriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7. Oktober 2023 laut.

Der gegen Israel gerichtete Genozidvorwurf ist umstritten. Erhoben wird er von der International Association of Genocide Scholars und von internationalen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Ärzte ohne Grenzen und dem European Center for Constitutional and Human Rights; Human Rights Watch spricht von „genozidalen Handlungen“. In Israel selbst haben B’Tselem und Physicians for Human Rights – Israel das Vorgehen Israels in Gaza als Genozid beschrieben. Der Völkermordvorwurf wurde außerdem von israelischen Holocaust-Historikern wie Omer Bartov und Raz Segal, Genozidforschern wie Shmuel Lederman und Melanie O’Brien, Sozialwissenschaftlern wie Martin Shaw, dem australischen Historiker A. Dirk Moses, den israelischen Historikern Amos Goldberg und Daniel Blatman von der Hebräischen Universität Jerusalem sowie Völkerrechtsexperten wie Kai Ambos erhoben. Bestritten wird der Vorwurf von Holocaust-Historikern wie Niall Ferguson, Jeffrey Herf und Norman J. W. Goda sowie von Völkerrechtsexperten wie Stefan Talmon und Matthias Herdegen. Differenzen treten insbesondere in Bezug darauf auf, ob die enge juristische Definition eines Völkermords, die eine nachweisbare Vernichtungsabsicht erfordert, erfüllt ist. Eva Illouz wies darauf hin, dass in der Debatte, ob Israel einen Völkermord begehe, die Rolle der Hamas nicht berücksichtigt werde.

Völkermordvorwürfe nahmen im Laufe des Krieges und im Zuge der Verschlimmerung der humanitären Situation im Gazastreifen zu. Einige Wissenschaftler, die den Völkermordvorwurf zurückweisen, legen Israel indes Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last und warnen, dass die Völkermorddebatte davon nicht ablenken sollte. Der Internationale Gerichtshof prüft den Vorwurf des Völkermords gegenüber den Palästinensern aktuell in einem im Dezember 2023 von Südafrika angestrengten Verfahren; das Urteil wird erst in einigen Jahren erwartet. Eine unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats kam in einer im September 2025 veröffentlichten juristischen Analyse zu dem Schluss, Israel begehe im Gazastreifen einen Genozid; vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 erwähnten Tatbestände seien erfüllt, und es gebe direkte und indirekte Beweise für eine Vernichtungsabsicht.

Verlauf der Debatte

Im Zuge der israelischen Bombardierungen und der vollständigen Blockade des Gazastreifens, darunter auch der Einstellung der Lieferung von Wasser und Nahrung für die Zivilbevölkerung von Israel aus, schrieb der israelische Genozidforscher Raz Segal am 13. Oktober 2023 in der Jewish Currents von einem „Fall von Völkermord aus dem Lehrbuch“ und stellte das Vorgehen in den Kontext der Nakba, der Vertreibung der Palästinenser im Zuge des Palästinakriegs 1948. Segal wurde für seine Artikel teilweise scharf kritisiert.

Der Völkermordexperte William Schabas sprach gegen Ende Oktober 2023 von einem „ernsthaften Risiko eines Völkermords“ im Gazastreifen. Im Dezember darauf sprach Barry Trachtenberg, Professor für jüdische Geschichte an der Wake Forest University, in einem Webinar von dem seines Erachtens „laufenden Völkermord an den Palästinensern in Gaza“. Er warnte vor der „Logik des ewigen Antisemitismus“, die dazu benutzt werde, Kritiker des Zionismus als „Feinde des jüdischen Volkes“ hinzustellen.

Über 800 Wissenschaftler unterzeichneten bis Mitte November 2023 einen Brief, der vor der Möglichkeit eines Völkermords in Gaza warnte. Der israelisch-amerikanische Historiker Omer Bartov schrieb am 10. November 2023 in der New York Times, Israel stünde hart am Rande des Genozids. Demgegenüber sah Matthias Herdegen, Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, im November 2023 die Rechtsverstöße „allesamt“ auf der Seite der Hamas.

Ein Artikel in Zeit Online wies im November 2023 darauf hin, dass Vertretern von Israels Militär oder Regierung eine Vernichtungsabsicht gegenüber den Palästinensern als ethnischer Gruppe nachgewiesen werden müsse, um Genozid strafrechtlich zu ahnden. „Diese Intention sehen die meisten Experten nicht.“Jürgen Habermas, Nicole Deitelhoff, Rainer Forst und Klaus Günther betonten am 13. November 2023, dass der Gegenschlag Israels infolge des Massakers der Hamas vom 7. Oktober in der erklärten Absicht, jüdisches Leben generell zu vernichten, „prinzipiell gerechtfertigt“ sei. Die Maßstäbe der Beurteilung würden „vollends verrutschen“, wenn dem israelischen Vorgehen genozidale Absichten zugeschrieben werden. Die Erklärung der Intellektuellen um Habermas wurde von einer Gruppe von über 100 Intellektuellen, u. a. Adam Tooze, Diedrich Diederichsen und Beate Roessler, eine Woche später schwer kritisiert: Die Unterzeichner zeigten sich „tief beunruhigt“ („deeply troubled“) über die Grenzen der Solidarität, die in dem Statement zum Ausdruck komme: Die Sorge um die Menschenwürde werde nicht in gleichem Maße auf die Palästinenser ausgedehnt, die Tod und Zerstörung ins Auge sehen müssten.

Anlässlich des Antrags der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs auf Haftbefehl gegen den israelischen Premier- und den Verteidigungsminister sowie gleichzeitig gegen Führer der Hamas im Mai 2024 schrieb Herdegen: „Kein Zweifel: Aushungern und Angriffe direkt gegen die Zivilbevölkerung sind Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“ […] „Dass die israelische Regierung die Zivilbevölkerung gezielt bekämpft, ist trotz allem unsäglichen Leiden der Menschen in Gaza, einzelner schwerer Übergriffe und maßlosen Ausfällen mancher israelischer Politiker nicht erkennbar.“ Demgegenüber sagte William Schabas im Januar 2024 anlässlich einer Völkermordklage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof, es lägen inzwischen noch überzeugendere Indizien vor, dass Israel nicht das Ziel habe, die Hamas zu besiegen, sondern vielmehr, die Bevölkerung des Gazastreifens zu entwurzeln oder auszulöschen. Unter Verweis auf dehumanisierende Äußerungen israelischer Politiker und die Zerstörung von Infrastruktur in Gaza äußerte er, die Klage gegen Israel sei von allen derzeit am Internationalen Gerichtshof anhängigen Verfahren die am besten begründete.

In einer Befragung von größtenteils US-amerikanischen Nahost-Forschern zwischen Mai und Juni 2024 gaben 34 % an, dass sie der Einschätzung folgen, Israel begehe in Gaza einen Genozid. Weitere 41 % sahen „schwere, Genozid-ähnliche Kriegsverbrechen“. 16 % sahen Kriegsverbrechen ohne Nähe zu einem Genozid und nur 4 % beschrieben die Militäraktion als „gerechtfertigt im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung“.

Omer Bartov äußerte im August 2024 die Ansicht, es könne seit spätestens Mai 2024 nicht mehr geleugnet werden, dass Israel im Gazastreifen „systematische Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und völkermörderische Handlungen“ begangen habe, und führte im Oktober 2024 aus, dass es inzwischen „viele Beweise“ dafür gebe, „dass Israel systematisch vorgeht“ und darauf abziele, das „kulturelle Fortbestehen der Palästinenser im Gazastreifen“ zu verunmöglichen. Der israelische Historiker Amos Goldberg sah im Juli 2024 ebenfalls eindeutige Beweise für einen Genozid.

Matthias Herdegen äußerte sich im November 2024 ebenfalls besorgt über die „massiven Beschränkungen der Versorgung des Gazastreifens mit Lebensmitteln, Medikamenten und Energie für die Krankenversorgung“, betonte aber, dass der „gezielte Missbrauch der Zivilbevölkerung durch die Hamas als Schutzschild für Kämpfer und militärische Infrastruktur“ eine klare Analyse der Verhältnismäßigkeit auf beispiellose Weise erschwere. In einem UN-Report kritisierte die Rechtswissenschaftlerin Francesca Albanese allerdings, dass Israel die Behauptung, Hamas würde Zivilisten als menschliche Schutzschilde einsetzen, viel zu weitläufig gebrauche und dies grundsätzlich für alle Zivilisten im Gazastreifen annehme. Ein solches Vorgehen sei nicht durch internationales Recht gedeckt, es müsse jeweils im Einzelfall nachgewiesen werden. Israel verschleiere dadurch die Kriegsverbrechen, die es begangen habe.

William Schabas erklärte im November 2024, man könne „überzeugend argumentieren, dass Israels Reaktion den Straftatbestand des Genozids erfüllt“; als treuer Freund Israels habe Deutschland die Pflicht einzugreifen. Auch Papst Franziskus sah Anzeichen für einen potenziellen Völkermord durch Israel. Im November 2024 erklärte er in seinem neuen Buch: „Manchen Experten zufolge hat das, was in Gaza geschieht, die Merkmale eines Völkermords. Es sollte sorgfältig untersucht werden, um festzustellen, ob es der von Juristen und internationalen Gremien formulierten technischen Definition entspricht“.

Ebenfalls im November 2024 veröffentlichte die UN-Sonderkommission für die Untersuchung der israelischen Praktiken in den besetzten Gebieten einen Bericht über die Kriegsführung Israels vom Oktober 2023 bis Juli 2024. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Politik und die Praktiken Israels während des Berichtszeitraums mit den Merkmalen eines Völkermords übereinstimmten. Die gezielte Verfolgung der palästinensischen Bevölkerung als Gruppe, die lebensbedrohlichen Bedingungen, denen die Palästinenser in Gaza durch Kriegshandlungen, den Einsatz von Aushungerung als Kriegswaffe und Einschränkungen der humanitären Hilfe ausgesetzt gewesen seien – was zu physischer Zerstörung und einer Zunahme von Fehl- und Totgeburten geführt habe –, sowie die Tötung und schwere körperliche oder seelische Schädigung von Palästinensern in Gaza und im besetzten Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, stellten Verstöße gegen das Völkerrecht dar.

Amnesty International veröffentlichte im Dezember 2024 einen 300 Seiten langen Bericht, wonach Israel in Gaza „über Monate einen Völkermord begangen hat und weiterhin begeht“. Der Bericht wirft Israel vor, absichtlich Leid und Zerstörung über die Menschen in Gaza gebracht zu haben. Israel wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete den Bericht als „vollständig falsch“ und als „auf Lügen“ basierend. Ferner griff Israel die Menschenrechtsorganisation als „schändliche und fanatische Organisation“ an. Matthias Goldmann, Völkerrechtler an der EBS, betonte hingegen: „Die Anzeichen für einen Genozid verdichten sich.“Human Rights Watch veröffentlichte ebenfalls im Dezember 2024 einen 184 Seiten langen Bericht, in dem Israel „genozidale Handlungen“ vorgeworfen wurden. Israel habe unter anderem die Wasserinfrastruktur angegriffen und absichtlich die Verfügbarkeit von sauberem Wasser so weit eingeschränkt, dass Palästinenser auf kontaminierte Quellen ausweichen mussten, wodurch tödliche Krankheiten ausgebrochen seien, speziell unter Kindern.Ärzte ohne Grenzen erklärte im Dezember 2024: „Unsere Beobachtungen aus erster Hand über die medizinische und humanitäre Katastrophe im Gazastreifen decken sich mit den Beschreibungen einer wachsenden Zahl von Rechtsexperten und Organisationen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass im Gazastreifen ein Völkermord stattfindet.“ Widerspruch kam von den Holocaust-Historikern Jeffrey Herf und Norman Goda, die auf die Bedrohung hinwiesen, der Israel ausgesetzt sei. Schabas merkte an, dass er anfangs „vorsichtig“ gewesen sei, nun aber der Meinung sei, dass es „starke Argumente“ für das Vorliegen eines Völkermords gebe. Er warnte aber auch, dass die Völkermorddebatte nicht von anderen Gräueltaten ablenken sollte und betonte die Spannung zwischen dem sehr eng gefassten juristischen Begriff und dem, was die Öffentlichkeit unter Völkermord versteht. So seien etwa die Gräueltaten der Roten Khmer, die weithin als „Völkermord in Kambodscha“ bekannt sind, juristisch größtenteils nicht als ein solcher verhandelt worden.

Der Soziologe Paul James argumentierte in einem Debattenbeitrag, der erstmals im März 2025 veröffentlicht wurde, dass die Beweislage für Genozid „nach wie vor lückenhaft bleibt“ und der Begriff zu einem „umstrittenen Schimpf[wort]“ geworden sei. Es gebe aber starke Hinweise, „dass in jedem Fall ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliegt, das ebenso deutlich verurteilt werden sollte: das der Ausrottung“. Im Gegensatz zum Völkermord habe dieses Verbrechen nicht die Voraussetzung, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Identität getötet werden. Von „Ausrottung“ spreche man, wenn Menschen „als entbehrliche Wesen in einem Krieg gegen den Terror“ behandelt werden, als „bloße Hindernisse“, bei denen man in Kauf nimmt, „sie für andere Zwecke zu töten“. Dies sei vielleicht „gar schlimmer als Völkermord“.

Das niederländische NRC Handelsblad befragte im Mai 2025 sieben führende Genozid-Forscher aus sechs Ländern über ihre Einschätzung zum Vorgehen der Netanjahu-Regierung. Die Forscher sprachen übereinstimmend von einem „Genozid“ und bezeichneten dies auch als Konsens innerhalb ihrer Kollegschaft. Vor allem das Gesamtbild spreche für diese Einschätzung: die Zerstörung der zivilen Infrastruktur, die unzureichende humanitäre Hilfe, die ungewöhnlich hohe Zahl ziviler Opfer, vor allem Frauen und Kinder, sowie die offen genozidalen Statements der Regierungsmitglieder. Befragt wurden Shmuel Lederman, Dirk Moses, Melanie O’Brien, Raz Segal, Martin Shaw, Uğur Üngör und Iva Vukusic. Norman J. W. Goda und Jeffrey Herf widersprachen in einem gemeinsamen Artikel in der Washington Post; der gegen Israel erhobene Vorwurf des Völkermords schöpfe „aus tiefen Quellen der Angst und des Hasses, die in radikalen Interpretationen sowohl des Christentums als auch des Islam zu finden“ seien. Der Völkermordvorwurf habe „die Verachtung von den Juden als religiöser/ethnischer Gruppe auf den Staat Israel verlagert, den er als von Natur aus böse darstellt.“

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights, erklärte im Juni 2025 gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er sehe starke Indizien dafür, dass aufseiten Israels tatsächlich eine Vernichtungsabsicht vorliegen könnte – ein wesentliches Kriterium für einen Völkermord im juristischen Sinne. Dafür sprächen diverse Aussagen hochrangiger Regierungsmitglieder, die massive Zerstörung der zivilen Infrastruktur in Gaza und das Aushungern der Bevölkerung. Letztlich aber sei die Frage nach einem Völkermord zweitrangig. Denn es stehe außer Frage, dass in Gaza mindestens Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen würden. Schon das müsse ausreichen, um die internationale Staatengemeinschaft zu alarmieren.

Der israelisch-deutsche Völkerrechtler Itamar Mann erklärte im Juli 2025 gegenüber dem Spiegel, er „komme immer mehr zu der Überzeugung, dass Israel in Gaza einen Genozid begeht“. Er habe das zuerst anders gesehen, bis am 4. Februar 2025 US-Präsident Donald Trump anlässlich eines Besuchs von Israels Premier Benjamin Netanyahu seinen Gaza-Riviera-Plan verkündete – einen Neuaufbau des Gebiets ohne die Palästinenser, die den Gazastreifen „freiwillig“ verlassen sollen. Israel habe den Krieg dann mit großer Brutalität weitergeführt und begonnen, die Palästinenser systematisch auszuhungern, und ein dysfunktionales Hilfssystem aufgesetzt. Nun würden fast täglich Menschen beim Versuch erschossen, ein wenig Reis oder Mehl zu ergattern. Es gebe ein Tabu bezüglich des Völkermordvorwurfs; es sei aber wichtig, dieses zu brechen. Kai Ambos äußerte sich ähnlich, als einer der ersten deutschen Völkerrechtler: „Zusammengefasst spricht die Dynamik des Konfliktgeschehens in einer Gesamtschau mittlerweile eher für statt gegen einen Genozid.“ Irgendwann müsse man sagen: „Das läuft alles auf die Zerstörung der Gruppe der Palästinenser hinaus.“ Die Völkerrechtsexpertin Janina Dill, Professorin in Oxford, erklärte, sie könne sich inzwischen vorstellen, dass der Internationale Gerichtshof tatsächlich den Völkermord bejahen würde; sie habe ihre Meinung in den letzten Monaten geändert: „So weit ist das, was in Gaza passiert, von den historischen Idealtypen von Völkermord nicht entfernt.“ Stefan Talmon sah dagegen zwar eindeutige Kriegsverbrechen, aber den traditionell eng gefassten juristischen Tatbestand des Völkermords nicht erfüllt.

Mitte Juli 2025 veröffentlichte Omer Bartov in der New York Times einen Essay mit dem Titel: „Ich bin Genozidforscher. Ich erkenne Völkermord, wenn ich ihn sehe“. Die beiden israelischen Menschenrechtsorganisationen B'Tselem und Physicians for Human Rights – Israel veröffentlichten am 28. Juli 2025 jeweils einen Bericht, in dem sie Israels Vorgehen im Gazastreifen als Genozid an der palästinensischen Bevölkerung einstuften. Der Historiker Tom Segev äußerte, er sei unsicher, welche Wirkung die Berichte in der israelischen Öffentlichkeit hätten. Die Israelis seien hauptsächlich an der Freilassung der Geiseln interessiert, weniger am Schicksal der Palästinenser. Doch was in Gaza geschehe, untergrabe die ideologische und moralische Rechtfertigung für die Existenz Israels.

Taner Akçam, Marianne Hirsch und Michael Rothberg, Mitgründer des Genocide and Holocaust Studies Crisis Network, dem sich nach seiner Gründung im April 2025 mehr als 400 Wissenschaftler anschlossen, schrieben Ende Juli 2025 im Guardian, dass israelische Beamte und ihre Unterstützer „völkermörderische Gewalt gegen Palästinenser gerechtfertigt haben, indem sie die Hamas mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt und die Erinnerung an den Holocaust instrumentalisiert haben, um Massengewalt zu fördern, anstatt sie zu verhindern“.

Der Historiker Niall Ferguson erklärte im frühen August 2025, die Völkermordbehauptung entwickle sich allmählich zum Konsens, besonders im linksliberalen Milieu, und werde zunehmend auch von Rechtspopulisten aufgenommen. Wissenschaftler wie der israelische Genozidforscher Shmuel Lederman, Melanie O’Brien, Präsidentin der Internationalen Vereinigung von Völkermord‑Forschenden, der britische Sozialwissenschaftler Martin Shaw, der israelische Historiker Daniel Blatman und andere hätten sich ihm inzwischen angeschlossen; er halte ihn jedoch nach wie vor für falsch.

Der israelische Schriftsteller David Grossman erklärte Anfang August 2025, er habe das Wort „Genozid“ vermieden. Nun könne er es „mit gebrochenem Herzen“ nicht mehr vermeiden.Eva Illouz schrieb darauf, unter Bezug auf Grossmans Äußerung, die Völkermorddebatte berücksichtige nicht die von der Hamas gespielte Rolle und dass die Freilassung der Geiseln den Krieg de facto beendet hätte. Die Hamas habe gewusst, dass Israels Antwort auf den 7. Oktober brutal ausfallen würde. Doch sie habe ihrer Bevölkerung nicht einmal Schutz in den eigenen Tunneln geboten. Sie weigere sich weiterhin, die Geiseln freizulassen, und treibe damit die extremistische Militärpolitik der israelischen Regierung voran. Illouz konstatierte „die spektakuläre Rückkehr des Antisemitismus aus dem Inneren des liberalen Bauchs westlicher Demokratien“, die „im erschreckenden Anstieg antisemitischer Gewalt in Westeuropa und den USA; in der weitverbreiteten öffentlichen Fixierung auf Israel und seine Handlungen; in der Dämonisierung des Zionismus“ spürbar sei, sah aber gleichzeitig in Israel eine Gesellschaft, deren Regierung glaube, Gott sei in ihre Entscheidungen involviert, und „die die Toten und Verhungerten nicht wahrhaben will, deren Schicksal sie mit einer Mischung aus Fahrlässigkeit, Inkompetenz und unstillbarem Rachedurst herbeigeführt“ habe.

Der israelische Historiker Shlomo Sand bejahte Anfang August 2025 zwar die Frage nach Kriegsverbrechen, lehnte die Genozidvorwürfe jedoch ab. Er vergleicht den Krieg mit Konflikten wie dem Vietnam- oder dem Algerienkrieg, in dem 700.000 Algerier von den französischen Kolonialherren getötet worden seien. Kaum jemand spreche davon als Genozid. Große Teile der Rechten in Israel träumten zwar von einer Vertreibung der Palästinenser aus Gaza, Israel ziele jedoch auf die Zerstörung der Hamas und nicht auf die Zivilbevölkerung, auch wenn es „erschreckend viele Zivilisten als Opfer in Kauf“ nehme.

In einer von Legal Tribune Online Mitte August 2025 durchgeführten Befragung von elf internationalen Völkerrechtlern sah eine Mehrheit den Tatbestand des Völkermords inzwischen als erfüllt an.

Stefanie Bock, Professorin für Internationales Strafrecht in Marburg, und Kai Ambos, Völkerrechtler an der Universität Göttingen, erklärten in einem Beitrag für die Deutsche Richterzeitung im Sommer 2025: „Zusammengefasst spricht die Dynamik des Konfliktgeschehens in einer Gesamtschau mittlerweile eher für statt gegen einen Genozid.“

Am 31. August 2025 veröffentlichte die 500 Mitglieder umfassende International Association of Genocide Scholars (IAGS) eine offizielle Resolution, in der es heißt: „Israels Politik und Aktionen in Gaza erfüllen die rechtliche Definition von Völkermord in Artikel II der Konvention der Vereinten Nationen zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (1948)“. Die Resolution wurde mit einer Mehrheit von 86 Prozent der abstimmenden Mitglieder verabschiedet, meldete Melanie O’Brien, die Präsidentin der Organisation. 28 % der Mitglieder beteiligten sich an der Abstimmung. Daraufhin forderten in einer Erklärung an die 200 Genozid-, Holocaust-, Antisemitismusforscher und Völkerrechtler sowie Institutionen die IAGS auf, ihre Resolution zurückzuziehen. Als „Scholars for Truth About Genocide“ erklärten sie, der IAGS-Text sei eine „Verzerrung“, die „die Bedeutung des Verbrechens selbst“ unterminiere; die für Völkermord geltenden „rechtlichen Standards aus ideologischen Gründen zu verwässern“ sei eine „Form moralischer Gewalt“. Im Gegensatz zur IAGS-Resolution enthielt diese Erklärung die Namen und Positionen aller ihrer Unterzeichner, darunter der Jurist Eli Rosenbaum, der israelische Historiker Benny Morris, Alvin H. Rosenfeld, Hochschullehrer für Jüdische Studien, der Antisemitismusforscher Günther Jikeli und der Psychologe Steven Pinker. Allerdings wurde später festgestellt, dass einige Namen ohne Einverständnis der betreffenden Personen hinzugefügt wurden und nicht alle Unterzeichner Akademiker waren.

Am 16. September 2025 veröffentlichte eine dreiköpfige unabhängige Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats eine juristische Analyse von Israels Vorgehen im Gazastreifen, die zu dem Schluss kam, dass vier der fünf in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 erwähnten Tatbestände erfüllt seien. Es gebe, so der Bericht, zudem nun sowohl direkte als auch indirekte oder Indizienbeweise „für einen besonderen Vorsatz (dolus specialis) im Verhaltensmuster der politischen und militärischen Behörden Israels sowie in den Militäroperationen, die unter Berücksichtigung der Gesamtheit der Beweise die erforderliche spezifische Absicht zur Begehung von Völkermord belegen“. Navi Pillay, Vorsitzende der Kommission, setzte sich für einen Stop der Waffenlieferungen ein: „Wir empfehlen allen Mitgliedstaaten, insbesondere denen, die Einfluss auf Israel haben, (...) Waffenlieferungen oder finanzielle Unterstützung, die zu weiteren Völkermordhandlungen beitragen könnten, auszusetzen“.

Im Oktober 2025 erklärte die deutsche Genozidforscherin Tessa Hofmann, die vor allem zum Völkermord an den Armeniern und anderen Christen während des Ersten Weltkrieges forschte, dass es in Gaza „nicht an Beweisen dafür (mangele), dass dort ein Genozid“ stattfinde.

Als prominentestes Beispiel einer Zurückweisung der Völkermordvorwürfe wertete Daniel Blatman die von dem Militärhistoriker Danny Orbach und drei weiteren Autoren der Denkfabrik Begin-Sadat Center for Strategic Studies an der israelischen Bar-Ilan-Universität erarbeitete Studie Debunking the Genocide Allegations. Orbach sieht die Völkermordvorwürfe als „Fall eines falschen Konsenses“. Es sei eine Echokammer entstanden, „in der falsche Daten vervielfältigt und in den Medien und in der Wissenschaft wiederholt“ würden. Berichte über Hungersnöte vor März 2025 beispielsweise hätten auf falschen Daten basiert; die tägliche Anzahl Lkw-Ladungen mit Nahrungsmitteln (andere Arten von Hilfslieferungen nicht mitgezählt) sei basierend auf UN-Zahlen bis März 2025 sogar etwas höher gewesen als noch 2022. Berichte über systematische Tötungen von Zivilisten oder gezielten Beschuss von Kindern hätten forensischen Überprüfungen nicht standgehalten. Auch Evakuierungsbefehle und Vorwarnungen seitens der IDF seien „nicht das Muster einer genozidalen Armee“, denn damit „opfere man einen militärischen Vorteil“. Zudem gebe es überhaupt keine definitive Antwort auf die Gesamtzahl und Aufschlüsselung der Opfer. Dieser Fokus auf Fakten solle nicht das menschliche Leid in Gaza schmälern oder „die Rhetorik und das Versagen der israelischen Regierung herunterspielen“.

Das Max-Planck-Institut für demografische Forschung schätzte im November 2025 die wahre Anzahl der in den ersten zwei Jahren des Kriegs durch Waffengewalt im Gazastreifen getöteten Menschen auf 99.997 bis 125.915, mit einem Mittelwert von 112.069 Menschen (das Gesundheitsministerium in Gaza hatte die Anzahl der Kriegstoten in den ersten zwei Kriegsjahren lediglich mit 67.173 beziffert). Davon würden etwa 27 Prozent auf Kinder unter 15 Jahren und etwa 24 Prozent auf Frauen entfallen; die ermittelte Verteilung der Todeszahlen nach Alter und Geschlecht gleiche somit dem, was die Vereinten Nationen in der Vergangenheit bei Völkermorden festgestellt hätten.

Klageerhebungen vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH)

Südafrika gegen Israel

Am 29. Dezember 2023 reichte Südafrika beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage ein, in der es Israel beschuldigte, bei seinen Angriffen auf die Palästinenser im Gazastreifen gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948 verstoßen zu haben. Darüber hinaus ersuchte Südafrika den Internationalen Gerichtshof um einstweilige Maßnahmen, die Israel anweisen sollen, seine Militäraktion im Gazastreifen einzustellen. Diese Maßnahmen seien notwendig, um die Rechte des palästinensischen Volkes vor weiteren schweren und nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigungen zu schützen.

Israel wies die Anschuldigungen entschieden zurück, erklärte, diese entbehrten sowohl der faktischen als auch der juristischen Grundlage, und beantragte die Abweisung der Klage. Südafrika arbeite mit der Terrororganisation Hamas zusammen, diese allein sei für das Leid der Palästinenser im Gazastreifen verantwortlich. Bei deren militärischer Bekämpfung tue Israel alles, um den Schaden für die Zivilbevölkerung so gering wie möglich zu halten. Vor dem IGH wird Israel durch den britischen Juristen und Professor für Völkerrecht an der University of Leicester Malcolm Shaw vertreten.

Der IGH hörte die Parteien im Eilverfahren am 11. und 12. Januar 2024 an. Zunächst durfte Südafrika seine Argumente vortragen, am folgenden Tag verteidigte sich Israel gegen die Vorwürfe. Die Entscheidung des Gerichtshofs ist völkerrechtlich bindend, allerdings verfügt er über keinen Durchsetzungsmechanismus. Er kann allerdings den UN-Sicherheitsrat anrufen, dort besitzen die ständigen Mitglieder ein Vetorecht.

Am 26. Januar 2024 entschied der Gerichtshof im Eilverfahren mit großer Mehrheit, dass Israel umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müsse, um sicherzustellen, dass im Rahmen des Kriegs in Israel und Gaza keine Handlungen stattfänden, die unter die Völkermordkonvention von 1948 fallen. Israel wurde aufgefordert, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die militärischen Handlungen nicht gegen Art. II der Völkermord-Konvention verstoßen und zudem dazu angehalten, die Versorgungslage in Gaza zu verbessern und Genozid-Anstachelungen im Land zu sanktionieren. Diese Maßnahmen muss Israel laut Beschluss des Gerichts zum Eilantrag Südafrikas in einem Bericht dokumentieren. Beschlossen wurden die Maßnahmen, da der Gerichtshof die Klage Südafrikas gegen Israel für plausibel hielt. Ein Ende des Militäreinsatzes ordnete das Gericht nicht an. Eine Entscheidung, ob es sich beim Vorgehen Israels um einen Völkermord handelt, traf der Gerichtshof nicht, für diese wird er mehrere Jahre brauchen.

Ein zweiter Eilantrag Südafrikas, mit welchem die geplante Offensive Israels auf Rafah gestoppt werden sollte, wurde vom IGH am 18. Februar 2024 abgelehnt. Ende Februar reichte Israel den vom IGH geforderten Bericht ein.

Am 28. März 2024 erklärte der Internationale Gerichtshof, „dass die Palästinenser im Gazastreifen nicht mehr nur von einer Hungersnot bedroht sind, sondern dass die Hungersnot bereits begonnen hat“ und wies den Staat Israel mit einstimmigen Beschluss an, die Blockade der Nahrungsmittelhilfe aufzuheben.

Am 10. Mai 2024 reichte Südafrika angesichts der begonnenen Offensive auf Rafah einen weiteren Eilantrag ein. Die Richter des Internationalen Gerichtshofs entschieden am 24. Mai 2024 mit 13:2 Stimmen, Israel müsse seine Offensive und anderen Maßnahmen im Gouvernement Rafah, die Lebensbedingungen schüfen, die zur vollständigen oder teilweisen Vernichtung der palästinensischen Zivilbevölkerung führen könnten, angesichts der „katastrophalen humanitären Lage“ unverzüglich stoppen. Israel müsse zudem den Grenzübergang in Rafah für humanitäre Hilfslieferungen öffnen und UN-Ermittlern Zugang zum Gazastreifen gewähren. Außerdem wiederholten die Richter ihre Forderung, dass die israelischen Geiseln sofort und ohne Vorbedingungen freigelassen werden sollten. Die genaue Bedeutung der Anordnung zur Beendung der Rafah-Offensive wurde kontrovers diskutiert; einige Juristen sahen in der Formulierung des IGH keine uneingeschränkte Aufforderung zum Stopp der Offensive, sondern nur eine Anordnung, solche Operationen einzustellen, die gegen Israels Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verstoßen würden. Israel setzte seine Rafah-Offensive fort.

Nicaragua gegen Deutschland

Beim IGH-Gerichtsverfahren Nr. 193 Nicaragua gegen Deutschland handelt es sich um ein von Nicaragua angestrengtes Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag, in dem Nicaragua Deutschland Verstöße gegen die Völkermordkonvention vorwirft, da Deutschland Waffen an Israel geliefert und Hilfsmittel gestrichen habe. Das Verfahren ist seit dem 1. März 2024 am IGH anhängig und läuft noch.

Aussagen hochrangiger Politiker

Eine Reihe hochrangiger Politiker warf Israel Völkermord im Gazastreifen vor. In der nachfolgenden Liste sind ausschließlich Personen aufgeführt, die Staatsoberhäupter, Regierungschefs oder hochrangige Vertreter internationaler politischer Organisationen sind.

Staaten und Institutionen der Europäischen Union

  • Europäische Kommission: Teresa Ribera, Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission: Im September 2025 erklärte Ribera bei einer Rede an der Pariser Universität Institut d’études politiques de Paris, der „Genozid in Gaza“ entlarve „Europas Versagen“.
  • Irland: Der irische Regierungschef Micheál Martin erklärte Mai 2025 im irischen Unterhaus: „Die Politik von Premierminister Netanjahu und der israelischen Regierung, die sich aus rechtsextremen Elementen zusammensetzt, die in Gaza gerade einen Völkermord begehen, muss unerbittlich in den Mittelpunkt gestellt werden. Lassen Sie uns das Kind beim Namen nennen.“
  • Slowenien: Die slowenische Präsidentin Nataša Pirc Musar hat wiederholt das israelische Vorgehen in Gaza als Völkermord bezeichnet. Im Mai 2025 erklärte sie in einer Rede im Europäischen Parlament: „Seien wir ehrlich – in Gaza erleben wir einen Völkermord. Wir sehen ihn und schweigen“. In einem Beitrag für das Bled Strategic Forum zog sie im September 2025 Parallelen zwischen dem Völkermord in Ruanda und dem Völkermord in Srebrenica zu den Ereignissen in Gaza. In der Generaldebatte der Vereinten Nationen im September 2025 erklärte sie: „Wir haben den Holocaust nicht verhindert, wir haben den Völkermord in Ruanda nicht verhindert, wir haben den Völkermord in Srebrenica nicht verhindert. Wir müssen den Völkermord in Gaza verhindern. Es gibt keine Ausreden mehr, keine!“
  • Spanien: Im Juni 2025 sprach Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez in Bezug auf die Situation im Gazastreifen von einer „katastrophalen Situation des Völkermords“ und forderte die Aussetzung des Assoziierungsabkommens EU-Israel. Am 8. September 2025 verkündete Sanchez ein Waffenembargo gegen Israel als Teil eines Aktionsplanes, „den Völkermord in Gaza zu stoppen“. Sanchez sagte weiter: „Das ist keine Verteidigung mehr, es ist nicht einmal ein Angriff, es ist die Ausrottung eines wehrlosen Volkes.“ Zudem rügte er „Gleichgültigkeit“ und „Komplizenschaft“ der internationalen Gemeinschaft gegenüber Israel.

Andere Länder

  • Ägypten: Im August 2025 bezeichnete der ägyptische Präsident Abd al-Fattah as-Sisi die Vorgänge im Gazastreifen als „systematischen Völkermord“.
  • Brasilien: Im Juni 2025 warf Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva Israel „vorsätzlichen Völkermord“ im Gazastreifen vor.
  • Katar: Im September 2025 erklärte Katars Emir Tamim bin Hamad Al Thani in der Generaldebatte der Vereinten Nationen, Israel begehe einen „Völkermord“ in Gaza" und treibe die Zerstörung Gazas und die Vertreibung der Bevölkerung voran.
  • Kolumbien: Im September 2025 erklärte Kolumbiens Präsident Gustavo Petro, die Welt dürfe den „Genozid“ im Gazastreifen nicht akzeptieren und müsse eine internationale Armee aufstellen, um Palästina zu befreien und das Leben des palästinensischen Volkes zu verteidigen.
  • Malaysia: Der Premierminister von Malaysia, Anwar Ibrahim, erklärte im November 2024, Israel begehe einen Völkermord am palästinensischen Volk, und rief zu Diskussionen über den vorübergehenden oder permanenten Ausschluss Israels aus den Vereinten Nationen auf.
  • Namibia: Im Januar 2024 sprach Namibias Präsident Hage Geingob von einem „Äquivalent eines Holocaust und Völkermords in Gaza“. Er warf darüber hinaus Deutschland vor, diesen zu unterstützen und – bezugnehmend auf den Völkermord an den Herero und Nama – „unfähig“ zu sein, „Lehren aus seiner grausamen Geschichte zu ziehen“.
  • Türkei: Im September 2025 sagte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan, die israelische Regierung verwende den Terrorangriff der Hamas als Vorwand für einen Völkermord im Gazastreifen: „Das ist kein Kampf gegen den Terror. Das ist eine Besetzung, die unter dem Vorwand des 7. Oktober geführt wird, eine Vertreibung und Verbannung, ein Genozid, genauer gesagt, eine Politik der Massenvernichtung“

Literatur

  • Muriel Asseburg: Der 7. Oktober und der Krieg in Gaza. Hintergrund, Eskalation, Folgen. C. H. Beck, München 2025, ISBN 978-3-406-82892-8.
  • Pankaj Mishra: Die Welt nach Gaza. S. Fischer, 2025, ISBN 978-3-10-397704-2 (englisch: The World After Gaza. Übersetzt von Laura Su Bischoff).
  • Lihi Ben Shitrit (Hrsg.): The Gates of Gaza: Critical Voices from Israel on October 7 and the War with Hamas. De Gruyter, Berlin/Boston 2024, ISBN 978-3-11-144735-3 (englisch).

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