Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Gesetzentwürfe dieses Ministeriums werden im Ausschuss für Gesundheit als vorbereitendem Beschlussorgan des Bundestages erörtert und dort in eine Fassung gebracht, die vom Plenum des Bundestages so beschlossen werden kann. Das BMG hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin.

Bundesministerium für Gesundheit
— BMG —
Staatliche Ebene Bund
Stellung oberste Bundesbehörde
Gründung 1961
Hauptsitz Bonn
Bundesministerin Nina Warken (CDU)
Bedienstete rd. 1.055 (per 30. Juni 2023: 555 Beamte und 500 Arbeitnehmer)
Haushaltsvolumen 21,77 Mrd. EUR (2026)
Netzauftritt bundesgesundheitsministerium.de

Zuständige Bundesministerin im Kabinett Merz und somit der 25. Bundesregierung ist seit dem 6. Mai 2025 Nina Warken (CDU).

Geschichte

Das Bundesministerium wurde 1961 als Bundesministerium für Gesundheitswesen (BMG) gegründet und 1969 dem Bundesministerium für Familie und Jugend eingegliedert, das fortan Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (heute Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) hieß.

Nach einer Umbenennung 1986 in Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erfolgte 1991 die Abspaltung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), sodass die ursprüngliche Trennung der Ressorts wiederhergestellt war. Bei dieser Abspaltung erhielt das BMG die für die Gesundheitspolitik wesentliche Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ vom (damaligen) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und ist erst seitdem der zentrale Akteur in der Gesundheitspolitik. 2002 wurde es um den Bereich Soziales (Renten- und Pflegeversicherung) erweitert (da das Arbeitsministerium mit dem Wirtschaftsministerium zusammengelegt wurde) und nannte sich infolgedessen Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). 2005 wurde die Zuständigkeit für die Rente wieder an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen, und seitdem heißt das Ressort erneut Bundesministerium für Gesundheit.

Aufbau

Das Ministerium ist gegliedert in

  • den Leitungsbereich mit
  • sowie die Fachebene mit den Abteilungen
    • Zentralabteilung, Europa und Internationales
    • Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie
    • Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
    • Medizin- und Berufsrecht, Prävention
    • Pflegesicherung
    • Digitalisierung und Innovation
    • Öffentliche Gesundheit

Aufgaben des BMG

  • Erhalt der Leistungsfähigkeit
    • der Gesetzlichen Krankenversicherung
    • der Gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Gesundheitssystems
  • Stärkung der Interessen der Patienten
  • Sicherung der Wirtschaftlichkeit und Stabilisierung der Beitragssätze
  • Krankheitsprävention
    • Infektionsschutzgesetz
  • Erarbeitung von Rahmenvorschriften für die Herstellung, klinische Prüfung, Zulassung, Vertriebswege und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Die Ziele dabei sind:
    • Qualität, Medizinische Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
    • Sicherheit biologischer Arzneimittel, wie Blutprodukte
  • Prävention der Drogen- und Suchtgefahren
  • Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik
    • medizinische und berufliche Rehabilitation
    • Betreuung und Förderung behinderter Menschen
  • Europäische und Internationale Gesundheitspolitik; zugeordnet sind dabei unter anderem:
    • Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Hendrik Streeck
    • Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patienten: Stefan Schwartze
    • Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege: Claudia Moll

Geschäftsbereich

Untergeordnete Bundes-Behörden

Das BMG hat die Dienst- und Fachaufsicht über folgende Behörden (Institute):

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zählt nicht dazu.

Weisungsrechte und Beteiligungen

Das BMG ist darüber hinaus mit Rechtsaufsichten, Prüfungsrechten, Weisungsrechten und Einflussmöglichen über verschiedene Institutionen ausgestattet, dazu gehören unter anderem:

  • Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist seit Juli 2021 der Rechtsaufsicht durch das BMG unterstellt. Dabei ist das BMG nicht an der Finanzierung des InEK beteiligt.
  • Das BMG ist Gesellschafter der Gematik und seit dem Jahr 2019 hat das BMG das Weisungsrecht bzw. die Kontrolle über die Gematik-Gesellschaft, da sie seitdem 51 Prozent der Anteile an der Gematik hält. Dabei ist das BMG nicht an der Finanzierung der Gematik beteiligt.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist der Rechtsaufsicht durch das BMG unterstellt. Das bedeutet, dass das BMG alle Richtlinienbeschlüsse dahingehend prüft, ob sich das Gremium im Rahmen seiner Rechtsetzungskompetenzen bewegt und ob die in der Verfahrensordnung festgelegten Schritte bis zum Beschluss eingehalten wurden. Eine inhaltliche Prüfung findet dabei nicht statt. Dabei ist das BMG nicht an der Finanzierung des G-BA beteiligt.
  • Das BMG hat die Rechtsaufsicht über den GKV-Spitzenverband. Diese erstreckt sich insbesondere auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht. Dazu kann das BMG als Aufsichtsbehörde die Geschäfts- und Rechnungsführung des GKV-Spitzenverbands prüfen.
  • Die Bestellung der Institutsleitung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) muss stets im Einvernehmen mit dem BMG erfolgen.
  • Nach eigenen Angaben der BAG SELBSTHILFE wird diese Bundesarbeitsgemeinschaft u. a. vom BMG (und auch von Seiten der GKV) finanziell gefördert.
  • Nach eigenen Angaben des privatwirtschaftlichen Instituts für Qualität & Patientensicherheit (BQS) fördert das BMG bei ihm u. a. deren umfangreiche Betreuung, Weiterentwicklungen und den Betrieb von Medizinischen Registern in Deutschland.
  • Das BMG fördert finanziell in Form der Bund-Länder-Förderung nach § 91b Grundgesetz gemeinsam mit den Bundesländern institutionell die Forschungsinstitute Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM), Leibniz-Institut für Virologie (LIV), Leibniz-Institut für Psychologie (ZPID), Deutsches Diabetes-Zentrum (DDZ) und das Forschungszentrum Borstel (FZB) der Leibniz-Gemeinschaft (WGL) sowie die Stiftung Georg-Speyer-Haus – Institut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie (GSH) und die Cochrane Deutschland Stiftung.
  • Die Leitung des BMG beruft die Mitglieder des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR). Dies erfolgt in der Regel jeweils für die Dauer von vier Jahren.
  • Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dem BMG gemäß § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB IV unterstellt.

Informationsangebote des BMG

Seit Herbst 2020 betreibt das BMG mit „gesund.bund.de“ ein eigenes deutsches Online-Gesundheitsportal, z. T. unter Beteiligung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Allerdings ist „gesund.bund.de“ dabei weiterhin mit dem Vorwurf konfrontiert, mit seinem Angebot u. a. gegen die deutsche Pressefreiheit zu verstoßen. Daneben betreibt das BMG mit dem „Bundes-Klinik-Atlas“ seit Mai 2024 ebenfalls unter gemischten Reaktionen ein eigenes Online-Krankenhausverzeichnis in Konkurrenz zu bereits seit längerem bestehenden und anderweitig finanzierten Online-Krankenhausverzeichnissen, wie u. a. dem der DKG.

Weitere Informationsangebote des BMG sind die Bürgertelefone zur

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • gesundheitlichen Prävention

sowie für hörbeeinträchtigte und gehörlose Bürgerinnen und Bürger das Gebärdentelefon (Videotelefonie) unter gebaerdentelefon.de/bmg/. Die Rufnummern der Bürgertelefone sind auf der Homepage des BMG zu finden.

Finanzen des BMG

Höhe des jährlichen Haushalt

Folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der jährlichen Finanzausstattung und somit des jährlichen Haushalts des BMG in den vergangenen Jahren ab dem Jahr 2017. Datenquelle ist das Tool „Bundeshaushalt digital“, das Interessierten im Internetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Verfügung steht. Die Euro-Angaben sind hier alle in Form von Tausend-Euro-Beträgen angegeben.

Jahr
/
Spalte
SOLL-Höhe
Haushalt
Bund
(in T-Euro)
IST-Höhe
Haushalt
Bund
(in T-Euro)
davon BMG
(in T-Euro)
BMG-Anteil
vom Bund
[1] [2] [3] [4] [5] =[4]/[3]
2017 329.100.000 331.038.991 15.183.097 4,59 %
2018 343.600.000 348.292.848 15.240.283 4,38 %
2019 356.400.000 357.121.422 15.332.585 4,29 %
2020 508.529.758 443.431.974 36.266.411 8,18 %
2021 572.725.714 557.093.046 48.437.021 8,69 %
2022 495.791.475 481.304.311 65.474.081 13,6 %
2023 461.211.782 457.663.395 22.821.409 4,99 %
2024 476.807.656 474.753.728 16.707.714 3,52 %
2025 * 503.006.410 o.A. 19.299.283 --%
2026 * 520.500.000 o.A. 20.088.787 --%
2027 ** 507.500.000 o.A. o.A. --%
2028 ** 546.400.000 o.A. o.A. --%
2029 ** 572.100.000 o.A. o.A. --%

Zu den Spalten [2] und [3]: Ab dem Jahr 2025 gibt es neben dem hier aufgeführten „Kernhaushaltetat“ zusätzlich das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie vom Jahr 2022 bis einschließlich dem Jahr 2027 das „Sondervermögen Bundeswehr“

* bedeutet dabei: Datenstand per August 2025 gemäß den geplanten Zahlen, d. h. den SOLL-Beträgen, des Bundesministeriums der Finanzen für die Jahre 2025 und 2026
** bedeutet dabei: Gemäß Entwurf eines „Kernhaushalt“-Etats 2026 und der ministeriellen Finanzplanung vom 30. Juli 2025

Insgesamt: Die starken vorübergehenden Anwächse insbesondere in den Jahren 2020 bis 2022 waren durch Sonderumstände und -Ausgaben der COVID-19-Pandemie bedingt.

Hauptverwendung der jährlichen Finanzmittel

Im Jahr 2024 verfügte das BMG insgesamt über Soll-Mittel von 16.708.527 T€. Davon betrugen die drei größten Einzelpositionen der jährlichen Finanzmittel des BMG: 14.650.580 T€ und somit rund 87,7 % sollten in die finanzielle Unterstützung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung fließen, für Prävention und Gesundheitsverbände 6,52 % sowie für Forschungsvorhaben und -einrichtungen 1,05 %. Zum Vergleich: Im Jahr 2017 verfügte das BMG insgesamt über IST-Mittel von 15.183.097T€. Davon betrugen die drei größten Einzelpositionen der jährlichen Finanzmittel des BMG: 14.500.076 T€ und somit rund 95,5 % flossen in die finanzielle Unterstützung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung, für das Robert Koch-Institut 0,72 % sowie für Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0,56 %.

Bundeszuschuss

Dieser jährliche Bundeszuschuss hat den Hintergrund, dass er aus Steuermitteln pauschal für als „versicherungsfremde Leistungen“ bezeichnete Leistungen bzw. als „Beteiligung des Bundes an der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch die gesetzliche Krankenversicherung“, wie das zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft sind, als ein finanzieller Ausgleich dafür an die GKV gezahlt wird. Dabei wird verstärkt angemerkt, dass dieser Zuschussbetrag des Bundes deutlich zu gering ist, auch weil die deutlich unterfinanzierten Leistungen für ALG II-Beziehende bzw. Bezieher von Bürgergeld trotz Milliardenkosten nur kaum berücksichtigt sind. 2025 betrugen allein die jährlichen Kosten, mit denen die GKV zu ihren Lasten und in den Vorjahren Bürgergeldempfänger subventionierte, rund 10 Mrd. Euro.

Der jährliche Zuschuss des BMG und damit des Bundes an die deutsche Krankenversicherung betrug im SOLL u. a. im Jahr 2017 rund 14.500.089 TEuro, im Jahr 2019 rund 14.500.280 TEuro und 2024 rund 14.650.580 TEuro. Die starken vorübergehenden Anwächse insbesondere in den Jahren 2020 bis 2022 waren durch Sonderumstände und -Ausgaben der COVID-19-Pandemie bedingt. Der jährliche IST-Aufwand des Bundeszuschusses, also die tatsächliche finanzielle Unterstützung der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung durch Bundesmittel, erhöhte sich pandemiebereinigt vom Jahr 2017 auf das Jahr 2023 lediglich um +1 Prozent. Gleichzeitig stiegen allein vom Jahr 2017 auf das Jahr 2023 die Ausgaben der GKV von 228,771 Mrd. Euro auf 290,526 Mrd. Euro und somit um +27 Prozent.

Noch deutlicher wird diese Betrachtung beim Vergleich der Entwicklung vom Jahr 2010 bis zum Jahr 2024: Da sich die Ausgaben der GKV in dieser Zeitspanne fast verdoppelt haben bei gleichzeitig gleichem bzw. leicht gesunkenem Bundeszuschussbetrag hat sich der Anteil des Bundeszuschusses halbiert.

Dienstsitz

Das Bundesministerium für Gesundheit zählt zu den Bundesbehörden in Bonn, daneben hat es, wie alle Bundesministerien, auch einen Dienstsitz in Berlin. Der Hauptsitz des BMG ist dabei in der Bundesstadt Bonn angesiedelt.

Im Laufe des Jahres 2022 wurde der Berliner Dienstsitz in den Block I des ehemaligen Gebäudekomplexes der Deutschen Bank verlegt.

Die Amtsträger seit 1961

Bundesminister seit 1961

Nach der Zusammenlegung von Familien- und Gesundheitsministerium 1969 wurde die bisherige Leiterin des Gesundheitsressorts, Käte Strobel, erste gemeinsame Ministerin.

Die einzige gemeinsame Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, war sowohl vorher als auch danach alleinige Bundesministerin für Gesundheit.

Nr. Name Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Kabinett(e)
Bundesminister für Gesundheitswesen
1 Elisabeth Schwarzhaupt 1901–1986 CDU 14. November 1961 30. November 1966 Adenauer IV, V
Erhard I, II
2 Käte Strobel 1907–1996 SPD 1. Dezember 1966 21. Oktober 1969 Kiesinger
Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
2 Käte Strobel s. o. SPD 22. Oktober 1969 15. Dezember 1972 Brandt I
3 Katharina Focke 1922–2016 15. Dezember 1972 14. Dezember 1976 Brandt II
Schmidt I
4 Antje Huber 1924–2015 16. Dezember 1976 28. April 1982 Schmidt II, III
5 Anke Fuchs 1937–2019 28. April 1982 1. Oktober 1982 Schmidt III
6 Heiner Geißler 1930–2017 CDU 4. Oktober 1982 26. September 1985 Kohl I, II
7 Rita Süssmuth 1937–2026 26. September 1985 5. Juni 1986 Kohl II
Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
7 Rita Süssmuth s. o. CDU 6. Juni 1986 9. Dezember 1988 Kohl III
8 Ursula Lehr 1930–2022 9. Dezember 1988 18. Januar 1991
Bundesminister für Gesundheit
9 Gerda Hasselfeldt * 1950 CSU 18. Januar 1991 6. Mai 1992 Kohl IV
10 Horst Seehofer * 1949 6. Mai 1992 26. Oktober 1998 Kohl IV, V
11 Andrea Fischer * 1960 Grüne 27. Oktober 1998 12. Januar 2001 Schröder I
12 Ulla Schmidt * 1949 SPD 12. Januar 2001 22. Oktober 2002
Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung
12 Ulla Schmidt s. o. SPD 22. Oktober 2002 22. November 2005 Schröder II
Bundesminister für Gesundheit
12 Ulla Schmidt s. o. SPD 22. November 2005 27. Oktober 2009 Merkel I
13 Philipp Rösler * 1973 FDP 28. Oktober 2009 12. Mai 2011 Merkel II
14 Daniel Bahr * 1976 12. Mai 2011 17. Dezember 2013
15 Hermann Gröhe * 1961 CDU 17. Dezember 2013 14. März 2018 Merkel III
16 Jens Spahn * 1980 14. März 2018 8. Dezember 2021 Merkel IV
17 Karl Lauterbach * 1963 SPD 8. Dezember 2021 6. Mai 2025 Scholz
18 Nina Warken * 1979 CDU 6. Mai 2025 im Amt Merz

Dabei entspricht die derzeitige „Kabinettzeit Merz“ der Zeitspanne der 25sten Bundesregierung bzw. der Zeitspanne des 21sten Bundestags.

Parlamentarische Staatssekretäre

Die Parlamentarischen Staatssekretäre waren bzw. sind:

  • 1969–1974: Heinz Westphal (SPD)
  • 1974–1982: Fred Zander (SPD)
  • 1982: Claus Grobecker (SPD)
  • 1982–1987: Irmgard Karwatzki (CDU)
  • 1987–1991: Anton Pfeifer (CDU)
  • 1991–1998: Sabine Bergmann-Pohl (CDU)
  • 1998–2001: Christa Nickels (Bündnis 90/Die Grünen)
  • 2001–2002: Gudrun Schaich-Walch (SPD)
  • 2002–2005: Franz Thönnes (SPD)
  • 2002–2005: Marion Caspers-Merk (SPD)
  • 2005–2009: Rolf Schwanitz (SPD)
  • 2009–2011: Daniel Bahr (FDP)
  • 2009–2018: Annette Widmann-Mauz (CDU)
  • 2011–2013: Ulrike Flach (FDP)
  • 2013–2017: Ingrid Fischbach (CDU)
  • 2018–2021: Thomas Gebhart (CDU)
  • 2018–2021: Sabine Weiss (CDU)
  • 2021–2025: Edgar Franke (SPD)
  • 2021–2025: Sabine Dittmar (SPD)
  • seit 2025: Georg Kippels (CDU)
  • seit 2025: Tino Sorge (CDU)

Beamtete Staatssekretäre

Das Amt des beamteten Staatssekretärs war nach Gründung des Bundesministeriums von 1961 bis 1962 aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und Bundesministerin Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) nicht vergeben.

  • 1963–1966: Walter Bargatzky
  • 1967–1973: Ludwig von Manger-Koenig
  • 1973–1980: Hans-Georg Wolters
  • 1980–1982: Georges Fülgraff
  • 1982–1991: Werner Chory
  • 1991–1998: Baldur Wagner
  • 1998–2001: Erwin Jordan
  • 2001–2009: Klaus Theo Schröder
  • 2002–2005: Heinrich Tiemann
  • 2009–2011: Stefan Kapferer
  • 2011–2014: Thomas Ilka
  • 2014–2019: Lutz Stroppe
  • 2014–2017: Karl-Josef Laumann
  • 2018–2021: Andreas Westerfellhaus
  • 2019–2025: Thomas Steffen
  • 2021–2025: Antje Draheim
  • seit 2025: Christian Luft
  • seit 2025: Katja Kohfeld

Siehe auch

  • Ausschuss für Gesundheit
  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (Beratendes Expertengremium, div. Gutachten)

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